Beiträge von magister999

    Ich sehe Mitarbeitergespräche grundsätzlich positiv. (Das Negative für mich als Schulleiter ist der Zeitaufwand.)

    Natürlich kommt es darauf an, wie es durchgeführt wird und was daraus gemacht wird. Für mich ist das MAG etwas grundsätzlich anderes als ein Beurteilungs- und Beratungsgespräch im Zusammenhang mit einer dienstlichen Beurteilung, es ist vielmehr eine Chance zum wechselseitigen Feedback. Es ist eine vertrauensbildende Maßnahme und für mich die Möglichkeit, im schulischen Alltag nicht wahrnehmbare Interessen, Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kollegen kennenzulernen.

    Das MAG strukturiere ich anhand eines Themenkatalogs, den ich mit meinem ÖPR abgestimmt habe. Transparenz ist wichtig; deshalb wird der Termin für das MAG vereinbart und der Kollege erhält den Fragenkatalog zu seiner Vorbereitung.

    Warum die GEW zur Zurückhaltung rät, erschließt sich mir als Nichtmitglied nicht. Sollte diese Zurückhaltung auf die Auffassung zurückgehen, dass wir als Lehrer doch alle in einem Boot sitzen (und wir deshalb keine Leitung brauchen), so unterschlägt diese Metapher doch die Tatsache, dass auch im Ruderboot immer einer dabei ist, der die Richtung und die Schlagzahl vorgibt.

    Solange das MAG nicht verbindlich vorgeschrieben ist, fertige ich auch keine Protokolle an; es kommt auch kein Vermerk in eine Akte.

    Warum haben die Kollegen solche Angst vor den Personalakten? In die dürfen grundsätzlich nur solche Vorgänge aufgenommen werden, die die Kollegen zuvor zur Kenntnis bekommen haben. Wer dies nicht glaubt, möge bitte von seinem Recht Gebrauch machen, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen.

    Liebe KolllegInnen,

    die wichtigsten amtlichen Informationen zur Versetzung bekommt Ihr online bei http://www.lehrer-online-bw.de.

    Achtung: Frist zur Abgabe aller "stellenwirksamen Änderungswünsche" - Versetzungen gehören dazu - ist der erste Schultag nach den Weihnachtsferien, also der 11.01.2010

    Am erfolgreichsten scheint mir eine Versetzung im Rahmen der "schulscharfen Stellenausschreibung"; ich empfehle vorherige Erkundigungsgespräche mit den Schulleitern. Gerade bei den Ausschreibungsstellen haben die Schulen die letzte Entscheidung, wen sie haben wollen. Der Einfluss der Schulleitungen bei der Versetzung ist also nicht zu unterschätzen.

    Wann man Bescheid bekommt? Warum sprecht Ihr nicht mit Euren jeweiligen Personalreferenten im Regierungspräsidium? Ich weiß es aus meinem Umgang mit dem RP Tübingen, dass Versetzungen Vorrang vor Neueinstellungen haben.


    Die Länge einer Begründung spielt keine Rolle; kurz, sachlich, präzise - wer liest schon gerne Jammergeschichten?

    Beim allgemeinen Versetzungsverfahren kann es auch hilfreich sein, den Bezirkspersonalrat einzuschalten.

    Liebe/r SunnyGS,

    Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dem Thema Steuererklärung zu beschäftigen. Die Thematik ist aber zu komplex, um sie in einem kurzen Forenbeitrag zu erklären.

    Grundsätzlich sind alle von Dir aufgeführten Punkte relevant, aber erstens in verschiedenen Kategorien (Werbungskosten / Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen) und in unterschiedlichem Ausmaß (Absetzung / Abschreibung / begrente vs. unbegrente Absetzbarkeit)

    Zwei Tips für den Einsteiger:

    Es gibt sehr gute Publikationen zum Thema. Ich kenne einen hervorragenden Loseblatt-Ratgeber - der mehrmals im Jahr aktualisiert wird - inclusive Computerprogramm für die Steuererklärung, aber ich will hier keine Werbung machen. Einen Steuerberater zu beauftragen kommt natürlich ebenfalls infrage.

    Lege Dir einen Belegordner zu und sammle regelmäßig alle einschlägigen Belege.

    Freundliche Grüße und viel Erfolg
    W.D.

    Hinzu kommt noch die anteilige Abschreibung.

    Aber nicht zu vergessen: maximal sind 1250,00€ Arbeitszimmerkosten absetzbar. (= Anteilige Schuldzinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Hausversicherung, Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Kaminfeger)

    Völlig unabhängig von der 1250,00 €-Obergrenze der absetzbaren - falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Lehrer urteilt - Arbeitszimmerkosten sind die Kosten der Ausstattung (Schreibtisch, Teppich, Lampen, Gardinen, Bücherregale usw.). Diese sind stets in voller Höhe absetzbar oder - bei Einzelpreisen von über 400 € - abschreibbar.

    Es handelt sich formal tatsächlich um eine Genehmigung der Nebentätigkeit, in der Praxis aber eher nur um ein Anzeigen des Zusatzjobs.

    Kein vernünftiger Schulleiter wird Dir jedoch die Genehmigung versagen, denn bei Deinem geringen Deputat ist kaum vorstellbar, dass durch die Nebentätigkeit die Arbeit in der Schule beeinträchtigt wird. Das wäre nämlich ein Ablehnungskriterium.

    Gruß
    W.D.

    Für die Genehmigung von Nebentätigkeiten ist seit einiger Zeit allein die Schulleitung zuständig. (So etwas nennt sich "Abschichtung von Verwaltungszuständigkeiten")

    Das Formular muss der Schulleiter mit seinem KISS-Rechner aus dem Intranet herunterladen, falls im Schulsekretariat keine Formulare mehr vorhanden sind.

    Weiterhin schöne Ferien wünscht
    W.D.
    (Schulleiter)

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