... allerdings bekommt man max. 1.800 € Elterngeld.
Beiträge von Flipper79
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Mhm die ganze Excel-Rechnerei mag zwar Vorteile haben, aber ändert nichts am Dilemma von monster. Das (pädagogische) Problem wird bleiben. Im einen Fall muss ich entscheiden, im anderen hat Excel entschieden. Mir sind jedoch pädagogische Entscheidungen (und wenn ich mich auf die Suche nach einem möglichenerweise berechtigten zusätzlichen halben Punkt) lieber.

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Wenn ein Schüler in einer Arbeit 18,5 Punkte hat, gebe ich ihm eigentlich immer die bessere Note. Offiziell gebe ich dann an, dass bei 19 Punkten der Schnit für die bessere Note ist. Bisher hat sich noch keiner beschwert (auch keiner, der 18 Punkte hatte).
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@ callum: Ein Fachleiter, den ich kenne, hat mir diese Auskunft gegeben. Ich denke, dass dahinter auch das Argument "Der Staat kann Geld sparen" steckt. Abgesehen davon wird ohnehin von einigen gefordert, dass alle Lehrer, egal an welcher Schulform sie unterrichten, das gleiche Grundgehalt / die gleiche Besoldungsstufe bekommen sollen. Da wohl (leider) eher nicht damit zu rechnen ist, dass z.B. Primarstufenlehrer nach A13 besoldet werden, müssen wohl (angehende) Gymnasiallehrer in den sauren Apfel beißen.
Zudem gilt die Regelung mit dem verkürzten Ref bereits zum kommenden Sommer und da sind wohl auch noch Refs dabei, die ein 1. Staatsexamen haben und kein BA/MA.
Von offizieller Seite hört man wohl nichts.Lg
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Zitat
Original von SteffdA
Moebius
Was soll dieser Zirkus? Deine Schulleitung sollte sich um die Schule kümmern, nicht um den gegenüberliegenden Supermarkt.
Seit wann müssel/sollen Lehrer Aufsicht im Supermarkt machen? Ich würde sowas höchstwahrscheinlich verweigern bzw. genau das eben nicht mitkriegen.Grüße
SteffenIch sehe noch ein weiteres Problem: Wenn z.B. Klasse 9 c am Nachmittag keinen Unterricht hat, Klasse 10 a auch nicht (Lehrer krank), die anderen 10ten Klassen jedoch schon. Ich sehe einen Schüler im Supermarkt, den ich nicht im Unterricht habe. Wie soll ich entscheiden, ob er in der 10 a, 9c oder 10b ist?

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@ Vader: Jup, du hast Recht. Die Refs, die im Sommer anfangen und keine 2. Staatsarbeit mehr schreiben müssen, werden zwar ein halbes Jahr früher fertig, aber sie werden nach Beendigung des Refs und Einstellung an einer Schule (wegen dem Wegfall der 2. Staatsarbeit) nicht mehr nach A13, sondern nur noch nach A12 besoldet.
@ Sonnenkönigin: Wie es bei OBAs ist, weiß ich nicht. Wenn diese Regelung aber gelten sollte, dann könnte ich mir vorstellen, dass man auch danach nur mit A12 (als Angestellter dementsprechend mit TVL12) eingestellt wird.
Ich meine aber, dass die Verbeamtungsgrenze in NRW bei 40 Jahren liegt (bis vor kurzem 35). Dabei ist es egal, ob man ein Mangelfach hat oder nicht. Ich weiß von ein paar Quereinsteigern, die nicht mehr nach dem 40. Lebensjahr verbeamtet werden konnten (obwohl es ihnen vorher versprochen wurd bzw. sie damit gelockt wurden)lg
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Zitat
Der Lehrerrat hat eine wichtige Funktion als Vermittler in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten zwischen Schulleitung und Kollegium. Die Schulleitungen haben oft andere Ansichten und verstehen die Probleme der Kollegien, können aber nicht anders reagieren, weil sie die Anweisungen der obersten oder oberen Dienstaufsichtsbehörde zu befolgen haben. So wird der Druck von oben nach unten weitergegeben. Hier würde eine grundlegende Beratung der Lehrerräte oder der Kollegien gut tun.
Ein Ausgleich der Interessen ist unbedingt notwendig und sehr wichtig. Deswegen lege ich großen Wert auf diese Webseite. Ich selbst war 9 Jahre lang Vorsitzender eines Lehrerrats und meine Frau noch viel länger.Quelle: http://www.tresselt.de/lehrerrat.htm
ZitatAlles anzeigenPersonalräte...
* bestimmen mit bei Personalangelegenheiten, z.B. Einstellung, Anstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel, Höhergruppierung, Versetzung, Umsetzung, Entlassung, u.v.m.
* wirken mit bei innerdienstlichen Verwaltungsanordnungen sozialer und personeller Natur, z.B. Auflösung von Dienststellen, Durchführung der Berufsausbildung, Stellenausschreibungen, Förderplänen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
* beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten
* wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
* wirken auf die Gleichstellung von Frau und Mann hin
* vertreten Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter
* kümmern sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige
* nehmen an Einstellungsgesprächen teil
* sind vor Kündigung in der Probezeit, bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen und fristlosen Entlassungen zu hören
* sind zuständig für Arbeitsschutz und Unfallverhütung
* schließen Dienstvereinbarungen ab.Ihre Aufgaben können Personalräte nur wirksam und erfolgreich wahrnehmen, wenn sie von den Beschäftigten umfassend und rechtzeitig informiert werden.
I h r e Personalratsmitglieder von lehrer nrw - Verband für den Sekundarbereich - vertreten I h r e Interessen im Hauptpersonalrat und in den Bezirkspersonalräten.Quelle: http://www.lehrernrw.de/personalraete
lg
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Da nur Lehrer hier eine Schreibberechtigung haben und Du Schüler bist, wende dich bitte an das Forum schulthemen.de
Lg Flipper
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Hallo KApri84,
keine Angst: Um nicht Beamter auf Lebenszeit zu werden, muss schon etwas gravierendes passieren: Wie du schon sagtest Tafelsilber klauen, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, handgreiflich gegenüber Schülern werden, whatever.
Du hast ja (zumindest in NRW) 4 Unterrichtsbesuche i.g. (2 im ersten Jahr, die anderen beiden bis zum Ende der Probezeit). Selbst wenn ein Besuch daneben gehen sollte, ist es sicherlich nicht ideal, aber kein Beinbruch.
In die Beurteilung fließen aber nicht nur die Beobachtungen der Unterrichtsbesuche ein, sondern auch dein sonstiges Engagement in der Schule: Begleitet Du Klassenfahrten, hast Du Sonderaufgaben in der Schule (z.B. Fachvorsitz, Beratungslehrer, ...), bietest Du eine AG an? Weitere Gesichtspunkte: Bist Du zuverlässig? "Schwänzt" du regelmäßig Konferenzen? Wie verhälst Du dich gegenüber den Kollegen, Eltern, Schülern?Wenn der Schulleiter nach 3 Jahren meint, dass Du dich nicht bewährt hast, dann kann deine Probezeit verlängert werden (NRW: max. 5 Jahre). Wenn der Schulleiter nach dieser Zeit (ggf. schon nach 3 Jahren) meint, dass Du nicht fähig bist, bist Du für alle Zeiten draußen. Klingt hart, ist aber leider so. Allerdings musst Du schon wer weiß was anstellen, dass Du die Probezeit nicht schaffst.
Lg
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wassersprung: Im gut sortierten Zeitschriften- / Buchhandel gibt es zahlreiche Sudoku-Hefte für wenig Geld. Manchmal haben auch die Diskounter welche im Angebot.
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Sehe auch nicht den Sinn eines extra geschützten Forums, da ich brisante Fälle / spezifische Probleme ohnehin nicht im Internet thematisieren würde. Wie Hamilkar bereits sagte, würde ich diese Fälle mit Kollegen besprechen, da die Lösung mancher Fälle ohnehin speziell auf den betreffenden Schüler abgestimmt werden muss.
Eine detaillierte Beschreibung wäre hier ohnehin nicht möglich, da jeder Kollege eine Schweigepflicht über schulinterne Dinge hat ...
Lg Flipper
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@ abaece: Ich habe zwar kein solches Formblatt erhalten, aber in der Schule kann ich meinen Unterricht nicht so intensiv vorbereiten, wie zu Hause. Zum einen ist es im Lehrerzimmer oft zu laut und zum anderen hat man zu Hause sämtliche Unterlagen, Bücher etc. Ich schleppe nicht jeden Tag alle Bücher mit, die für meine vorbereitung notwendig wären. Hinzu kommt, dass man in der Schule oft abgelenkt wird (z.B. Gespräche mit schülern, Kollegen, ...)
Ich würde an Deiner Stelle etwa abschätzen wie lange man zu Hause seinen Unterricht vorbereitet (ist es der Samstagnachmittag, der Sonntagvormittag, 2 Stunden am Mittwoch nach der Schule etc)?
lg
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@ Brigitte: Ich kenne es auch so, dass Kollegen häufig störenden Schülern ohne Rücksprache mit dem SL einen ORdnungsdienst beim Hausmeister aufdrücken. Dann wird der KL und die Eltern informiert und fertig. Und wie der kleine grüne Frosch beschrieb, muss der SL bei solchen "Ordnungsmaßmanhemn" nicht involviert werden.
lg
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@ BacatuS: Ich würde mich noch mal telefonisch melden, da es von Interesse zeugt und Schulleiter meist viel zu tun haben und eine Anfrage ggf. mal vergessen werden kann.
Liebe Grüße
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Können nicht alle Kollegen, die in der Klasse unterrichten, einen gemeinsamen Plan aufstellen, welche Konsequenzen für ein bestimmtes Fehlverhalten drohen?
Ansonsten könntet ihr gemeinsam für deinen Unterricht Konsequenzen vereinbaren.Lg
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ICh gebe auch nicht meine Telefonummer raus. DIe ELtern können mich in meiner Sprechstunde aufsuchen oder mich telefonisch in der Schule erreichen. Beruf dich einfach auf den Datenschutz!
Lg
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Zitat
Original von Angestellte
Also nochmal nicht weniger für die einen, sondern gleich viel (netto) für alle ist mein Ziel. Ist denn das wirklich zu viel verlangt?.. verständlich. Immerhin leisten angestellte und verbeamtete Lehrer die gleiche Arbeit und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es netto einen (großen) Unterschied macht, ob man verbeamtet oder angestellt ist.
lg
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kannst du nicht die schule wechseln?
lg
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