Beiträge von Marigor!

    Hallo,


    ich habe meine Zeugnisse immer mit den Mühlacker-Bemerkungen geschrieben. Damit bin ich gut klargekommen, habe aber unendlich lange für meine 29 (!) Zeugnisse gebraucht.


    In den Jahren danach haben wir uns in unserer Stufe auf Formulierungen und die jeweiligen Abstufungen für die einzelnen Fächer geeinigt. So hatten wir einen Grundstock und haben "nur" noch ein paar ganz individuelle Sätze hinzugefügt.


    LG

    Hallo,


    ich würde an deiner Stelle meine Elternzeit wie geplant im August beenden und dann wieder "arbeiten" gehen. Vielleicht sogar mit voller Stundenzahl. Wenn es dir zuviel wird, kannst du dich immer noch krank schreiben.


    Mit dem Arbeiten bekommst du ganz normales Gehalt, auch 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Du erhälst damit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld im nächsten Jahr und (!) erhöhst dein Elterngeld!!!


    Für die Schule ist das natürlich nicht ganz so toll, aber die wird dafür sicher Verständnis haben. Außerdem haben die so die Chance (mit ein bisschen Glück) eine Vertretung für dich zu bekommen.


    LG und genieße deine Schwangerschaft!

    Hallo MariOn,


    wo du genau nachlesen kannst, dass die volle Stundenzahl auf die Pension angerechnet werden, weiß ich leider auch nicht. Aber das dürfte doch bei allen Arbeitgebern so sein. Auch, wenn du dich nicht selbst vertrittst, bekommst du die Elternzeit angerechnet.
    Auch wenn man das geschobenen Jahr in Anspruch nimmt, müsste das so sein. Dieses Jahr musst du nehmen, bevor dein Kind 8 Jahre alt wird.
    Ich gehe auch davon aus, dass es immer die vollen 28 Stunden sind, die angerechnet werden, auch wenn man vorher in Teilzeit war. Genau weiß ich das aber auch nicht.
    Ich glaube ich konnte dir hiermit nicht sonderlich weiterhelfen. Sorry!
    LG

    Ich bin entsetzt ! 8)[/quote]



    Ich auch! Alternativ würde der Unterricht komplett ausfallen. Wir haben eben nur 2 Musiklehrer - wovon eine jetzt sehr lange ausfällt...! Ersatz gibt es so schnell nicht. Aber das ist ja ein leidiges Thema an vielen Schulen...

    Hallo,


    ich muss seit kurzem Musik fachfremd in einem ersten Schuljahr unterrichten. Da ich so ziemlich unmusikalisch bin fällt mir die Vorbereitung der Stunden sehr schwer. Bisher habe ich immer etliche Bücher gewälzt und viel Zeit gebraucht, bis ich ein paar Studen vorbereitet hatte.


    Hat jemand einen guten Tipp mit welchem Buch ich mich gut vorbereiten kann, in dem Ideen für Unterrichsreihen stehen, die auch ein fachfremder Lehrer durchführen kann. Leider haben wir kein Lehrwerk an unserer Schule.


    Viele Grüße

    Hallo Kerstin,


    hier kommen die Vorteile der Elternzeit:


    - du bekommst 31€ Zuschuss zur Krankenkasse - solange du unter 20 (oder 21 Stunden arbeitetst)
    - für deine Pension werden dir volle 28 Stunden angerechnet
    - du kannst flexibel arbeiten und jedes Halbjahr neu deine Stundenzahl festlegen


    Hier noch ein Tipp: Wenn du deine Elternzeit vor Ablauf der 3 Jahre beendest, lass dir unterschreiben, dass du den Rest der Zeit (z.B. 5 Monate) später noch nehmen kannst. Du müsstest dies dann tun bevor dein Kind 8 wird, ansonsten verfallen die Monate einfach. Wer weiß, wofür das gut ist.


    Viele Grüße

    Hallo,


    diesen Unfall musst du bei der Unfallkasse melden. Es ist das gleiche Formular, das man auch bei Unfällen der Kinder benutzt. Alle Artzkosten, die in dem Zusammenhang anfallen, muss damit nicht deine Krankenkasse übernehmen, sondern zahlt die Unfallkasse. Die einzelnen Unfallkassen der Länder haben alle ihre eigene Homepage. Dort müsstest du alle Infos und auch Ansprechpartner finden.
    Ganz wichtig, die Unfallkasse übernimmt nur die Kosten des Personenschadens, nicht aber Sachschäden!
    Zusätzlich hat man bei bleibenden Schäden auch noch Anrecht auf eine Rente, aber da kenne ich mich nicht so genau aus.


    Ich bin Sicherheitsbeauftragte an unserer Schule und hatte zu diesem Thema auch eine Fortbildung. Gibt es bei euch auch so eine Person? Die müsste eigentlich auch Bescheid wissen.


    Viele Grüße und gute Besserung

    Hallo,
    ich bin zwar nicht aus RLP, ich kann dir aber trotdem einen Tipp geben.
    Eie GEW hat zwei Broschüren herausgebracht (für ganz Deutschland). Sie heißten "Mutterschutz am Arbeitplatz Schule" und "Elternzeit am Arbeitsplatz Schule". Google das einfach mal. Dort steht kurz und knapp drin, welche Rechte (und Pflichten) du als Schwangere hast.
    So entfallen für dich z.B. die Pausenaufsichten, wenn du willst. Ob da etwas von Vertretungsstunden steht, weiß ich nicht so genau.
    LG

    Hallo,


    im Studium wurde uns das Buch Kinderturnen (Deutsche Turnerjugend) erschienen im MeyerMeyer Verlag empfohlen. Ich glaub dort waren methodische Reihen drin - bin mir aber nicht mehr sicher.


    Ansonsten bin ich immer noch begeistert von den Bergedorfer Büchern: Bergedorfer Grundschulpraxis, Sport


    Viel Erfolg

    Hallo Mia,


    also dass man ohne in Elternzeit zu sein, Elterngeld bekommt ist mir neu! y


    Aber natürlich kann man in der Elternzeit arbeiten - als Lehrer vertritt man sich quasi selbst. Das mache ich ja auch! Aber Kathrin ging es ja darum ein Anrecht zu haben, an ihrer alten Schule wieder unterzukommen. Und dieses Recht verspielt man, wenn man mehr als 12 Monate Elternzeit nimmt.

    Hallo Schnecke, hallte Kathrin,
    wenn Elternzeit beantragt wird, dann hat man am Ende der Elternzeit trotzdem das Problem, dass man nicht weiß, an welche Schule man zurück kommt. Eine 100%ige Sicherheit an seine alte Schule zurückzukehren hat man nur, wenn man nach einem Jahr die Elternzeit beendet oder sie erst gar nicht beantragt.
    So ist es bei mir in NRW. Ich habe mehr als ein Jahr Elternzeit und muss mich zum Ende der Elternzeit über das Versetzungsverfahren "Oliver" im Internet zurückmelden. Egal, ob ich in meiner Elternzeit gearbeitet habe oder nicht. Mit dieser Zurückmeldung kann ich natürlich auch an eine andere Schule versetzt werden (was aber nicht häufig passiert - so die Aussage meines Schulamtes). Nur wenn ich ein Jahr Elternzeit oder weniger beantrage muss ich mich nicht zurückmelden und kann dementsprechend auch nicht versetzt werden.
    Ist alles ganz schön kompliziert, ich habe mich da auch erst einmal durchkämpfen müssen.

    Hallo Kathrin,


    wenn du nach 8 Wochen wieder zurück an deine Schule "musst", damit du den Platz dort behälst, darfst du auch keine Elternzeit einreichen!!! Damit darfst du maximal auf halbe Stundenzahl reduzieren - sprich 14 Stunden. Das wird dir dann wiederrum vom Elterngeld abgezogen.


    Ich war vor 1 1/2 Jahren in genau der gleichen Situation. Meine Schule ist auch meine absolute Wunschschule und ich möchte auf gar keinen Fall woanders hin. Ich habe trotzdem Elternzeit eingereicht und habe es nicht bereut. Mit so einem kleinen Wurm zu Hause verschieben sich auch die Prioritäten und ich glaube ich würde einiges vermissen, wenn ich nach 8 Wochen wieder mit einer halben Stelle eingestiegen wäre. Auch finanziell lohnt sich das nicht unbedingt.
    Ich habe aber nach 7 Monaten wieder mit 6 Stunden angefangen zu arbeiten. Da stand eine andere Schule gar nicht zur Diskussion. Ich bin immer noch in Elternezit und arbeite immer noch ein paar Stunden (an zwei Vormittagen) und werde das auch noch so lange machen bis meine Kleine 2 1/2 Jahre ist und in den Kindergarten gehen wird. So habe ich bei meiner Schule einen Fuß in der Tür und die Wahrscheinlichkeit steigt noch mehr, dass ich auch dorthin zurück kann.
    Vielleicht wäre das auch eine Alternative für dich!

    Hallo,


    du musst auf keinen Fall 8 Wochen nach Geburt wieder einsteigen, um an deiner Schule bleiben zu können.
    In NRW ist es so geregelt (und so ist es wahrscheinlich auch in den anderen BundesländerN):
    Wenn du nach einem Jahr wiederkommst, kommst deu automatisch an deine Schule zurück. Wenn du mehr als ein Jahr Elternzeit nimmst, steht dies nicht 100%ig fest, da man sich offiziell zurückmelden muss und dann wieder einer Schule zugeteilt wird. Allerdings wird man in der Regel seiner alte Schule zugeteilt.
    Wenn du Fragen hast, wende dich an das Schulamt. Die wissen dort sehr genau Bescheid, dort musst du auch deine Elternzeit einreichen - und zwar erst nach (!) der Geburt des Kindes. Und die Elternzeit kann jederzeit erlängert werden. Ich habe z.B. meine Elternzeit anfangs nur für ein Jahr angemeldet und habe jetzt schon zum zweiten Mal verlängert. Zusätzlich vertrete ich mich selbst in der Elternzeit mit ein paar Stunden - auch das gebe ich für jedes Halbjahr neu an.


    Also, genieß deine Schwangerschaft, freue dich auf dein Kind und lass dich nicht verunsichern.


    Ganz liebe Grüße
    Marigor

    Hallo,


    deine Chancen stehen sehr sehr gut. Du kannst dich aufgrund deines Kindes wohnortnah versetzen lassen. Allerdings muss dafür deine Elternzeit offiziell beendet sein. Eine Versetzung innerhalb der Elternzeit ist (zumindest in NRW) nicht möglich. Außdem müssen natürlich die Fristen eingehalten werden.
    Informiere dich bei deinem Personalrat und beim Personalrat des Bezirks wohin du willst. Die helfen dir sicher.
    Weitere Ansprechpartner: Gewerkschaft, Schulamt.


    Viel Erfolg

    Hallo,
    ich spiele mit dem Gedanken die Musik Zusatzqualifikation zu machen bzw. mich darauf zu bewerben. Es soll ja nicht so einfach sein, dort direkt einen Platz zu bekommen.
    Hat jemand von euch diesen Kurs schon besucht? Wie schnell kamt ihr rein und fühlt man sich danach wirklich in der Lage Musik zu unterrichten?
    LG

    Hallo,
    was hast du denn studiert? Bist du Grund- Haupt- und Realschullehrer? So heißt ja jetzt seit ein paar Jahren der genaue Abschluss!
    Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei der Bezirksregierung nachfragen. Vielleicht kannst du ganz einfach einen Versetzungsantrag über Oliver stellen???
    Viel Erfolg wünsche ich!

    Hallo,
    ich versuche es noch einmal.
    Hat jemand Erfahrung mit der Rückmeldung nach der Elternzeit. Vom Schulamt habe ich den Hinweis bekommen, dass ich mich über Oliver zurückmelden muss. Ich habe es jetzt versucht und komme überhaupt nicht klar. Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gesammelt und kann mir einen Tipp geben?
    Das wäre super!
    LG

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