Beiträge von magister999

    Ich teile Mikaels Befürchtungen nur zum Teil. Sicherlich werden in Zukunft in beiden Systemen die Beiträge steigen.

    In der GKV reichen schon heute bei vielen Gesellschaften die 14,9% nicht mehr. Die Diskussionen um Zuschläge zum Beitrag laufen schon sehr heftig. Zuzahlungen und IGEL-Programm (individuelle Gesundheitsleistungen) nehmen zu. Der Trend zur Basisversorgung ist klar erkennbar.

    In der PKV und mit der Beihilfe hat wohl jeder schon seine eigenen Erfahrungen gemacht. Ich weiß, dass die Beihilferegelungen beim Bund und in den einzelnen Bundesländern nicht identisch sind. Baden-Württemberg gilt als vergleichsweise großzügig.

    Da ich ja schon seit 35 Jahren in diesem System bin, habe ich genügend eigene Erfahrungen: Ich hatte schon recht teure Arzneimittel einzunehmen. Versicherung und Beihilfe haben immer bezahlt.

    Es kam auch schon mehrmals vor, dass ein Arzt den 3,5-fachen Satz für bestimmte Leistungen berechnet hat. Die damit verbundenen Begründungen wurde immer akzeptiert, die Kosten voll übernommen.

    Nach einer aufwendigen Augenoperation haben mir sowohl Versicherung als auch Beihilfe die Höchstsätze für eine Sonnenbrille mit 80% Verdunkelung und Gleitsichtgläsern bezahlt.

    Wenn ich vergleiche, was meine Frau, solange sie in der GKV war, an Zuzahlungen und Leistungsbeschränkungen hinzunehmen hatte, ist unser persönlicher Vergleich immer noch zugunsten der PKV ausgegangen. Wohlgemerkt: Jeden Monat kommt mich das Ganze um mehr als 100 Euro billiger.

    Und falls die PKV je "unbezahlbar" werden sollte, kann man noch in den neuen Basitarif wechseln, der einem exakt dieselben Leistungen wie die GKV garantiert.

    Mikaels Befürchtung, dass die Beihilfe eines Tages nur noch die einfachen Sätze der GOÄ bezahlen könnte, halte ich für sachlich falsch. Bereits die AOK zahlt für die entsprechenden Leistungen das 1,8-fache der GOÄ-Sätze.

    Ich weiß, dass manchen Mitmenschen das komplette PKV-System für Gutverdiener, Selbständige und Beamte ein Dorn im Auge ist: Solange es zu keinem vollständigen Systemwechsel kommt, werden der Bund und die Länder am Beihilfesystem für die Beamten festhalten, weil die Aufwendungen für Beihilfen die Etats deutlich weniger belasten als die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Micky, Dein Missgeschick hätte nicht passieren müssen, wenn Du die entsprechende Mitteilung Deiner Beihilfestellle genau gelesen hättest. Auch wir in Baden-Württemberg wurden vom LBV darauf hingewiesen, dass alle eingereichten Unterlagen digitalisiert und danach vernichtet werden.

    Entweder Du machst Dir künftig Kopien, bevor Du Deine Rechnungen an die Krankenversicherung und an die Beihilfestelle schickst, oder Du entscheidest Dich für eine geordnete Buchhaltung.

    (Tabelle mit den Spalten: Empfänger/Kontonummer/Bankleitzahl/Betrag/Rechnungsnummer/Fälligkeitsdatum/überwiesen am)

    Zum 3,5-fachen Satz: Dein Arzt darf ihn dann verlangen, wenn er diese Gebührenposition mit erhöhtem Aufwand wegen unvorhergesehenen Konstellationen begründen kann. Die Beihilfe zahlt dann problemlos. Dass Dein Arzt sich etwas "erdreistet" hat, ist ein oft und gerne gebrauchtes Vorurteil.

    Natürlich muss jeder selbst entscheiden, was ihm seine Gesundheit bzw. sein Versicherungsstatus wert ist.

    Aber 618 Euro GKV-Beitrag ist schon beachtlich viel.

    Meine PKV hat innerhalb der letzten 35 Jahre nie diese Höhe erreicht.
    Ich bin 1975 als Referendar in die PKV eingetreten. Der Beitrag war lächerlich niedrig; den genauen Betrag weiß ich nicht mehr. Solange meine Frau (vor den Kindern) gearbeitet hat, war sie gesetzlich pflichtversichert. Während der Hausfrau- und Mutterjahre war sie wie ich privatversichert, ebenso unsere Kinder. Die Kinderbeiträge in der PKV sind die ersten 16 Jahre sehr niedrig. Nie waren - mit zwei Kindern - die Versicherungskosten aber so hoch, wie es der Spitzenbeitrag in der GKV gewesen wäre.

    Die Kinder sind längst aus dem Haus; meine Frau war nach der Kinderzeit wieder berufstätig (GKV), mit dem Renteneintritt ist sie wieder in die PKV übergewechselt - obwohl die Rentnerversicherung etwas billiger gewesen wäre. Damit diese Entscheidung nicht unbezahlbar wird, habe ich die letzten 25 Jahre bei unserer PKV eine Anwartschaftsprämie für sie bezahlt.

    Ergebnis: Wir zahlen jetzt knapp unter 490 Euro pro Monat, dazu haben wir von der Deutschen Rentenversicherung einen (bescheidenen) Zuschuss zu den Versicherungskosten für meine Frau. In der GKV hätte ich immer den Spitzenbetrag zahlen müssen.

    Man klagt so oft, dass in der PKV jedes Jahr die Beiträge steigen. Das ist zwar richtig, aber sie steigen für Beihilfeberechtigte nicht in die Höhe des Spitzenbeitrags der GKV. Außerdem wird mein PKV-Beitrag im nächsten Jahr, wenn ich in Pension gehe, (zunächst) wieder sinken, weil ich dann nur noch 30% statt derzeit 50% meiner Krankheitskosten privat absichern muss.

    Für uns waren das die wesentlichen Argumente:

      Wahlleistungen im Krankenhaus
      Bessere Leistungen beim zahnärztlichen Behandlungen - man denke an die Kieferorthopädie bei den Kindern!
      Keine Beschränkung bei Arzneimitteln

    Zitat

    Original von Ummon

    heißt das, meine Probezeit wird verkürzt?

    Vermutlich ja. Ganz genau weiß das nur der für Deine Schule zuständige Sachbearbeiter in Deinem RP, der alle notwendigen Daten hat. Dein Schulleiter bekommt vom Amt rechtzeitig mitgeteilt, wann er die zweite Probezeitbeurteilung für Dich erstellen muss.- Natürlich darf zur Probezeitverkürzung auch die Anlassbeurteilung nicht schlechter als 2,0 sein.

    Frag doch einfach Deinen SL, ob er schon etwas weiß.

    Auch in Baden-Württemberg dauert die Probezeit drei Jahre. Sie kann abgekürzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie Wehrdienst, anrechenbare Tätigkeit im öffentlichen Dienst und eine mindestens "gute" Gesamtnote der Laufbahnprüfung. Die minimale Probezeit beträgt, wie von Philou gesagt, 12 Monate.

    Ohne Grund kann dem Beamten nicht gekündigt werden. Er muss am Ende der Probezeit, gegebenenfalls auch nach einer Verlängerung, entlassen werden, wenn festgestellt wird, dass er sich nicht bewährt hat, d. h. wenn die Noten der dienstlichen Beurteilung nicht mindestens "ausreichend" sind.

    Mir sind Fälle bekannt, in denen diese Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfügt werden musste. Das sind - für alle Beteiligten - harte Entscheidungen, sie sind aber im Interesse der nächsten 35 Schülerjahrgänge gelegentlich notwendig.

    Zur Frage, ob der Beamte von sich aus sein Dienstverhältnis kündigen kann: Das kann er jederzeit mit Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist. Er wird nach der Entlassung bei der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst nachversichert.

    Ganz entspannt, wie der TE seinen Ratgebern rät, glaube ich dennoch schon lange nicht mehr alles, was ich zu lesen bekomme.

    Im Falle von Blumentopfs Darbietung:

    "Bewährungsgutachten" gibt es in Baden-Württemberg nicht. Am Ende der Probezeit ist eine "Anlassbeurteilung" fällig, die im Gesamturteil eine Aussage über die Bewährung macht.

    Das Prädikat "sehr bewährt" gibt es in Baden-Württemberg nicht. Das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung wird in einer Note zusammengefasst. Halbe Noten sind möglich.

    Eine Quotierung der Noten der dienstlichen Beurteilungen gibt es in Baden-Württemberg im Schulbereich nicht, also auch keine 10"-Regelung. Es gibt in anderen Bereichen des öffentlichen Diensts durchaus Quotierungen, aber in diesen Bereichen werden keine den Schulnoten entsprechenden Noten, sondern Punkte vergeben.

    Ein Kollege mit Blumentopfs Leistungen in den Bereichen Satzbau, Ausdruck, Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung hätte von mir niemals eine "sehr gute Bewährung" attestiert bekommen; wobei ich ernsthafte Zweifel hege, wie man mit diesem sprachlichen Kompetenzniveau überhaupt die Einstellungshürde schafft...

    edit: Was mir eben noch auffällt: Blumentopf hat wohl einen seiner Beiträge gelöscht, nämlich den von Timm zitierten. Dort spricht er davon, dass Düsseldorf die Überschreitung der Quote festgestellt haben will. Seinem Profil zufolge kommt er angeblich aus BW, was üblicherweise die Abkürzung für Baden-Württemberg ist.

    Will da etwa ein Troll herausfinden, wie doof Lehrer sind?

    Zitat

    Original von Espera

    Wenn aber z.B. Nr. 1 einen Schnitt von 3,0 hat und Nr. 2 eine 1,8 kann es sein, dass die Rangliste verändert wird und Bewerber von weiter hinten die Stelle bekommen.

    Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Natürlich muss die Leistungsziffer in die Überlegungen einbezogen werden. Wenn sich die Bewerbungskommission aber für einen Kandidaten mit höherer Leistungsziffer entscheidet und ihn deshalb auf Rangplatz 1 setzt, muss der Besetzungsvorschlag sehr sorgfältig ("gerichtsverwertbar") begründet werden. Es geht schließlich darum, für die freie Stelle den aus der Sicht der Schule geeignetsten Bewerber zu finden. Dieser Vorschlag wird dann vom Amt so akzeptiert.

    Wäre es nicht so, wäre das ganze Verfahren, den Schulen ein Mitwirkungsrecht zu geben, eine bloße Farce.

    Zitat

    Original von Moebius

    Das Problem ist, dass bei uns die Schulleiter frei darin sind, wie sie die Stellen ausstatten,

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Niedersachsen die Schulleiter so freischwebend die Aufgabenpakete für die A-14-Stellen schnüren können. Hat bei Euch der örtliche Personalrat keine Rechte?

    In Baden-Württemberg sind A-14-Ausschreibungen und -Beförderungen mitbestimmungspflichtig. An meiner Schule haben wir die Stellen immer einvernehmlich ausgeschrieben.

    Das eigentliche Problem besteht ja darin, dass in einem Rahmengesetz des Bundes die Regelbeförderung abgeschafft wurde. Seither müssen die Beförderungsstellen grundsätzlich mit Aufgaben ausgestattet werden.

    In Baden-Württemberg hat der Hauptpersonalrat Gymnasien erreicht, dass - wenigstens für eine Übergangszeit - 30 % der Stellen nicht durch Ausschreibung, sondern nach dem alten Verfahren (Note der Anlassbeurteilung, Anstellungsjahrgang) vergeben werden. Dieses Verfahren begünstigt jene Kollegen, die mit mindestens "gut" beurteilt wurden und schon 15 bis 20 Jahre im Dienst sind. Bei diesen "Altfällen" wird auf Zusatzaufgaben verzichtet.

    Anders herum: Das Ausschreibungsverfahren hat aber auch seine Vorteile: Jetzt können Kollegen schon in sehr jungen Jahren OStR werden. Außerdem beobachten wir in jüngster Zeit, dass Schulen das Ausschreibungsverfahren nutzen, um Kollegen aus anderen Schulen anzulocken/abzuwerben. (Da anders als früher der Stellenkegel A13 : A14 = 30 : 70 nicht mehr nur für den Regierungsbezirk und für das Land, sondern für jede einzelne Schule gilt, kommt es vor, dass Schulen, die den Stellenkegel ausgeschöpft haben, auf Jahre hinaus keine einzige A-14-Stelle zugewiesen bekommen.) Wenn ein junger Kollege an einer solchen Schule ist, muss er davon ausgehen, dass er möglicherweise sehr lange auf eine Beförderungschance warten muss. Die Folge davon ist, dass er sich auf eine Stelle an einer anderen Schule bewirbt und er im günstigsten Fall schon nach dem ersten Berufsjahr versetzt wird und unmittelbar nach Ende der Probezeit und der Mindestwartezeit A 14 bekommt.

    Und schließlich: Niemand wird gezwungen, sich auf eine A-14-Stelle zu bewerben; wer die Mehrarbeit nicht leisten will oder kann, bleibt eben in A 13. Das hat der Gesetzgeber so gewollt und nicht die Schulleiter.

    Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen hast Du Anspruch auf Umzugskostenerstattung, falls Deine neue Schule an einem anderen Ort ist.

    Ich würde an Deiner Stelle einfach den Sachbearbeiter anrufen und fragen, ob er etwas verwechselt hat; auch Ämter machen Fehler.

    @stabby:

    Deine Frage nach Entlastung für die Zusatzaufgaben war zu den alten Zeiten, als es noch die Regelbeförderung gab, durchaus berechtigt. Wie wir alle wissen, gibt es nach der Abschaffung der Regelbeförderung einen Aufstieg nur noch, wenn er mit zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Die Erstellung des Vertretungsplans war in der A-14-Stellenausschreibung als zu erledigende Aufgabe beschrieben, und damit weißt Du, worauf Du Dich eingelassen hast.

    Was die Verteilung der (zahlenmäßig doch recht begrenzten) Entlastungsstunden betrifft: Da habt ihr in Hessen ja beinahe basisdemokratische Zustände! Bei mir in Baden-Württemberg heißt es in der VwV Arbeitszeit der Lehrer: "Die Verteilung der Anrechnungen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Schulleiters."

    Das heißt: einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Anrechnungsstunden hat niemand. Natürlich können Kollegen mit Wünschen und Anträgen zu mir kommen, und selbstverständlich bespreche ich meine Entscheidung mit meinem ÖPR, und danach wird Transparenz hergestellt durch Aushang am Schwarzen Brett.

    Die Frage der Erhaltung der Lehrergesundheit ist ein echtes Trauerspiel:
    Ein Beispiel:
    Vor 15 Jahren hatte ein 55-jähriger Lehrer am Gymnasium mit Volldeputat 21 Wochenstunden zu unterrichten (Regeldeputat 23, Altersermäßigung 2)
    Heute unterrichtet ein 55-jähriger Kollege 25 Wochenstunden; erst mit 58 erhält er EINE Stunde Altersermäßigung. - Die Vermutung, dass heutzutage in allen akademischen Berufen mehr geleistet werden muss als noch vor zehn Jahren, ist nicht wirklich tröstlich, wenn man Schule von innen kennt.

    Die weiteren Aussichten: die Erhöhung der Lebensarbeitszeit droht, die Pensionsgrenze 67 kommt!

    Niemand will Dich virtuell vierteilen, Stella.

    Darf ich ein mögliches Missverständnis ausräumen, bevor Du mich als Scharfmacher in Sachen Rechtschreibung ansiehst: Mein Beitrag hatte ausschließlich den Deutschunterricht am Gymnasium im Fokus. Ich meine eben, dass Schüler in weiterführenden Schulen sehr schnell zwischen "korrektes Deutsch ist wichtig" und "korrektes Deutsch ist unwichtig" unterscheiden lernen; und ich fürchte, dass genau dies die Habitualisierung des normgerechten Schreibens verhindert.

    Ich habe kein Wort der Kritik am Schreibunterricht der Grundschule geäußert, und den Stempel-Thread habe ich überhaupt nicht gelesen, weil Grundschule nicht mein Thema ist. Aber vor der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen habe ich den allergrößten Respekt. Ich habe eine Grundschullehrerin in meiner Familie und bekomme manchmal mit, welcher Aufwand zu leisten ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen.

    Zitat

    Original von lolle


    Ich finde, man muss Übunsgaufsätze nicht so genau korrigieren wie "richtige" Aufsätze, insbesondere da ich bei Ü-Aufsätzen in der Regel auch keine Verbesserung verlange und sich die Kids so nicht noch einmal mit dem Geschriebenen auseinander setzen.

    Mit dieser Auffassung habe ich ein Problem. Sollte es nicht eines der Ziele des Deutschunterrichts am Gymnasium sein, die Schüler zur korrekten Anwendung der Schriftsprache zu erziehen? Ich unterscheide dabei nicht zwischen Übung und Ernstfall. Jede schriftliche Äußerung sollte der Ernstfall sein, unabhängig davon, ob eine Verbesserung verlangt wird oder nicht. Ich bin der Meinung, dass alles andere nur die weithin sichtbare Sprachverschluderung begünstigt.

    Nebenbei noch ein Hinweis: Wenn Schüler voneinander abschreiben wollen, dann musst Du sie auseinander setzen, aber mit der Duden-Regel K48 sollten sich Lehrer auseinandersetzen.

    Zitat

    Original von Boeing

    Oder wird das Pensionsalter noch auf 75 angehoben?

    Die Finanzminister der Länder wären wohl die einzigen, die sich darüber freuen könnten: Je später der Pensionseintritt, desto höher die Chance für ein "sozialverträgliches Frühableben". Stellt Euch vor, wie das die "Pensionslasten" reduziert!!

    Aber nun Spaß beiseite: Was die Dienstrechtsreform bringt, wird kaum einen Beamten freuen. Erstens wird der Regelruhestand mit 67 erreicht. Es soll aber bei der Antragsaltersgrenze 63 bleiben. Folge: erhebliche Pensionsabschläge.

    Zum zweiten sollen die Dienstaltersstufen durch "Erfahrungsstufen" ersetzt werden. Das heißt, dass jeder Beamte, ganz gleich wie lange sein Studium und sein Referendariat gedauert hat, grundsätzlich in Erfahrungsstufe 1 anfängt. Dies bedeutet zum einen eine erhebliche Gehaltsabsenkung für die künftigen Berufsanfänger, und zum anderen dauert es auch länger, bis man in die Endstufe kommt.

    Es ist politisch gewollt, dass der Anteil der Pensionäre, die das ungekürzte Ruhegehalt bekommen, aus Haushaltsanierungsgründen verringert wird.

    Unter "Reform" stellt man sich gemeinhin eine Verbesserung vor. Qui bono?

    alias schreibt:

    "Für Baden-Württemberg gilt noch immer ein Erlass vom 15.Dezember 1975 :D , KuU S.112,1975 - der nie aufgehoben wurde und auch nicht erloschen ist."


    Ich fürchte, hier irrst Du. Der Erlass wurde meines Wissens irgendwann einmal aufgehoben. Wenn ich morgen früh wieder im Büro Zugriff auf meine Schulrechtssammlung habe, schicke ich Dir eine PN mit exakten Details.

    Bei allem Verständnis für Deine Situation: Es gibt Dinge, die wir alle einfach hinnehmen müssen. Es wird Dich nicht trösten, wenn ich Dir sage, dass wir in diesen Fällen einfach flexibel und kreativ reagieren müssen.

    Kieferorthopäden bestellen Schüler, wenn es sich nicht nur um eine Kontrolle handelt, grundsätzlich nur vormittags ein.

    Aber auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen gelegentlich Dienstbefreiung für Untersuchungstermine am Vormittag. Aufwendige Herz-, Magen- oder Darmuntersuchungen werden meist auf den Vormittag gelegt.

    Apropos kreativ regieren: Habt ihr in Deiner Schule schon einmal daran gedacht, pro Woche EINEN zentralen Nachschreibetermin zu organisieren? Offiziell gilt noch immer jeder zweite Samstag als Schulsamstag. ich kann mir vorstellen, dass die Abwesenheitsquote bei Klassenarbeiten stark zurückgeht, wenn alle Beteiligten wissen, dass versäumte Klassenarbeiten am nächsten Schulsamstag nachgeschrieben werden. (Wer dann nicht kommt, ohne ein Attest zu haben, erhält wegen Leistungsverweigerung die Note 6)

    Zitat

    Original von Ummon

    Müsste ich nicht eigentlich Stufe 5 sein?

    Es wird da doch eigentlich stur nach dem Alter gerechnet, unabhängig von Art und Zeitpunkt irgendwelcher Status?

    So ist es leider nicht. Das Besoldungsdienstalter (frühestens der 21. Geburtstag, wenn man seine Ausbildung in der Mindestzeit durchgezogen hat) wird hinausgeschoben um die Zeiten, die nicht anrechnungsfähig sind. Wenn Du zum Beispiel läger studierst hast als anrechenbar oder etwa vor dem Studium eine Weltreise zur Selbstfindung gemacht hast, verschiebt sich Dein Besoldungsdienstalter entsprechend.

    Wenn es überall so wie in Baden-Württemberg gehandhabt wird, erhält jeder Beamte bei seiner Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe von seiner Bezügestelle eine genaue Berechnung seines Besoldungsdienstalters. Auf dieser Aufstellung ist auch bereits der Tag des 25-jährigen Dienstjubiläums vermerkt - eine Information, die man als Berufsanfänger für noch gar nicht so wichtig hält.

Werbung