Ich finde es auch nicht dreist, dass du 2015 - also 2 Jahre nach dem Kauf des Laptops Fragen nach der beruflichen Nutzung beantworten musst, auch wenn sie wissen, dass du Lehrer bist. Wie blabla richtig schrieb, müsste ja dann jeder Computer bei Lehrern (ggf. auch anderen Berufsgruppen) automatisch als berufliche Ausgabe ansehen. Auch jeder Lehrer kann - theoretisch gesehen - einen PC, Laptop oder dergleichen ausschließlich privat nutzen. Dabei ist es egal wie lange jm, diesen PC / Laptop hat. Ich finde es nach wie vor nicht dreist sondern als gutes Recht des Finanzamtes.
Beiträge von Flipper79
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Ich weiß zwar nicht was du unter einem "dreisten" Fragebogen verstehst, aber ich würde jeden Fragebogen ausfüllen um einen Laptop von der Steuer absetzen zu können. Es ist das gute Recht vom Finanzamt nachzuhaken und nicht einfach so Geld für den abgesetzten Laptop auf dein Konto zu überweisen. Das Finanzamt möchte sicherlich einfach nur Missbrauch ausschließen.
Ansonsten würde ich freundlich bei dem zuständigen Sachbearbeiter nachfragen. Allerdings solltest du dabei nicht so einen krawalligen Ton wie hier anschlagen.
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Man könnte doch einfach im Lehrerzimmer einer Dose aufstellen und jeder Kollege gibt nen Euro, dann kann man auch in solchen Fällen ein neues Buch anschaffen. Wenn Kollegen ihr privates Geld investieren um einen Amerika-Austausch zu begleiten oder auf Klassenfahrt zu gehen, warum dann nicht auch um solche Bücher zu ersetzen?
Ähm nein! Ich finanzier doch nicht noch Schulbücher, bei denen sich die Kiddis nicht in Acht nehmen können. Sendet eindeutig die falschen Signale.Bei uns müssen die Schüler verloren gegangene Bücher / stark beschädigte oder beschmierte Bücher auch ersetzen. Ansonsten gibt es ne Rechnung von der Stadt.
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Wir können nach der Zeugniskonferenz schon allein aus rein zeitlichen Gründen nichts mehr ändern (Zeugniskonferenz immer in der gleichen Woche, in der die Zeugnisausgabe ist. Nach der Konferenz gehen die Zeugnisse in den Druck und werden dann unterschrieben.
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Bei uns (NRW) ist es so, dass die Noten erst auf der Zeugniskonferenz fest gelegt werden. Ergo kann man Noten auch noch ändern (wenn ein Schüler z.B. nach dem Eintragen der Noten gar nix mehr macht und vorher zwischen 2 Noten stand).
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Ich habe auch kein Whatsapp und würde auch nicht darüber mit den Eltern kommunizieren. Entweder telefonisch (während der Dienstzeit), über Mail oder in meiner Sprechstunde / am Elternsprechtag (bei Bedarf auch an einzlnen Terminen außerhalb der Sprechzeit)
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Zumal es in NRW gerne gesehen wird (bzw. es politisch gewollt ist), dass man die SuS fördert (sowohl die Leistungsstarken als auch die Leistungsschwachen).
Wir haben für die LRS-Kinder eine eigene AG im Nachmittagsbereich.
Da ihr vermutlich auch die Lernzeiten einführen werdet, wäre hier auch eine Möglichkeit die LRS Kinder zu fördern.Vielleicht wäre das hier etwas für dich:
http://www.cornelsen.de/lehrkraefte/su…tschbuch&typ=ET -
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Ich würde mich sofort an den Bezirkspersonalrat wenden!
Morgen würde ich darauf bestehen den entsprechenden Paragraphen zu sehen, nachdem man dich einfach so an eine andere Schule versetzen kann. Bisher ist es so, dass man - wenn man am 1. Geburstag des Kindes wieder einsteigt - einen Anspruch auf seine alte Schule hat.
Ich kann sehr gut verstehen, dass du sauer bist.
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Wir sprechen unsere Schüler eigentlich immer an, spätestens nach der Konferenz (am nächsten Tag). Meist sprechen wir auch vor der Konferenz schon mit ihnen, dass ihre Versetzung stark gefährdet ist. Zudem kennen die SuS ihren aktuellen Leistungsstand durch die Kollegen.
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Bei uns ist es so geregelt: Fremdsprachen im WL II Bereich sind 3 stündig, die anderen Diffkurse nach Möglichkeit 3 Stündig. Das wollen wir auch so beibehalten. Dann haben wir noch einige anderen Stunden, die wir zur Profilbildung nutzen. Die restlichen Stunden, die uns zur Verfügung stünden (i.g. sind es glaube ich 12), nutzen wir für die Lernzeiten.
Also: WP II kann auch 3 Stündig bleiben. Wir haben es in der LK beschlossen, in der Schulkonferenz muss es nur noch offiziell genehmigt werden.
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Wenn du innerhalb eines Jahres (also am 9.4.2016) wieder aus der Elternzeit zurückkkehrst, hast du ein Anrecht auf eine alte Schule (wobei du auch den Antrag stellen kannst an eine andere Schule, die wohnortnäher ist z.B.) versetzt zu werden. Wenn du mehr als 1 Jahr in Elternzeit bleibst, hast du zumindest offiziell kein Anrecht auf eine Rückkehr an deine alte Schule. Du kannst natürlich auch wieder sagen: Versetz mich an eine andere Schule. Red doch vorher mit deinem Schulleiter / dem Personalrat, sodass du deine Chancen erhöhst. Allerdings hat der Dienstherr die Pflicht auf deine Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass du zumindest wohnortnah an einer Schule arbeiten darfst und er soll eine Rückkehr an deine Alte Schule anstreben.
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Doch! Auf dem Gym kann sie auch 6er schreiben, auf der Hauptschule vielleicht "nur" 5er.

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In NRW gibt es keinen Zweigutacher. Es korrigiert nur der Fachlehrer.
Ggf. gibt es in der Fachschaft / dem kollegium eine Übereinkunft, dass der Schüler im Kurs über seine Facharbeit referieren muss (und auf Nachfragen reagieren muss). Gibt es sowas bei euch? -
Ich habe auch schon seit Jahren einen. Ich brauch meine Organe nicht mehr, wenn ich das Zeitliche segne. So kann ich aber noch etwas Gutes tun und vielleicht einem kranken Vater / einer Kranken Mutter, einer kranken Ehefrau, einem Kranken Ehemann helfen. Die Family wird es mir danken.
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Hallo Wolle,
wie wäre es hiermit: http://www.leifiphysik.de/content/ausdeh…ermung-bimetall Ist zwar nen Video, aber egal.
Und eine kleine Animation: http://www.leifiphysik.de/themenbereiche…-bei-erwaermungAls Demoexperiment: Nimm nen Kaugummipapier (eine Seite Papier, andere Seite Alu) Aufpassen, dass es nicht anfängt zu brennen.
Lg
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Ja kannst du. Du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen immer von der Steuer absetzen (auch wenn z.B. i.d. Küche ein Fenster ausgetauscht wurde). Du brauchst nur ne Rechnung, wo die Handwerkerkosten extra aufgeführt wurden. In das Programm gibst du dann diese Summe ein (Rechnung musst du ja erst mal nicht einreichen).
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Nein,
bei uns müssen wir die 1. Stunde nicht selbst unterichten. Sie wird auch nicht als Minusstunde gerechnet. Es gibt aber Kollegen, die diese 1. Stunde freiwiliig geben.
Begründung (fürs Nichterteilen)
- Treffen ist meist etwas eher (damit auch diejenigen, die gerne auf den letzten Drücker kommen, einen Puffer haben)
- Man muss ggf. noch Orga-Kram machen (1. Hilfe - Tasche holen, ggf. Kopien anfertigen (Stadtplan, Beobachtungsaufgabe)Wenn die Exkursion aber z.b. i.d. 3. Stunde beginnt, dann müssen die ersten beiden Stunden erteilt werden (Auch für die Exkursionsklasse ist vorher regulärer Unterricht)
LG
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Hallo Jazzy,
häufig bieten Sportinternate selbst solche Stipendien an. In diesem Fall müsstest du / die Eltern / der Schüler sich direkt an das Sportinternat wenden.
Die Eltern müssten dann einen Antrag ausfüllen. Es gibt Internate, bei denen diese Stipendien an bestimmte Bedingungen geknüpft sind (z.B. er spielt in einer bestimmten Liga, gehört einem Sportleistungkader an oder sein Trainer bescheinigt ihm, dass er "förderungswürdig" ist). Auch hier kann das Internat genaure Auskünfte erteilen.
Ggf. steht schon etwas auf der Homepage dieses InternatsLg
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