Beiträge von magister999

    .... Ich kann nur hoffen, dass im Jahr zwei Mal eine Besoldungserhöhung stattfindet.

    Liebe Azami, da Du noch nicht so richtig im Geschäft bist, kann man Dir Wissenslücken auf diesem Gebiet nicht ganz übelnehmen. Vielleicht hast Du noch die (traditionelle/naive/kindliche; Zutreffendes bitte auswählen) Auffassung, dass "Vater Staat" immer gut für seine "Staatsdiener" sorgt.

    In Zeiten, wo die grün-rote Regierung ein überflüssiges Integrationsministerium neu schafft, das Verkehrsverhinderungsministerium personell aufbläht, die Staatskanzlei für viele Millionen umbauen will, muss man sich schon etwas einfallen lassen, um das Ziel, den Haushalt zu sanieren, so schnell wie möglich zu erreichen. (Dass 2012 viele ungeplante Steuer-Milliarden dem Land zuflossen, bleibt dabei unerwähnt.) Die angekündigte Streichung von Lehrerstellen ist nur ein erster Schritt.

    Finanzminister Schmid erklärt immer wieder, dass er für die Beamten nicht mehr als 1,5% Besoldungserhöhung vorgesehen hat. Wenn Du regelmäßig eine Tageszeitung liest, kann Dir das nicht entgangen sein.

    Gewerkschaften und Verbände kämpfen heftig gegen diese Pläne des Finanzministers. Alle Details findest Du auf den Homepages von verdi, GEW, PhV, BBW, VBE usw.

    Weil "Vater Staat" nicht so fürsorglich ist, wie manche annehmen, ist es wichtig, dass man sich berufspolitisch organisiert. Als Beamte haben wir ja kein Streikrecht, aber starke Verbände und Gewerkschaften kämpfen für unsere Interessen. Auch wenn es in der letzten Zeit keine großen, spektakulären Erfolge gegeben hat, sind die kleinen Erfolge dennoch nicht zu verachten.

    Zwei Dinge erregen mein Misstrauen:

    Erstens: Madonnas angegebene Fächerkombination Religion / Gemeinschaftskunde gibt es nach der LPO nicht. Es fehlt das dritte Fach.

    Zweitens: Die Angabe "Sek II" lässt auf ein allgemeinbildendes oder ein berufliches Gymnasium schließen. Beide Schularten sind eigene Dienststellen und haben einen örtlichen Personalrat an der Schule. Es kann vorkommen, dass ein neuer Schulleiter einen erhöhten Konferenzbedarf diagnostiziert, aber dann ist es die wichtigste Aufgabe des ÖPR, mit dem Chef eine Vereinbarung zu treffen, die den Bedürfnissen der Mitarbeiter sowie der Rechtslage entspricht.

    Bin mal gespannt, ob die nach drei Jahren wiedergewählt werden. Zumindest von den Lehrern bekommen Sie keine Stimmen.

    Da habe ich gewisse Zweifel. Nach der letzten Landtagswahl zeigten sich in meinem Kollegium einige sehr überrascht, als sie hörten, dass die grün-rote Bildungsinnovation "Gemeinschaftsschule" langfristig die "eine Schule für alle" werden soll. - Viele von denen, die mit dem Herzen grün gewählt haben, haben zugestandenermaßen darauf verzichtet, sich vor der Wahl das Parteiprogramm genau durchzulesen.

    Der Finanzminister Nils Schmid hat in seinen Haushaltsplan 2013/2014 eine Besoldungserhöhung von maximal 1,5% eingeplant.

    Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern natürlich die ergebnisgleiche Übertragung der Tariferhöhungen im Beschäftigtenbereich auf die Beamten - die grün-rote Landesregierung lehnt dies aber kategorisch ab.

    Nach dem Motto "Spare in der Not, dann hast Du Zeit dazu" solltest Du Dich auf minimale (wenn überhaupt) Besoldungserhöhungen einstellen.

    Wenn Du nach dem Referendariat eine Stelle bekommst, wirst Du gleich als Studienrat (auf Probe) eingestellt; die frühere Dienstbezeichnung "Studienassessor" für Gymnasiallehrer in der Probezeit ist abgeschafft.

    Die beamtenrechtliche Probezeit beträgt zwischen 1 und 3 Jahre - am Gehalt ändert sich dabei nichts.

    Du wirst besoldet (als Beamter bekommst Du keinen Lohn!) nach Besoldungsgruppe A13, Stufe 5. Das Gehalt steigt im Rhythmus von 3 Jahren bis zur Stufe 9, danach geht es im 4-jährigen Rhythmus weiter. Das Grundgehalt gilt für nichtverheiratete Beamte, für Verheiratete gibt es Familienzuschläge, gegebenenfalls auch Kinderzuschläge.

    Da Du als Studienrat zum höheren Dienst gehörst, bekommst Du in A13 zusätzlich zum Grundgehalt eine Strukturzulage von etwas über 80 € . Bei einer Beförderung nach A 14 entfällt diese.

    Die aktuelle Gehaltstabelle habe ich hier verlinkt: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/be…-2012i&matrix=1

    Die weibliche Form im Leitfaden ist mir auch schon aufgefallen, liegt vielleicht daran, dass wir eine PräsidentIN haben

    Diese Annahme ist hochgradig naheliegend. Die Vorgängerversion des Leitfadens war nur etwa zwei bis drei Jahre alt. Sie wurde zur Zeit des damaligen OSA-Präsidenten Fritz Gugel erarbeitet und hatte immer die maskulinen Formen. Die Neubearbeitung unter der Leitung von Susanne Pacher betraf, soweit ich das damals mitverfolgt habe, ausschließlich die feministische Kosmetik.

    Der Leitfaden entstand zu Beginn der Zeit, als das Schulwesen vom Evaluationsvirus infiziert wurde. (Zu welcher Epidemie dieses Virus geführt hat, haben die Schulen bereits erfahren, die den Zyklus der Selbstevaluation, der Fremdevaluation mit der nachfolgenden Zielvereinbarung bereits einmal durchlaufen haben.)

    Ziel des Leitfadens war, das Stellenbesetzungsverfahren dadurch zu "objektivieren", indem man kriteriengestützte Anforderungskataloge formulierte.

    Back to topic:

    Wenn "blacky" noch mehr von mir wissen möchte, gebe ich gerne per PN Auskunft.

    Sorry, ich war zu langsam.

    Beim Bewerbergespräch kannst Du damit rechnen, dass einige der Leitbegriffe der gegenwärtigen pädagogischen Diskussion fokussiert werden: Gemeinschaftsschule, Individualisierung des Lernens, Lehrerfeedback, Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern.

    Die Aufgabe zur Präsentation könnte demgemäß lauten: Bereiten Sie eine GLK vor, in der Sie Ihr Kollegium auf die Einführung von (x) an Ihrer Schule einstimmen wollen. Die Präsentation könnte dann zeigen, wie das Projekt zeitlich und inhaltlich ablaufen soll.

    Wahrscheinlich kennst Du das schon:

    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/sho…4/Leitfaden.pdf

    Dieser Leitfaden wurde im RP Tübingen erarbeitet - und ich weiß von Bewerbern, dass auf die dort aufgeführten Kriterien streng geachtet wird.

    Mein Tipp: das Beratungsgespräch kannst Du üben. Besuche einen Kollegen im Unterricht und führe hinterher das Beratungsgespräch. Gib ihm danach den Kriterienkatalog und lass Dir rückmelden, ob das Gespräch auch aus seiner Sicht im Sinne des Kriterienkatalogs geführt wurde.

    Ganz wichtig ist, dass das Gespräch dialogisch geführt wird: Also kein Vortrag von Dir (im Besserwisser-Stil; der kommt ganz schlecht an!), was und wie man in der Unterrichtsstunde hätte anders machen können oder müssen, sondern den Kollegen durch geeignete Impulse dazu bringen, dass er - falls notwendig - die Verbesserungen selbst findet.

    Noch ein Hinweis: Nach der beobachteten Unterrichtsstunde erhältst Du eine kleine Vorbereitungszeit, in der Du Deine Notizen ordnen und strukturieren kannst. Versuche dabei, den Gesprächsablauf sorgfältig zu gliedern. Während des Gesprächs hast Du Deine Notizen vor Dir liegen und kannst Dich jederzeit auf sie beziehen.

    Das Gespräch ist ja ein simuliertes Beratungs- UND Beurteilungsgespräch. Am Ende musst Du einen Notenbereich angeben, in dem Du die Stunde notenmäßg verorten würdest. Achte darauf, eine realistische (im Augenblick fällt mir kein treffenderes Adjektiv ein) Note zu geben. Nicht alle Stunden liegen im Bereich von 1,0 und 1,5! - Der besuchte Kollege hat von Deiner Note übrigens keinen Nachteil; es kommt nichts in seine Akte.

    Frage 2 kann ich Dir beantworten:

    Deine Bewerbung wird nach dem Eingang darauf überprüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört bei Bewerbern aus anderen Bundesländern zwingend die Freigabe des bisherigen Dienstherrn.

    Das heißt, Du bekommst keine Einladung zum Bewerbergespräch, sondern Deine Bewerbungsmappe zurück mit einem freundlich-bedauernden Hinweis auf die Rechtslage.

    Du findest alle notwendigen Informationen bei http://www.lehrer-online-bw.de

    Liebes Taschenlämpchen,

    verzeih mir, dass ich Dich persönlich anspreche: Ich schenke Dir 6 notwendige, 2 fakultative Kommas und einen Druck auf die Leertaste nach jedem Satzzeichen, damit Du Deinen Beitrag glaubwürdiger gestalten kannst. Auch auf dem Gebiet der Orthographie sollte eine Referendarin des Faches Deutsch keine Probleme haben, wenn sie ernst genommen werden will. - Danach kann man über die anderen Probleme reden.

    Das war leider off topic, aber nach meiner (zunehmend als altertümlich angesehenen) Auffassung unvermeidbar.

    Ein Verdacht:

    Könnte es sein, dass "spumante" ein Schüler ist, der sich in den Ferien fleißig auf die Klausur vorbereiten möchte und deshalb von Deutschlehrern gerne eine Auswahl von Gedichten hätte, mit deren gängigen Interpretationen er sich schon vorab beschäftigen kann?

    Wenn ich eine Unterrichtsreihe konzipiert habe, habe ich gleich zu Anfang den Text für die Lernzielkontrolle festgelegt.

    Was ich von diesem Beitrag halte?

    Für mich ist FrankRundolf 57 ein Troll. Wer derart unwissend ist in Rechtschreibung, Zeichensetzung und Umgang mit der Tastatur, der kann kein Lehrer sein.

    Wegen der beabsichtigten Stellenstreichungen und dem derzeit real existierenden grün-roten Bildungschaos im Ländle sind Prognosen so gut wie unmöglich.

    Dennoch gibt es immer wieder Stellen, die besetzt werden müssen. Alle Informationen gibt es online:

    https://www.lehrer-online-bw.de/servlet/PB/men…ml?ROOT=1111879

    Nach langjähriger Erfahrung (als Schulleiter) mit den "schulscharfen Stellenausschreibungen" kann ich Dir nur raten,
    1. die verlinkte Homepage sorgfältig zu studieren
    2. Dich umgehend in die zentrale Bewerberliste aufnehmen zu lassen und alle benötigten Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen
    3. die Zeiträume für die Stellenausschreibungen zu beachten
    4. Dich nicht abschrecken zu lassen, dass die erste Ausschreibung im Februar 2013 "nur" für den "Ländlichen Raum" gilt. (Diese Stellen sind in der Regel weniger leicht zu besetzen, weil sich der Bewerberansturm oft in überschaubaren Grenzen hält). Niemand weiß, ob es bei der Hauptausschreibung noch Stellen gibt oder wieviele es überhaupt gibt.
    5. bereit zu sein, Dich auf eine Stelle auf dem vermeintlich weniger attraktiven flachen Land zu bewerben. Nach etwa 3 Jahren kannst Du Dich wieder versetzen lassen.
    6. Dich auf die Besonderheiten der ausschreibenden Schulen einzulassen. (Schulprogramm auf der Homepage anschauen, um gut für das Bewerbergespräch vorbereitet zu sein.)

    Warum diese Ratschläge?

    Die Erfahrung zeigt, dass es bei den Stellenbesetzungen im Ausschreibungsverfahren mehr auf die Qualität der Bewerbung und die Selbstpräsentation im Bewerbergespräch ankommt als auf das letzte Notenzehntel. Die Schule muss nach Abschluss der Bewerbergespräche eine Bewerberübersicht und ein Ranking erstellen, wobei die Leistungsziffer aber nicht ausschlaggebend ist. Der von der Schule auf Platz 1 der Liste gesetzte Bewerber erhält dann ein Einstellungsangebot. Wenn ein Bewerber auch bei weiteren Schulen, an denen er sich beworben hat, auf Platz 1 gesetzt wird, hat er die freie Auswahl, welche Stelle er annehmen will.

    Anders ist es im zentralen Listenverfahren - falls am Schluss überhaupt noch Stellen zu besetzen sind. Dort geht es ausschließlich nach Leistungsziffer. Wenn es nur 20 Stellen gibt und 20 Bewerber haben eine bessere Leistungsziffer als Du selbst, gehst Du leer aus, auch wenn Deine Leistungsziffer noch so gut ist.

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