ZitatOriginal von Sarek
Du kannst für jeden Entfernungskilometer 20 Cent absetzen.
Sarek
Es sind definitiv 30 Cent pro Entfernungskilometer.
ZitatOriginal von Sarek
Du kannst für jeden Entfernungskilometer 20 Cent absetzen.
Sarek
Es sind definitiv 30 Cent pro Entfernungskilometer.
ZitatOriginal von pipoca
[...]
sehr vielen schulen ist das aber zu viel arbeit und so werden immer noch stellen über liste vergeben.
Wo denn, bitte schön? Kein Gymnasium lässt es sich nehmen, über die Stellenausschreibung Einfluss auf die Stellenbesetzung zu nehmen. Mein Personalrat würde mirmit Recht Feuer unter einem gewissen Körperteil machen, wenn ich zu faul wäre, die Stellenausschreibung vorzubereiten.
ZitatOriginal von Piksieben
[...] Klar, das mit dem Zeitgeist stimmt natürlich, da wird jede Saison eine neue Sau durchs Dorf getrieben, aber deshalb wird trotzdem auch ordentlich unterrichtet.
Tesla: Wir haben doch alle keine Vorurteile, nicht wahr?
Piksieben: Wenn man es genau bedenkt, ist Zeitgeist das Gegenteil von Geist. Gerade weil die angesagten pädagogischen Moden innnerhalb kürzester Zeit kommen und verschwinden, gibt es nicht nur vernünftige Lehrer, sondern auch vernünftige Schulleiter, die sich erfolgreich dem Zeitgeist widersetzen.
Interessantes aus der Wissenschaft dazu bei: http://www.bildung-wissen.eu
Die zentrale Bewerberliste spielt heute eine ganz andere Rolle als noch vor wenigen Jahren. Die Zeiten, in denen die Junglehrer den Schulen zugewiesen wurden, sind vorbei. Heute sieht es so aus: Alle Stellen werden im Internet ausgeschrieben (lehrereinstellung-bw.de); die Bewerber schicken ihre Bewerbungsmappe mit allen erforderlichen Unterlagen - dazu gehört auch der Nachweis, dass man auf der zentralen Bewerberliste registriert ist - direkt an die gewünschte Schule; die Schule führt die Bewerbergespräche durch und erstellt für die Einstellungsbehörde (das jeweilige Regierungspräsidium) die Bewerberübersicht und das Ranking. Dabei muss die Schule auch die Leistungsziffer berücksichtigen. Die Schule muss sich nicht für den Bewerber mit der besten Leistungsziffer entscheiden, aber sie muss gerichtsverwertbar begründen, warum sie den Bewerber x auf Platz 1 setzt. Sinn dieses Procedere ist, dass die Schule den Lehrer bekommen soll, der am besten zu ihr passt. - Der Bewerber auf Platz 1 der Bewerberübersicht erhält dann vom RP ein Einstellungsangebot. Wenn nun ein Bewerber von mehreren Schulen, bei denen er sich beworben hat, auf Platz 1 gesetzt wird, hat der Bewerber die freie Auswahl, und die anderen Schulen leider das Nachsehen. Dort bekommt dann der Zweitplatzierte ein Einstellungsangebot.
Das System ist also extrem bewerberfreundlich, aber nicht alle Schulen, besonders diejenigen im ländlichen Raum, sind glücklich damit, weil sie gelegentlich Probleme mit der Lehrerversorgung haben.
Es ist grundsätzlich so, dass Lehrer in Baden-Württemberg das Recht haben, die Höhe ihres Deputats selbst zu bestimmen. Die Frist zur Abgabe der Anträge auf "stellenwirksame Änderungswünsche" für das folgende Schuljahr ist immer der erste Schultag nach den Weihnachtsferien.
Mir ist kein einziger Fall von Aufstockungsantrag - wenigstens in meinem Regierungsbezirk - bekannt, der aus dienstlichen Gründen abgelehnt worden wäre. Bei dem immer noch bestehenden Mangel an Berufsschullehrern (bei gleichzeitig noch steigender Schülerzahl) wäre so etwas auch unvorstellbar.
Dass die Stellenausschreibungen häufig 3/4-Deputate vorsehen, hat damit zu tun, dass man damit mehr Leute an die Schulen bekommt, als freie Stellen im Staatshaushalt vorhanden sind (4 Lehrer auf 3 Stellen).
Liebe Sonnenkönigin, wenn ich mir die Zahl Deiner gestrigen Forenbeiträge ansehe, komme ich zu einer Anfangsdiagnose:
Akute Aufschieberitis mit manifestem Eskapismus-Syndrom.
Spaß beiseite: Ohne Forumsaktivität hättest Du gestern mindestens einen Klassensatz mehr schaffen können.
Das eigentliche Problem kennt jeder Lehrer mit Korrekturfächern: Nicht immer ist es möglich, die Klassenarbeiten zeitlich so zu legen (z. B. vor den Herbstferien und vor den Weihnachtsferien), dass man im Januar nur noch vereinzelte Nachtermine korrigieren muss.
Ich bin sicher, Du wirst es schaffen - ich kenne aus meiner langen Dienstzeit keine einzige Notenkonferenz, die wegen fehlender Noten abgesagt worden wäre.
Ich fürchte, dass Du mit Deinen Fächern für das Lehramt an Berufsschulen einen Universitätsabschluss brauchst. Ich empfehle Dir, die hier verlinkte Informationsschrift
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/sho…_ohneBilder.pdf
genau zu lesen. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Referendariat sind dort umfassend dargestellt.
Auch von Realschullehrern (und im hier diskutierten Fall von Leuten, die diesen Beruf anstreben) sollte man erwarten können, dass sie in ihren Fächern fit sind. "Lisago89" ist nach eigenem Eingeständnis in Englisch nicht fit; in Deutsch behauptet sie, "theoretisch" fit zu sein, praktisch hat sie aber keinen ihrer bisherigen Forenbeiträge (in diesem Thread sowie auch beim Thema "Arbeitslosigkeit nach dem Referendariat") fehlerfrei hinbekommen.
Mit meiner langen Erfahrung in der baden-württembergischen Referendarausbildung - allerdings am Gymnasium - kann ich sicher sagen, dass Defizite in der fremdsprachlichen Kompetenz in aller Regel zu ungünstigen Beurteilungen und schwachen Prüfungsleistungen führen. Es ist niemandem geholfen, objektiv vorhandene Mängel durch Gefälligkeitsnoten zu kaschieren. Ausbilder und Prüfer haben auch eine Verantwortung für die Qualität der nächsten Lehrergeneration.
Egal wie der Lehrerbedarf sich in zwei Jahren auch darstellen mag: Bewerber mit schwachen Noten werden nur ganz geringe Chancen haben. Das liegt vor allem daran, dass zur Zeit die Zahl der gymnasialen Referendare dramatisch ansteigt; die logische Konsequenz wird sein, dass es bei der Einstellung zu einer Bestenauslese kommt.
Ich glaube kaum, dass die Situation an Realschulen günstiger ist. In den letzten Jahren hatte ich einige Realschullehrer mit Zeitverträgen an meiner Schule beschäftigt, nachdem sie - auch mit guten Prüfungsergebnissen - in ihrer eigenen Schulart nicht eingestellt wurden.
ZitatOriginal von Stefan657
Hm, ich komme aus der Wirtschaft und kenn es gar nicht dass einen die Zeit befördert, schließlich gilt da: Arbeit = Leistung pro ZeitStefan
Hoffentlich liest dies nicht Dein früherer Physiklehrer; bei ihm galt die Definition:
Leistung = Arbeit : Zeit
Und diese Definition gilt auch in der Wirtschaft.
ZitatOriginal von rittersport
Hier http://www.herr-rau.de/wordpress/2007…-1-zenturie.htm findest du mehr.
Anscheinend gibts in Bayern noch die Regelbeförderung zum OStR. An Aufgaben gekoppelt ist´s erst ab StD.
Man hört zwar oft, dass in Bayern die Uhren anders ticken als sonstwo, aber das Beamtenrahmenrechtsgesetz gilt in der gesamten Republik. Demnach dürfte es auch in Bayern keine Regelbeförderung im höheren Dienst mehr geben. Etwas anderes ist der Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst.
Deine letzte Frage ist leicht zu beantworten: An den beruflichen Schulen gibt es Lehrer mit ganz unterschiedlichen Berufsausbildungen und -abschlüssen, z.B Meister, Techniker oder Leute mit Fachhochschulausbildung. Die sind alle im gehobenen Dienst, A 10 bis A 13 ohne Zulage. Und dann gibt es die sogenannten "wissenschaftlichen Lehrer", das sind die mit Universitätsabschluss. Nur diese sind im höheren Dienst.
Wenn Du zu der Gruppe der "wissenschaftlichen Lehrer " gehörst, wirst Du am Gymnasium exakt gleich bezahlt wie an der beruflichen Schule.
Allerdings: Du hast bisher nicht gesagt, wo Du Dein BWL-Studium absolviert hast. Bist Du Diplombetriebswirt (FH) oder Diplomkaufmann (Uni)? Für den Staat als Arbeitgeber macht das den Unterschied zwischen gehobenem Dienst und höherem Dienst aus.
Hallo Stefan,
einige Fragen kann ich Dir auch beantworten: Was Du mit "2/3/4-jährigen Beförderung" meinst, ist keine Beförderung im eigentlichen Sinn.
Als Studienrat erhältst Du eine "Besoldung" (das ist strenggenommen kein Gehalt, sondern eine "amtsangemessene Alimentation" - dieses Denken und diese Begriffe gehören zu den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums";) nach Besoldungsgruppe A 13 + Z; das ist die Eingangsbesoldung des sogenannten "höheren Dienstes". Die Zugangsvoraussetzung zum höheren Dienst ist ein Universitätsstudium plus das Referendariat. Wenn Du mit 25 Jahren StR z.A. wirst, wirst Du in Dienstalterstufe 3 eingeordnet, wenn Du bei der Einstellung 27 bist, in Stufe 4, mit 29 in Stufe 5. Dein Grundgehalt steigt in regelmäßigen Abständen. Nach der Stufe 5 dauert es 3 Jahre, bis Du die nächste Dienstaltersstufe erreichst; das geht bis zur Stufe 9 so weiter. Danach geht es im Vierjahresrhythmus bis zur Stufe 12, zur Endstufe. Man erreicht sie normalerweise im Alter von 53 Jahren.
Wenn Du aber sehr lange studiert hast, kann es zu einem "Hinausschieben" des Besoldungsdienstalters kommen, und Du erhältst die entsprechende Stufe erst einige Monate später. (Der Grundgedanke ist, dass das Besoldungsdienstalter am 21. Geburtstag mit Stufe 1 beginnt, falls die Ausbildungszeit keine Verzögerung aufweist)
Der Begriff "Beförderung" heißt, dass man ein "höherwertiges Amt" mit anderer Dienstbezeichnung (z.B. Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor) und höherer Besoldungsgruppe (A 14, A 15, A 16) übertragen bekommt.
Bevor vor einigen Jahren ein Beamtenrechts-Rahmengesetz verabschiedet wurde, gab es noch die Regelbeförderung, das heißt, man musste einfach warten, bis man "dran" war ("Kommt Zeit, kommt Rat, kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat";) Genauer: Die Noten der Laufbahnprüfung und die dienstlichen Beurteilungen spielten die entscheidende Rolle, wie schnell man befördert wurde. -
Seit die Regelbeförderung abgeschafft ist, sind die A 14- Stellen ebenso wie die Funktionsstellen A 15 und A 16 Ausschreibungsstellen, die mit einer bestimmten Aufgabe verbunden sind. Der Gesetzgeber wollte damit dem Leistungsprinzip stärkere Geltung verschaffen; in der Praxis kommen dadurch Kollegen sehr viel schneller zu einer Beförderung als früher, als ein Mischprinzip aus Noten und Wartezeit (=Anciennitätsprinzip) gültig war, allerdings müssen sie dafür auch mehr arbeiten.
Du musst allerdings bedenken, dass fast alle Bundeslländer über Dienstrechtsreformen nachdenken und das Prinzip der 12 Dienstaltersstufen eventuell aufgegeben wird. In Baden-Württemberg war eine Zeitlang von einer Reduktion auf 8 Stufen die Rede; das konnte aber verhindert werden. Sicherlich wird aber kommen, dass die Stufen nicht mehr "Dienstaltersstufen" sein werden, die an das Lebensalter gekoppelt sind, sondern zu "Erfahrungsstufen" werden, was in der Praxis heißt, dass jeder in der Stufe 1 seiner Laufbahn anfängt. Wenn Du mit 29 eingestellt wirst, bekommst Du dann dasselbe Gehalt wie ein Kollege mit 25 - und das Gehalt der Endstufe entsprechend später. Der einzige, der eien Vorteil davon hat, ist der Finanzminister, der seinen Landeshaushalt sanieren will.
Deine andere Frage, wo man schneller befördert wird, hängt von der Stellensituation ab. Im höheren Dienst gibt es einen Stellenkegel von 35% in A13 und 65% in A14. Wenn der Kegel ausgeschöpft ist, muss man watren, bis durch Pensionierungen wieder A14-Stellen frei werden.
"vorläufig" heißt, dass in der Frage der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers der Steuerbescheid offen geblieben ist. Das heißt im Klartext, dass Du gar nichts tun musst; das Amt wird von selbst aktiv und muss die offenen Steuerbescheide aufgrund der neuen Gegebenheiten abarbeiten.
Du wirst einen neuen Steuerbescheid und eine Nachzahlung bekommen.
Jova geht jetzt ins Referendariat, und in dieser Zeit bekommt man auch in Hessen weder A 12 noch A 13, sondern die Anwärtervergütung.
Siehe hier: http://www.beamtenbesoldung.org/images/hessen/…grundbetrag.pdf
Muss ich mich jetzt rechtfertigen?
Bei aller Nachsicht für allfällige Fehler und Schwächen: Güni sagt von sich, dass sie Germanistik an der Universität studiert habe. Und von jemandem, der sich mit deutscher Sprache und Literatur in einem wissenschaftlichen Studium beschäftigt hat, erwarte ich - jedenfalls im schriftlichen Sprachgebrauch - ein entsprechendes sprachliches Kompetenzniveau.
ZitatOriginal von Güni
Darf ich dann also davon ausgehen, dass das Niveau von diesem Linguisten umstritten ist?
Da wir gerade bei Grammatik waren: Ich hätte in dem hier zitierten Satz für ein Genitivattribut plädiert.
"... der Prozentsatz der Kinder aus Ihrer Klasse, die von Haus aus ein Dialekt sprechen?"
Einem "deutschen germanistischen Linguisten" sollte der Unterschied zwischen Nominativ und Akkusativ bekannt sein.
Für mich haben die Fragen allenfalls Baumschulniveau. Schon vor 40 Jahren haben wir an der Uni das Thema Sprachbarrieren diskutiert und Modelle für kompensatorische Spracherziehung entwickelt.
(Die weitgehende Freigabe der deutschen Rechtschreibung und die immer geringer werdende Gewichtung der Rechtschreibung im Fremdsprachenunterricht können durchaus als Spätfolgen dieser Diskussionen der 68 er bis 70er Jahre gesehen werden.)
Ich teile Mikaels Befürchtungen nur zum Teil. Sicherlich werden in Zukunft in beiden Systemen die Beiträge steigen.
In der GKV reichen schon heute bei vielen Gesellschaften die 14,9% nicht mehr. Die Diskussionen um Zuschläge zum Beitrag laufen schon sehr heftig. Zuzahlungen und IGEL-Programm (individuelle Gesundheitsleistungen) nehmen zu. Der Trend zur Basisversorgung ist klar erkennbar.
In der PKV und mit der Beihilfe hat wohl jeder schon seine eigenen Erfahrungen gemacht. Ich weiß, dass die Beihilferegelungen beim Bund und in den einzelnen Bundesländern nicht identisch sind. Baden-Württemberg gilt als vergleichsweise großzügig.
Da ich ja schon seit 35 Jahren in diesem System bin, habe ich genügend eigene Erfahrungen: Ich hatte schon recht teure Arzneimittel einzunehmen. Versicherung und Beihilfe haben immer bezahlt.
Es kam auch schon mehrmals vor, dass ein Arzt den 3,5-fachen Satz für bestimmte Leistungen berechnet hat. Die damit verbundenen Begründungen wurde immer akzeptiert, die Kosten voll übernommen.
Nach einer aufwendigen Augenoperation haben mir sowohl Versicherung als auch Beihilfe die Höchstsätze für eine Sonnenbrille mit 80% Verdunkelung und Gleitsichtgläsern bezahlt.
Wenn ich vergleiche, was meine Frau, solange sie in der GKV war, an Zuzahlungen und Leistungsbeschränkungen hinzunehmen hatte, ist unser persönlicher Vergleich immer noch zugunsten der PKV ausgegangen. Wohlgemerkt: Jeden Monat kommt mich das Ganze um mehr als 100 Euro billiger.
Und falls die PKV je "unbezahlbar" werden sollte, kann man noch in den neuen Basitarif wechseln, der einem exakt dieselben Leistungen wie die GKV garantiert.
Mikaels Befürchtung, dass die Beihilfe eines Tages nur noch die einfachen Sätze der GOÄ bezahlen könnte, halte ich für sachlich falsch. Bereits die AOK zahlt für die entsprechenden Leistungen das 1,8-fache der GOÄ-Sätze.
Ich weiß, dass manchen Mitmenschen das komplette PKV-System für Gutverdiener, Selbständige und Beamte ein Dorn im Auge ist: Solange es zu keinem vollständigen Systemwechsel kommt, werden der Bund und die Länder am Beihilfesystem für die Beamten festhalten, weil die Aufwendungen für Beihilfen die Etats deutlich weniger belasten als die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Micky, Dein Missgeschick hätte nicht passieren müssen, wenn Du die entsprechende Mitteilung Deiner Beihilfestellle genau gelesen hättest. Auch wir in Baden-Württemberg wurden vom LBV darauf hingewiesen, dass alle eingereichten Unterlagen digitalisiert und danach vernichtet werden.
Entweder Du machst Dir künftig Kopien, bevor Du Deine Rechnungen an die Krankenversicherung und an die Beihilfestelle schickst, oder Du entscheidest Dich für eine geordnete Buchhaltung.
(Tabelle mit den Spalten: Empfänger/Kontonummer/Bankleitzahl/Betrag/Rechnungsnummer/Fälligkeitsdatum/überwiesen am)
Zum 3,5-fachen Satz: Dein Arzt darf ihn dann verlangen, wenn er diese Gebührenposition mit erhöhtem Aufwand wegen unvorhergesehenen Konstellationen begründen kann. Die Beihilfe zahlt dann problemlos. Dass Dein Arzt sich etwas "erdreistet" hat, ist ein oft und gerne gebrauchtes Vorurteil.
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