Beiträge von magister999

    Zitat

    Original von fliegenpilz
    ich bin seit 38 Jahren (engagierte) Lehrerin, aber dass es bei uns in Bayern eine Schulaufsicht gibt, wäre mir neu.
    Ich werde mich auch nicht krank schreiben lassen, vor allem, da mich meine Schüler brauchen, die nach über einem Jahr der Repression den Mut hatten sich mir zu offenbaren und damit die Sache ins Rollen brachten.

    Du hast das Recht auf Deine eigene Meinung, unbestreitbar.

    Selbst wenn es Dir neu ist: in jedem Bundesland gibt es für die Schulen die vorgesetzten Dienststellen unterhalb der Kultusministerien, ob sie jetzt Bezirksregierung, Regierungspräsidien oder Ministerialbeauftragte (so in Bayern) heißen. Sie sind u.a. zuständig für die Fach- und Dienstaufsicht.

    Meine Meinung zu Deiner Einstellung: Dein pädagogisches Ethos ist lobenswert, aber wenn Dich die Morddrohung gesundheitlich belastet, brauchst Du Hilfe. Auf diese Hilfe verzichten zu wollen, ist kein Heldentum, sondern einfach nur unklug.

    Das sagt Dir einer, der noch älter ist als Du.

    Unglaublich, wie sich Dein Schulleiter verhält. Hat es in Bayern in den letzten Jahren keine Fortbildung für Schulleiter im Umgang mit Krisensituationen gegeben?

    Zwingend erforderliche Handlungsschritte:

    1. Anzeige bei der Polizei. Auch wenn der Junge nicht strafmündig ist, wird eine Akte angelegt.

    2. Jugendamt informieren. Das Gesetz verpflichtet uns dazu. Ausschluss aus der Schule und Überweisung an eine andere Schule zwingen uns (wenigstens in Baden-Württemberg) zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

    3. Meldung beim Krisenteam der Schulaufsicht. Dort sind Psychologen und Juristen tätig.

    Wenn Dein Schulleiter nichts tut, begeht er einen Fehler. Dann rufst Du selbst bei der Schulaufsicht an.

    Dass Dich die Drohung belastet, ist absolut verständlich. Du solltest professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Verschleppe Dein Trauma nicht. Geh zum Arzt, lass Dich krankschreiben und kläre mit ihm ab, welche Therapie für Dich in Frage kommt; mit einem Schlafmittel ist es nicht getan. Der Beruf braucht Dich als gesunden Menschen.

    Zitat

    Original von yannik

    was muss man den für ein notenschnitt haben, das man beamter wird?

    Zuerst sollte man einigermaßen kompetent mit seiner Muttersprache umgehen können: Vier Fehler (großzügiger Maßstab) bzw. fünf Fehler (strenger Maßstab ["was für ein" --> "welchen"], von der Groß- und Kleinschreibung einmal abgesehen) bei insgesamt 12 Wörtern sind schon ein starkes Stück.

    Es ist schwierig, in Deinem Fall konkrete Ratschläge zu geben, wie Du mit der aus Deiner Sicht "verfahrenen" Situation umgehen sollst. Zu viele Faktoren, die nicht in öffentlichen Foren breitgetreten werden können, spielen eine Rolle.

    Zu den Drohungen, Deine Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen: Im Beamtenrecht hat die Wiederherstellung der Arbeitskraft Vorrang vor der vorzeitigen Pensionierung. - Will man Dich etwa einschüchtern?

    Du musst Dir klarwerden, was Du eigentlich willst. Hältst Du es für denkbar, mit Deinem Schulleiter eine Aufgabenverteilung abzusprechen, die Dir - und den zwangsläufig an einer Schule zu leistenden Aufgaben - zuträglich ist?

    Wenn es zur Frühpensionierung kommen sollte: Deine Rentenansprüche aus der Angestelltenzeit verfallen nicht, die Anwartschaften aus der DDR-Zeit zählen voll. Genaues erfährst Du bei den Niederlassungen der Deutschen Rentenversicherung.

    Die Berufsverbände und Gewerkschaften (falls Du Mitglied bist) können Dich ebenfalls beraten; sie bieten Dir auch Rechtsschutz, wenn es darauf ankommt.

    Aus meinem Bundesland weiß ich, dass an den beruflichen Schulen immer noch der größte Lehrermangel besteht.

    Von daher wäre es sicherlich hilfreich, über die NRW-Landesgrenzen hinauszuschauen und größtmögliche Mobilität, sowohl im Studium als auch danach bei der Stellensuche anzustreben.

    Die Dipl.-Handelslehrer-Ausbildung an der Uni Mannheim hat einen sehr guten Ruf.

    Zitat

    Original von Rolf1981
    Und wenn sie nicht genehmigt wird? <-- rhetorische Frage


    Die Frage ist nicht rhetorisch. Wenn die außerunterrichtliche Veranstaltung nicht genehmigt wird, findet sie auch nicht statt.

    Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei vielen Kollegen war es in der Vergangenheit so, und teilweise soll es heute auch noch so sein, dass der pädagogische Eros so stark ausgeprägt ist, dass sie bereit sind, auf die ihnen zustehende Reisekostenerstattung teilweise oder sogar ganz zu verzichten. Und das, ohne dass auf sie Druck ausgeübt wird!

    Was in diesem Thread noch nicht angesprochen wurde: In jedem Schuljahr MÜSSEN die Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen durch die Gremien beschlossen werden. Wenn sich die GLK einig ist, werden nur die außerunterrichtlichen Veranstaltungen beschlossen, für die das Geld im Reisekostentopf ausreicht. Alles andere fällt aus.

    Da im höchsten Beschlussorgan, der Schulkonferenz, die Vertreter der Lehrer zusammen mit dem Schulleiter die Mehrheit haben, müsste der Beschluss der GLK doch durchzubringen sein.

    Auch hier gilt die alte Weisheit, dass Einigkeit stark macht. Bei einer Aktivität weichen wir an meiner Schule vom Prinzip ab. Beim alljährlichen Wintersporttag der Schule verzichten die Lehrer auf das Tagegeld (6,00 €, die sogenannte Bockwurstpauschale.)

    Mit der Busfirma ist abgesprochen, dass auf der Rechnung nur die Zahl der transportierten Schüler steht; Skipässe für Lehrer sind kostenlos.

    Zitat

    Original von Jungspund
    die ominöse Binnendifferenzierung

    ...gehört zu den zählebigen Mythen der Bildungsdiskussion. Diese Mythen finden ihren Niederschlag in den neueren Bildungsplänen und in den "Orientierungsrahmen zur Schulqualität".

    Und dann kommen die Fremdevaluatoren an die Schulen und suchen und suchen und...

    Zitat Mare: "Neben den VIELEN Vorteilen sehe ich heute auch einige Nachteile für mich persönlich in der Lebenszeitverbeamtung""

    Könntest Du diese Nachteile bitte einmal nennen?

    Ich kann aus meiner Erfahrung einen Vorteil dagegenhalten: Vor Jahren traf mich plötzlich eine schwere Erkrankung; einschließlich Rekonvaleszenszeit konnte ich erst nach 11 Monaten wieder voll arbeiten. Ich hatte als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie zu unterhalten. Wäre ich Angestellter gewesen, hätte ich nach 6 Wochen nur Krankengeld bekommen. Als Beamter hatte ich die ganze Zeit über mein volles Gehalt.

    Beihilfeverordnung, § 11, Satz 2:

    Für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung jedes lebend geborenen Kindes und die sonstigen
    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den während der Schwangerschaft und nach
    der Entbindung üblichen Untersuchungen entstehen, wird eine pauschale Beihilfe von 250
    Euro gewährt. Dies gilt auch, wenn der Beihilfeberechtigte ein Kind, dass das dritte Lebensjahr
    noch nicht vollendet hat, annimmt oder mit dem Ziel der Annahme in seinen Haushalt
    aufnimmt und die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist. Sind beide Elternteile
    beihilfeberechtigt, wird die Beihilfe der Mutter gewährt.

    Alles Gute für Mutter und Kind

    magister

    Beim Wiederlesen gesehen: Der Grammatikfehler [Konjunktion "dass" anstatt Relativpronomen "das"] steht so im Verordnungstext. - Wie heißt die Landeswerbung? (Wir können alles - außer Hochdeutsch)

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