Beiträge von magister999

    Da ich mit dem Verfahren der Stellenausschreibung vertraut bin, kann ich vielleicht ein bisschen zur Klärung der offenen Fragen beitragen:

    Je enger eine eine Stelle ausgeschrieben ist, desto weniger Bewerber lesen sie. Beispiel: Ist D / F ausgeschrieben, erscheint die Stelle auch nur dann auf der Liste, wenn nach D / F gesucht wird.

    Ist die Stelle mit beliebiger Fächerkombination ausgeschrieben, erscheint sie bei jedem Suchvorgang, als z. B. auch, wenn jemand die Kombination Ch / Sp in die Suchmaske eingibt.

    Warum Ausschreibung "beliebig/beliebig"? Wir machen im Ländle die Erfahrung, dass Stellen im ländlichen Raum schwieriger zu besetzen sind als in den vermeintlich attraktiven großen Städten und Universitätsstandorten. So kommt es, dass manche Schulen mehr als 10 Bewerbungen auf eine Stelle erhalten, Schulen im ländlichen Raum dagegen ganz ganz wenige, manchmal auch gar keine. Mit der offenen Ausschreibung erhöhen die Schulen ihre Chancen, dass sich Bewerber bei ihnen melden.

    Es ist zwar richtig, dass das RP die Einstellungsbehörde ist, aber es wird niemand ohne die Beteiligung der Schule eingestellt. Das heißt: Die Schule führt die Bewerbergespräche und erstellt danach ein Ranking. Sie legt also fest, in welcher Reihenfolge das RP den Bewerbern eine Einstellungszusage geben soll.

    Jetzt folgt ein weiteres Problem: Viele Interessenten bewerben sich an mehr als einer Schule, und wenn sie dann auch von mehreren Schulen auf Platz 1 gesetzt werden, haben die Bewerber die freie Auswahl, welche Stelle sie annehmen wollen.

    Ihr seht, das Verfahren ist sehr bewerberfreundlich.

    Allerdings müssen alle formalen Voraussetzungen erfüllt sein. Dagwood spricht von einem "versiebten zweiten Staatsexamen". Wenn das bedeutet, dass es nicht bestanden wurde, dann ist die Bewerbung aussichtslos, dann gibt es keine Einladung zum Bewerbergespräch. Wenn es nur "schlechte Note" bedeutet, dann kommt es zu einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.

    Und was spricht denn schließlich gegen Aulendorf? Lasst euch von den Diskussionen um den Fortbestand der Schule nicht beeindrucken, denn wer erst einmal eine feste Stelle hat, bleibt im Staatsdienst. Ich weiß, dass bei der Schließung eines Aufbaugymnasiums 1992 alle Kollegen die Zusage bekamen, dass sie an ihren Wunschort versetzt werden. Ich kenne einige dieser Kollegen, und jede Versetzung fiel wunschgemäß aus.

    Noch etwas zu Aulendorf - und für alle Schulen in der Nachbarschaft in Oberschwaben - : Der Freizeitwert der Gegend ist sehr hoch: Bodensee, Alpen, Schweiz, Vorarlberg - alles in weniger als einer Stunde zu erreichen.

    In zwei Stunden ist man in Stuttgart, München oder Zürich, in einer Stunde am Flughafen Memmingen oder Friedrichshafen.

    Abschließend: kleine Schulen haben ihren eigenen Reiz und bieten exzellente Möglichkeiten für hohe Arbeitszufriedenheit.

    Um Dir bei Deiner Frage helfen zu können, wäre es sehr hilfreich zu wissen, in welchem Bundesland Du arbeitest.

    Ich nehme an, dass Du nicht in Baden-Württemberg bist. Den Begriff "Supervertrag" gibt es hier nicht.

    Was ich aber sicher weiß: Hier bei uns gibt es keine Notenvorgaben, die die Schulleiter einhalten müssen. Es gibt hier auch keine sieben Notenstufen wie in Bayern.

    Zitat

    Original von sternle78


    Eine Kollegin meinte dass SIE es gar nicht mehr werden kann da sie schon mitte 50 ist. Stimmt das ?

    Da gibt es keine Vorschriften. Vielleicht denkt Deine Kollegin an eine Regelung im Beamtenrecht: Man muss das letzte Amt drei Jahre lang gehabt haben, damit es pensionswirksam wird.

    Ich kenne in unsrem Bundesland einige Kolleginnen und Kollegen, die den Schulleiterposten erst im Alter zwischen 55 und 59 angetreten haben.

    Zu Deinen Ängsten: Wenn Du Deine Arbeit richtig machst, brauchst Du vor Überaktiven keine Angst zu haben. Ein gesundes Selbstvertrauen und gegebenfalls die Unterstützung des örtlichen Personalrats sind sicherlich hilfreich.

    Vielleicht wartet Deine Neue nur darauf, dass sie ihr Gestaltungspotential ausleben kann. Sie wird schnell auf den Boden der Realität zurückkommen.

    Ich rate zur Gelassenheit.

    Ich sehe es genau so wie Herr Rau. Allerdings bin ich der Meinung, dass das Verb "gehen" überhaupt kein Objekt haben kann, sondern nur eine Ortsangabe. Demzufolge scheidet das Präpositionalobjekt aus. "Zu meiner Oma" ist eindeutig Ortsangabe.

    Anders ist es beim Verb "schreiben". Dieses Verb kann sowohl ein Akkusativ- als auch ein Dativobjekt haben: "Ich schreibe meiner Oma einen Brief."

    Zum Thema Sprachwandel: Etwas langsamer als der Genitiv scheint auch der Dativ auf dem Rückzug zu sein. Das Dativobjekt wird häufig durch ein präpositionales Objekt ersetzt. Statt "ich schreibe meiner Oma" heißt es dann "Ich schreibe an meine Oma".

    Der Weg zur Arbeit zählt zur privaten Lebensführung und kann daher nur bei den Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

    Anders ist es, wenn Du mit einem Teil Deines Deputats an eine andere Schule abgeordnet bist. Dann sind die Fahrten zwischen den beiden Schulen Dienstfahrten und Du hast Anspruch auf Reisekostenerstattung.

    Bei einem Vertretungsvertrag wird es natürlich schwierig sein, dass Du mit einem Teil Deiner Stunden an eine Schule abgeordnet wirst, die zwischen Deinem Wohnort und Deiner Schule liegt.

    Schade für Dich - insbesondere bei den heutigen Benzinpreisen - aber leider nicht zu ändern. Du kannst nur versuchen, die Zahl der Fahrtage zu verringern, indem Du Deinen Unterricht auf zwei bis maximal drei Tage legen lässt.

    Zitat

    Original von cano
    Hat der Schüler in den letzten Wochen gut mitgemacht, sollte er eine 2 bekommen.

    Das ist das Plädoyer eines Schülers, der in einem anderen Thread entdeckt und bereits gesperrt wurde. Er hofft hier auf die Honorierung des Last-minute-learning.

    Ich weise meine Kollegen in der Frage der Notengebung immer auf den Ermessensspielraum bei der pädagogischen Gesamtwürdigung der Schülerleistung hin. Von daher lehne ich eine Festlegung auf eine bestimmte Ziffer ab.

    Ich kann Dir definitiv sagen, wie das in Baden-Württemberg geregelt ist: Bei einer Beförderung gibt es das höhere Gehalt grundsätzlich ab Beginn des Monats, in dem die Urkunde ausgehändigt wird. Nicht der ausgeschriebene Termin, sondern ausschließlich das Datum der Aushändigung der Urkunde ist entscheidend.

    Aus diesem Grund habe ich Kollegen zur Urkundenentgegennahme auch schon in den Ferien einbestellt, wenn das Ferienende erst im Folgemonat war.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass andere Bundesländer hiervon abweichende Regelungen haben.

    Zitat

    Original von cano
    Das war jetzt der gleiche Lehrer

    War es nicht eher "derselbe Lehrer"?

    Ohne Dich jetzt niedermachen zu wollen, gebe ich Dir zwei Tipps für künftige Geschäftsideen: Lass Dich erstens beraten von Leuten, die von der Sache etwas verstehen, mit der Du Geld verdienen willst.

    Zweitens: Wenn Du mit schriftlichen Äußerungen auftreten willst, brauchst Du jemanden, der Deine Texte überarbeitet. Dieser Mensch muss in hinreichendem Maß solche Kleinigkeiten wie Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau und Stilistik beherrschen.

    Du kannst privat reden und schreiben, wie Du willst, aber wenn Du an die Öffentlichkeit gehst, sind sprachliche Mängel unverzeihlich.

    Das ist ganz einfach: in jedem Regierungspräsidium ist das Referat 72 zuständig für die Lehrereinstellung. Einfach anrufen und fragen. Alle Telefonnummern sind im Netz zu finden.

    Ich weiß es von meinem Amt, dass die Referenten alle Anfragen kompetent beantworten. Nur Mut!

    Zunächst ein Kalauer, auch wenn er wenig hilfreich ist: Prognosen sind dann besonders schwierig, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.

    Nun im Ernst: Ich rate dazu, das Referendariat zu machen. Nur dann hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung und die notwendige Voraussetzung für eine Dauerstelle.

    In den Kultusministerien schaut man bei den Lehrerbedarfsprognosen ganz stark auf den Geburtenrückgang. Meines Erachtens wird aber die sich abzeichnende Pensionierungswelle der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1951 - die in Bayern sicherlich ähnlich zahlreich in den Schulen vertreten sind wie in Baden-Württemberg - nicht genügend berücksichtigt.

    Die Einstellungsbedingungen ändern sich fast jedes Jahr, und die besten Chancen hat immer der, der die wenigsten Mobilitätseinschränkungen hat.

    Omas, Tagesmutter, Arbeitsplatz des Partners usw. sind wichtige Faktoren, aber Du kannst nicht immer darauf bauen, dass Du alles nach Wunsch unter einen Hut bekommst.

    Du magst das bedauern, aber eine gewisse Flexibilität ist unerlässlich, wenn Du Dein Berufsziel erreichen willst.

    @ peselino:

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch

    Zitat aus der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer in NRW, §15, Abschnitt 3:
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.


    Das würde ich der Schulleitung und den Stundenplanmachern zeigen.

    Siehst Du eine Chance, dass Euer örtlicher Personalrat eine Dienstvereinbarung mit der Schulleitung über die Grundsätze der Stundenplanerstellung trifft? Dein Beispiel scheint mir ein Fall zu sein, den es nicht geben dürfte.

    Die Stundenverteilung Deiner Klasse 7 halte ich für pädagogisch unvertretbar. Eine Doppelstunde wäre sicherlich hinnehmbar, aber alle Stunden auf Montag und Freitag gelegt ist Unfug - und zeigt außerdem wenig Gespür der Stundenplanmacher.

    Die einzige Beruhigung, die ich Dir mitteilen kann, ist, dass Dein Gehalt nicht geringer wird.

    Der § 16 des TV-L legt die Verweildauer in jeder der 5 Stufen der Entgeltgruppe fest: Dort heißt es, dass bei der ersten Einstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber "grundsätzlich" - in Juristendeutsch heißt das aber: es gibt Ausnahmen! - in Stufe 1 eingestellt wird.

    In diesem Paragraph steht auch, dass die Verweildauer in Stufe 1 ein Jahr beträgt, danach rückt man in Stufe 2 auf.

    Allerdings sind in diesem § 16 so viele Ausnahmen eingebaut ("für die Tätigkeit förderliche Berufserfahrung", Probleme der Personalgewinnung, usw...), dass der Arbeitgeber ziemlich viele Freiheiten hat. (Konkrete Beispiele sind mir bekannt.)

    Hier sieht man wieder, dass "rechtens" und "gerechtfertigt" zwei Paar Stiefel sind.

    Zur Rechtslage: es stimmt, kein Lehrer kann gezwungen werden, an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Aber: solche Veranstaltungen werden ja nicht vom Schulleiter angeordnet. Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift gibt Klarheit:

    "Die Gesamtlehrerkonferenz berät und beschließt mit Einverständnis der Schulkonferenz über die Grundsätze der in einem Schuljahr stattfindenden schulischen Veranstaltungen.
    ...

    Die Veranstaltungen werden vom Schulleiter genehmigt. Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, es sei denn, die teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen verzichten vorher ganz oder teilweise auf Reisekostenvergütung."

    Die Schule hat also jedes Jahr die Möglichkeit, bei der Beschlussfassung über die außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu entscheiden, welche Veranstaltungen angeboten werden. (Bei der Aufzählung der verschiedenen Schulveranstaltungen in der VV heißt es überall "kann" durchgeführt werden, bloß beim Schullandheim heißt es, "soll" durchgeführt werden. Ich weiß, dass viele Schulen ihre Angebote exakt auf die Dinge beschränken, die der Reisekostenetat hergibt, ich weiß aber auch von Schulen, die mehr veranstalten. An dem letzten Halbsatz des Zitats aus der VV liegt der Hase im Pfeffer: Die Kultusverwaltung geht davon aus, dass manchen Kollegen bestimmte Veranstaltungen so wichtig sind, dass sie auch eigene finanzielle Beiträge dazu leisten.

    Auf Änderung der VV zu drängen ist meiner Meinung nach aber eher Sache der Hauptpersonalräte, der Gewerkschaften und Verbände als Sache des einzelnen Kollegen.

    An einer Stelle kann ich Schubbidu nicht zustimmen: Nach der geltenden Rechtslage ist die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen Dienstpflicht und kein Ehrenamt.

    Interessant ist auch, dass bei der Vergütung unser Arbeitgeber einen gewaltigen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten macht: Geht eine Teilzeitbeamtin ins Schullandheim und versieht dort jeden Tag einen 24-Stunden-Dienst, erhält sie keine höhere Vergütung, während eine Teilzeitangestellte für die Dauer des Schullandheims die volle Bezahlung bekommt.

    Einfach "Ich fahre nicht" zu sagen kommt weder im Kollegium noch bei der Schulleitung gut an. Üblicherweise gehören Schullandheimfahrten zum pädagogischen Programm der Schule, und es ist in guten Schulen üblich, dass die Belastungen mit außerunterrichtlichen Aktivitäten möglichst gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Eine pauschale, unbegründete Weigerung ist schlicht unkollegial.

    Für die Ablehnung müssen m. E. der Schulleitung und ggf. dem Personalrat (beide unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot) nachvollziehbare Gründe genannt werden. Den Eltern bist Du aber keine Rechenschaft schuldig.

    Der einfachste Grund sind eigene kleine Kinder, die zu versorgen sind.
    Gesundheitliche Gründe können eine Rolle spielen.
    Die Pflege von Familienangehörigen ebenso.

    Was Nele sagt, ist äußerst wichtig: Wenn keine volle Reisekostenerstattung möglich ist, MUSS kein Lehrer mit Schülern auf Reisen gehen.

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