Beiträge von magister999

    Liebe KolllegInnen,

    die wichtigsten amtlichen Informationen zur Versetzung bekommt Ihr online bei http://www.lehrer-online-bw.de.

    Achtung: Frist zur Abgabe aller "stellenwirksamen Änderungswünsche" - Versetzungen gehören dazu - ist der erste Schultag nach den Weihnachtsferien, also der 11.01.2010

    Am erfolgreichsten scheint mir eine Versetzung im Rahmen der "schulscharfen Stellenausschreibung"; ich empfehle vorherige Erkundigungsgespräche mit den Schulleitern. Gerade bei den Ausschreibungsstellen haben die Schulen die letzte Entscheidung, wen sie haben wollen. Der Einfluss der Schulleitungen bei der Versetzung ist also nicht zu unterschätzen.

    Wann man Bescheid bekommt? Warum sprecht Ihr nicht mit Euren jeweiligen Personalreferenten im Regierungspräsidium? Ich weiß es aus meinem Umgang mit dem RP Tübingen, dass Versetzungen Vorrang vor Neueinstellungen haben.


    Die Länge einer Begründung spielt keine Rolle; kurz, sachlich, präzise - wer liest schon gerne Jammergeschichten?

    Beim allgemeinen Versetzungsverfahren kann es auch hilfreich sein, den Bezirkspersonalrat einzuschalten.

    Liebe/r SunnyGS,

    Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dem Thema Steuererklärung zu beschäftigen. Die Thematik ist aber zu komplex, um sie in einem kurzen Forenbeitrag zu erklären.

    Grundsätzlich sind alle von Dir aufgeführten Punkte relevant, aber erstens in verschiedenen Kategorien (Werbungskosten / Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen) und in unterschiedlichem Ausmaß (Absetzung / Abschreibung / begrente vs. unbegrente Absetzbarkeit)

    Zwei Tips für den Einsteiger:

    Es gibt sehr gute Publikationen zum Thema. Ich kenne einen hervorragenden Loseblatt-Ratgeber - der mehrmals im Jahr aktualisiert wird - inclusive Computerprogramm für die Steuererklärung, aber ich will hier keine Werbung machen. Einen Steuerberater zu beauftragen kommt natürlich ebenfalls infrage.

    Lege Dir einen Belegordner zu und sammle regelmäßig alle einschlägigen Belege.

    Freundliche Grüße und viel Erfolg
    W.D.

    Hinzu kommt noch die anteilige Abschreibung.

    Aber nicht zu vergessen: maximal sind 1250,00€ Arbeitszimmerkosten absetzbar. (= Anteilige Schuldzinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Hausversicherung, Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Kaminfeger)

    Völlig unabhängig von der 1250,00 €-Obergrenze der absetzbaren - falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Lehrer urteilt - Arbeitszimmerkosten sind die Kosten der Ausstattung (Schreibtisch, Teppich, Lampen, Gardinen, Bücherregale usw.). Diese sind stets in voller Höhe absetzbar oder - bei Einzelpreisen von über 400 € - abschreibbar.

    Es handelt sich formal tatsächlich um eine Genehmigung der Nebentätigkeit, in der Praxis aber eher nur um ein Anzeigen des Zusatzjobs.

    Kein vernünftiger Schulleiter wird Dir jedoch die Genehmigung versagen, denn bei Deinem geringen Deputat ist kaum vorstellbar, dass durch die Nebentätigkeit die Arbeit in der Schule beeinträchtigt wird. Das wäre nämlich ein Ablehnungskriterium.

    Gruß
    W.D.

    Für die Genehmigung von Nebentätigkeiten ist seit einiger Zeit allein die Schulleitung zuständig. (So etwas nennt sich "Abschichtung von Verwaltungszuständigkeiten")

    Das Formular muss der Schulleiter mit seinem KISS-Rechner aus dem Intranet herunterladen, falls im Schulsekretariat keine Formulare mehr vorhanden sind.

    Weiterhin schöne Ferien wünscht
    W.D.
    (Schulleiter)

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