Beiträge von Flipper79

    "Wir" "müssen das"? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Frag mich nicht. Jedenfalls hat es bisher noch niemand von uns hinterfragt. :sterne: (Getreu dem Motto: Die SL sagt ... der Lehrer macht). Ich vermute Aufsichtsplficht?

    Wir müssen jedenfalls bleiben, bis die Eltern / Erziehungsberechtigten im KH eintreffen. (Ist immer ganz toll, da man nicht weiß, wie lange es dauert und man dann wieder vom KH zur Schule muss ...)

    Ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen ...

    Richtige Vorgaben gibt es glaube ich nicht, aber im TZ-Konzept einer Schule sollte im Idealfall ein Tandemmmodell stehen.

    5 Tage/Woche eine superlange Besprechung fände ich auch unangemessen. 1 Besprechung/Woche (regelmäßig) finde ich schon heftig.

    Wir haben max. alle 2 Monate eine Konferenz ... (abgesehen von Zeugniskonferenzen etc.)

    Ja, so etwas gab es bei uns auch schon mal. Da wurde dann eher erst einmal nichts eingetragen. Bei Flipper79 las es sich so, dass man das macht, um Schüler während der Zeugniskonferenz noch "absägen" zu können. Das läuft bei uns eben vorher mit mehr Vorlauf.

    Bei uns laufen zwar manche Vorgespräche bereits vorher, gleichwohl mit dem Kommentar: "Über den Fall müssen wir auf der Zeugniskonferenz noch näher sprechen".

    Meist wird aber eher auf dem Halbjahreszeugnis die 5+ (statt der 4-) (nachträglich) gesetzt (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Ich habe es beim Versetzungszeugnis aber auch schon erlebt, dass Kollegen "gedrängt" wurden doch bitte die bessere Note zu geben, damit der Schüler die Versetzung doch noch schafft (die Entscheidung hing dann aber allein von den KuK ab).

    Ich denke schon, dass ein KiGa / KiTA / Schule ein Elternteil sofort anrufen sollte / muss, wenn das Kind krank ist (wir sind ja im Falle einer Erkrankung (Übelkeit, ...) auch verpflichtet, die Erziehungsberechtigten anzurufen.

    Bei uns ist es kein Problem, dass die betroffene Mutter / der betroffene Vater den Unterricht dann abbricht und dann für Vertretung gesorgt wird.

    Ihr sollt vor den Zeugniskonferenzen die Zeugnisnoten nicht mit den SuS besprechen?! Das finde ich ja kurios und ist m. E. eine ziemlich fragwürdige Empfehlung der Bezirksregierung. Wie wurde das denn begründet? Es muss doch eine Transparenz bei der Notengebung geben, wie Moebius schon schrieb. Das heißt für mich, dass ich - und soweit ich weiß, auch alle KuK an meiner Schule - schon vor den Zeugniskonferenzen den SuS erläutere, wie ihre Zeugnisnote zustande kommt (auch bei den Halbjahresnoten). Ich habe sehr selten erlebt, dass auf der ZK noch einmal eine Note geändert wurde - an einen Fall kann ich mich gerade spontan erinnern, wo die Kollegin sich verrechnet hatte (da wusste der betreffende Schüler seine Note aber vor der Konferenz noch gar nicht, weil er krank war, und hatte deshalb nicht "protestieren" können).

    Dienstbesprechungen nach der Zeugnisausgabe sind mir völlig unbekannt. Und am Tag der Zeugnisausgabe - bei den Halbjahreszeugnissen ist es bei uns so, dass diese den Klassen am Ende ihrer letzten Unterrichtsstunde gem. Stundenplan gegeben werden - haben bei uns nur die Klassenlehrer*innen Anwesenheitspflicht. Wobei ich im Krankheitsfall, als die Klassenlehrerin einer Klasse, in der ich ebenfalls viele Stunden unterrichtet habe, erkrankt war, auch schon einmal eingesprungen bin und in ihrer Klasse die Halbjahreszeugnisse verteilt habe.

    Besprechen dürfen wir. Wir dürfen sagen: Du hast im 2. Quartal z.B. eine 3.

    Ich sage z.B.

    Noten 1. und 2. Quartal (ggf. noch eventuelle Zusatzleistungen)

    Dann die Noten der Klassenarbeiten / Klausuren soweit vorhanden.

    etc.

    Die Endnote dürfen wir nicht mitteilen. Begründung der BR: Sobald wir die Zeugnisnote (z.B. 4-) sagen ist diese rechtlich bindend.

    Nehmen wir einen Schüler an, der auf dem Zeugnis 5 mal eine 4- bekommen würde laut Mitteilung an den Schüler (steht zwischen 4- und 5+). Auf der Konferenz fänden die KuK es dann besser, dass ein Zeichen gesetzt wird und er auch 5en bekommt.

    Falls man dem Schüler die Endnote noch nicht gesagt hat, geht das. Anderenfalls nicht. Der Widerspruch käme sofort durch.

    Wir haben auch keine Dienstbesprechung nach den Zeugnissen (außer ein Kollege wird zum HJ pensioniert und es findet noch eine Verabschiedung statt).

    Wir sollen vor den Zeugniskonferenzen keine Zeugnisnoten sagen (Quartalsnoten sind zulässig). D.h. wir dürfen sagen: Du hast im 2. Quartal die und die Note (falls es ein schriftliches Fach ist die mdl Note sagen, die anderen Noten kennen die SuS ja). Aber wir sollen keine Zeugnisnote sagen (Empfehlung von der BezReg. Nicht alle KuK halten sich daran)

    @chilipaprika: Am SJ-Ende sehe ich auch (mehr) Sinn darin, dass eine Anwesenheitspflicht vorhanden ist. Aber solche Fehler wie bei dir kann man ja zum HJ auch leicht beheben (genauso wie Übertragungsfehler).
    Nicht umsonst müssen wir den Q2-Schüler vor Ostern bis zu einem bestimmten Stichtag (der vor den Zeugniskonferenzen liegt) ihre Noten mitteilen, damit die SuS die Noten (und damit ihre Zulassungsberechnung) noch einmal kontrollieren können (da geht es ja bei manchen SuS) um die Wurst).
    Meist hat man nach der Zeugnisausgabe auch keine (sinnlosen) Notendiskussionen mehr (da die meisten SuS ihre Noten ja selbst verstehen) ... bis eben auf Fälle wie bei dir.

    @chilipaprika: Das ist natürlich auch gut, da bei uns z.T. Klassen-/ Jahrgangsleiter nur extra für die Zeugnisausgabe kommen müssen (ohne "Überstunde" wohlgemerkt, da es zu den dienstl. Aufgaben gehöre. Aber das ist wiederum ein anderes Thema)

    Bei uns war es bisher auch immer so, dass man eben als normaler Fachlehrer nicht anwesend sein musste in der Zeugnisausgabestunde. Deshalb irritierte mich die aufgeworfene Frage auch ...

    Danke für eure Antworten :)

    Bisher haben wir noch keine Anwesenheitspflicht lt. SL (zumindest wurde bis jetzt noch nichts dazu gesagt) Es wurde nur die Frage auf kollegialer Seite aufgeworfen, ob es eine Anwesenheitspflicht gebe.
    [Außerdem gibt es ja auch Lehrkräfte, die am Zeugnisausgabetag frei haben]

    Gibt es für Lehrkräfte (NRW) eine Verpflichtung in der Stunde, in der die Zeugnisse ausgeteilt zu werden, anwesend zu sein, damit mögliche Proteste von Schülern: "Warum habe ich bei Flipper79 eine 4 und keine 3 bekommen?" antworten zu können (Flipper hat den SuS keine Zeugnisnoten, sondern maximal Quartalsnoten genannt (teils auch nur Mitte des Halbjahres).
    Meine Frage gilt für das Ende des SJ (also Sommer, wo es ja ggf. schwierig sein kann Flipper 79 zu erreichen außer eben per Mail oder die Schule telefonisch)) und zum HJ (wo man Flipper ja am nächsten Schultag wieder erreichen kann)
    [Ich meine die Anwesenheit aller Lehrer und nicht nur die Anwesenheit von Lehrern, die die Klassen-/ Jahrgangsleiter sind und die Zeugnisse austeilen]

    Vorschriften gibt es dafür glaube ich nicht, sondern hängt sehr stark davon ab, wie die Stunden allgemein in die Blockung passen. Bzgl. der Anzahl der freien Tage für eine Lehrkraft gibt es immer nur KANN - Bestimmungen, keine MUSS - Bestimmungen.
    Wir (insbesondere die Teilzeitkräfte) haben jedoch bei uns die Möglichkeit, Wünsche anzugeben. Inwiefern und wie gut diese Wünsche dann berücksichtigt werden können, hängt eben von verschiedenen Parametern ab.
    Sprich mit der SL /den Stundenplanmachern, schau in eure TZ-Bestimmungen.

    1. Personalrat (überörtlich), wenn ihr sowas habt informieren und um Rat / Unterstützung bitten.
    2. Bei unseren Bescheiden (Ablehnung Versetzungsantrag etc) steht immer drunter, dass wir bis zu einer gewissen Frist dagegen vorgehen können.
    3. Wenn die Bescheinigung, dass der Antrag zurückgezogen werden soll / wurde etc. schriftlich kommt (ansonsten anfordern!), zum RA gehen (falls du in einer Gewerkschaft bist, Rechtsschutz suchen)

    "Als Regelschule wird in der Bundesrepublik Deutschland jede allgemeinbildende Schulart wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Förderschule bezeichnet, welche sich in öffentlicher Trägerschaft (Staat/Bundesland bzw. kommunale Gebietskörperschaft) befinden. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System sogenannter privater bzw. „freier“ oder auch „alternativer“ Schulen." (Wikipedia)
    Nach der Definition lehrst du doch an einer Regelschule, oder *grübel*?

    Generell schon klar, aber es gibt nicht das Lehramt "Regelschule", zumindest kenne ich es nicht, dass man es an einer Uni genau so studieren kann.

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