Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.
Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!
Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.