Ich würde mich sofort an den Bezirkspersonalrat wenden!
Morgen würde ich darauf bestehen den entsprechenden Paragraphen zu sehen, nachdem man dich einfach so an eine andere Schule versetzen kann. Bisher ist es so, dass man - wenn man am 1. Geburstag des Kindes wieder einsteigt - einen Anspruch auf seine alte Schule hat.
Ich kann sehr gut verstehen, dass du sauer bist.