Beiträge von Flipper79

    Hallo Gosford,


    ich mache auch schriftliche Vorgaben z.B. zur Länge des Rerferats, ggf. zu Inhalten, die in dem Referat auf jeden Fal zu Sprache kommen sollten. In den höheren Jahrgängen (Klasse 8 und höher) sollen die Schüler bei mir i.d.R. Powerpointpräsentationen erstellen. Auch hier mache ich z.B. zum Umfang der PP Vorgaben. Den erstellten Text kann ich dann jederzeit wieder hervorholen und in den anderen Klassen / Stufen wieder verwenden (bis auf die Inhalte).


    Lg

    Hallo hopeless,


    ich würde noch mal mit der HS-Leiterin Kontakt aufnehmen und nachfragen. Inwiefern das ganze erfolgreich sein wird, vermag ich nicht zu sagen. Verlieren kannst Du ja eh nichts mehr.


    lg

    Hallo hopeless,


    Ich habe nach der 1. Stunde nur kurz von meinem Ausbildungslehrer eine Rückmeldung bekommen. Mein AKO war gar nicht in den UPP's drin.


    Die Prüfungskommission (bis auf den bekannten Seminarausbilder eventuell) kennt deine Vornoten gar nicht.


    Ich weiß auch nicht, ob man - wenn man während des Tages krank wird - beide UPP's wiederholen darf oder nur die UPP, die ausgefallen ist. Ich meine, dass die 1. dann gewertet wird.


    lg

    Gibt es bei euch in Hessen die Möglichkeit eines Tauschverfahrens? Bei uns in NRW kann man (oder konnte man zumindest) in einem Onlineportal nach Tauschpartnern suchen. D.h. man gab seine Fächerkombi und sein zugewiesenenes Studienseminar an. Dann konnte man Wünsche nach anderen Seminarstandorten äußern. Mit Glück konnte man einen Tauschpartner finden.


    lg

    Hallo hoplesss,


    Zitat

    Sagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?


    noch eine kurze Nachfrage: Warst du im Kolloquium? Bei zwei Fünfen bzw. sogar bei einer vier und einer Fünfwird man doch im Normalfall gar nicht mehr zum Kolloquium zugelassen. So kenne ich es zumindest. Allerdings kann man aus der Tatsache "Trotz 2 Fünfen zum Koolloquium zugelassen" leider keinen Rechtsanspruch geltend machen (sagte unser Hauptseminarleiter, da es so etwas schon mal gab).


    Lg

    Hallo hopeless,


    im normalfall hast Du ein Recht darauf die Vornoten deiner Fachleiter, deines Haupseminarleiters vorher zu kennen. Ein guter Seminarleiter berät den Ref in solch einem Fall (vornoten 5) auch vorher. Ich hätte folgende Tipps:


    - Rede noch einmal mit deinen Seminarausbildern über die Vornoten.
    - Rede mit dem Seminarleiter über das Verhalten deines AKO's und der anderen "Vorfälle" im Ref.
    - Bist du in der GEW oder einer anderen Gewerkschaft? Im Idealfall können sie Kontakt zu einem RA vemitteln und die Kosten übernehmen.
    - Ich habe zwar keine Ahnung, ob der Rechtsweg erfolg hat, aber es gibt durchaus Fälle, in denen Ref's u.a. wegen Gutachten vor Gericht ziehen. Eine Beratung bei einem RA wäre sicherlich gut. Alelrdings solltest du diesen Schritt erst machen, nachdem du mit den Seminarausbildern noch einmal gesprochen hast.
    - Andere Alternative: Ruf beim Personalrat der Bezirksregierung an. Vll kann er dir helfen. Telefonnummern findest du auf den Seiten der BEzreg. Einfach PErsonalrat eingeben.


    Ich kann Deinen Frust gut verstehen.


    Lg

    Das persönliche Ergebnis des Auswahlergebnisses kannst du beim Schulleiter erfragen.
    Du kannst erfragen auf welchem Rankingplatz du gelandet bist. Wenn du z.B. auf dem 2. Platz gelandet bist und der Erstplazierte das Angebot nicht annimmt (er hat drei Tage Bedenkzeit), kommst Du zum Zuge.


    lg

    Hallo zusammen,


    ich habe mich auf mehrere Planstellen in NRW beworben, Bewerbungsfrist war Ende Mai. Bisher habe ich noch nichts von den Schulen bezüglich Vorstellungsgesprächen gehört.


    Hat jemand von euch schon Einladungen erhalten oder weiß wann die Bewerbungsgespräche abgehalten werden?


    lg

    Hallo Klöni,


    bei uns in NRW können drei Prüflinge, wenn sie direkt hintereinander geprüft werden und eine Kontaktaufnahme der Schüler nicht möglich ist, die gleiche Aufgabenstellung erhalten.


    Kannst Du nicht noch mal mit der Oberstufenleiterin sprechen? Bei uns wurden aus organisatorischen Gründen auch nach Bekanntgabe des Prüfungsplans noch Veränderungen vorgenommen. Die Schüler konnten sich via I-net über die Änderungen informieren. Zudem wurden die aktuellen Pläne immer in der Schule ausgehängt.


    Lg Flipper

    @ Schneeman: In meinem BL kann man als SII- Lehrer, der z.B. seine Ausbildung an einem Gym gemacht hat, an allen Schulen der Sekundarstufe I (außer Förderschule) sowie in der gymnasialen Oberstufe / Berufskollegs arbeiten. Für manche ehemals SII-Lehrer ist es an einer Haupt- oder Realschule angenehmer zu unterrichten.


    lg

    Hallo KatjaK,


    hast du evtl. geeignete Karikaturen? Wenn Du diese auf den OHP legst, könntest Du mit den Schülern darüber diskutieren.


    Eine weiter Möglichkeit wäre eine Art Podiumsdiskussion / Pro- und contradiskussion o.ä. Die Schüler sollen zu diesem Thema selbst recherchieren / sich ihre Meinung bilden und diese dann vertreten. Vll. gibt es ja konträre Meinungen, sodass ihr eine echte Pro- und Contra Diskussion führen könnt.


    Lg Flipper

    Hallo lucylue,


    soweit ich weiß werden (zumindest bei uns in NRW) alle Kandidaten, die sich beworben haben bis zu einer bestimmten Ordnungsgruppe vorgeladen (falls eine Auswahl getroffen werden muss). Hier spielt es keine Rolle, in welchem BL man das Referendariat absolviert hat. Für die Einstellung ist dann nebne den Zeugnisnoten auch relevant, wie der Bewerber ins Schulprofil passt, wie gut er das Anforderungsprfil der jeweiligen Stelle erfüllt.
    Ein ehemaliger Mitreferendar von mir hat ohne Probleme in Berlin eine Stelle gefunden, die Schwester einer ehmaligen Komiltionin (Referendariat und Studium in NRW) hat sofort eine Stelle in Bayern gefunden.




    Lg Flipper

    Hallo zusammen,


    in diesem Zusammenhang habe ich noch ne Frage: Kann ich von der Schulleitung / den Kollegen gezwungen werden meine private Telefonnummer an Schüler rauszugeben? Ich habe ja kein Problem damit in Ausnahmefällen meine Mailadresse raus zu geben, aber private Telefonnummer (sei es Festnetz oder Handy) geht mir zu weit, da ich irgendwann auch mal meinen Feierabend genießen möchte. Kollegen kennen meine private Rufnummer, dagegen habe ich nichts


    Lg Flipper

    Hallo Lunafee,


    du bekommst die Sommerferien defintiv bezahlt. Selbst wenn der Vertrag mit dem letzten Schultag endet und ein anderer Anschlussvertrag sicher ist, würde extra ein Änderungsvertrag gemacht, sodass du die Ferien bezahlt bekommen würdest.
    Die Kollegen, die die Sommerferien nicht bezahalt bekommen, sind solche, die vorraussichtlich keinen direkten Anschlussvertrag nach den Sommerferien haben. Allerdings reicht es, wenn sie am letzten Schultag ihren Anschlussvertrag sicher haben.


    lg

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