Vielleicht haben Kolleg:innen auch noch ältere Prüfungen, an denen du dich orientieren kannst oder haben Tipps für dich, die schulspezifisch sind.
Beiträge von Flipper79
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Gut, dass du so hartnäckig bist.
Ich finde das echt unglaublich unverschämt und kompliziert gegenüber den Mitarbeitern. Warum wird nicht vom Personalbüro automatisch ausgezahlt?
Damit das Land Geld sparen kann. Nicht jede:r ist so akribisch wie du und weiß a) überhaupt davon, dass man eine Trennungsentschädigung beantragen kann und b) man diese dann moantlich beantragen muss nach der Bewilligung.
ZitatDa fragt man sich: darf der Beamte nach 7 Tagen hungern?
Und: muss der Anwärter weniger essen?
Das wirkt doch sehr skurril.
Da man nach 7 Tagen von Luft (der Schulluft, je nach Abordnungsort der Stadt- oder Landluft) und der Liebe (zur Abordnungsschule) leben kann. War dir das nicht bekannt?
Erklärt auch deine letzte Frage (siehe Zitat oben): Irgendwann findest du die Abordnungsschule so toll, dass du keine Trennungsentschädigung mehr brauchst ... hofft das Land
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Mit Weintrauben aus der Küche hole und wieder hoch gehe.
Jetzt kommt dann der 2. Versuch

Vll. sind die Weintrauben das Ladekabel 2.0. im Jahr 2035

Lass dir die Weintrauben schmecken und viel Erfolg ein Ladekabel für dein iPad zu finden.
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Die Kinder(kommen jetzt in die 3. und 5. Klasse) meiner Nachbarn spielen gerne folgende Wasserspiele
1) Mit Wasserpistolen spielen
2) Plane mit Wasser nass machen (liegt auf dem Boden) und dann auf dieser Plane rutschen (etwas Schwung nehmen und dann drauf werfen)
3) Als Physiker: Wasserschlauch nehmen und Regenbogen erzeugen
4) Luftballons mit Wasser befüllen (können 2 Klässler) und dann als Wasserbombe nutzen
5) Wenn ihr ne richtige Rutsche habt (kann ne einfache Plastikrutsche für den Garten sein): Gartenschlauch oben dran und ne Wasserrutsche draus machen.
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Gab es eine Altersbeschränkung?
Mir fallen (basierend auf NRW) folgende Aspekte ein
> verlässliche Schule (mind. für Schüler:innen bis Klasse 6 oder 7)
> Aufsichtspflicht (zumindest für Schüler:innen der SI)
> Was geschieht, wenn Schüler:innen (aller Alterstufen) auf dem Heimweg verunglücken, wenn sie eher gehen? (Strafrechtlich, Dienstrechtlich, Was sagen die Eltern?)
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Diesen Satz verstehe ich nicht.
chilipaprika meinte, dass er hofft, dass du nicht eigenmächtig entscheidest, eine Stunde eher zu beenden, da die SuS gut mitgemacht haben.
Wenn den SuS bei einer früheren Entlassung etwas passiert, dann möchte ich nicht in der Haut der Lehrkraft stecken, die dieses veranlasst hat!
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Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.
Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.
Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine normale Klassenarbeit bewerte und ich mir unsicher bin, ob ein Schüler/ eine Schülerin bei einer bestimmten Aufgabe nun 5 P oder 6 P bekommt und dieses einen Einfluss auf die Einfluss auf die Note der Klassenarbeit hat (z.B. ob sie/ er eine 4- oder eine 5+ bekommt), ob ich ihm/ ihr in der mündlichen Leistung eine 4 oder eine 3 gebe oder ob ich wegen eines Täuschungsversuchs ohne stichhaltige Beweise eine 6 gebe und damit einen erheblichen Einfluss auf seine (Nicht-)Versetzung habe!
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Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.
edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??
Wenn man um 5 Uhr aufstehen müsste, um püntklich zur Arbeit zu kommen (und dann ggf. auch erst spät nach Hause kommt), sind auf Dauer Überlastungssymptome (z.B. Panikattacken wie bei Chemikus, Burn-Out-Symptome oder andere Stresssymtome) nicht weit entfernt (wäre bei mir im Zweifel auch so), die mich dann leider zwingen würden, eben für einige Zeit raus zu sein (während ich mich an meiner Stammschule vielleicht noch zusammenreißen würde, da ich nicht ausfallen möchte. Bei solchen Überlastungssymptomen schreibt einen auch jeder Arzt - vor allem bei einer entsprechenden gesundheitliche Vorgeschichte - erst mal krank.
Und wenn ich bei einer Zwangsabordnung dann zu spät kommen würde, wäre das eben so!
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Bei einer studentischen Hilfskraft ohne Referendariat, geschweige denn Erstes Staatsexamen /Studienabschluss würde ich aber definitiv zur Schulleitung gehen, bevor ich eine 6 gebe.
(Unterschleif kann doch nur Bayern sein, oder?)Würde ich auch als ausgebildete Lehrkraft machen ... schon allein, falls sich die Eltern bei der Schulleitung beschweren (Immerhin geht es scheinbar bei Schülerin A um eine versetzungsgefährdete Schülerin).
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Was ist ein Unterschleif?
Täuschungsversuch
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aber wie schafft ihr denn, Ordnung zu halten und die Aufgaben eines bestimmten Abiturienten wiederzufinden, wenn es kein Inhaltsverzeichnis gibt?
[/Ironieoff]Matheklausuren z.B. werden alphabetisch sortiert. So findet man dann auch im Berdarfsfalle alle Klausuren wieder.
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Meine Frage: Weiß hier jemand, ab wann Gymnasialstellen ausgeschrieben werden?
Das weiß ich leider nicht.
Da aber Gymnasium gerade einen Lehrerüberhang haben und aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 erst mal weniger Lehrkräfte gebraucht werdne, gehe ich davon aus, dass nur wenige Gymnasialstellen ausgeschrieben werden. In den letzten Verfahren war es auch immer so, dass bei den wenigen ausgeschriebenen Gymnasialstellen dabei stand, dass man entweder komplett oder für eine gewisse Stundenzahl an eine andere Schule/ Schulform abgeordnet wird (war glaube ich immer bis August 2026 der Fall).
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Ich würde die Schülerin einfach schriftliche nachschreiben lassen. Dann hat sie die gleichen Vorraussetzungen wie alle anderen auch.
Ich kann eine Arbeit immer besser bewerten, als eine mündliche Prüfung.
Für die verspätete Bahn kann sie nichts, auch nichts dafür, dass du sie weggeschickt hast.
Ich hätte die Schülerin auch nicht vor der Klasse angeschnauzt. Zum einen werden die anderne Schüler:innen gestört. Ich hätte sie den Rest mitschreiben lassen und den Rest dann mit ihr unter vier Augen besprochen.
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Wie kommst du darauf, dass du nur 4 Tage Sonderurlaub hast?
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/informationen-…rankengeld-fuer (gilt für NRW)
Für die anderne BL müsste auch gelten, dass man mehr als 4 Tage Sonderurlaub bekommt.
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Anscheinend scheinen eure Kinder da aber nun mal eine große Ausnahme zu bilden...
Das sehe ich auch so.
Würde ich zu einer Geburstagsparty eingeladen werden bzw. einladen, die um 20 Uhr startet, gehe ich davon aus, dass dort keine Kinder etwas zu suchen haben, da der Großteil der Kinder im Kleinkindalter um diese Zeit schläft/ ins Bett geht. So ist es auch bei meinen Kolleg:innen.
Selbst wenn ich diesen Umstand nicht berücksichtige und die Party z.B. schon um 15 Uhr starten würde, würde ich nicht am Tag der Feier (!) sagen: "Mein Babysitter ist abgesprungen. Wir bringen unsere Kinder mit". Ich würde nachfragen, ob dieses noch möglich ist, egal ob ich zu Hause, in einem Restaurant oder irgendwo anders eingeladen bin. (Tische wurden für x Erwachsene reserviert/ entsprechendes Essen (zu Hause) wurde eingekauft).
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Säuglinge habe ich hier bewusst ausgenommen, denn die müssen ja manchmal einfach mit (machen aber im Normfall auch weniger Krach als 3 Jährige, ausgenommen Schreibabys (ich habe da Erfahrung), aber das ist ja dann nochmal ein ganz anderer Fall).
Und die Säuglinge schlafen ja in der Regel ohnehin, ob sie nun zu Hause oder in ihrem Kinderwagen schlafen, ist egal.
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CDL wäre ich und ich habe mich bislang nicht geäußert gehabt in diesem Thread…
Och nach dem Fake Interview mit Schumacher, jetzt die Erwähnung deines Namens trotz nicht-vorhandenes-Statement.... was KI nicht alles kann

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Ich frage mich gerade, wie man auf die Idee kommen kann, seine 2 und 4 Jahre alten Kinder zu einer Geburstagsfeier, die um 20 Uhr startet, mitzubringen. Unabhängig davon, wie anstrengend diese Kinder sind, werden auch liebe nette Kinder bestimmt irgendwann quengelig, da es ihnen zu langweilig wird und sie müde werden.
Könnt ihr nicht schreiben, dass ansonsten keine Kinder mitkommen und dass sich die Kinder bestimmt langweilen werden und ihr lieber ohne Kinder feiern möchtet?
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Das war aber schon immer so.
Haupttermin --> Zentral
Nachschreibetermin --> Zentral
Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.
Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist, aber die Wahrscheinlichkeit war im letzten Jahr wegen Corona auch nicht gerade gering.
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