Beiträge von magister999

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe, deshalb zwei Antworten:

    Falls die Frage auf die Gesamtzahl der Lehrerwochenstunden der Schule zielt: In Baden-Württemberg regelt das der sogenannte Organisationserlass, der jedes Jahr im Amtsblatt veröffentlicht wird. Für Unter- und Mittelstufe ist das Maß für die Stundenzuteilung die Klassenzahl, für die Kursstufe die Schülerzahl. Aufgrund der (programmgestützten) Bedarfsmeldung wird der Schule das Stundenbudget zugewiesen. Das wird in Bayern kaum anders sein. Was den Umgang mit diesem Stundenbudget betrifft, hat die Schule jedoch ein gewisses Maß an Selbständigkeit: Wenn ich auf eine mögliche Klassenteilung verzichte, bleiben die so gewonnenen Lehrerwochenstunden an der Schule und können für Projekte im Ergänzungsbereich verwendet werden; wenn ich in der Kursstufe den Gruppenteiler überschreite, kann ich weitere Kurse anbieten.

    Da Du ein erfahrener Kollege bist, glaube ich eher, dass meine zweite Antwort besser zu Deiner Frage passt:

    Wie die Deputatsstunden eines einzelnen Lehrers auf Unter-, Mittel- und Oberstufe verteilt werden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gibt es in Baden-Württemberg keinerlei Vorgaben, weder öffentlich zugängliche noch geheime, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es solche Regelungen geben könnte.

    Die Verteilung der Lehraufträge hat der Schulleiter zu verantworten. Die Deputatswünsche der einzelnen Kollegen, die besonderen Talente, Stärken und Schwächen, die Überlegungen bzw. Ausarbeitungen der Fachschaften, die Gedanken des Personalrats und der Beauftragten für Chancengleichheit - so heißen jetzt die früheren Frauenbeauftragten - werden in aller Regel dabei berücksichtigt.

    Ein Verteilungsschlüssel, der sagte, dass ein Gymnasiallehrer 8 Wochenstunden in der Unterstufe, 9 Wochenstunden in der Mittelstufe und 8 Stunden in der Oberstufe zu unterrichten hätte, wäre m. E. weder sinnvoll noch praktikabel.

    Es ist durchaus sinnvoll, dass manche Kollegen stärker in der Unter- und Mittelstufe, andere verstärkt in der Oberstufe eingesetzt werden. Ziel sollte natürlich sein, dass die Belastungen gleichmäßig und gerecht verteilt werden, und dass es keine "Erbhöfe" und "Privilegienritter" gibt. Eine gute Zusammenarbeit von ÖPR und Schulleitung ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Lehrauftragsverteilung.

    Schade für Dich; in Baden-Württemberg geht es noch. Ich kenne einige SL-Kollegen, die ein Sabbatjahr angespart haben und dadurch ein Jahr früher in den Ruhestand gegangen sind bzw. gehen können.

    Was sind denn die "dienstlichen Gründe" der Nichtgenehmigung? Gehen NRW die Schulleiter aus? Ich vermute, dass auch bei euch im Land immer weniger Leute sich für Schulleitungsaufgaben interessieren.

    Was bleibt dann noch, wenn Du trotzdem ein Jahr früher gehen willst? (Ich kenne eine Möglichkeit, aber über die spricht man nicht öffentlich.)

    Ich empfehle Dir, ein Gespräch zu arrangieren, bei dem dem Schüler das Unangemessene seines Verhaltens klargemacht wird. Es wäre geschickt, wenn Du den Schulleiter und den Tutor des Schülers bei dem Gespräch dabei hättest. Nach Deiner Schilderung ist zu befürchten, dass ein Vieraugengespräch wohl nicht die gewünschte Wirkung zeigen wird - weil der Schüler annimmt, dass das Problem nur eines zwischen ihm und Dir wäre. Die Anwesenheit von Schulleiter und Tutor kann er nicht als Deine persönliche Schwäche fehldeuten, wenn die Lehrer ihm verdeutlichen, dass die Regeln der Höflichkeit und des Anstands von allen am Schulleben Beteiligten einzufordern sind.

    Wenn der Schüler sein Fehlverhalten nicht einsehen und eventuell auch nicht ändern will, sind Ordnungsmaßnahmen wie Verweis in Betracht zu ziehen.

    Man mag von Winterhoff denken, was man will, aber in seinem jüngsten Buch "Persönlichkeiten statt Tyrannen" steht viel Gutes und Bedenkenswertes. Es macht (wenigstens mir) verstärkten Mut, bei unseren Schülern auf die Einhaltung der Basics der guten Erziehung zu achten.

    Auch die neuerdings wieder geäußerten Klagen der Wirtschaft über die mangelnden Ausbildungsreife der Berufsanfänger hat mehr mit defizitären sozialen als intellektuellen Kompetenzen zu tun.

    Die Schule hat das Recht, dafür zu sorgen, dass Handys während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sind. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde des Schülers einbehalten werden. Diese Regel kann jede Schule in ihre Schul- und Hausordnung aufnehmen. Eine derartige Regelung ist gesetzeskonform.

    In meinem Bundesland Baden-Württemberg ist die Rechtsgrundlage dafür § 23, Abs. 2 Schulgesetz:

    "Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule."

    Deine konkrete Frage, wie lange ein Schülerhandy einbehalten werden darf, ist in der von vielen Schulleitern gelesenen Zeitschrift "Schulverwaltung BW" behandelt worden. Dort vertrat der Autor (Jurist im Kultusministerium) die Auffassung, dass der Besitz und das Mitführen eines Handys zum persönlichen Freiheitsbereich des Schülers gehört. Der Eingriff der Schule ist demzufolge ausschließlich während der Unterrichtszeit zulässig.

    Das heißt: Am Ende seiner Unterrichtszeit ist dem Schüler das eingezogene Handy wieder auszuhändigen.

    Zitat

    Original von Melosine

    Mann oh Mann, an den Grundschulen herrscht wirklich manchmal eine Gutsherrenmentalität... Gesetz ist, was dem SL gefällt.

    Melosine, bitte keinen Aufruf zum Bauernaufstand. Es soll auch bei den Funktionsstelleninhabern recht vernünftige Leute geben:

    Unabhängig von länderspezifischen Regelungen gilt wohl überall:

    1. Die Arbeitszeit der Lehrer ist nicht identisch mit der Zahl der Deputatsstunden.

    2. es gibt teilbare und unteilbare Aufgaben der Lehrer. Konferenzteilnahme gehört zu den unteilbaren.

    3. Konferenztermine sind mit einer Frist von mindestens 7 Tagen anzukündigen.

    4. Das Gleichstellungsgesetz verlangt von den Schulleitungen, den Dienstbetrieb so zu organisieren, dass Berufsarbeit mit Familienarbeit vereinbar ist.

    5. Der Personalrat hat sich um die dienstlichen sozialen Bedürfnisse der Beschäftigten zu kümmern.

    Vielleicht läuft das Ganze am Gymnasium deswegen besser, weil wir als selbständige Dienststellen den Örtlichen Personalrat an der Schule haben und nicht beim Staatlichen Schulamt, wie es für Grund-, Haupt- und Realschulen gilt. Der Personalrat hat immer ein Initiativrecht, und deshalb ist es möglich, dass er eine Dienstvereinbarung mit der Schulleitung über Konferenzzeiten (Anzahl, Beginn, Ende) trifft.

    Bei uns werden die Konferenztermine gleich zu Schuljahrsbeginn festgelegt, damit sich alle Mitglieder des Kollegiums darauf einstellen können. Wenn ein Kollege wichtige Gründe anführt, kann ein Schulleiter ihn auch von der Konferenzteilnahme ganz oder teilweise beurlauben.

    Es ist klar: es gibt dienstliche Bedürfnisse, und es gibt private Bedürfnisse. Im Idealfall gelingt es, sie miteinander in Einklang zu bringen. Wie immer kommt es bei Meinungsverschiedenheiten darauf an, wie man miteinander redet.

    (Was ich allerdings aufgrund verschiedener Anzeichen befürchte: Es wird die Zeit kommen, wo uns Lehrern eine höhere Präsenzzeit in der Schule abverlangt wird als bisher.)

    HoneyN, halte mich bitte nicht für kleinlich, wenn ich zuerst auf etwas hinweise, was selbstverständlich sein sollte: Eine Bewerbung muss absolut fehlerfrei sein. Solche Mängel in Rechtschreibung und Zeichensetzung, wie sie Deine Anfrage hier zeigt, sind ein k.o.-Kriterium. (Ich will zu Deiner Entlastung annehmen, dass Du beim Schreiben in großer Eile warst.)

    Was in die Bewerbung gehört?

    1. Das Anschreiben, in dem Du Dein Interesse an der Stelle und Deine Eignung für sie herausstellst.

    2. Der Lebenslauf

    3. Kopien der beiden Staatsexamina, Bestätigungen von Zusatzqualifikationen

    4. Falls vorhanden: Arbeits- bzw. Dienstzeugnisse, Empfehlungsschreiben und Referenzen

    Zuerst etwas Juristendeutsch: Sowohl Versetzung als auch Abordnung sind Verwaltungsakte, für die der Dienstherr (in Deinem Fall das Staatliche Schulamt) zuständig ist. Der Dienstherr trifft im Rahmen des dienstlichen Bedürfnisses eine Ermessensentscheidung. Wie alle Verwaltungsakte sind auch Versetzung und Abordnung mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechtbar.

    Weiter in "normaler" Sprache: Bei Versetzungen und Abordnungen muss der Personalrat beteiligt werden. Es ist immer empfehlenswert, mit seinem Personalrat in Kontakt zu sein, wenn solche Entscheidungen anstehen. Je ausführlicher und überzeugender Du Deinen Personalrat über Deine persönliche Situation informierst, desto besser kann er sich für Dich einsetzen und die Ermessensentscheidung des Dienstherrn beeinflussen.

    Die Frage nach der Stundenreduktion bei Einsatz in verschiedenen Schulen regelt sich nach der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg". Im Teil "E. - Anrechnungen" heißt der Punkt 2.7:

    "Erteilen Lehrer regelmäßig Unterricht außerhalb ihrer Stammschule und erhöht sich dadurch der Zeitaufwand, der üblicherweise zum Erreichen der Stammschule erforderlich ist, um mehr als fünf Zeitstunden im Monat, so erhalten sie für einen Zeitaufwand von je zwei weiteren vollen Zeitstunden eine Anrechnung von einer Wochenstunde im Monat."

    Ich rate Dir, den Auftrag mit Entschiedenheit abzulehnen. Von einer Lehrerin zu erwarten, dass sie ein psychologisches Gutachten schreibt, ohne Psychologie studiert zu haben, halte ich für vermessen. Wir schreiben auch keine medizinische oder juristische Gutachten.

    Was man von Dir allenfalls erwarten kann, ist, dass Du als Pädagoge das Verhalten des Mädchens im Unterricht, auf dem Schulhof, bei Klassenfahrten usw. so anschaulich und sachlich wie möglich beschreibst. Aber nur beschreiben und höchstens pädagogisch bewerten (beispielsweise inwiefern ihr Verhalten den Lernfortschritt der Klasse sowie ihren eigenen beeinträchtigt).

    Auf keinen Fall solltest Du psychologische oder medizinische Diagnosen stellen; dazu gibt es Fachleute. Es gibt in Deinem Bundesland sicherlich auch Schulpsychologen, die Schüler begutachten und beraten.

    Doch, es gibt eine Regelung, an die wir uns halten müssen:

    Es gilt die Schulbesuchsverordnung, genauer Titel: "Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung)"

    § 4 dieser Verordnung regelt die Fälle von Beurlaubung vom Unterricht im Grundsatz und verweist auf die Anlage.

    Diese Anlage zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Schulbesuchsverordnung regelt die Einzelfälle.

    Abschnitt Römisch 1 heißt wörtlich:

    "Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler beurlaubt:
    1. Konfirmanden am Montag nach ihrer Konfirmation;
    2.Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion;
    3. Firmlinge am Tag ihrer Firmung;
    4. [...]"

    Alles klar?

    Unser Föderalismus im Bildungswesen hat die unterschiedlichsten Regelungen hervorgebracht; deshalb ist es wichtig, immer das Bundesland anzugeben. Was in einem Land geht, ist im anderen nicht zulässig.

    Für Baden-Württemberg gilt: Die letzte Vormittagsstunde muss pünktlich beendet werden, damit die Schüler ihre Busse erreichen können. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.

    Was Nachsitzen am Nachmittag desselben Tags betrifft, kenne ich keine Regel, die das ausschließt. Allerdings muss das mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden; die Eltern müssen schließlich wissen, wann ihr Kind von der Schule nach Hause kommt.

    Wir haben an meiner Schule diese Regelung: Verstöße gegen die Schulregeln werden mit Arrest sanktioniert, der als Sammelarrest immer an einem Dienstagnachmittag stattfindet. Die Arrestteilnehmer werden in die Arrestliste im Lehrerzimmer eingetragen. Wenn auf der Liste genügend viele Kandidaten stehen, werden die Schüler per Durchsage am Montag informiert, dass am folgenden Tag die Arreststunden stattfinden. Sie bekommen gleichzeitig gesagt, dass sie ihr Lehrbuch in einem bestimmten Fach mitbringen müssen. (Dieses Fach bestimmt der aufsichtführende Lehrer.)

    Arrest bis zu zwei Stunden darf der einzelne Lehrer als pädagogische Maßnahme verhängen.

    Störende Schüler vor die Tür zu stellen, ist dem Buchstaben nach verboten. (Aufsichtspflicht! Wenn ein verzweifelter Schüler zum Fenster hinausspringt, ist der Lehrer nicht deswegen frei von Schuld, weil er der Auffassung war, der Schüler hätte sich beaufsichtigt fühlen können.) Allerdings ist es für manche Kollegen in bestimmten Situationen das einzige Mittel der Wahl.

    Strafarbeiten (= unterrichtsbezogene schriftliche zusätzliche Übungsaufgaben - alles andere ist unzulässig) sind pädagogische Maßnahmen, über die jeder Lehrer nach pflichtgemäßem Ermessen verfügen kann.

    Prognosen sind häufig das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt werden.

    In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren an den Gymnasien eine ganze Reihe von Realschullehrern mit Zeitverträgen eingestellt. Diese Kollegen hatten an Realschulen keine Stellen bekommen, an den Gymnasien gab - und gibt - es fachspezifischen Bewerbermangel.

    Ob die Chancen in Bayern oder in Baden-Württemberg besser sind, kann man wohl auch nicht verallgemeinern: Ich habe in meinem Bekanntenkreis drei Realschullehrer, die 2009 eine Anstellung im bayerischen Allgäu gefunden haben, nachdem sie in B-W leer ausgegangen waren.

    Und noch eine Beobachtung aus dem gymnasialen Bereich: Zur Zeit erzählt man uns, dass in zwei Jahren einem geschätzten Bedarf an neuen Gymnasiallehrern von 400 Stellen eine Bewerberflut von 2000 Junglehrern gegenüberstehen würde. - Ob man bei diesen Bedarfsrechnungen die Tatsache genügend einkalkuliert hat, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre circa ein Drittel der jetzt aktiven Gymnasiallehrer in den Ruhestand treten wird, fragen sich viele Schulleiter, die an ihren Schulen den Lehrermangel verwalten dürfen und gleichzeitig den Unterricht im Pflichtbereich sicherstellen müssen. Die künftigen Kollegen, die jetzt noch im Studium sind, stellen sich dieselben Fragen.

    Fazit: Prognosen sind immer unsicher; wichtig ist meines Erachtens neben einer ordentlichen Qualifikation eine größtmögliche regionale Mobilität. Es gibt Gegenden, wo nach Ansicht mancher Junglehrer der sprichwörtliche Hund begraben ist und wo deshalb kaum jemand freiwillig hingeht. Wer an solchen Orten nicht Fuß fassen kann, hat später ja immer noch die Möglichkeit, sich versetzen zu lassen.

    Ich frage mich, woran es liegt, dass Du auf Deine Frage bisher keine Antwort bekommen hast. Liegt es daran, dass der Begriff "Vokalgedicht" auch in Fachkreisen nicht bekannt ist?

    Ich jedenfalls kenne ihn nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass Du Texte in der Art von Ernst Jandls "Ottos Mops kotzt" meinst.

    Vielleicht erklärst Du den Begriff genauer, am besten mit Beispielen, und dann gibt es bestimmt weiterführende Beiträge.

    In Baden-Württemberg findet 2012 das reguläre Doppelabitur statt. Die Gymnasien in Leonberg hatten aber die verbindliche G8-Einführung um drei Jahre vorgezogen und veranstalteten demzufolge ihr Doppelabitur bereits im Jahr 2009. Ein Kollege hat die Ergebnisse ausgewertet und sie in der Zeitschrift des baden-württembergischen Philologenverbands veröffentlicht (http://www.phv-bw.de --> Publikationen --> Heft 01-01/10 --> Doppelabitur Leonberg).

    Das Kultusministerium will mit Entschiedenheit verhindern, dass beim Doppelabitur 2012 Vergleiche zwischen G9- und G8-Schülern gezogen werden, deshalb werden die Schulen nachdrücklich aufgefordert, in der Kursstufe integrierte Kurse zu bilden. (Wenn man will, kann man sich trotzdem die Arbeit machen und die Ergebnisse differenziert auswerten.)

    Schon in der Oberstufenberatung zeigt sich: Wir haben es jetzt in stärkerem Maße als früher eben doch mit Kindern zu tun und weniger mit jungen Erwachsenen. Und es ist zu befürchten, dass es in den Fächern, wo es mehr auf Reife als auf bloße Lernfähigkeit ankommt, zwangsläufig zu Niveauabstrichen kommen wird.

    Komisch, ich habe sofort die Schneeschippe erkannt und Nachbarn, die selbst zu faul zum Schneeschippen sind und sich deshalb professionelle Schneeschipphilfsdienste einkaufen wollen.

    Auf die Reaktion der englischen Lehrerin fiel mir das Motto des Hosenbandordens ein: Honny soit qui mal y pense.

    Verzeiht mir den ironischen Einstiegssatz, danach werde ich wieder ernsthaft:

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört, dass der Besitzstand unantastbar ist.

    Im Ernst: Gehaltskürzungen sind nicht so einfach machbar. Es wird sicherlich wieder eine Überleitungsregelung geben wie damals, als die 15 Dienstaltersstufen auf 12 Stufen gestreckt wurden. Da war es so, dass das bisherige Gehalt aufgespalten wurde in das neue Gehalt plus der Überleitungszulage, die bei jeder Gehaltserhöhung so lange "abgeschmolzen" wurde, bis man beim neuen Gehalt angekommen war. (Das Geld, das der Staat auf diese Weise einsparte, sollte dann für die Leistungsstufen benutzt werden. Diese werden, so ist es beabsichtigt, ab 2011 wieder wegfallen. - Das Geld, das die Finanzminister mit der Dienstrechtsreform einsparen wollen, wird in die Haushaltssanierung gehen. Das dürfte einer der Hauptzwecke der "Reform" sein...

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