Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe, deshalb zwei Antworten:
Falls die Frage auf die Gesamtzahl der Lehrerwochenstunden der Schule zielt: In Baden-Württemberg regelt das der sogenannte Organisationserlass, der jedes Jahr im Amtsblatt veröffentlicht wird. Für Unter- und Mittelstufe ist das Maß für die Stundenzuteilung die Klassenzahl, für die Kursstufe die Schülerzahl. Aufgrund der (programmgestützten) Bedarfsmeldung wird der Schule das Stundenbudget zugewiesen. Das wird in Bayern kaum anders sein. Was den Umgang mit diesem Stundenbudget betrifft, hat die Schule jedoch ein gewisses Maß an Selbständigkeit: Wenn ich auf eine mögliche Klassenteilung verzichte, bleiben die so gewonnenen Lehrerwochenstunden an der Schule und können für Projekte im Ergänzungsbereich verwendet werden; wenn ich in der Kursstufe den Gruppenteiler überschreite, kann ich weitere Kurse anbieten.
Da Du ein erfahrener Kollege bist, glaube ich eher, dass meine zweite Antwort besser zu Deiner Frage passt:
Wie die Deputatsstunden eines einzelnen Lehrers auf Unter-, Mittel- und Oberstufe verteilt werden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gibt es in Baden-Württemberg keinerlei Vorgaben, weder öffentlich zugängliche noch geheime, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es solche Regelungen geben könnte.
Die Verteilung der Lehraufträge hat der Schulleiter zu verantworten. Die Deputatswünsche der einzelnen Kollegen, die besonderen Talente, Stärken und Schwächen, die Überlegungen bzw. Ausarbeitungen der Fachschaften, die Gedanken des Personalrats und der Beauftragten für Chancengleichheit - so heißen jetzt die früheren Frauenbeauftragten - werden in aller Regel dabei berücksichtigt.
Ein Verteilungsschlüssel, der sagte, dass ein Gymnasiallehrer 8 Wochenstunden in der Unterstufe, 9 Wochenstunden in der Mittelstufe und 8 Stunden in der Oberstufe zu unterrichten hätte, wäre m. E. weder sinnvoll noch praktikabel.
Es ist durchaus sinnvoll, dass manche Kollegen stärker in der Unter- und Mittelstufe, andere verstärkt in der Oberstufe eingesetzt werden. Ziel sollte natürlich sein, dass die Belastungen gleichmäßig und gerecht verteilt werden, und dass es keine "Erbhöfe" und "Privilegienritter" gibt. Eine gute Zusammenarbeit von ÖPR und Schulleitung ist eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Lehrauftragsverteilung.