Beiträge von unter uns

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    Nun würde ich gerne wissen, ob ihr mir einen Wechsel auf Lehramt oder Seiteneinstieg als Magister empfehlen würdet.

    Unbedingt.

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    Also leider ist ein Wechsel in Düsseldorf nicht mehr möglich, da der Lehrantsstudiengang ausgelaufen ist. Nun die Frage ob jemand Erfahrungen im Wechsel zur Uni Köln hat.

    Leider kann ich zu einem Uniwechsel nichts sagen, aber gibt es nicht immer noch das Landeslehrerprüfungsamt an jeder Uni - das UND die einzelnen Fachbereiche (Studienberater) müssten genaue Angaben machen können.

    Ich habe damals Lehramt auf Magister UND Lehramt studiert, allerdings den Magister am Ende aus Uni-Überdruss nicht mehr gemacht (obwohl man ihn mir quasi geschenkt hätte ;)). Hab es nie bereut, der Doppelabschluss ist am Ende nett, aber doch recht unnötig.

    Jedenfalls ist meine Einschätzung, dass Du die zusätzlichen Leistungen für den LA-Abschluss nach altem Modell (v. a. Didaktik und Pädagogik) in zwei Semestern hinkriegen können solltest - vorausgesetzt, Du lässt hier und da fünfe gerade sein und hängst Dich noch mal voll rein ;).

    Viel Glück!

    EDIT:

    Wobei mir einfällt, dass wir u. a. noch drei Schulpraktika machen mussten, die Du auch noch hinkriegen müsstest. Hm. Ist doch mehr, als es mir in der Rückschau scheint. Nun ja, das ganze kann man unter "Organisationstraining" verbuchen ;).

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    Stimmt es, dass der Hörtest beim Amtsarzt äußert schwer sei und nur minimale Abweichungen zu einer Ablehnung führen?

    Dein Problem liegt, glaube ich, schon vor dem Hörtest. Du bist nun mal diagnostiziert und wirst das beim Amtsarzt auch angeben müssen. Was als Folge davon passiert, weiß ich nicht. Ich würde aber vielleicht einmal das Gespräch mit dem Amtsarzt suchen (vor dem Ref) - und optimistisch bleiben.

    Hier noch kurz die Erfahrungen, die ich mit dem Gesundheitsamt gemacht habe:

    Ich hatte in den letzten 20 Monaten zwei Amtsarztuntersuchungen (bei zwei unterschiedlichen Gesundheitsämtern), einmal fürs Ref, einmal für die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit. Der Hörtest war vollkommen unproblematisch. Ich bekam einen Kopfhörer auf, dann kamen links und rechts Töne durch die verschiedenen Frequenzen, die lauter wurden. Sobald ich etwas hörte, musste ich einen Knopf drücken. Es war wirklich easy.

    Ich muss dazu sagen, dass ich auch nicht gut höre und vermute, dass ich bei genauer Untersuchung auch in einigen Bereichen als schwerhörig eingestuft würde - teilweise scheint es bei mir in der Familie zu liegen, meine Brüder haben ähnliche Probleme, wir hören z. B. extrem schlecht bei Hintergrundgeräuschen (etwa bei Gesprächen in Kneipen ;-)). Ich habe das allerdings nie untersuchen lassen - wenn Ärzte genau suchen, finden sie auch, und dann kann das Leben so kompliziert werden ;-).

    Jedenfalls hat mir der Versuchsaufbau nicht geschadet, wenn Du spezielle Schwächen im Hochton-Bereich hast, ist das bei Dir vielleicht etwas anders, es muss aber nicht so sein.

    Darüber hinaus: Ob schon "minimale Abweichungen" zu Problemen führen, weiß ich nicht. Mir hat die Amtsärztin beim letzten Mal schon zu Beginn der Untersuchung gesagt: "Es muss etwas sehr Massives vorliegen, damit Sie nicht verbeamtet werden" (wobei der Klassiker wohl Übergewicht ist ;-(.) Ich hatte dann auch wirklich einige Probleme, und zwar beim Sehtest (ist wieder eine eigene Geschichte). Es hat mir aber nicht geschadet, ich habe das Wunschgutachten anstandslos und ohne Nachuntersuchungen erhalten.

    Nach allem, was ich so höre, denke ich: Wenn Du Dich nicht beeinträchtigt fühlst, kommt es im schlimmsten Fall zur Anforderung einer Nachuntersuchung - und dann brauchst Du einen HNO, der Dir ein gute Gutachten schreibt.

    Aber definitiv wissen, tue ich das natürlich nicht.

    Mm, wenn ich mein eigenes Posting lese, habe ich den Eindruck, wirklich eine Art Maulwurf zu sein - und dann auch noch halbtaub... ;)

    Putzmunter,

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    Mit dieser Kombination macht man in Nordrheinwestfalen z. B. Organisation und Durchführung einer Klassenfahrt in der Unterstufe, eine Zentrale Abschlussprüfung in Deutsch UND in Englisch, Organisation und Durchführung einer Oberstufenfahrt mal eben so neben dem vollen Korrigiergeschäft nebenher. Die Unterrichtsstunden, die man während der Fahrten nicht selbst erteilen kann, bereitet man so vor, dass ein Vertretungslehrer sie hälten kann. Als hätte man mit der Vorbereitung der Fahrt nicht schon genug zu tun.

    das ist in BW auch nicht anders. Ich wollte nur die Eckdaten nennen, was sich konkret dahinter verbirgt, wird sich noch zeigen. Es dürfte aber in Deine Richtung gehen ;).

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    In fast allen anderen Bundesländern stellt sich das Problem gar nicht, weil da in allen Fächern auch in der Mittelstufe Arbeiten geschrieben werden.

    Tatsächlich? Wundert mich. Ist das zutreffend? Kann nur von meiner Schule ausgehen, von Klassenarbeiten in Kunst oder Sport hab ich da nie was gehört, in Musik und den Naturwissenschaften war die Sache optional, mein ich, in Erdkunde auch.

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    weil unser Dienstherr der Versuchung kaum wiederstehen könnte da dem ein oder anderen Kollegen mit vermeindlich wenig arbeitsintensiven Fächern ein paar Stunden mehr aufzubrummen

    Klar, das ist wohl die Realität. Die Frage ist nur, ob es besser ist, dass immer ALLEN mehr Stunden aufgebrummt werden, wenn es denn passiert.

    Hallo,

    Danke, Dalyna, es ist offenbar so undurchsichtig, wie ich dachte ;(.

    Wenn ich jetzt den Stoffverteilungsplänen der Buchner-Webpage folge, auf die Hawkeye ja schon hinwies, ergibt sich für BW:

    5. Klasse=1
    6. Klasse=2
    10. Klasse=6

    Eventuelle Änderungen (5. Klasse=5) scheinen also schon wieder zurückgenommen. Super, dass nicht dabei steht, für welche Jahrgangsstufe die Bücher sind. Aber Verlagsseiten sind ja eh ein Thema für sich.

    Ich bestelle jetzt und hoffe, dass ich keinen Rußpartikelfilter geliefert bekomme ;).

    Nette Grüße
    Unter uns

    Aaaa... Ich quieke gleich! :evil: Denselben Unsinn gibts auch schon beim Cornelsen-Deutschbuch. Mal ist die Zahl identisch mit dem Jahrgang, mal nicht.

    Jedenfalls vielen Dank erst mal für die rasche Antwort! Ich wühl mich noch mal etwas weiter durch die Verlagsseite - wobei die Inhaltsverzeichnisse ja nicht verlinkt sind, oder täusch ich mich?

    Warum einfach, wenns auch kompliziert geht.

    Soweit ich sehe, kann niemand auf der Basis objektivierbarer Daten (also Arbeitszeiterhebungen, Anzahl vorgeschriebener schriftlicher Arbeiten, vorgeschriebene oder "empfohlene" Länge der Arbeiten, Kopplung von Fächern an Klassenlehrerpflichten, an zentrale Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen usw.) ernsthaft bestreiten, dass Lehrer mit zwei Korrekturfächern unverhältnismäßig viel Arbeit in der Schule schultern müssen. Um solche Lehrer ging es Vaila von Anfang an, soweit ich sehe. Darf ich vorsichtig vermuten, dass es ein NW-Problem ist, dass das nicht wahrgenommen wird? Ich höre jedenfalls aus dieser Richtung immer, dass offenbar eine signifkante Zahl von Lehrern überhaupt kein Korrekturfach haben. Wie dem auch sei, impliziert das Deputatsstundenmodell von Anfang an Ungleichheiten - einer der Gründe, warum es m. E. von Übel ist.

    Ich denke, niemand kann bestreiten, dass man selbstverständlich mit JEDER Fächerkombination eine 60-Stunden-Woche haben kann. Eine ganz andere Frage bleibt aber, ob man sich - wenn man erst einmal auf Lebenszeit verbeamtet ist - solcher Arbeitszeiten bei Bedarf entledigen kann oder nicht.

    Zitat

    Dadurch wird Deine Korrekturarbeit auch nicht weniger ... geht's jetzt um die Arbeitsbelastung oder um das Geld?

    Korrekturarbeit und Geld hängen wohl doch zusammen. Dass man mit bestimmten Fächerkombinationen eine 100-Prozent-Stelle oft nicht lange durchhält, vermutet sogar mein Versicherungsvertreter. Wer sich im Kollegium umhört, hört auch, wann man mit 100% Arbeit eine 100%-Stelle mit 100%-Gehalt (+eventuell karrierefördernden Zusatzengagements) machen kann und wann 100% Arbeit nur noch zu einer 80, 70% oder 50% Stelle passen.

    Persönlich kann ich nur sagen, dass ich schon aus diesem Grund gegen alle Beschwörungen aus meiner Umgebung mit einer 100%-Stelle starten werde. Ich bin nicht bereit, für meiner Fächerkombi dem Land nur einen Cent zu schenken. Wie groß die Belastung wird, warte ich gespannt ab - im Moment sind geplant: Eine D-Unterstufenklasse mit Klassenlehrerschaft, eine Deutsch-9, zwei mal E-10, einmal E-11, einmal D-12. Das sind sechs Lerngruppen mit Korrekturen, und nicht eine, in der ich meine Klassenarbeiten als Einsetzübungen gestalten und - viel wichtiger - als Einsetzübungen korrigieren kann.

    Da das Land mich drei Tage vor Schuljahresbeginn einstellt, ist Vorbereitungszeit, wenn ich es genau nehme, nicht vorhanden. In jedem Fall ist für mich auch klar, dass ich Überlastungen an die Unterrichtsqualität weitergeben werde.

    Kann mich Timm bezüglich der eigentümlichen "Irrläufer" in der Diskussion nur anschließen. Wahnsinnsniveau mal wieder.

    Was die eigentliche Frage angeht: Ich würde davon ausgehen, dass das Beamtentum über kurz oder lang fällt, allerdings in Bayern vermutlich mit am spätesten. Die Pensionslasten für Beamte und besonders Lehrer werden die "alten" Bundesländer in den kommenden Jahrzehnten erdrücken. Prognosen gehen davon aus, dass beispielsweise Hamburg bald 25% seines Landeshaushalts (!) nur für Pensionen ausgeben muss, NW etwa 20%. Im Süden ist es nicht besser.

    (S. etwa hier http://www.uni-due.de/isa/ta_schule/schule_frm.htm - mal "Beamtenpensionen" suchen).

    Natürlich wird man darauf reagieren mit Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und Reduzierung der Pensionsansprüche. ABER ob das reicht, um den notwendig entstehenden politischen Druck auszugleichen, wage ich zu bezweifeln. Es wird schlicht nicht vermittelbar sein, dass eine Bevölkerungsgruppe, deren "Privilegien" ohnehin überall Neid provozieren, ein Viertel des Landeshaushalts fürs Nichtstun verpulvert. Dass die Ansprüche durch jahrzehntelange Arbeit erworben wurden, wird in den entsprechenden Debatten keine Rolle spielen.

    Außerdem zeigen die östlichen Bundesländer, dass es offenbar genügend Menschen gibt, die bereit sind, für TVL-Bedingungen zu arbeiten. Im Moment ist aufgrund des Lehrermangels in der Sek II zwar nicht mit einer Abschaffung des Beamtentums zu rechnen. Aber wenn der Bedarf 2012 oder 13 gestillt ist, kann das ganz anders aussehen.

    Trotzdem: Prognosen sind schwierig, und auch wenn bestimmte Entwicklungen kommen, bleibt immer die Frage, wann. Möglich, dass das Berufsbeamtentum in ausgehöhlter Form bleibt. Mit deutlich reduzierten Bezügen etc. Aber das würde Dich ja, wenn ich recht verstehe, auch nicht befriedigen (was ich nachvollziehen kann).

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten!

    Es scheint, als hätte ich freie Auswahl bei der Gurtbeschaffung ;-).

    Was mich beruhigt, denn der Gedanke, meine Waschmaschine könnte sich in den Kurven des Schwarzwaldes in Bewegung setzen, war mir doch extrem unangenehm...

    Unter uns

    Hallo,

    ich ziehe demnächst um und mach's aus Kostengründen mal wieder selbst.

    Nur habe ich diesmal eine Waschmaschine und einigen schwereren Krempel dabei, weshalb ich die Ladung doch gerne sichern würde, so gut es geht.

    Für Transporter gibt es ja Spanngurte - nur wo?

    Bei der Autovermietung? Im Baumarkt?

    Hat da jemand Erfahrung?

    Unter uns

    Hi Marta,

    Zitat

    ihr erinnert euch doch sicher an das Gerichtsurteil, dass der Schulträger in Rheinland-Pfalz für Lehrer/innen die Schulbücher bezahlen muss. Die Nachfrage an meiner Schule hat ergeben: "Das brauchen Sie gar nicht versuchen, die Stadt hat ja gar kein Geld."

    Laut Deinem eigenen Link ist die Sache wohl einen Tick anders gelagert: Verantwortlich für die Finanzierung ist Dein Dienstherr, sprich das Lande RLP. Das kann sich allerdings das Geld vom Schulträger wiederholen.

    Sprich: Eigentlich brauchst Du an die Stadt nichts zu schicken. Es reicht, wenn Du Dich an das Land hältst. Ob das mehr bringt ;-)?

    Unter uns

    Nur kurz am Rande:

    Zitat

    Original von Eliza

    Sind denn bei euch Strafarbeiten rechtlich überhaupt zulässig?

    Laut BayEug Art.86 sind das in Bayern nämlich nicht.

    Bist Du sicher? Kommt mir, um ehrlich zu sein, nicht sehr wahrscheinlich vor. Zumal der Begriff "Strafarbeit" im Gesetz nicht fällt. Stattdessen heißt es:

    Zitat

    Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.

    Auch wenn hier die "Ordnungsmaßnahmen" beschränkt werden, sind das eigentlich Interessante m. E. die "anderen Erziehungsmaßnahmen".

    Strafarbeiten fallen zumindest in BW - wie Timm schon schrieb - unter "Erziehungsmaßnahmen" im weiten Sinne und sind damit natürlich auch dann zulässig, wenn sie in der Liste der "Ordnungsmaßnahmen" nicht auftauchen. Im Übrigen heißen sie bei den Kollegen nicht "Strafarbeit", sondern "erzieherische Maßnahme", was auch in Bayern möglich sein müsste.

    Wie "wichtig" die Deputatssitzung ist, hängt von der Schule ab. Es gibt Schulen, an denen die Lasten möglichst gerecht verteilt werden, es gibt Schulen, an denen Seilschaften jede Gelegenheit nutzen, sich selbst zu entlasten, es gibt Schulen (wie meine :D) an denen die Sitzung wertlos ist, weil die Direktion sowieso alles umwirft (nachdem sie vorher verkündet hatte, die Vorschläge der Sitzung aufzunehmen).

    Ich kann nur sagen, was ich an Deiner Stelle täte, und das wäre: Definitiv nicht fahren.

    Ich glaube nicht, dass die Wichtigkeit der Sitzung Urlaubsabbruch und Fahrtkosten rechtfertigt - zumal Du noch nicht im Arbeitsverhältnis bist!

    Ich würde den Fachschaftsleiter anrufen, ihm eventuelle Wünsche mitteilen und davon ausgehen, dass die Fachschaft so fair ist, dass ein Teil (!) dieser Wünsche in Erfüllung geht. Umgekehrt kann die Schule Dir eigene Wünsche auch am Telefon sagen und Du kannst Dich dazu verhalten.

    Wie großartig oder schrecklich das Deputat ausfällt, wird sich sowieso erst in den ersten Schulwochen zeigen.

    Zitat

    Valide bedeutet, dass das abgefragt werden muss, was gelehrt wurde. Dafür gibt es ein Prüfungsprotokoll. Man muss also nun vergleichen, ob die Inhalte der Prüfung mit den Inhalten deiner Veranstaltungen übereinstimmen.

    Das halte ich, mit Verlaub gesagt, nicht für besonders realitätsnah - und ob es theoretisch stimmt, wäre auch zu prüfen.

    Vielleicht hat sich die Welt ja auch geändert, aber bei mir galt: Man durfte in Absprache mit dem Prüfer ein Thema angeben (in Deutsch etwa "Schillers frühe Dramen"). Das Thema wiederum gehörte zu einem Oberbereich, in dem man x Veranstaltungen nachweisen musste. Ich meine, dass es noch nicht einmal Pflicht war, auch ein Seminar mit dem exakten Thema besucht zu haben.

    In jedem Fall war die Verbindung zwischen Thema und Gelehrtem dehnbar. Und was im Einzelnen (!) gelehrt wurde (also: in einzelnen Seminarsitzungen), konnte ohnehin niemand nachprüfen.

    Im Übrigen war es Teil der Prüfungsleistung, das Wissen selbst zu organisieren und ggf. einzuholen.

    Seis wie es sei: Wenn ich den Thread richtig lese, wird die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht unbedingt positiv gesehen.

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    Schön, aber hier geht es ums Erste StEx. und nicht um das Zweite StEx., insofern hilft ihr das nicht wirklich weiter.

    Das kommt drauf an. In jedem Fall geht aus dem Thread hervor, was das ewige Problem bei Widersprüchen ist: Dass man so gut wie keine Chance hat, Notenentscheide aufgrund inhaltlicher (!) Argumente anzufechten (nach dem Motto: Goethe ist aber DOCH 1832 gestorben - der Prüfer hat sich geirrt). Wenn, dann geht es über formale Argumente, und das dürfte schwierig werden.

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    Nun ist aber die Frage, inwieweit solche detaillierten Absprachen zulässig sind laut Prüfungsordnung. Das solltest Du zuerst überprüfen.

    Das Fass wollte ich nicht aufmachen. Aber erfahrungsgemäß sind die entsprechenden Absprachen nicht (!) zulässig. Anfechtungen, weil ein Prüfer das Thema x anders prüft als vorher vereinbart - womöglich unter vier Augen - sind in der Regel sinnlos, wenn das offizielle Thema in irgendeiner Form geprüft wurde.

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    Dann stellt sich noch die Frage, wie das Prüfungsprotokoll aussieht. Das müsste den Verlauf der Prüfung ja dokumentieren und entsprechend dann ja auch ein Nachweis für (oder gegen) einen juristisch vertretbaren Widerspruch sein.

    Da wäre zu klären, inwiefern. Ich habe selbst eine Reihe von Prüfungen abgenommen und auch protokolliert - allerdings nur Zwischenprüfungen - und mit den Protokollen war nie das Ziel verbunden, die Notenfindung transparent zu machen (entsprechend schhlampig sahen sie in der Regel aus). Gängige Praxis scheint zu sein dass man zeigt, dass die Prüfung ordnungsgemäß stattgefunden hat, und zwar zum offiziellen Thema, und dass sich eine Note ergeben hat. Wenn also im Protokoll stünde: "Thema: Goethes Dramen" - und das Protokoll zeigt, dass das Thema "Fotosynthese" geprüft wurde, gäbe es vielleicht Aussicht auf Widerspruch. Aber sonst wohl nicht. Die Prüfungsordnungen, die ich kenne, bleiben beim Thema Protokoll entsprechend allgemein.

    Aber für so etwas gibt es sicher Beratungen - z. B. beim AStA?

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