Beiträge von magister999

    Hallo Panama,


    kennst Du die Links auf dieser Seite?. https://www.lehrer-online-bw.d…ellen-online/schulleitung


    Hier findest Du ausführliche Darstellungen zum Stellenbesetzungsverfahren und zum Anforderungsprofil.


    Jahrzehntelang gab es im Ländle keine einheitliche Verfahrensweise bei der Schulleiterbestellung. Die vier (damals) Oberschulämter verfuhren höchst unterschiedlich. Erst vor wenigen Jahren wurde dieser Zustand als unbefriedigend empfunden, und erst daraufhin hat das Ministerium die neue, für alle verbindliche Regelung erarbeitet. - Ich weiß von einigen neu ernannten Kollegen (allerdings nur von Gymnasien), dass sich die Schulverwaltung mittlerweile streng an die vorgeschriebenen Regeln hält.


    Ich rate Dir ansonsten zu Netzwerkarbeit. Sicherlich kennst Du Kolleginnen und Kollegen, die in letzter Zeit Leitungsaufgaben übernommen haben. Lass Dich von ihnen beraten.

    Hast Du nicht eingangs geschrieben, dass Deine Probezeit 2014 geendet hat? Bis die neue Sekundarschule 2017 öffnet, fehlen Dir, wenn ich das richtig sehe, nur wenige Monate der vorgeschriebenen Wartezeit.


    Ich würde mich an Deiner Stelle dennoch bewerben. Dass Du bisher schon in Schulleitungsaufgaben eingebunden warst, darf meines Erachtens im Bewerbungsverfahren nicht unberücksichtigt bleiben.


    Im Übrigen finde ich die NRW-Definition, dass die "hauptberufliche Tätoigkeit" erst nach der Probezeit beginnt, ein wenig seltsam.

    Nach meinem Verständnis der zitierten Vorschriften brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


    Im ersten Abschnitt von §53 LVO steht "erst nach einer hauptberuflichen Tätigkeit von vier Jahren [usw.]". Deine hauptberufliche Tätigkeit übst Du ja schon seit Beginn Deiner Probezeit aus. Bis zum Beginn der neuen Schule hast Du somit die Wartezeit längst erfüllt.

    Ich kenne nur die beiden Artikel in der FAZ und der ZEIT. Beide waren sehr positiv.


    Ich habe den Film gesehen und war begeistert. Wie die Helikoptereltern am Ende - nachdem sie die Liste der mündlichen Noten eingesehen haben - sich bei Frau Müller "einschleimen", ist sehens- und bedenkenswert. Sie ahnen jedoch nicht, dass Frau Müller noch ein Ass im Ärmel hat.


    Mein Fazit: Beste Unterhaltung; ein Loblied auf die Schule; sehenswert.

    Elisabeth Tuiders Handbuch ist nicht nur "irgendeiner konservativen Initiative" in die Hände gefallen. Auch liberale Geister bezweifeln immer häufiger, ob die dort vorgestellten Themen und Methoden nicht als übergriffig zu bewerten sind.


    Hier ein ganz aktueller Beitrag aus dem Magazin der "Süddeutschen Zeitung" - die nun gewiss nicht in die ewig-gestrige Ecke gestellt werden kann:


    http://sz-magazin.sueddeutsche…zeigen/42502/Hautaufgaben


    Übrigens ist Tuiders Handbuch über diesen Link im Volltext zu lesen. Damit kann sich jeder in diesem Forum selbst ein Bild machen:


    http://www.beck-shop.de/fachbu…779920885_Excerpt_001.pdf

    Hallo Daniel,


    Du hast Dich offensichtlich noch gar nicht mit dem Thema "dienstliche Beurteilung" auseinandergesetzt, seit Du den Dienst im September angetreten hast. Das solltest Du schnellstens nachholen.


    Lies zuerst die Verwaltungsvorschrift "Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen". Du findest sie sowohl im PhV-Handbuch "Schul- und Beamtenrecht" als auch im entsprechenden Handbuch der GEW. Wenn diese Handbücher nicht im Lehrerzimmer stehen, sprich den PhV-Schulvertreter oder die GEW-Vertrauensperson an. (Noch besser: Werde Mitglied in dem Dir besser geeignet scheinenden Berufsverband, dann bekommst Du jeweils die neueste Ausgabe dieser Handbücher!)


    Lies danach eingehend das Formular der dienstlichen Beurteilung. Nitram hat weiter oben (Beitrag Nr. 9) den Link gepostet. Dann weißt Du, welche Leistungsmerkmale in der Beurteilung beschrieben werden müssen. Die Ankreuzliste auf Seite 4 ("Befähigungsbeurteilung") wird bei der Probezeitbeurteilung nicht ausgefüllt.


    Wenn Dein Schulleiter die Beurteilung fertiggestellt hat, muss er sie Dir zur Kenntnisnahme vorlegen. Bei dieser Gelegenheit hast Du das Recht zu verlangen, dass er die Beurteilung mit Dir bespricht. Bekanntgabe und Besprechung sind auf dem Formular zu vermerken.


    Wie bei allen dienstlichen Vorgängen hast Du auch bei der Beurteilung das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Auch diese wird zu den Personalakten genommen. Und ich weiß, dass sie im RP auch gelesen wird.


    Ich empfehle Dir aber zunächst folgendes: Bitte Deinen Schulleiter - bevor er die Beurteilung geschrieben hat - um ein weiteres Beratungsgespräch, in dem er Dir seine methodisch-didaktischen Verbesserungsvorschläge darlegt. Sein Rat, Dich bei älteren Kollegen schlauzumachen, kannst Du locker als wenig zielführend zurückweisen. Dann mache ihm deutlich, dass Du Dich im Studienseminar ausführlich mit Sinn und Unsinn des modernen Methodenzirkus beschäftigt hast, und falls er ein unkritischer Klippert-Adept sein sollte, kannst Du ihn noch auf John Hattie hinweisen. Dann sieht er vielleicht, dass Du Dir bei Deiner Unterrichtsplanung mehr Gedanken gemacht hast als für ihn erkennbar waren.


    Da nach meiner Auffassung in der Kommunikation zwischen Dir und Deinem Schulleiter fast alles falsch gelaufen ist, wage ich jetzt auf die Schnelle die Vermutung, dass Dein Schulleiter 1. noch ziemlich jung ist, 2. noch nicht lange im Amt ist und 3. nie Mitglied des Personalrats war, bevor er Schulleiter wurde.


    Ich habe jeder Lehrkraft, die neu an meine Schule kam, in einem ausführlichen Gespräch alles über die Probezeit und die Beurteilungen erklärt. - Wenn eine Beurteilung anstand, habe ich ein Vorgespräch anberaumt, dabei deutlich gemacht, worauf es mir ankommt, und dass ich auf gar keinen Fall eine geklonte Fachleiterstunde sehen will, und dass ich als gelernter D/E-Lehrer schließlich weiß, was es heißt, ein Volldeputat zu unterrichten. Durch solche Kleinigkeiten kann man ganz viel Druck aus dem Vorgang nehmen. Ganz wichtig ist auch, dass ich als Schulleiter mich in der Nachbesprechung nicht als der grroße Zampano aufspiele, sondern der Lehrkraft ausreichend Gelegenheit gebe, ihre Planung und ihre methodisch-didaktischen Entscheidungen darzulegen. In den Schulleiter-Ausbildungsseminaren wurde uns schließlich beigebracht, solche Beurteilungs- und Beratungsgespräche dialogisch zu führen.


    Ob ein Schulleiter angekündigte oder unangekündigte Unterrichtsbesuche macht, ist ihm tatsächlich freigestellt. In der Regel waren meine Besuche immer angemeldet, aber es gibt durchaus auch Problemstellungen, die unangemeldete Besuche erforderlich machen.

    Ich bin zwar nicht aus Bayern, aber auch dort gilt der Spruch, dass ein Blick ins Gesetz Klarheit schafft.


    Würden Deine Mutmaßungen ("... irgendwie gut, aber irgendwie auch doof ...") zutreffen, so wäre das als Sieg der endgültig leistungsbefreiten Gesellschaft zu feiern. Verwunderlich nur, dass dies in Bayern geschehen sollte.


    Die Paragraphen 6 und 31 geben Dir die gewünschte Auskunft:


    http://www.gesetze-bayern.de/j…&doc.part=X&doc.origin=bs

    cassiopeia und Bastian: Willkommen in Baden-Württemberg.


    Meine Tipps:


    1.Wer aus Bayern kommt, muss sich mit den abweichenden Termini vertraut machen. Wer in seinen Klassen von "Schulaufgaben" und "Exen" statt von "Klassenarbeiten" und "(Kurz-)Tests" spricht, steht schnell auf verlorenem Posten.


    2. Das Schulportfolio einsehen. Dort gibt es (vielleicht; wenigstens meine Schule hatte das) einen Leitfaden für neue Lehrkräfte mit Antworten auf alle wichtigen Fragen.


    3. Im Schulportfolio das Schulcurriculum ansehen und einschlägige Kapitel kopieren.


    4. Den jährlich neu erscheinenden Erlass mit den Schwerpunktthemen für die Abiturprüfung einsehen und ggf. kopieren.


    5. Bei Schulleitung oder Abteilungsleiter oder Fachbetreuer nach geltenden Absprachen der Fachschaft fragen.


    6. Der Schulleiter muss in der Probezeit zwei dienstliche Beurteilungen erstellen. Ob und wann bzw. wie oft er Unterrichtsbesuche macht, ob angekündigt oder nicht, das alles steht allein in seinem Ermessen; es gibt keine Rechtsvorschrift dazu. Ich würde ihn danach fragen, wie er an seiner Schule verfährt. - Ich hatte an meiner Schule meine Verfahrensweise schriftlich fixiert und dem ÖPR bekannt gegeben, sowie mit jeder neuen Lehrkraft im ersten Mitarbeitergespräch durchgesprochen. Transparenz als vertrauensbildende Maßnahme.


    7. In der letzten Ferienwoche (nicht erst zur Eröffnungskonferenz) gelegentlich in der Schule vorbeischauen, sich im Sekretariat und auch beim Hausmeister vorstellen.


    Ich wünsche Euch einen guten Start!

    ... Kollegen quer durch alle Leerämter...


    Offensichtlich hat Deine Schule einen Profilschwerpunkt in Abfallwirtschaft und Recycling, wenn dort alle Leerämter (Leereranwärter, Hauptleerer, Oberleerer, Leerer im höheren Leeramt) vertreten sind.


    In diesem Inkompetenzzentrum sind dann auch rudimentäre Kenntnisse in Grammatik und Zeichensetzung ausreichend.

    Da ich als Pensionär nichts mehr mit dem Abitur zu tun habe, kann ich Dir auf die konkrete Frage nicht antworten.
    Ob sich die Erstausgabe des Romans (1998 ) von der Fischer-Taschenbuch-Ausgabe 2009 unterscheidet, weiß ich nicht. (Ich habe nur die btb-Ausgabe von 2004, die auf der Erstausgabe fußt.)


    Vielleicht hilft Dir aber das Material vom Lehrerfortbildungsserver weiter. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob die Ersteller der eventuellen Abituraufgabe sich in dem hier aufgespannten Horizont bewegen:


    http://lehrerfortbildung-bw.de…tsch/projekte/epik/agnes/


    Eine Aufgabe, die den Roman in Beziehung zu "Homo faber" setzt, ist sicherlich naheliegend. Hierzu auch ein Link:


    http://wilkosteffens.de/peter-…iteratur-ueber-das-leben/


    Viel Spaß beim Abitur!



    Edit: Kann ein Moderator den blöden Smiley entfernen? Es geht um das Erscheinungsjahr der Erstausgabe: 1998 und sonst nichts.
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    Edit by Mod: erledigt. (Hoffe ich :) ). Kl. Gr. Frosch

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