Beiträge von Flipper79

    Hi Yogibär,

    herzlichen Glückwunsch zur Stelle und viel Erfolg beim Amtsarzt!

    die Bezreg hat das hier auf ihren Seiten:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hi…tionsschutz.pdf

    Du wirst von der Bezreg ein paar Unterlagen bekommen, die du ausfüllen musst. Dort sind auch Forumlare für das LBV dabei (1 Vordruck in zweifacher Ausfertigung). Diese füllst Du aus und legst alles bei, was im Anschreiben verlangt wird.

    Wichtig: Erweitertes Führungszeugnis beantragen und direkt zur Bezreg schicken lassen.

    Sobald Du deine Ernennungsurkunde hast, kannst du mit dieser (und deiner Versichtertenkarte) zur gesetzliche KV gehen. Dort bekommst du einen Wish (ggf. zugesadt, bei meiner zusätzlich auch vor ORt ausgedruckt), dass Du aus der GKV ausgetreten bist. Mit diesem Wish gehst du zur PKV und beantragst die Aufnahme. Ich habe bereits vorab die Formalia mit der PKV geregelt. Die warteten nur noch auf diesen Wish. Am besten informierst du dich vorab über die Leistungen der PKV und deren Preis und vergleichst verschiedene PKV's miteinander. Bei der PKV musst du auch einen Fragebogen ausfüllen und auch einen Gesundheitstest machen (falls du schon vorher Mitglied gewesen wärst und nur kurzfristig z.B. wegen Vertretungsjobs "ausgetreten" wärst, könnte diese ggf. entfallen. Richte dich aber schon mal auf Wartezeiten für bestimmte Behandlungen ein!

    Zu Beurteilungen (die ja auch bald ins Haus stehen):

    http://www.tresselt.de/db.htm

    LG

    Zitat

    Original von Herrmann
    Neulich habe ich mal so ´ne Kaputte im Fernsehen gesehen, nach dem dritten Satz fingt sie mit Adorno an. Habe ich sofort ausgeschaltet. In meinem Alter muss ich nicht mehr jedem Gehirndünnpfiff tolerant gegenüber stehen. Im Gegenteil, ich plädiere für mehr Intoleranz gegenüber solchen und anderen Durchgedrehten.

    WAs ist an Adorno so schlimm?

    LG

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Also lieber etwas mehr Stoff einkalkulieren.

    Das kommt auf die Art der Aufgabenstellung an. Gerade wenn Textaufgaben gegeben werden oder Aufgaben, bei denen man mehrere Formeln anwenden muss, dann brauchen Schüler erfahrungsgemäß länger. Sie brauchen auch länger bei Aufgaben wie Matrizenrechnung, Gauß'schem Verfahren, Polynomdivision.
    In der Oberstufe rechne ich immer meine Bearbeitungszeit * 2
    Sekundarstufe I: meine Bearbeitungszeit *3

    ... und manchmal kommt es doch nicht hin.

    Also im Zweifelsfall lieber eine Aufgabe weg lassen ...

    Lg

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Da haben wir eine andere Auffassung von Arbeitsmoral und Kollegialität. Ich war schwanger und bin bis zum letzten Tag ganz normal arbeiten gegangen, obwohl ich auch Komplikationen hatte, und ich bin direkt nach der Schutzfrist wieder gekommen.
    Auch wenn man ausfällt, kann man doch wenigstens eine Arbeitsübergabe machen.
    Es ist doch wohl ein offenes Geheimnis, dass man gerade als Privatversicherter seinen Arzt dahingehend beeinflussen kann, ob er einen krank schreibt oder nicht und wie lange. Und wer kann einen Krankheitsverlauf auf 6 Mon. voraussehen?

    Ich kann mich meinen VorrednerInnen nur anschließen: Wenn eine werdende Mutter mit Komplikationen nicht zur Schule kommt oder eine Mutter erst einmal Elternzeit nimmt, so ist dieses zum einen ihr gutes Recht und zum anderen verständlich.
    An meiner Schule habe ich das Gefühl, dass Kollegen nicht zum Spaß krank feiern, sondern nur zu Hause bleiben, wenn es gar nicht mehr anders geht. Sicherlich mag es Ausnahmen geben, aber der Großteil der Lehrer dürfte eher ein schlechtes Gewissen haben, wenn er (länger) ausfällt.
    Und es gibt durchaus Krankheiten, bei denen eine längere Krankheitsphase voraussehbar ist.

    Zitat


    Ich sehe schon, du arbeitest kräftig daran, dich an deinem neuen Arbeitsplatz beliebt zu machen ... derart pauschale Unterstellungen hört man ganz besonders gern von neuen Kolleginnen.

    Danke Piksieben! Du sprichst mir aus der Seele!

    Lg Flipper

    Ich streiche Rechtschreibfehler in Tests zwar an, bewerte sie aber nicht mit.
    In Oberstufenklausuren führt jedoch eine Ansammlung von Verstößen gegen die grammatikalische Ordnung oder gegen die Orthographie zu einem Punktabzug (meistens gebe ich z.B. Punkte für die Ordnung, für das Verwenden von Fachbegriffen, für die richtige Rechtschreibung etc.)
    Wie es in Fremdsprachen gemacht wird, weiß ich nicht.

    Lg

    Zitat

    Original von MagicMoment
    wenn ich als Schüler 10 Tage einem Lehrer wegen einer Strafsache nachlaufe, dann kann der Schüler doch garnicht so ein schlimmer sein oder?

    Ich kenne keinen Schüler der sich nicht zu benehmen weiß , dann aber 10 Tage artig einer Strafarbeit nachläuft, [...]


    Ich kenne auch keinen Schüler, der unbedingt seine Strafarbeit erledigen möchte.

    Ich finde auch gut, wie Du gehandelt hast. :D Vorbildliche Lehrerin!

    Lg

    Hallo zusammen,

    bis Ende November können NRW-Gymnasien bekanntlich entscheiden, ob sie einen Antrag stellen möchten, am Versuchsmodell "G9" teilzunehmen, sprich für einen bestimmten Zeitraum (Modell läuft im SJ 2023/24 aus)den Scülern ermöglichen wieder nach 9 Jahren Gymnasialzeit ihr Abi zu machen?

    Allerdings können nur 10% aller Gymnasien in NRW an diesem Versuchsmodell teilnehmen und das "neue" G9-Modell ist nicht G9 nach alter Machart, so reduziert sich die Gesamtwochenstundenzahl pro Jahrgangsstufe z.B. nur ca um 1 Stunde im VErgleich zu G8.

    --------

    Das Gymnasium , an dem ich unterrichte, nimmt nicht an dem Versuchsmodell teil.

    Lg Flipper

    Zitat

    Original von Hermine
    Nochmal, am besten fett: Beim dem Examensschnitt geht es "nur" um die Verbeamtung! Warum ist es so schwierig, das zu verstehen?

    Wenn ich Hermine richtig verstehe: Die Threaderstellerin kann sich bewerben. Die Frage ist halt nur, ob sie ein Stellenangebot bekommt. Wenn ein Schulleiter ihr eine STelle anbietet, wird sie nicht verbeamtet, kann aber als angestellte Lehrerin arbeiten.

    lg

    Ich weiß nur wie es in NRW ist: Wenn ein Prüfer erkrankt ist und ein Ersatzprüfer bestellt wurde, muss man unterschreiben, dass man mit dem Prüferwechsel einverstanden ist und nicht gegen die erteilte Note Widerspruch einlegt. Alternativ kann man sagen: Nein, ich möchte keinen Prüferwechsel. Das hat dann aber zur Folge, dass man zu einem neuen Thema (in beiden Fächern!) an einem anderen Tag einen neuen Entwurf schreiben muss und die Prüfung an einem anderen Tag ablegen muss.
    Diese Unterschrift des Prüflings kann zur Not auch 1 Minute vor dem Zusammentreten der Prüfungskommission oder im Extremfall (wenn Prüfer im Stau steht) 1 Minute vor Stundenbeginn sein.

    Lg Flipper

    Hallo Hans,


    ich kann es nur von mir sagen (kein Seiteneinstieg, NRW). Man hat i.d.R. 3 Werktage Bedenkzeit. Bis zu diesem "Stichtag" musste von meiner Seite eine Stellenzu- bzw. absage erfolgen. Da dieses meine Wunschschule war, habe ich direkt unterschrieben. Mit der Unterschrift war ich vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, d.h. durfte auch die anderen Vorstellungsgespräche, die ich an dem Tag noch hatte, nicht mehr wahrnehmen. In den Unterlagen, die von mir unterschrieben wurden, stand drin, dass ich mich verpflichte die Stelle dauerhaft anzutreten.
    Letztlich würde ich sagen: Wenn man einmal unterschrieben hat, kommt man aus dem Vertrag nicht mehr raus. Wenn du dir also nicht ganz sicher bist: Nimm die Bedenkzeit in Anspruch!

    Lg Flipper

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