Beiträge von Marigor!

    Hallo Filou,


    ich finde die Auskunft deines Berater ganz vernünftig. Denn erst nach der Geburt deines Schatzes steht das genaue Geburtsdatum fest. Vielleicht lässt er/sie sich ja noch mehr Zeit und kommt erst Mitte Oktober oder vielleicht 3 Wochen früher??? Geht alles.


    Natürlich kannst du früher aus der Elternzeit zurück kommen oder auch weiter in Elternzeit bleiben und trotzdem arbeiten. Ich bin z.B. nach der Geburt meines ersten Kindes nur ein halbes Jahr ganz zu Hause geblieben und habe nach 7 Monaten wieder angefangen zu arbeiten. Allerdings habe ich mit sehr wenig Stunden angefangen, war aber weiterhin in Elternzeit. Vorteil: Innerhalb der Elternzeit kann man auch weniger als 14 Stunden arbeiten und man bekommt noch einen Krankenkassenzuschuss von 31 Euro. Bei meinen zweiten Kind habe ich mir dann ein Jahr komplette Schulpause gegönnt, dann die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert (damit ich Anrecht auf meine Schule habe) und gleichzeitig beantragt, dass ich innerhalb dieses Jahres mit ein paar Stunden zurück kommen und arbeiten möchte.


    Nun ganz konkret zu deiner Frage: Falls du z.B. nach 10 Monaten wieder zurück kommst und dann auch Geld verdienst (was ja logisch ist) wird dir das anteilig vom Elterngeld abgezogen. Also überleg dir genau, ob du das wirklich willst. Wenn du Fragen zum genauen "Abzug vom Elterngeld" hat, melde dich einfach.


    Ich wünsche dir eine schöne Restschwangerschaft und eine kurze Geburt.

    Guten Abend!


    Mit dem Elterngeld wird der Verdienstausfall geregelt. Man bekommt immer 67% des Verdienstausfalls vom Staat.


    Habe ich vor der Geburt des Kinder durchschnittlich 2500 € verdient, bekomme ich 67% von 2500 Euro (also 1675€) Elterngeld.


    Wenn ich nach der Geburt des Kindes ein wenig arbeiten gehe und monatlich 500€ verdiene, beträgt mein Verdienstausfall ja nur noch 2000 €. Ich bekomme dann also 67% von 2000 € (also 1340 €) Elterngeld.
    Gehe ich für 1000 € arbeiten, bekomme ich 67% von 1500 € (also 1005€) Elterngeld.
    Auf das volle Gehalt vor der Geburt des Kindes wird man nie (!) kommen.


    Ich hoffe ich konnte helfen und habe es nicht zu kompliziert erklärt.


    LG

    Hallo Susannea,


    soweit ich weiß, werden immer die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen. In diesen 12 Monaten habe ich ein paar Stunden gearbeitet, aber nicht wirklich viel. Elterngeld von meinem ersten Kind habe ich in den besagten 12 Monaten auch nicht mehr bekommen, da meine beiden Kinder ca. 2 1/2 Jahr auseinander sein werden.


    So ist mein Stand der Dinge, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    LG

    Hallo,


    wir hatten unsere Familienplanung komplett durchgeplant und für uns schon innerlich festgelegt. Wir wollten zwei Kinder! Zwei Jahre nach der Geburt des ersten Kindes wollte ich wieder (fast) voll einsteigen - mit Klassenführung und allem drum und dran. Damit ein hohes Elterngeld herausspringt, wollte ich dann 1-2 Jahre arbeiten und dann sollte das zweite Kind kommen. So der Plan!


    Kind Nummer eins ist mittlerweile da und ich kann mir gar nicht vorstellen, wieder voll einzusteigen! Außerdem haben wir uns jetzt doch für einen kleinen Abstand zwischen den Kindern entschieden! Ich bin mittlerweile wieder schwanger, wir verzichten auf ein hohes Elterngeld und freuen uns auf den Nachwuchs Nr. 2!


    Plant soviel ihr wollt! Aber fang erst einmal mit Kind Nr. 1 an. Danach verschieben sich die Prioritäten! Das ist so, auch ich habe mir das vorher nicht vorstellen können.
    Ich wünsche viel Spaß und Erfolg bei der Familienvergrößerung!


    LG

    Hallo Silke,


    ich wurde bei meinem Gespräch beim BAD gefragt, ob ich in schwierigen Klassen mit aggressiven Schülern unterrichte. Das habe ich in meinem Fall verneint. Ich weiß also nicht, was passiert wäre, wenn ich mit JA geantwortet hätte. Aber vielleicht rufst du mal beim BAD an? Einen Termin dort wirst du ja eh machen müssen.


    LG

    Hallo Alem2,


    bei mir an der Schule gibt es viele Lehrer, die Kinder haben und 14 bis 18 Stunden arbeiten und damit auch eine Klassenführung haben. Ein paar von ihnen sind nur 4 Tage in der Woche an der Schule, aber sie bereiten nicht den Unterricht für ihren freien Tag mit vor. An dem Tag, an dem die KL nicht da ist, hat die Klasse Kunst, Sport, Englisch und Förderunterricht, den Fachlehrer übernehmen. In der Förderstunde wird dann z.B. immer Leseförderung oder Geometrie unterrichtet, so dass der entsprechende Fachlehrer den Unterricht alleine vorbereiten kann.
    Ein drittes Schuljahr hat folgende Lösung: Der Klassenlehrer unterrichtet Kunst, Sachunterricht und Deutsch. Ein weiterer Lehrer unterrichtet Mathe und Englisch. So müssen beide Lehrer nicht an allen 5 Tagen in der Woche kommen!


    Ein freier Tag zu Hause ist vielleicht wirklich ein Schritt in die richtige Richtung.


    LG und alles Gute!

    Liebe Juli,


    wie wäre es denn, wenn du weiter in Elternzeit bleibst und während deiner Elternzeit für ein paar Stunden arbeiten gehst. Es ist ja auch möglich (aber nur wenn du in Elternzeit bist) eine geringere Stundenzahl als die Hälfte anzugeben. Veilleicht kommt dir dein Schulleiter so entgegen, dass du nur 2 oder 3 Tage kommen musst.


    Meine Tochter ist mittlerweile 2 Jahre als und ich arbeite jetzt an drei Tagen die Woche. Das läuft super. Als sie noch kleiner war, habe ich sogar nur zwei Tage gearbeitet. Für mich war das ideal und meine Schule hat prima mitgespielt.


    LG
    Marigor

    Lieber Glueckskeks,


    erst einmal herzlichen Glückwunsch!


    Weiß dein Schulleiter eigentlich schon von deiner Schwangerschaft? Vielleicht solltest du das Gespräch mit ihm suchen und ihn genau über deine Sorgen in Kenntnis setzen. Das neue Halbjahr steht vor der Tür, so dass ein Stundenplanwechsel vielleicht gar nicht so unrealistisch ist.
    Ich glaube aber nicht, dass du ein Recht auf weniger Kurse, Konferenzen, u.ä. hast. Allerdings ist es nicht unbedingt logisch, dir jetzt noch eine zweite Klassenführung aufzudrücken, wenn du eh bald in den Mutterschutz gehst.


    Ich kann dich aber ein wenig beruhigen. Ich bin zur Zeit auch schwanger und kämpfe auch mit der Müdigkeit am Nachmittag und der Übelkeit morgens. Das geht aber vorbei - so war es auf jeden Fall bei meiner ersten Schwangerschaft. Wenn es gar nicht mehr geht, lass dich ein paar Tage krank schreiben.


    Genieße deine Schwangerschaft, es ist eine schöne Zeit!!


    Google mal folgenden Begriff: "Mutterschutz am Arbeitsplatz Schule" Das ist ein kleiner Flyer von der GEW, in dem einiges steht.


    Lass dich vom Personalrat beraten, die haben immer die neuesten Infos und wissen ziemlich genau Bescheid.


    LG

    Hallo,


    könnten Schwangere aus NRW mir helfen?


    Ich habe vor den Weihnachtsferien meinen Schulleiter über meine Schwangerschaft informiert. Nun warte ich auf den Brief vom BAD, indem mir mein Termin mitgeteilt wird.
    Wie lange habt ihr auf diesem Brief gewartet? Oder sollte ich selbst dort anrufen und einen Termin vereinbaren?


    LG

    Hallo Laura,


    von der GEW gibt es einen Flyer (Mutterschutz am Arbeitsplatz Schule), der kann im Internet runtergeladen werden.
    Dort stehen allerhand interessante Sachen drin und auch dass "Schwangere auf Antrag von der Pausenaufsicht zu befreien sind".


    Wenn dir die Aufsichten zu viel werden, dann würde ich das deutlich ansprechen. Gerade wenn der Bauch dicker wird, war ich froh, dass ich im Lehrerzimmer meine Beine hochlegen konnte.
    Vielleicht sprichst du deinen Schulleiter an, ob er dich im kommenden Halbjahr weniger oder gar nicht mehr einplanen kann.


    LG und eine schöne Schwangerschaft!

    Hallo,


    so langsam wird es bei mir ernst. Ich bin schwanger, im Januar möchte ich es meinem Schulleiter sagen und damit steht der Besuch beim BAD an.


    Kann mir jemand aus NRW sagen, was genau getestet wird?


    Ich befürchte ein Beschäftigungsverbot, da ich einen Rötel-Titer von "nur" 1:16 habe. Testet das BAD den Rötel-Titer noch einmal selbst oder wird der Wert nur vom Mutterpass abgelesen?
    Ist man bei einem Titer von 1:16 wirklich "raus"?


    Ich freue mich über eure Antworten.


    LG

    Liebe Jacky,


    um optimal zu sparen, müsstest du deine erste Beihilfe-Abrechnung im Jahr 2011 genau in den zwei Wochen machen, in denen du aus dem Mutterschutz raus bist und offiziell in Elternzeit bist. Bei dieser Abrechnung wird dann die KDP festgelegt.


    Bei allen Abrechnungen danach gibst du natürlich an, dass du wieder arbeitest. Das wird die Beihilfestelle bezüglich der KDP nicht interessieren.


    LG

    Hallo Jacky,


    du kannst dir aber selbst ausrechnen, wieviel du verdienst. Ist ein wenig kompliziert, aber es geht (so ungefähr)...


    Wenn du mir eine PN mit deinen Daten schickst, kann ich dir das auch machen - aber nur so ungefähr!


    LG

    Hallo,


    wenn du einen Kurzantrag stellst, sagst du damit, dass sich zum letzten Antrag nichts geändert hat. Das ist ja in der Elternzeit nicht der Fall. Da musst du den (alten) langen Antrag stellen. Dort taucht die Stundenzahl auf.
    Die Kostendämpfungspauschale wird aber bei deinem allerersten Antrag im Kalenderjahr festgelegt. Überlege also genau, wann du ihn stellst und wie lange du deine Rechnungen lieber zurück halten willst.


    LG

    Liebe Kathrin,


    ich wünsche dir für deine Geburt alles Gute. Hier kommt noch ein kleiner Spartipp bezüglich der Beihilfe. Ich wusste das vor zwei Jahren noch nicht und habe damit 300€ "verschenkt".


    Wenn du kein Einkommen (vom LBV) hast (also nach deiner Mutterschutzfrist), gibst du ja bei den Beihilfeanträgen die Stundenzahl 0 an. Damit zahlst du keine Kostendämpfungspauschale! Reiche also deine erste Beihilfeabrechnung erst ein, wenn du aus der Mutterschutzfrist raus bist. Die Beihilfestelle schaut nämlich immer nur bei der ersten Abrechnung im Jahr nach, welchen Status du hast und berechnet damit die Kostendämpfungspauschale.


    Ich hoffe das war verständlich. Ich habe damals im Januar meine erste Abrechnung gestellt, als mein Kind noch nicht da war. Damit habe ich die vollen 300€ Kostendämpfungspauschale zahlen müssen. Hätte ich mit der ersten Abrechnung bis zum Frühjahr gewartet, hätte ich die 300€ nicht zahlen müssen.
    Für das nächste Kind weiß ich jetzt Bescheid.


    LG

    Liebe Sina,
    ich bin mir ganz sicher! Ich habe auch im ersten Jahr nach der Geburt bereits gearbeitet und so wurde es bei mir gerechnet.


    Liebe Jacky,
    erkundige dich bei der nächsten Elterngeldstelle, die wird dich entsprechend beraten. Dann gibt es noch ein Heftchen - auch als pdf-Dokument im Internet zu finden zum Thema Mutterschutz und eines zum Thema Elternzeit und Elterngeld. Dort steht alles sehr genau drin. Über die Seite http://www.bmfsfj.de kannst du es bestellen oder finden.


    LG

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