Muss in NRW am Ende der Dienstlichen Beurteilung keine Note stehen wie bei uns in B-W?
Dass die Verkürzung der Probezeit keine Auswirkungen auf die weitere Laufbahn hätte, glaube ich nicht. Ich weiß es allerdings nur aus meinem "Ländle": Das Ende der Probezeit heißt hier Datum der Anstellung, und von diesem Datum an rechnet die Mindestwartezeit für ein Beförderungsamt.
Außerdem: Als Lebenszeitbeamter bist Du beim Immobilienerwerb ein günstigeres Risiko bei Deiner Bank.
Ich würde zum Schulleiter gehen und ihn auf das Missverhältnis zwischen Text und Gesamturteil hinweisen. Bei uns muss im Übrigen auch zu Protokoll genommen werden, ob der Beurteilte sich (schriftlich) zu der Beurteilung geäußert hat. Eine solche Äußerung MUSS zu den Personalakten genomen werden.
Mach Deinem SL deutlch, dass vier Augen immer mehr sehen als zwei, vielleicht sieht er, wenn ihm an Deiner Mitarbeit, Deiner Arbeitszufriedenheit und und an Deiner dienstlichen Entwicklung gelegen ist, dass er sein Gesamturteil nachbessern muss. Ich habe bei solchen Zeugnissen häufig in den Schlusssatz hineingeschrieben, dass ich die Verkürzung der Probezeit bzw. die vorzeitige Anstellung mit Nachdruck befürworte.