Beiträge von Flipper79

    Hallo Sonnenkönigin,


    ich drücke Dir die Daumen, dass die BR grünes Licht gibt und Du unterrichten darfst.


    Zitat

    - Ist nicht die Tatsache überhaupt, dass man im Land der Zielsprache ein Studium absolviert hat, etwas, was einen über den deutschen Durchschnitts-Fremdsprachenlehrer "erhebt" ( ohne arrogant klingen zu wollen?


    Seh ich genauso. Du hast die Kultur, Land und Leute kennen gelernt, kennst viele Fachbegriffe, die man als Deutscher, der nicht im Ausland studiert hat, nicht kennt. Und in der freien Wirtschaft würde so etwas sehr gerne gesehen vom potenziellen Arbeitgeber, wenn man nicht nur an seiner Heimatuni studiert hat und immer nur im Hotel Mama gelebt hat.


    Lg Flipper

    Wenn Schüler bei mir zu häufig fehlen (entschuldigt) und ich nicht in der Lage bin sie mündlich zu bewerten, setze ich eine Feststellungsprüfung an. Inhalt der Feststellungsprüfung ist der Stoff, den die Schüler versäumt haben. Das geprüfte Stoffgebiet wird dem Schüler genannt (Termin auch). Die Schüler können eine Vorbereitungszeit bekommen. Dauer Feststellungsprüfung: 20 - 30 Min.
    Nach der Feststellungsprüfung wird eine Note für diese Prüfung festgelegt.
    In die Somi-Note für das Quartal fließt dann auch die Mitarbeit ein, die der Schüler im Unterricht erbracht hat (zur Not halt 2 Stunden).
    Bei der Feststellungsprüfung sollte noch ein Fachkollege sitzen. Zum einen kann er das Protokoll führen, zum anderen als neutraler Beobachter, falls es zu Vorwürfen seitens des Schülers kommen sollte, dass Prüfung unfair war.
    Erscheint der Schüler nicht zur Prüfung und kann er dieses Fehlen nicht entschuldigen, so wird die Prüfung mit 6 bewertet (Leistungsverweigerung).
    So eine Feststellungsprüfung kann abschreckend wirken für diejenigen, die nur auf dem Papier krank sind.


    Andere Möglichkeit (wenn ein Schüler z.B. im KH lag): Referat, schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema. Diese Möglichkeit praktiziere ich aber nur äußerst selten.


    Wenn Schüler unentschuldigt fehlen, hat sich das Thema eh erledigt. Dann gibt es für diese Stunden eben eine 6. Für Gesamtnote wird dann die schriftliche Leistung mit 50% eingerechnet. Wenn der dann zwischen 2 Noten steht, pädagogische Note geben.

    Hallo Hasi2007,


    ja, die Schulkonferenz muss zustimmen. Sie wählt den SL sogar. Infos gelten für NRW.
    Ich weiß nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kollege aus den eigenen Reihen SL wird. Die Bewerber stellen sich vor, damit sich Schulkonferenz ein Bild vom Bewerber machen kann.

    Bewerben kann man sich auf jeden Fall. Aber wie gesagt, die Schulkonferenz muss den SL wählen. Vorher mus der Bewerber durch eine Art Eignungsprüfung.


    lg Flipper

    Bei uns wird auch in den Hauptfächern D, E, M getrennt nach G8 und G9 unterrichtet. In allen anderen Fächern kann gmeinsam unterrichtet werden.

    Hallo Sonnenkönigin,


    ich drücke Dir die Daumen, dass Du doch noch an dem Gym deiner Wahl anfangen kannst.
    Ich denke, dass Quereinsteiger eine Bereicherung für Schulen sein können, da sie entweder schon Berufserfahrung haben, die sie den Schülern vermitteln können oder wie z.B. bei Dir durch das Studium auch sehr gut Land und Leute in England kennen gelernt haben. Diese Kenntnisse sind doch für den Fremdsprachenunterricht auch von Vorteil.


    Ich kenne einen Quereinsteiger, der sehr guten Unterricht macht und von seinen Erfahrungen außerhalb der Schule sehr profitiert und diese gewinnbringend im Unterricht einsetzen kann.



    lg Flipper

    Hallo Priemelchen,


    ich weiß nicht, ob so etwas zulässig ist, aber wie wäre es, wenn die Mutter deiner Bekannten dieses Thema bei der nächsten Elternpflegschaft auf den Tisch bringt? Sicherlich sind auch andere Eltern nicht begeistert bestimmte Marken zu kaufen.


    Eine andere Möglickeit wäre ein Gespräch mit der Lehrerin oder mit der Schulleitung,


    Mir persönlich ist es egal, welche Marken sie verwenden. Ich bitte meine Schüler in Physik auch meist sich einen Schnellhefter zuzulegen, wobei mir die Farbe egal ist. Mir kommt es nur auf den Inhalt und die Heftführung (Ordnung, Vollständigkeit etc) an.


    lg Flipper

    Hallo katastrophe,


    hier ist die OVP


    besonders relevant:


    §7: Dort steht, dass der Vorbereitungsdienst verlängert werden könne, wenn die Ausfallzeiten z.B. durch Krankheit, Schwangerschaft etc. länger als 2 Monate dauern. Dort wird nicht gesagt, dass man nicht länger als 3 Monate weg bleiben darf. Ist mir auch neu. Ein Bekannter hat das Ref unterbrochen für ca. 1,5 Jahre und hat es anschließend wieder aufgenommen.
    §39: Wenn das Referendariat nach Rücktritt aus dem Prüfungsverfahren innerhalb von 3 Jahren wieder aufgenommen wird, wird das Prüfungsverfahren an der gleichen Stelle wieder aufgenommen, wo es unterbrochen wurde.


    lg

    Hallo mumu03,


    die Probleme, die Du beschreibst, kenne ich aus meiner eigenen Refzeit auch. Gib nicht auf und mache weiter. Nach etwas Eingewöhnungszeit wird es besser, glaub mir.
    Kannst du nicht mal mit den Fachleitern sprechen und sie bitte, dass ihr im Seminar Arbeitsblätter, Reihen etc. plant? So etwas haben wir anhand von ein oder zwei Reihen im Mathefachseminar gemacht und es hat mir sehr geholfen. Auch der Austausch mit jungen Lehrern oder Mitrefs kann sehr hilfreich sein.


    LG Flipper

    Ich stimme Hasi zu. Kannst Du von deinem Dermatologen ein Gutachten mitbringen, dass Du bei Bedarf vorlegen kannst? Dann würdest Du ganz auf Nummer sicher gehen. Aber es geht beim Amtsarzt nur darum, dass Du nicht gefährdet bist vorzeitig dienstunfähig zu werden (also durch bestimmte Vorerkrankungen o.ä). Wegen eines Ekzems kansnt Du ja weiterhin arbeiten.


    lg

    Hallo Sonnenkönigin,


    auch wenn es mit dem BK subotpimal gelaufen ist, klingt das mit dem Gym doch ideal :D


    Allerdings sollte beachtet werden:


    - Amtsarzt braucht einen Untersuchungsauftrag, d.h. bei dem Termin musst du ein Schreiben von der Bezirksregierung mitnehmen, in dem der Untersuchungsauftrag steht. Bei der Terminabsprache fragen die nur, wer den untersuchungsauftrag gegeben hat, d.h. da bräuchtest Du diese Bescheinigung noch nicht.
    - Für erweitertes Führungszeugnis brauchst du auch eine Bestätigung der Bezirksregierung, dass dieses für dich ausgestellt werden soll. Ich musste diese Bestätigung vorlegen.
    Zudem musst du das Aktenzeichen angeben, dass dieses auch bei dem richtigen Bearbeiter ankommt. Führungszeugnis ist aber wohl nach 7 - 10 Tagen beim Sachbearbeiter.


    Ich hoffe, dass Du diese bescheinigung schon hast, sonst kommst du erst mal nicht weiter.



    Lg

    Ich weiß nicht, wie das bei euch in HH ist, aber bei uns gibt es generell folgende Möglichkeiten:


    - Absolvieren eines Zertifkatskurses für Mangelfächer
    - Aufnahme eines Ergänzungsstudiums. Dann machste dort dein 1. Staatsexamen und kannst das Fach unterrichten
    - Fachfremd unterrichten. Sprich doch mal mit dem Schulamt / der Bezirksregierung oder wie bei euch die zuständige Behörde heißt oder mit der Schulleitung


    Lg

Werbung