Wenn der Zeitraum, wo sie die Zeugnisse schreiben (und nicht austeilen) muss, vor dem Mutterschutz, aber während eines Beschäftigungsverbots liegt, dann bin ich durchaus der Meinung, dass der Schulleiter das anordnen kann und ich halte das auch für durchaus richtig. Ein individuelles Beschäftigungsverbot bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keinerlei Tätigkeiten mehr verrichten darf. Ob das Zeugnisschreiben in dieser konkreten Situation Sinn macht (einige Zeit verstrichen, Übergabe durchgeführt), ist was anderes.
Es geht aber auch darum, dass kein Arzt mal so eben ein BV ausspricht, sondern da die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist (v.a. wenn Komplikationen vorliegen). Eine Krankschreibung macht im übrigen durchaus Sinn machen, wenn eben diese Komplikationen vorliegen, da die TE in diesem Falle eben arbeitsunfähig ist. Das kommt durchaus vor (wenn z.B. die werdende Mutter bis zu Beginn der MuSchu lliegen muss oder möglichst viel liegen muss). Mit anderen Worten: Die TE soll sich schonen.
Egal ob in diesem Fall ein BV oder eine Krankschreibung (wie in diesem Fall) vorliegt: Es geht um die Gesundheit der Mutter (und des Kindes). Und da sie sich schonen muss / soll, sollte sie auch keine Zeugnisse oder Beurteilungen schreiben. Wäre ich in ihrer Situation würde ich auch lieber auf den Rat meines Arztes hören als irgendwelche dienstlichen Verpflichtungen eingehen. Gerade diese Tätigkeiten am Schreibtisch (langes Sitzen) sind anstrengend und in einer solchen Situation mit Sicherheit Gift für die werdende Mama.
Wenn sie bereits beim Zeugnisschreiben in MuSchu ist, muss sie erst Recht keinerlei dienstl. Tätigkeiten mehr verrichten.