Zitat
Original von Rolf1981
Und wenn sie nicht genehmigt wird? <-- rhetorische Frage
Die Frage ist nicht rhetorisch. Wenn die außerunterrichtliche Veranstaltung nicht genehmigt wird, findet sie auch nicht statt.
Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei vielen Kollegen war es in der Vergangenheit so, und teilweise soll es heute auch noch so sein, dass der pädagogische Eros so stark ausgeprägt ist, dass sie bereit sind, auf die ihnen zustehende Reisekostenerstattung teilweise oder sogar ganz zu verzichten. Und das, ohne dass auf sie Druck ausgeübt wird!
Was in diesem Thread noch nicht angesprochen wurde: In jedem Schuljahr MÜSSEN die Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen durch die Gremien beschlossen werden. Wenn sich die GLK einig ist, werden nur die außerunterrichtlichen Veranstaltungen beschlossen, für die das Geld im Reisekostentopf ausreicht. Alles andere fällt aus.
Da im höchsten Beschlussorgan, der Schulkonferenz, die Vertreter der Lehrer zusammen mit dem Schulleiter die Mehrheit haben, müsste der Beschluss der GLK doch durchzubringen sein.
Auch hier gilt die alte Weisheit, dass Einigkeit stark macht. Bei einer Aktivität weichen wir an meiner Schule vom Prinzip ab. Beim alljährlichen Wintersporttag der Schule verzichten die Lehrer auf das Tagegeld (6,00 €, die sogenannte Bockwurstpauschale.)
Mit der Busfirma ist abgesprochen, dass auf der Rechnung nur die Zahl der transportierten Schüler steht; Skipässe für Lehrer sind kostenlos.