Beiträge von unter uns

    Wie wärs mit dieser Seite?

    http://www.schule-bw.de/entwicklung/dva/vadva/

    Da gibts auch einige wenige Beispielaufgaben, deren Sinn sich mir allerdings nicht ganz erschließt. Obwohl es sicher im Interesse der Landesregierung ist, dass die Kollegen vorher kräftig (aber heimlich) üben - was ja viele auch tatsächlich tun.

    Ich schreibe am Dienstag in 7 und verschwende nicht eine Sekunde an irgendeine Vorbereitung. Wozu auch? Wir wollen ja die Ergebnisse nicht verfälschen.

    Die ZVA 9 habe ich letztes Jahr geschrieben, insgesamt unproblematisch, wenn auch teilweise mit interessanten (da irreführenden) Aufgabenstellungen bzw. Lösungsvorschlägen. Aber insgesamt: Schon in Ordnung. Nur dass die Schüler die Sache nicht ganz ernstgenommen haben, da für sie ja kein Nutzen heraussprang.

    Zitat

    Naja, gerade im Brief gibt es bei mir auch die Kategorie "Zeichensetzung" im Erwartungshorizont, man lernt das Komma in der Ortsangabe, das Zeichen nach der Anrede und kein Zeichen nach der Grußformel zu setzen. Und ja, ich streiche auch alle R Fehler an.

    Klar, mehr Infos wären hilfreich - geht es beim Brief um Kommata im Text oder wirklich nur an den erwähnten Standardstellen (wo ich eine Fehlerbewertung auch okay fände, da ja gelehrt)?

    Was Rechtschreibfehler in Vok-Tests angeht, gibt es sicher auch noch einen Unterschied zwischen "anstreichen" und "voll zählen".

    Zu Vokabeltests: Halte ich so wie Bolzbold und Referendarin.

    Rechtschreibung und Zeichensetzung: Die Bewertungspraxis mag juristisch möglich sein, aber ich halte sie gerade bei der Zeichensetzung für illegitim. M. E. kann man maximal das bewerten, was in der Schule gelehrt und geübt wurde. Wozu unterrichtet man sonst überhaupt?

    Nun, klar ;). Aber die Schüler sitzen ja nicht in einer Logik-Vorlesung, nehme ich an.

    Siehe auch hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie…slamischen_Welt

    Zitat

    Selbst in Fällen, in denen der Abfall vom Islam keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, drohen in einigen islamischen Ländern zivilrechtliche Folgen, die dort mit dem klassischen islamischen Recht begründet werden. Strafen können sein: die Ehe zwischen dem Apostaten und dem muslimischen Ehepartner wird aufgelöst (z.B. Nasr Hamid Abu Zaid); die gemeinsamen Kinder bleiben Muslime und sind vom muslimischen Elternteil zu erziehen; erbrechtliche Ansprüche eines Apostaten/einer Apostatin sind islamrechtlich erloschen; das Vermögen des Apostaten wird vom Staat eingezogen. Im Sudan (StGB aus dem Jahre 1991, Art. 126), Jemen und Iran sowie in Saudi-Arabien, Qatar, Pakistan, Afghanistan, Somalia und in Mauretanien (StGB aus dem Jahre 1984, Art. 306) kann Abfall vom Islam noch heute mit dem Tode bestraft werden, und es werden vereinzelt auch Hinrichtungen durchgeführt, so etwa im Jahre 2000 bei einem somalischen Staatsbürger. Der Gelehrte Mahmud Muhammad Taha wurde im Sudan am 18. Januar 1985 offiziell wegen „erwiesener Apostasie“ hingerichtet. Pakistan plante im Jahre 2007 die Einführung eines Gesetzes, das die Todesstrafe für männliche Apostaten und lebenslange Haft für weibliche vorsieht. Zwei muslimische Zeugen sollten für eine Verurteilung ausreichen. In anderen islamisch geprägten Ländern, in denen heute nicht mehr offiziell der Tod auf den Abfall vom Islam steht, wird der Mord an einem Murtadd oft nicht geahndet, da solch ein Mord von weiten Teilen der Bevölkerung gebilligt wird.

    Für Europa/ Deutschland z. B.:

    http://www.welt.de/print-welt/art…odesstrafe.html

    Nun, wenn man spitzfindig ist, sollte man vielleicht sagen:

    a) Er kann eine andere Religion annehmen.

    b) Er kann mit signifikanter Wahrscheinlichkeit nicht problemlos (!) eine andere Religion annehmen.

    Bleibt die Frage, wie wichtig das "problemlos" ist.

    Was mich zu dem bescheuerten Wortspiel verleitet: Ist die Konversion nicht "problemlos", hat der Konvertit ein "Problemlos"...

    Ob nachgerüstet werden muss, ist in NW wohl immer eine offene Frage - im Zweifelsfall nein.

    Wohl heute noch dürfte nämlich gelten:

    http://www.mbv.nrw.de/Service/Downlo…urichtlinie.pdf

    Zitat

    Schulen sind von den unteren Bauaufsichtsbehörden alle fünf Jahre wiederkehrend zu prüfen. Dabei ist auch festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen und Einrichtungen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Der für die Brandschau zuständigen Behörde ist Gelegenheit zu geben, an den Prüfungen teilzunehmen. Die Anforderungen der Richtlinie gelten vorrangig für Schulneubauten. Wird bei wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen festgestellt, dass rechtmäßig bestehende Gebäude nicht den Anforderungen dieser Schulbaurichtlinie entsprechen, kann ein Anpassungsverlangen nur auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 BauO NRW (Vorliegen einer konkreten Gefahr) gefordert werden.

    Für Neubauten (!) gilt aber:

    Zitat

    3 Rettungswege 3.1 Allgemeine Anforderungen Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein, die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen Flur führen. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenraum, über Rettungsbalkone, *) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG- Nr. L 204 S 37) sind beachtet worden. Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie.

    Zwei Rettungswege sind mind. nötig. Habt Ihr ja auch. Wenn halt ein Vorhängeschloss davor ist, und es niemanden interessiert, ist das eben Pech. Ist im Übrigen nicht ungewöhnlich, sondern häufig so, dass man NACH einem Unfall bemerkt, dass Ausgang Nummer zwei versperrt war.

    Sag doch mal Eurem Sicherheitsbeauftragten, er soll das Schloss entfernen (lassen) ;).

    Zitat

    In Gebäude werden für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnung) zwei Rettungswege gefordert, wobei normalerweise die Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Drehleiter) den zweiten Rettungsweg bilden. Da mit diesen Rettungsgeräten nur eine geringe Personenanzahl im Gefahrenfall gerettet werden kann, ist in Gebäuden, bei denen mit einer größeren Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Versammlungsstätten) ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fluchtweg

    Beispiel (für Rheinland-Pfalz) auch:

    Zitat

    1 Rettungswege 1.1 Allgemeine Anforderungen Unterrichtsräume müssen mindestens zwei voneinander unabhängige, bauliche Rettungswege haben, die über notwendige Flure und notwendige Treppenräume ins Freie führen, soweit sie nicht in den Erdgeschossen direkte Ausgänge auf das Grundstück haben. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen,. wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist. Unterrichtsräume mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Werkräume oder Schüler-Übungsräume für Chemie) müssen mindestens zwei Ausgänge haben, die möglichst weit auseinander liegen.

    http://schulbau.bildung-rp.de/fileadmin/user…gen_Schulen.pdf

    Wenn, dann anrufen. Fragen, ob Deine Fächerkombi eventuell gebraucht wird. Falls ja, fragen, wie man weiter verfahren soll.

    Habe ich - in leicht anderem Kontext - einige Male gemacht. Die Reaktion war immer sehr freundlich.

    Es ist in der Regel doch sicher ganz simpel: Wenn ein Schulleiter glaubt, er kriegt eine Stelle nicht besetzt und Du nimmst ihm potentiell Arbeit ab, weil er sich mit Dir vorab verständigen kann, wird er sich Zeit nehmen. Dann freut er sich über Dich.

    Wenn nicht, wird das nicht der Fall sein. Dann nervst Du nur.

    Das Grundproblem bleibt: Der Schulleiter kann Dir keinen Vertrag anbieten (das kann nur das RP) und Du kannst ihm nicht beweisen, dass er sich auf Dich verlassen kann. Es bleibt also Unsicherheit auf beiden Seiten.

    Die von Dir angegebenen Bezeichnungen

    Zitat

    - Historiker - Sozialwissenschaftler - Pädagoge

    gehören zu den nicht geschützten Berufsbezeichnungen und dürfen von Dir daher verwendet werden. Siehe besonders den Abschnitt "nicht geschützte Berufsbezeichnungen" in:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

    Siehe auch hier:

    http://www.steadynews.de/2010/01/die-ri…ind-geschuetzt/

    Und hier die Auskunft eines Anwalts:

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=9607&

    Zu beachten ist hierbei lediglich, dass Du dem Arbeitgeber keine falschen Tatsachen vorspiegelst, also ihm etwa Sachkenntnisse vorgaukelst, die Du nicht hast (Du kannst Dich also nicht "Physiker" nennen, wenn Du keinerlei Ahnung von Physik hast). Dies dürfte nach Erwerb des ersten Staatsexamens aber nicht der Fall sein.

    Also: "Historiker", "Sozialwissenschaftler" oder "Historiker und Sozialwissenschaftler" :)

    Zitat

    Ich verstehe die Hysterie hier im Forum nicht so ganz

    Liegt vielleicht daran, dass Du den Thread und/oder die verlinkten Artikel nicht gelesen hast.

    Nochmal langsam:

    1. Eine Studie zeigt, dass Lehrer gegenüber bestimmten Namen bestimmte Erwartungen haben.
    2. Eine zweite Studie zeigt, dass diese Erwartungen jedoch für die Bewertung kaum bzw. nicht relevant sind.
    3. Daraus wird der Schluss gezogen, Lehrer würden nach ihren Erwartungen bewerten.

    Hier wird lediglich festgestellt, dass das erstaunlich ist.

    Im Übrigen zeigen die Studien nicht, dass irgendeine angebliche "Selbstverständlichkeit" oder der "Rosenthal-Effekt" wirkt. Sie zeigen das Gegenteil.

    Zitat

    Der "normale Zeitungsleser" hinterfragt das nicht!

    Wenn man nach dem "Spiegel"-Forum urteilt, ist die Sache schlimmer. Der "normale Leser" bemerkt beim Lesen nicht, was die Studie eigentlich besagt. Oder technisch: Ihm misslingt das sinnentnehmende Lesen.

    Wenn man beide Studien versuchsweise ernst nimmt, kann man aus ihnen eigentlich nur einen Schluss ziehen: GS-Lehrer machen sehr gute und professionelle Arbeit. Sie haben die Fähigkeit, eigene Vorurteile weitgehend bis vollständig aus ihren Bewertungen herauszuhalten.

    Komisch, dass das nicht der Tenor bei Professorin und Presse ist...

    Übrigens auch nicht hier
    http://www.sueddeutsche.de/karriere/vorur…-kevin-1.991866

    Wunderbar, dass signifikante Forschungen niemals aufhören - zumal im Sommerloch. Astrid Kaiser präsentiert - aufgrund schlechter Erfahrungen diesmal anonym - eine weitere Magister-Arbeit, welche die Namensforschung weitertreibt, die mit dieser Untersuchung

    "Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose"

    begann. Nun wird nicht die Einschätzung von Namen durch Lehrer untersucht, sondern die Notengebung.

    Der "Spiegel" macht daraus die Überschrift: "Kevins bekommen schlechtere Noten" - und einen Artikel, in dem der Text in keinem wirklichen Zusammenhang zur Überschrift steht.

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/w…,712948,00.html

    Die Ergebnisse von Studie 2 sind im Wesentlichen:

    - "Negativ etikettierten Jungennamen wurden durchweg schlechter bewertet".
    - "Aber dieser Zusammenhang ist nur schwach".
    - Bei den Mädchennamen ließ sich die These der Forscher überhaupt nicht belegen.
    - Hier hatten Namen aus dem Negativ-Pool (Mandy, Chantal, Celina) sogar einen kleinen Vorteil: Bei der Rechtschreibung wurden sie etwas besser bewertet als Mädchen, die Katharina oder Charlotte heißen.

    Also: Es gibt bei Jungen laut Studie eine leicht schlechtere Bewertung "negativ besetzter" Namen, bei Mädchen eine leicht bessere Bewertung "negativ besetzter" Namen. Was zur Vorsicht in den Schlussfolgerungen führen sollte, Studie 2 wenig spektakulär aussehen lässt und auf Studie 1 bzw. das Marketing dieser Studie ein denkbar schlechtes Licht wirft.

    Eine angemessene Schlagzeile wäre so wohl gewesen: "Lehrer gleichen Vorurteile durch professionelles Handeln aus".

    Nicht aber mit Kaiser und dem SPIEGEL. Nachdem die ungleiche Bewertung nicht an Namen gebunden werden konnte, fand man etwas anderes heraus, nämlich das:

    Zitat

    Deutlicher zeigte sich, was fast jeder aus seiner eigenen Schulzeit kennt: Lehrer sind alles andere als objektiv. Mal vergaben sie für eine Antwort nur einen Punkt, mal für dieselbe Antwort neun Punkte, ganz unabhängig vom Vornamen. Das bestätige bisherige Untersuchungen zur Notengebung, sagt Kaiser.

    Nun ist das nichts Neues. Notengebung ist natürlich diffizil und fällt diversen Studien zufolge stets - und quer durch alle Fächer - schwankend aus. Dasselbe gilt im Übrigen für jede Form der Bewertung, ob ausgesprochen oder nicht. Um das zu kritisieren, hätte es allerdings keiner Studie zu Namen gebraucht - die sich dann unter der Hand in eine Studie zur Notengebung allgemein verändert, sobald die Ergebnisse nicht gewünscht "systemkritisch" sind.

    EDIT:

    Unbedingt zu beachten ist im "Spiegel" die wunderbare, da völlig sinnentleerte Fotostrecke :)!

    M. E. ja - das heißt, es scheint mir EIN mögliches Modell, um die eigenen Gedanken in Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung zu ordnen.

    Es gibt allerdings sicher auch andere Modelle, die ähnliches leisten können, sodass die Anwendung wohl nicht zwingend ist.

    Vorteil des Modells m. E.: Es gibt ein Raster an die Hand, durch das man gezwungen ist, verschiedene Faktoren, die im Unterricht relevant werden, zu berücksichtigen. Man systematisiert also das eigene Denken.

    Nachteil: Das Modell ist sehr allgemein (insbesondere im Bereich der Bedingungsfaktoren) und verführt vor allem dann, wenn es zwanghaft angewendet wird (weil der Fachleiter das z. B. will) zu Gefasel um jeden Preis. Wenn man z. B. die folgenden Fragen (zitiert nach Wikipedia) nimmt und sie auf eine 30köpfige Lerngruppe anwendet, ist einerseits klar, dass man zur ihrer erschöpfenden Beantwortung mehrere hundert Seiten schreiben könnte - wofür man natürlich keine Ressourcen hat. Andererseits ist es (nicht nur) im Ref so, dass man viele Fragen seriös eigentlich gar nicht beantworten kann.

    Zitat

    * Welchen Lernhintergrund haben die einzelnen SchülerInnen? * Welchen Entwicklungsstand haben die Einzelnen? * Welche Einstellung/Motivation, Aufnahmebereitschaft? * In welchem Lebensraum leben sie, und was ergibt sich daraus (Einstellungen, Fähigkeiten. Lernstile)? * Vorerfahrung aller Beteiligten? * Wie ist die Zusammensetzung der Gruppe, wer führt, hat Einfluss? Wie ist das Klima? * Wie ist das Verhalten und die Beziehung der Teilnehmer und Lehrer untereinander? (d. h. die der Mitglieder und die der Lehrkraft) * Welche Interessen haben sie vermutlich?

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,712298,00.html

    Eine wirklich furchtbare Geschichte. Und natürlich ein absoluter Einzelfall, aus dem man eigentlich nichts Verallgemeinerbares entnehmen kann. Andererseits ist der Fall zwar extrem, aber vielleicht nicht so untypisch. Ein Schulleiter will keine Schüler verlieren und sie alle zum Abitur führen. Zumal er sie nicht selbst unterrichten muss.

    In Kurzzusammenfassung: Ein schon seit der fünften Klasse auffälliger Schüler, der bereits zwei Mädchen gestalkt und massiv bedroht hat, wählt sich seine junge Lehrerin zum Projektionsobjekt, erzählt ihr von seinen vielfältigen Leiden, kündet ihr seinen Selbstmord an und fängt an, sie am Lehrerzimmer abzupassen. Sie schaltet den schulpsychiatrischen Dienst ein, bringt den Schüler dazu, mit ihr zu einem Therapeuten zu gehen - wo er ihr dann seine Liebe gesteht. Wieder kündigt er an, er werde sich umbringen, die Polizei sucht ihn auf, findet einen Sprenggürtel mit Schwarzpulver.

    Der Junge geht weiter zur Schule, denn der Schulleiter will ihm unbedingt das Abitur ermöglichen. Die Lehrerin klettert währenddessen im Lehrerzimmer aus dem Fenster, um ihm zu entkommen. Davon weiß der Schulleiter nichts, an anderes kann er sich nicht erinnern. Er weiß aber noch, dass er dem Jungen deutlich gemacht hat, dass er sich von der Lehrerin fernhalten soll. Blöd, dass Vergesslichkeit keine Lehrerprivileg ist: DARAN kann sich der Junge vor Gericht nicht erinnern, ebensowenig wie an andere "pädagogische Aktivitäten."

    Irgendwann, später, montiert der Schüler Videokameras an Autobahnabfahrten, um zu erfahren, wo die Lehrerin wohnt, am Ende bringt er sie um.

    Als die Lehrerin Angst bekommt, fängt sie an, alle Vorkommnisse zu protokollieren, Orte, Zeiten, Namen von Zeugen. Auch die Gespräche mit der Schulleitung. Ihr Pech bis fast zum Schluss: Sie benötigt noch ein gutes Gutachtens für ihre Verbeamtung.

    Und so
    - lässt sie sich durch Schulleiter und Oberstufenkoordinator nötigen, dem Schüler faktischen Einzelunterricht zu erteilen und nimmt hin, dass der SL keine Veranlassung sieht, etwas zu ändern, nachdem er Schüler der Lehrerin seine "Liebe" gestanden hat;
    - verkündet der Schulleiter einer weiteren Kollegin, er habe den Jungen "im Griff" (ein Wissen, dass wohl auf seinen pädagogischen Maßnahmen beruht - der SL fragt den Jungen z. B., ob er sich in die Lehrerin "verknallt" habe, darauf sagt der: Er sei zu emotionalen Bindungen nicht fähig; womit für den SL das Problem gelöst ist);
    - ignorieren SL und Landesschulbehörde eine eidesstattliche Erklärung einer weiteren involvierten Lehrerin, in der diese die Situation als "bedrohlich" beschreibt und erklärt, sie gebe ihre Erklärung für den Fall ab, dass sie später dazu nicht mehr fähig sei;
    - kann der SL nicht nachvollziehen, dass die Lehrerin im September 2008 eine einstweilige Verfügung gegen den Schüler erwirken will; zu diesem Zeitpunkt hat die Polizei bereits eine Sprengvorrichtung bei ihm gefunden;
    - sieht der Schulleiter nichts Bedrohliches an der Tatsache, dass der Schüler seiner Lehrerin Emails schreibt, die dutzende Seiten umfassen.

    Das geht so weiter, bis es zum Amoklauf in Winnenden kommt - nun soll plötzlich doch etwas geschehen, aber nicht, weil die Lehrerin bedroht ist, sondern das Kollegium bzw. irgendwie alle.

    Am Ende ist die Lehrerin tot und der Schulleiter in seiner pädagogischen Ehre gekränkt:

    Zitat

    "Ich hatte ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihr (= Der Lehrerin). Ich habe ihr immer das Gefühl gegeben, sie könne zu mir kommen." Es habe ihn im Nachhinein erstaunt, dass "es Moment gab, in denen sie sich mir nicht anvertraute".

    Das Kollegium stellt sich - mit Ausnahmen - hinter den Chef. Natürlich entwerfen "die Medien" ein verzerrtes Bild des Geschehens. Zwei Lehrer stellen Dienstaufsichtsbeschwerden, die aber abgelehnt werden. Eine Reflexion des Geschehenen findet - sagen Lehrer aus dem Kollegium - an der Schule nicht statt.

    Die Schulbehörden äußern sich nicht - anders, als etwa hier:

    Lübecker Schüler unter Vergewaltigungsverdacht - Kieler Bildungsministerium sucht Schuld bei Lehrern

    Hi.

    In der 9 letztes Jahr habe ich gemacht:

    Kommunikation und Kommunikationsmodelle (KA)
    Bewerbung
    Zeichensetzung (Kommata) (KA)
    Die dialektische Erörterung (KA)
    Der Konjunktiv der indirekten Rede + Das Protokoll (KA)
    Produktion eines Hörspiels zur Lektüre (in Gruppen)

    Literarische Lektüren (alle gut gelaufen):

    So Lonely
    Der Richter und sein Henker
    Die schwarze Spinne

    Bei Zetteln dürfte das Postgeheimnis nicht verletzt sein, da dieses Geheimnis die Existenz eines Beförderungsdienstes voraussetzt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Postgeheimnis

    Kritischer ist die Frage nach dem Briefgeheimnis. Damit dieses Geheimnis verletzt wird, müsstest Du ein Dokument zum Lesen öffnen, das verschlossen oder durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzun…iefgeheimnisses

    Ob ein zusammengefalteter Zettel darunter fällt, weiß ich nicht.

    Bei Handies gilt wohl entweder das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, je nach genauer Sachlage.

    Siehe aber auch hier:

    http://www.schulfuchs.de/cgi-bin/sf.cgi?id=701

    Es ist sicher unbestreitbar, dass Baumert im Interview die Verlängerung der gemeinsamen Lernzeit von vier auf sechs Jahre für zurzeit wenig drängend hält und auch keine empirischen Belege für ihren Nutzen kennt.

    Trotzdem finde ich es bedenklich, wie sehr hier mit Einzelstatements gearbeitet wird, die man selbst gerade als passend empfindet - denn andere Dinge, die durchaus für das Hamburger Reformprojekt bzw. weitere Reformen sprechen, werden in dem Interview auch gesagt.

    - Baumert hält - bemerkenswerterweise - fest, dass es "zumindest (!)" der Grundschule gelingt, herkunftsbedingte "Spreizungseffekte" im Leistungsvermögen "durch Förderung" zu dämpfen.

    - Er sieht ein zentrales Problem des Bildungssystems in der Fokussierung auf das Gymnasium und seine Schüler bei Vernachlässigung schwächerer Schüler und "ihrer" Schulen und besonders bei der Vernachlässigung der 20% der Schüler, die die Schule abbrechen.

    Zitat

    Prestigereichere und sozial selektive Einrichtungen werden tendenziell besser bedient als die Institutionen, in denen die Entstehung von Risikogruppen verhindert werden könnte. Das ist eine Umverteilung von richtig viel Geld.

    Zitat

    im verfügbaren Rahmen muss man sich fragen, ob die Kosten und Lasten angemessen verteilt sind

    Heißt im Klartext: Wenn nicht insgesamt mehr Geld in die Bildung investiert wird, bliebe zu prüfen, ob Hochschulen und Gymnasien nicht Geld entzogen werden muss, um andere Schulformen und Maßnahmen gegen den Schulabbruch besser zu finanzieren.

    - Baumert sagt auch, der "Kern der Reform" in Hamburg sei richtig. Dieser Kern sei die "Vereinfachung der Schulstruktur im Sekundarbereich". Das Ziel soll darin bestehen, die "Konzentration der schwierigsten Schüler in wenigen Schulen zu vermeiden" - und zwar besonders "in Ballungsgebieten". Die Rückführung des dreigliedrigen auf ein zweigliedriges Schulsystem war demnach "überfällig".

    Ich maße mir persönlich ja kein Urteil über Bayern an und würde das bayrische Schulsystem mangels Kenntnis weder pauschal kritisieren noch loben - aber wenn man schon hervorhebt, Bayern sei das Vorbild für Deutschland UND sich auf Baumert beruft, sollte man solche Aussagen vielleicht nicht einfach überlesen.

    - Leistungsunterschiede sind auch dadurch bedingt, dass in der Lehrerausbildung (und sicher: Besoldung) die Ressourcen unterschiedlich verteilt sind. Benötigt wird demnach eine fachlich bessere Ausbildung von Lehrern, die nicht am Gymnasium unterrichten.

    Abgesehen davon geht Baumert davon aus, dass eine klare Aussage über Vorteile einer vier- oder einer sechsjährigen Grundschulzeit nicht möglich sind, weil keine objektiven Möglichkeit eines Systemvergleichs existieren. Last but not least: Eine generelle und geringfügigere Verkleinerung von Klassen ist populär, aber ineffektiv.

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