Beiträge von unter uns

    Zitat

    Original von Rolf1981
    Es muss also entweder Grundsatzurteile oder (länderspezifische) Verordnungen dafür geben.

    Ich gehe davon aus, dass es entsprechende Urteile gibt. Die kann ich aber natürlich nicht benennen.

    Zitat

    Original von Hawkeye
    Und diese ständige Ermahnungen, vonwegen "man steht als Lehrer mit einem Bein im Gefängnis", gehen mir auch langsam auf den Keks, weil ich sie für destruktiv halte.

    Sorry, Hawkeye, aber ich glaube nicht, dass Deine Einschätzung für die Klärung juristischer Fragen relevant ist.

    Ich meine auch, dass man sich überlegen muss, ob man sich juristisch vollkommen einengen lassen will oder ob man nicht gewisse Risiken einfach auf sich nimmt, was bedeutet: Mögliche (aber sehr unwahrscheinliche) juristische Folgen ignoriert. Das ändert aber nichts daran, dass juristisch ein Restrisiko bleibt, dessen man sich bewusst sein kann.

    Zitat

    Original von Hawkeye
    Daher denke ich, dass es doch auch rechtlich unerheblich ist, wenn dir ein Schüler ertrinkt. Fühlst du dich besser, wenn dir keine dienstrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen?

    Wenn ein Schüler ertrinkt (was Gott verhüten möge) sind die Rechtsfolgen möglicherweise massiv und imho nicht "unerheblich", auch dann nicht, wenn es so oder so schon eine entsetzliche Situation ist. Abgesehen davon reden wir in diesem Fall nicht nur über das Dienst-, sondern auch das Strafrecht.

    Ich kann Mikaels Mahnung zur Vorsicht nur zustimmen.

    Jedenfalls hatte ich das Vergnügen, meinen letzten Ersten-Hilfe-Kurs bei einem Ex-Polizisten zu machen, der uns aus seiner Erfahrung noch eine kurze Einführung in Strafrecht und Rechtsprechung gab ;).

    Demnach sind sämtliche "Einverständniserklärungen" von Eltern im Falle schwerer Verletzungen oder im Todesfall vor Gericht vollkommen wertlos.

    Der gute Mann verwies besonders auf die - in Schulen weitgehend unbekannte - "Garantenstellung", und er malte die Folgen in düstersten Farben.

    Siehe dazu hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht

    Ein paar konkretere Infos - deren Zuverlässigkeit ich allerdings nicht garantieren kann - findest Du etwa hier:

    http://www.rhein-erft-kreis.de/stepone/data/d…llbeispiele.pdf

    Beachte das Fallbeispiel 14 auf Seite vier oder 5 - es geht um Dein Problem.

    Übrigens geht es hier um Bundesrecht. Die Länderzugehörigkeit ist dabei irrelevant.

    NW hat Prognosen ins Netz gestellt. Du müsstest ein wenig googeln. (Aufs Datum achten! Zum Teil sind die Seiten nicht mehr ganz aktuell).

    Ich meine mich zu erinnern, dass für die Jahre ab 2013 KEIN Neueinstellungsbedarf in NW besteht. 2013 ist insofern ein Schlüsseljahr, als hier die Verkürzung des Gymnasiums um ein Jahr erfolgt.

    Allerdings sieht die Situation auf der Sek I wohl grundsätzlich besser aus als auf der Sek II.

    Deine individuellen Chancen sind so oder so auch abhängig von der Fächerkombination. Auch ist NW nicht das einzige Bundesland.

    "Die Räuber" sind sicher nicht schlecht, viel Gewalt, Intrige, Tod - plus überraschende Wendungen.

    Allerdings ist der Originaltext sehr (!) lang und sprachlich nicht leicht. Es gibt jedoch eine vereinfachte Ausgabe.

    Überhaupt ist der "Sturm und Drang" sicher nicht die schlechteste Idee - vielleicht ist auch "Götz von Berlichingen" geeignet?

    Klassisch im engen Sinn des Wortes wäre "Wilhelm Tell" - den habe ich (in der "Klassisch Deutsch"-Version) in der 8 oder 9 gemacht. Das wäre sicher einen Versuch wert. Auch hier: Gewalt, Verwicklungen, Pathos. Und der Text ist bei richtiger Behandlung nicht SO schwer zu verstehn.

    Generell würde ich überlegen, was sinnvoller ist: Den ganzen Text in vereinfachter und gekürzter Version lesen (also in entsprechender Modifizierung). ODER Ausschnitte aus dem Originaltext machen. Keine Ahnung, was für Deine Klasse sinnvoller ist. Eventuell kann man das Drama - vor, nach, in der Einheit - auch auf Video gucken. Viele Probleme, die Schüler beim Lesen haben, sollten verschwinden, wenn eine wirkliche Aufführung gesehen wird (da: Kontextualisierung der Äußerungen, klare Differenzierbarkeit der Charaktere etc.)

    Ich finde, dass es möglich sein muss, mit Erledigung der Pflichtaufgaben auch eine eins zu bekommen. Wenn Du das nicht willst, würde ich gar nicht zwischen Pflicht- und Zusatzaufgaben trennen, sondern etwa sagen: Hier sind 10 Aufgaben, wer eine zwei bekommen will, muss mindestens 7 davon sehr ordentlich erledigen - oder so.

    Ich meine, man kann den Schülern nicht abverlangen, freiwillig Mehrarbeit zu leisten, um Chancen auf ein "sehr gut" zu haben - sicher auch juristisch nicht (wenns auch keiner kontrolliert ;)).

    Es hängt davon ab, wie das Ref. bei Euch organisiert ist.

    Ich halte es aber prinzipiell für möglich. Ob Du allerdings NACH dem Ref noch die Zeit findest, die Prüfungen zu machen? Es kommt auf den Versuch an. Was verlierst Du, wenn Du es probierst?

    Niemand wird Dich daran hindern, eingeschrieben zu bleiben.

    Lol.

    Im Herbst mit Schwung die Kakteen masochistisch rauschen,
    Wie tät die Hausfrau ihrem violetten Klang so gerne lauschen,
    hoch, knackend, die Kängurus säuseln im Fall der Blätter,
    wenn ich ein Dichter wär, schrieb ich Sonetter.

    Ich bitte auch um Hilfe, bin total überfordert mit der Interpretation!

    lbvbl, lass mich raten: Du hast den "Flug" selbst geschrieben und suchst jetzt Anerkennung?

    Auch auf Youtube, wo Du das Gedicht ja nicht unzugänglich, sondern ganz "wunderbar" findest.

    http://www.youtube.com/watch?v=7qvut8q0b1s

    Ich tippe im Übrigen auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

    Herr Rau,

    stimme in allem zu. Ich stieß mich nur daran, dass auf den Satz

    Zitat

    Dass "geben" unbedingt zwei Ergänzungen fordert, kann ich nicht ganz bestätigen.

    das Beispiel folgte

    Zitat

    Ich gebe Ruhe

    .

    Für mich würde es auch mehr Sinn machen zu argumentieren, "geben" sei dreiwertig/-stellig als einwertig/-stellig - wenn man nicht von zweiwertig/-stellig ausgeht.

    Zitat

    gibts da auch eine begründung zu oder behauptest du nur?

    Entweder man geht davon aus, dass im Satz "Ich gebe Ruhe" das Verb "geben" heißt.

    Dann ist der Satz zweiwertig.

    ODER man geht davon aus, dass der Satz nicht das Verb "geben", sondern das Verb "Ruhe geben" enthält. Das war Deine These, oder nicht?

    Zitat

    hier aber heißt das verb nicht geben, sondern Ruhe geben...

    Auch dann ist das Verb "geben" nicht einwertig. Denn:

    Ich gebe Ruhe.
    *Ich gebe.

    Oder ging es um einen anderen Teil der Diskussion?

    Man kann m. E. darüber streiten, ob hier ein FVG vorliegt, aber selbst wenn, liegt AUCH eine Ergänzung im Akkusativ vor, die Teil des FVG ist.

    Aber es ist ohnehin zweitrangig, ob man nun von einem Verb "Ruhe geben" oder nur "geben" ausgeht. In beiden Fällen ist das Verb "geben" nicht einwertig.

    Hallo zusammen,

    in meiner Lehrprobe habe ich folgende Schreibübung vor (Partnerarbeit):

    - Ein Schüler liest einem anderen Schüler einen Satz aus einem Roman vor, in dem es um eine Romanfigur geht.
    - Der zweite Schüler äußert spontan (!), was die betroffene Romanfigur in diesem Moment denkt.
    - Der erste Schüler notiert den Gedanken.

    Gibt es für dieses Verfahren einen schreibdidaktischen Namen?

    Danke vorab,
    Grüße
    Unter uns

    Ach ja, der Kampf um ein adäquates Arbeitszeugnis - habe ich an einem Freund aus der "freien Wirtschaft" mehrfach miterlebt. Gräuslich.

    Die Formulierung von Zeugnissen in der freien Wirtschaft ist eine Kunst für sich, die deutliche Züge ins Pathologische hat. Schuld an den Problemen ist u. a. die deutsche Rechtsprechung, die festgelegt hat, Zeugnisse müssten "wohlwollend" formuliert sein - was nun dazu führt, dass auch die schlechtesten Zeugnisse schön klingen. So etwas

    Zitat

    ein Beispiel eines solchen überarbeiteten Zeugnis habe ich mal gelesen: das war dann vernichtend.

    ist daher rechtlich unzulässig.

    Zum konkreten Fall: Das Zeugnis ist nicht nur extrem kurz, sondern nach Wirtschaftsstandards auch in den Formulierungen bestenfalls befriedigend. Ein Beispiel ist die Schlussformel: "wir wünschen ihm für seinen beruflichen weg und für die zukunft alles gute." Für ein gutes Zeugnis müsste es in etwa heißen: "wir wünschen ihm für seinen beruflichen weg und für die zukunft WEITERHIN alles gute." Denn das Fehlen des Wortes ist ein Hinweis, dass bisher nicht alles gut war.

    Allerdings ist die Frage, was Du daraus jetzt schließen willst. Ich würde überlegen:

    (1.) Wirst Du das Zeugnis für Deine Neuanstellung wirklich brauchen und wirst Du es danach jemals wieder brauchen?

    (2.) Wenn ja: Wie wichtig sind die beurteilenden Formulierungen? Im Schulbereich haben die Wirtschaftsfloskeln ja (Gott sei Dank) in der Regel noch nicht Verbreitung gefunden. Heißt: Die Formulierungen müssen nicht unbedingt negativ gemeint sein und sie müssen von schulischen Lesern auch nicht so verstanden werden - womit dann kein Problem existierte.

    (3.) Ich würde: Auf jeden Fall auf die Aufnahme einer differenzierten Tätigkeitsbeschreibung drängen (kannst Du ja vorformulieren), sodass das Zeugnis Informationswert hat und nicht so kurz ist.

    Wenn Du überlegst, die Leistungsbewertungen zu hinterfragen, würde ich folgendes tun: Ich würde die Schulleitung ZUERST fragen, wie Sie Deine Leistungen eingeschätzt hat - am einfachsten wäre es, wenn sie sich zu einer Schulnote durchringen könnte ;-). Auf dieser Basis könntest Du dann entscheiden, ob Du das Zeugnis überarbeitet haben willst - und die adäquaten Formulierungen gleich selbst vorschlagen (über die Du Dich dann noch kundig machen müsstest...)

    Bei Google "Günther Eich Latrine" eingeben ergibt als zweiten Treffer dies:

    Günter Eich | Latrine

    Über stinkendem Graben,
    Papier voll Blut und Urin,
    umschwirrt von funkelnden Fliegen,
    hocke ich in den Knien,

    den Blick auf bewaldete Ufer,
    Gärten, gestrandetes Boot.
    In den Schlamm der Verwesung
    klatscht der versteinte Kot.

    Irr mir im Ohre schallen
    Verse von Hölderlin.
    In schneeiger Reinheit spiegeln
    Wolken sich im Urin.

    Geh aber nun und grüße
    die schöne Garonne
    Unter den schwankenden Füßen
    schwimmen die Wolken davon.


    Korrekt?

    Unter uns

    Zitat

    Mein Fachleiter scheint sehr viel davon zu halten

    Das wundert mich überhaupt nicht ;).

    Zitat

    ob andere vielleicht ein gutes Argument für deren Einsatz haben.

    Standbilder entlasten von den Zumutungen der Sprache. Sprache ist schwierig. Ich bin immer wieder erstaunt, wie z. B. in meiner sehr schwachen 11 die Leistungsfähigkeit zuzunehmen scheint, wenn man Wege findet, an präzisen Formulierungen vorbei zu kommen. Die Frage ist natürlich, inwiefern diese Zunahme nicht scheinbar ist. Sowas würd ich aber nicht dem Fachleiter sagen.

    Zitat

    ein ganz gutes Mittel, um mal den doch sehr präsenten und stark wertenden Erzähler auszuschalten.

    Klingt gut, find ich.

    Ich arbeite überhaupt nicht mit Standbildern. Ich habe schlicht Zweifel, dass Kosten und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Soweit ich (bei Kollegen ;)) sehe, läuft es oft auf das aufwändig Darstellen von Trivialitäten der Figurenkonstellation hinaus, die man auch ohne Standbild erkennen muss.

    Die Rollenbiographie finde ich interessanter, weil man hier auch produktiv mit Sprache umgehen muss und man gut das Leseverständnis abchecken und diskutieren kann.

    Zitat

    Schön wäre es, wenn jemand ein konkretes Beispiel hätte, an dem man den Nutzen diskutieren kann.

    Wie wärs mit einem Beispiel von Dir?

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