ZitatOriginal von Rolf1981
Es muss also entweder Grundsatzurteile oder (länderspezifische) Verordnungen dafür geben.
Ich gehe davon aus, dass es entsprechende Urteile gibt. Die kann ich aber natürlich nicht benennen.
ZitatOriginal von Hawkeye
Und diese ständige Ermahnungen, vonwegen "man steht als Lehrer mit einem Bein im Gefängnis", gehen mir auch langsam auf den Keks, weil ich sie für destruktiv halte.
Sorry, Hawkeye, aber ich glaube nicht, dass Deine Einschätzung für die Klärung juristischer Fragen relevant ist.
Ich meine auch, dass man sich überlegen muss, ob man sich juristisch vollkommen einengen lassen will oder ob man nicht gewisse Risiken einfach auf sich nimmt, was bedeutet: Mögliche (aber sehr unwahrscheinliche) juristische Folgen ignoriert. Das ändert aber nichts daran, dass juristisch ein Restrisiko bleibt, dessen man sich bewusst sein kann.
ZitatOriginal von Hawkeye
Daher denke ich, dass es doch auch rechtlich unerheblich ist, wenn dir ein Schüler ertrinkt. Fühlst du dich besser, wenn dir keine dienstrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen?
Wenn ein Schüler ertrinkt (was Gott verhüten möge) sind die Rechtsfolgen möglicherweise massiv und imho nicht "unerheblich", auch dann nicht, wenn es so oder so schon eine entsetzliche Situation ist. Abgesehen davon reden wir in diesem Fall nicht nur über das Dienst-, sondern auch das Strafrecht.