Beiträge von Dagwood

    Ich frag mal ganz blauäugig, weil ich zu dem Thema noch nicht viel gefunden habe.


    Ich habe Sek II studiert, aber am Gymnasium nix gefunden und nun eine Planstelle an einer Realschule angenommen. Meine Lebenszeitverbeamtung ist gerade durch, ich bin also jetzt Realschullehrer mit A12.


    Unsere Realschule wird es wahrscheinlich nicht mehr lange geben. Möglicherweise wird sie einer Gesamtschule angegliedert. Dann hätten wir Sek II.


    Wie wären dann meine Chancen, einen Laufbahnwechsel auf mein eigentliches Lehramt Sek II hinzubekommen?


    Wenn die Schule, an der man seine Planstelle hat, geschlossen wird oder einer anderen Schulform angegliedert ist - hat man dann nicht überhaupt das Recht, einen Laufbahnwechsel auf sein eigentliches Lehramt zu versuchen? Auch án eine andere Schule?




    Oder gilt eher - einmal auf einer Planstelle mit A12 - immer auf A12 ?

    Der Schülerin sofort sagen: bleib hier, wenn du jetzt gehst, entfernst du dich unerlaubt vom Unterricht (Belehrung). Eintrag im Klassenbuch mit Uhrzeit. In der Pause ins Sekretariat gehen und Eltern anrufen. -> Aufsichtspflicht bei allen gewährleistet.


    Für einen Sechstklässler schon ein spezielles Verhalten. Laufen da sonst noch Maßnahmen?


    Der Schüler rennt davon, weil jemand mit dem Zirkel nach ihm geworfen hat/ jemand ihn H*rensohn genannt hat / er vor Wut am ganzen Körper zittert, weil ich ihm das Handy weggenommen habe, wobei er mich als F*tze bezeichnet hat und achtkantig rausgeworfen wurde (alles Beispiele aus der letzten Woche), rennt raus, direkt vor ein Auto/ fällt von der Treppe / rutscht aus und bricht sich was (zum Glück alles noch NICHT passiert) ...


    Und schon stehen die Eltern mit dem Anwalt da. Klassenbucheintrag machen und bis zur Pause warten, um dann zu melden/ zu telefonieren ist keine Option, meine ich, schon gerade bei den kleinen Sechtsklässlern nicht.


    Nein, es läuft noch nichts, weil die Eltern total sperren.



    Und BTW nein, ich interrichte in keiner Großstadt, sondern in einem beschaulichen ländlichen Kuhkaff...

    Eine Frage, die bei uns heute aufgekommen ist:


    Wie sieht es eigentlich mit der Aufsichtspflicht und Verantwortung aus, wenn einE SchülerIn aus dem Unterricht hinausläuft und ankündigt, überhaupt nach Hause gehen zu wollen? Konkret geht es um eine 6. Klasse, also noch kleine SuS an einer Gesamtschule in NDS.


    Hinterherlaufen? Dann bleiben 25 Kinder unbeaufsichtigt. Laufen lassen und im Sekretariat anrufen? Da ist niemand da, der sich kümmern würde. Eltern anrufen? Die SuS laufen meistens doch nicht weg, sondern verstecken sich auf dem Schulhof o.ä. (ist bei uns ein aktuelles echtes Problem). Mitschüler hinterherschicken? Gängige Praxis, aber rechtlich m.E. ganz grenzwertig. Was tun? Wie sind die rechtlichen Regelungen?




    Wie geht ihr da heran?

    TwoEdgeWord - das mit der Überlastungsanzeige ist mir ganz neu - vielen Dank! Das werde ich morgen mit den KollegInnen besprechen!


    - die Eltern weigern sich grundsätzlich, das Kind abzuholen. Wir müssen das Kind bis Unterrichtsschluss beschulen bzw. beaufsichtigen. Die würden das Kind auch bei einem Unterrichtsausschluss in der Schule abliefern.


    - das Jugendamt war da, kann aber gegen den Elternwillen nicht tätig werden, wenn keine akute Notsituation vorliegt. Und die hatten wir bis jetzt noch nicht...


    - unser Sozialdienst darf nicht mit dem Kind arbeiten, da die Eltern das untersagen


    - Protokolle schreiben wir seit 1,5 Jahren, die Akte ist bereits ein voller Leitzordner.


    Und was sich die SL so vorstellt, ist für uns alle nicht erkennbar. Eine harte Linie wird jedenfalls rundum abgelehnt, das Kind wird nach jedem Vorfall bekuschelt. Bis irgendwann einmal etwas Trauriges passiert und wir den Rettungsdienst rufen müssen (müssen wirklich alle drei Dienste kontaktiert werden?).

    Wir haben in der 6. Klasse ein völlig unkontrollierbares Kind. Einerseits hat es immer wieder heftigste Wutausbrüche mit fliegenden Gegenständen, auch Stühlen, es ist schon ein Stuhl durchs die Fensterscheibe geflogen, aggressive Tret-, Kneif-, Boxattacken gegen Mitschüler. Andererseits auch heftige Aggression gegen sich selbst, Schlagen des Kopfs auf den Boden, gegen Tür/Türrahmen, Wand der Klasse, das Kind würgt sich mit den eigenen Händen, mit Schnüren oder Bändern, die in Reichweite sind, ist schon einmal aus vollem Lauf gegen einen Baum auf den Pausenhof gelaufen.


    Als Diagnose ist ADHS bekannt, das Kind bekommt Ritalin. Das unkontrollierbare Verhalten ist bereits aus dem Kindergarten (!) bekannt. Wir sind der Meinung, dass das Kind dringend Hilfe von Spezialisten braucht.


    Die Eltern -höchst unangenehme, sehr wohlhabende Zeitgenossen - stellen sich allen Bemühungen der Schule entgegen, leugnen, dass ihr Kind auffällig sei, beschuldigen ständig die Mitschüler ("Mobbing") und die Schule/ uns als Kollegen ("Verletzung der Aufsichtspflicht") und drohen gleich mit mehreren ihrer "Hausanwälte".


    Der Schulleiter verweigert konsequent eine harte Linie und redet ständig davon, die Eltern müssen '"an Bord geholt werden".


    Wir als unterrichtende Kollegen warten jeden Tag darauf, dass mit dem Kind oder MitschülerInnen eine Katastrophe geschieht, und fühlen uns völlig überfordert, befürchten, aufgrund der Aufsichtspflicht für einen kommenden schrecklichen Vorfall verantwortlich zu sein. Was passiert, wenn sich das KInd z.B. wirklich einmal die Schere in den Hals rammt, wie bereits vielfach "spielerisch" angedeutet..?


    Hat jemand eine ähnliche Situation durchgemacht? Gibt es Möglichkeiten, die Aufsichtspflicht über ein Kind abzulehnen? Wie kann es gegen den Elternwillen weitergehen?

    Kurze Frage (hab im Forum grad nichts dazu gefunden) - zu welchem Zeitpunkt tritt das Höchstalter für die Verbeamtung ein? Mit der Verbeamtung nach der Probezeit oder mit Eintritt in die Probezeit?


    Beispiel: Wenn NRW bis 40 verbeamtet, kann man dann noch verbeamtet werden, wenn man im Alter 39 Jahren, 11 Monaten und 30 Tagen in die Probezeit eintritt (nur mal so theoretisch)?
    Oder muss man dann die 3 Jahre Probezeit spätestens mit 37 Jahren begonnen haben?


    Danke )

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Dagwood: 1. erwarte ich ich, dass du dich für diese Aussage öffentlich hier im Thread entschuldigst. Danke.


    Nur wenn sich Schaf im Wolfspelz beleidigt gefühlt hat.


    Ansonsten berufe ich mich auf meine Meinungsfreiheit. Und jetzt komm nicht mit "privates Forum", wenn Du dich nicht dem Vorwurf aussetzen willst, Zensur zu üben. Wir sind schließlich nicht beim SpoN.

    Zitat

    Original von SchafimWolfspelz
    Manchmal ist es leider besser untertänig zu sein, zumindest solange man keine feste Stelle hat :-(.


    Da bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher. Ich bin davon überzeugt, dass das "Informpressen" im Referendariat und der ihm innewohnende Zwang zum Konformismus als Überlebenstaktik zum heimlichen Lehrplan des Refs gehört. Der Staat braucht keine Freidenker, und schon gar nicht, wenn nach 2 Jahren hinter ihnen die Klassentür zuklappt und sie - in gewissen Rahmen - in der Klasse große Gestaltungsmöglichkeiten haben.


    Genauso sicher bin ich, dass die dauernde Stimmungsmache von Seiten der Kultusministerien nach dem Motto "wir brauchen euch nicht, ihr seid nur Bittsteller, kommt am besten auf Knien" reine Taktik ist, um die Ansprüche der Junglehrer möglichst gering zu halten. Die brauchen uns noch viel mehr als wir, denn Lehrer sind bundesweit bzw. auch weltweit mobil.

    Ich bin seit 6 Jahren als Bundesprogrammlehrkraft in Osteuropa unterwegs (Ukraine, davor Belarus) und liebäugel gerade mit einer 2-Jahres-Stelle an einer Privatschule in HH. Ich brauch Argumente für die Gehaltsverhandlung mit dem Direx...


    Weiss jemand, wie die gängige Praxis bei der Einstufung ist? Wird die Zeit als BPLK komplett angerechnet? Also Stufe E4?


    Was ist nach Ablauf der 2 Jahre an der Schule, wenn ich mir ggf. eine neue Stelle suchen muss? Wie wird man dann eingestuft - neu?

    Hier etwas, worauf ich gerade gestoßen bin - die Klimakarte von Deutschland mit den Niederschlagsmengen.
    http://klimadiagramme.de/



    Nicht, dass das jetzt besonders wichtig wäre, aber wer sich wie ich z.B. gerade auf die schulscharfen Stellen in BaWü bewirbt, kann ja mal gucken, wo dort über 2000mm Regen pro Jahr herunterkommen (zum Vergleich - Hannover hat 600).
    http://imkhp8.physik.uni-karls…Artikel/niederschlag.html


    Und wo die meiste Sonne scheint, kann man auch gucken...http://imkhp8.physik.uni-karls…cunosa/Artikel/sonne.html


    Nur eine kleine Anregung... Wenn die Entscheidung schwerfällt, wo man sich bewerben soll.

    Zitat

    Original von DFU


    Eine ehemalige Kollegin (BPLK) konnte den Schulleiter ihrer Wunschschule überzeugen, das Bewerbungsgespräch per Skype zu machen. Er hat dafür für die Schule extra eine Webcam angeschafft. Und sie hat die Stelle bekommen.


    Kann ich bestätigen, hat eine Kollegin hier auch so gemacht. Und die Stelle bekommen.


    Die Leistungszuwendung von 500 Euro gibts nur bei Leitungstätigkeiten.

    magister999 - super, GANZ herzlichen Dank für die Informationen!


    Aulendorf war nur ein Beispiel für "beliebig-beliebig" - gegen die Lage oder Größe wollte ich gar nichts sagen :) Klingt ja gar nicht schlecht.


    Eine andere Frage zu schulscharfen Stellen habe ich noch: Ich unterrichte z.Z. als BPLK in Kiew und kann nicht mal eben für ein paar Tage zu Bewerbungsgesprächen nach Deutschland jetten. Gibt es für solche Fälle irgendwelche Lösungen? Wie wird das gehandhabt?

    Alias - ist schon klar...


    Ich wollte nur wissen, was von Stellenausschreibungen wie der folgenden zu halten ist... wo nun wirklich nichts Konkretes drinsteht. Was soll das?




    Sehr geehrte Bewerberin/sehr geehrter Bewerber, diese Stelle ist ausgeschrieben für Gymnasien mit dem Fach bzw. der Fächerkombination...


    Fach 1 Fach 2 Fach 3
    beliebig beliebig beliebig



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    Stellenbeschreibung: Als Deputat für die Stelle sind bis zu 25 Std. möglich.

    Schulbeschreibung: Das Gymnasium Aulendorf liegt verkehrsmäßig günstig zwischen Ulm und dem Bodensee. Die Stadt hat einen guten Bahnanschluss.
    Mit ca. 230 Schülerinnen und Schülern und 23 Kolleginnen und Kollegen ist unsere Schule überschaubar und bietet angenehme Arbeitsbedingungen bei überschaubaren Klassengrößen.


    Ende der Ausschreibung...

    Heute sind die schulscharfen Stellen für die Provinz in BaWü herausgekommen. 690 Stellen für Gym bis jetzt...


    Was soll man denn von Stellen halten, die für "beliebig - beliebig" ausgeschrieben sind und wo nicht einmal genauere Anforderungen in der Beschreibung stehen?? Was soll das denn?

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