Hallo Stefan,
einige Fragen kann ich Dir auch beantworten: Was Du mit "2/3/4-jährigen Beförderung" meinst, ist keine Beförderung im eigentlichen Sinn.
Als Studienrat erhältst Du eine "Besoldung" (das ist strenggenommen kein Gehalt, sondern eine "amtsangemessene Alimentation" - dieses Denken und diese Begriffe gehören zu den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums";) nach Besoldungsgruppe A 13 + Z; das ist die Eingangsbesoldung des sogenannten "höheren Dienstes". Die Zugangsvoraussetzung zum höheren Dienst ist ein Universitätsstudium plus das Referendariat. Wenn Du mit 25 Jahren StR z.A. wirst, wirst Du in Dienstalterstufe 3 eingeordnet, wenn Du bei der Einstellung 27 bist, in Stufe 4, mit 29 in Stufe 5. Dein Grundgehalt steigt in regelmäßigen Abständen. Nach der Stufe 5 dauert es 3 Jahre, bis Du die nächste Dienstaltersstufe erreichst; das geht bis zur Stufe 9 so weiter. Danach geht es im Vierjahresrhythmus bis zur Stufe 12, zur Endstufe. Man erreicht sie normalerweise im Alter von 53 Jahren.
Wenn Du aber sehr lange studiert hast, kann es zu einem "Hinausschieben" des Besoldungsdienstalters kommen, und Du erhältst die entsprechende Stufe erst einige Monate später. (Der Grundgedanke ist, dass das Besoldungsdienstalter am 21. Geburtstag mit Stufe 1 beginnt, falls die Ausbildungszeit keine Verzögerung aufweist)
Der Begriff "Beförderung" heißt, dass man ein "höherwertiges Amt" mit anderer Dienstbezeichnung (z.B. Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor) und höherer Besoldungsgruppe (A 14, A 15, A 16) übertragen bekommt.
Bevor vor einigen Jahren ein Beamtenrechts-Rahmengesetz verabschiedet wurde, gab es noch die Regelbeförderung, das heißt, man musste einfach warten, bis man "dran" war ("Kommt Zeit, kommt Rat, kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat";) Genauer: Die Noten der Laufbahnprüfung und die dienstlichen Beurteilungen spielten die entscheidende Rolle, wie schnell man befördert wurde. -
Seit die Regelbeförderung abgeschafft ist, sind die A 14- Stellen ebenso wie die Funktionsstellen A 15 und A 16 Ausschreibungsstellen, die mit einer bestimmten Aufgabe verbunden sind. Der Gesetzgeber wollte damit dem Leistungsprinzip stärkere Geltung verschaffen; in der Praxis kommen dadurch Kollegen sehr viel schneller zu einer Beförderung als früher, als ein Mischprinzip aus Noten und Wartezeit (=Anciennitätsprinzip) gültig war, allerdings müssen sie dafür auch mehr arbeiten.
Du musst allerdings bedenken, dass fast alle Bundeslländer über Dienstrechtsreformen nachdenken und das Prinzip der 12 Dienstaltersstufen eventuell aufgegeben wird. In Baden-Württemberg war eine Zeitlang von einer Reduktion auf 8 Stufen die Rede; das konnte aber verhindert werden. Sicherlich wird aber kommen, dass die Stufen nicht mehr "Dienstaltersstufen" sein werden, die an das Lebensalter gekoppelt sind, sondern zu "Erfahrungsstufen" werden, was in der Praxis heißt, dass jeder in der Stufe 1 seiner Laufbahn anfängt. Wenn Du mit 29 eingestellt wirst, bekommst Du dann dasselbe Gehalt wie ein Kollege mit 25 - und das Gehalt der Endstufe entsprechend später. Der einzige, der eien Vorteil davon hat, ist der Finanzminister, der seinen Landeshaushalt sanieren will.
Deine andere Frage, wo man schneller befördert wird, hängt von der Stellensituation ab. Im höheren Dienst gibt es einen Stellenkegel von 35% in A13 und 65% in A14. Wenn der Kegel ausgeschöpft ist, muss man watren, bis durch Pensionierungen wieder A14-Stellen frei werden.