Beiträge von Flipper79

    @chilipaprika: Das ist natürlich auch gut, da bei uns z.T. Klassen-/ Jahrgangsleiter nur extra für die Zeugnisausgabe kommen müssen (ohne "Überstunde" wohlgemerkt, da es zu den dienstl. Aufgaben gehöre. Aber das ist wiederum ein anderes Thema)

    Bei uns war es bisher auch immer so, dass man eben als normaler Fachlehrer nicht anwesend sein musste in der Zeugnisausgabestunde. Deshalb irritierte mich die aufgeworfene Frage auch ...

    Danke für eure Antworten :)

    Bisher haben wir noch keine Anwesenheitspflicht lt. SL (zumindest wurde bis jetzt noch nichts dazu gesagt) Es wurde nur die Frage auf kollegialer Seite aufgeworfen, ob es eine Anwesenheitspflicht gebe.
    [Außerdem gibt es ja auch Lehrkräfte, die am Zeugnisausgabetag frei haben]

    Gibt es für Lehrkräfte (NRW) eine Verpflichtung in der Stunde, in der die Zeugnisse ausgeteilt zu werden, anwesend zu sein, damit mögliche Proteste von Schülern: "Warum habe ich bei Flipper79 eine 4 und keine 3 bekommen?" antworten zu können (Flipper hat den SuS keine Zeugnisnoten, sondern maximal Quartalsnoten genannt (teils auch nur Mitte des Halbjahres).
    Meine Frage gilt für das Ende des SJ (also Sommer, wo es ja ggf. schwierig sein kann Flipper 79 zu erreichen außer eben per Mail oder die Schule telefonisch)) und zum HJ (wo man Flipper ja am nächsten Schultag wieder erreichen kann)
    [Ich meine die Anwesenheit aller Lehrer und nicht nur die Anwesenheit von Lehrern, die die Klassen-/ Jahrgangsleiter sind und die Zeugnisse austeilen]

    Vorschriften gibt es dafür glaube ich nicht, sondern hängt sehr stark davon ab, wie die Stunden allgemein in die Blockung passen. Bzgl. der Anzahl der freien Tage für eine Lehrkraft gibt es immer nur KANN - Bestimmungen, keine MUSS - Bestimmungen.
    Wir (insbesondere die Teilzeitkräfte) haben jedoch bei uns die Möglichkeit, Wünsche anzugeben. Inwiefern und wie gut diese Wünsche dann berücksichtigt werden können, hängt eben von verschiedenen Parametern ab.
    Sprich mit der SL /den Stundenplanmachern, schau in eure TZ-Bestimmungen.

    1. Personalrat (überörtlich), wenn ihr sowas habt informieren und um Rat / Unterstützung bitten.
    2. Bei unseren Bescheiden (Ablehnung Versetzungsantrag etc) steht immer drunter, dass wir bis zu einer gewissen Frist dagegen vorgehen können.
    3. Wenn die Bescheinigung, dass der Antrag zurückgezogen werden soll / wurde etc. schriftlich kommt (ansonsten anfordern!), zum RA gehen (falls du in einer Gewerkschaft bist, Rechtsschutz suchen)

    "Als Regelschule wird in der Bundesrepublik Deutschland jede allgemeinbildende Schulart wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Förderschule bezeichnet, welche sich in öffentlicher Trägerschaft (Staat/Bundesland bzw. kommunale Gebietskörperschaft) befinden. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System sogenannter privater bzw. „freier“ oder auch „alternativer“ Schulen." (Wikipedia)
    Nach der Definition lehrst du doch an einer Regelschule, oder *grübel*?

    Generell schon klar, aber es gibt nicht das Lehramt "Regelschule", zumindest kenne ich es nicht, dass man es an einer Uni genau so studieren kann.

    Und in NRW ist es sogar so, dass Kandidat xy immer zu Vorstellungsgesprächen darf, wenn er eine Vertretungsstelle inne hat und er die Chance auf eine feste Stelle hat (bei Erfolg musss der Vertretungsvertrag sogar aufgelöst werden, wenn die feste Stelle eher beginnt als die alte aufhört).

    Zum Glück stellt mein SL auch Vetretungskräfte frei, deren Vertrag noch länger läuft und wenn diese Aussicht auf eine höherwertige Vertretungsstelle haben (egal wann!).

    Na, ich würde mich herzlich dafür bedanken, wenn ich einen befristeten Job hätte und ich mich geraume Zeit vorher um Anschlussverträge kümmern würde und mein SL sagen würde: "Sorry, Frau Flipper, aber Sie waren jetzt innerhalb der letzten 2 Monate (oder meinetwegen auch 1 Monat vorher) schon 20 mal bei einem Vorstellungstermine. Jetzt stelle ich Sie nicht mehr frei".
    Würde ich mir glatt schriftlich geben lassen ... und dann weitere Schritte einleiten.

    Und meistens laufen (zumindes bei uns) an einem Tag mehrere Vorstellungsgespräche für ein und dieselbe Stelle (da eben gerade die zuständigen Personen dann eh zusammen getrommelt wurden). Die künftige Schule würde sich bedanken, wenn Kandidat 1 Montags um 17 Uhr Zeit hat (da der Kandidat bis um 15.30 Uhr Unterricht hat und dann noch Zeit braucht um von A nach B zu kommen), Kandidat 2 Dienstags um 10 Uhr Zeit hat (da er dann gerade seinen freien Tag hat) und Kandidat C erst am Freitag, da er vorher keine Zeit hat. Die Schule möchte die Stelle i.d.R. zeitnah besetzen bzw. zeitnah entscheiden! Klasse, wenn Kandidat A, der Wunschkandidat, sich in der Zwischenzeit etwas anderes gesucht hat, da er nicht mehr länger auf eine Entscheidung warten sollte.

    Ein Arzttermin ist was anderes als ein Vorstellungsgespräch, wenn die Arbeitslosigkeit droht.

    teils-teils. Es gibt Kollegen, die uns Minuten später danken und uns zu Spitzenzeiten mit Schokolade und Haribos versorgen. Dann gibt es die ewig undankbaren, die immer was zu meckern haben (an dem Tag hab ich nur 2 Stunden, das lohnt sich fast nicht zu kommen, ich will einen anderen Klassenraum, ich wollte zwar früh, aber doch nicht 3 Tage hintereinander!, ich hab keinen Wunschzettel abgegeben, aber so ist das doof,...).
    Für die dankbaren Kollegen lohnt es sich aber allemal.

    Warum ist es denn schlecht, wenn man "nur" für 2 Stunden kommen muss? Ich mag solche Tage (trotz Fahrweg), da man dann vorher und / oder hinterher noch gut andere Erledigungen machen kann und auch Zeit für Korrekturen hat ...

    Eben ... beim LBV müssen immer alle Veränderungen bis zum 10. eines Monats eingegangen sein, damit diese zum Monatsletzten wirksam werden (also z.B. Heirat, Geburt, Beförderung, Wechsel Konto, ...)

    Und stelle dich schon mal drauf ein:
    - Bearbeitungszeiten der Beihilfe dauern. (Derzeitiger Bearbeitungsstand bei meiner Beihilfestelle: 1.12.19. Als ich mal etwas eingereicht habe, habe ich 1,5 bis 2 Monate auf Rückerstattung gewartet)
    - dass die Beihilfe / KK gerne mal was streicht und man erst mal darum kämpfen muss (falls Du Brillenträgerin bin, zahlen die auch nur Standardgläser). Das gilt v.a. wenn der Arzt der Meinung ist, dass er doch das 3.5 fache abrechnen möchte und keine oder keine ausreichende Begründung liefert (da kommt es manchmal auf Nuancen in der Formulierung an. Wenn man das Beihilfegesetz kennt, kann man VOR der Behandlung (NACH dem Aufstellen eines Kostenplans) mit dem Arzt reden).
    - dass das Finanzamt, wenn sie deine eingreichte Steuererklärung bearbeitet, auch lange Bearbeitungszeiten hat.
    [Und es lohnt sich auch immer gerade die 1. Gehaltsmitteilung zu überprüfen bzw. alle, bei denen sich Änderungen ergeben. Fehler passieren immer wieder ...]

    Und einem Beamten kann durchaus zugemutet werden, sich über Beihilfe etc. selbst zu informieren.

    In Hessen bekommst du zwar die Vertretungsstunden erst ab der vierten (wenn's gut läuft) angerechnet, aber es kommt an den Schulen, die ich so kenne, trotzdem kaum ein nicht vom Abitur betroffener Kollege auf die Idee, den Betroffenen die Korreturtage als Rücksichtslosigkeit auszulegen.
    Und wenn doch - reicht meist die Frage "Möchtste tauschen?"

    Zumal eine Vertretungsstunde (oder meinetwegen auch mehrere) deutlich entspannter ist (sind) als die Korrektur von Klausuren. Es gibt bei uns auch KollegInnen, die einen Korrekturtag bekommen haben und vertreten werden mussten. Beschwert hat sich keiner, da jeder die Notwendigkeit eingesehen hat.

    Bei uns ist auch klar geregelt, wie man zur Notenfindung kommt. Insbesondere muss sich die Fachschaft selbst einig sein, wenn es um Details geht (Anzahl der Tests, ...)
    Der Rest ist offiziell geregelt.
    Wir dürfen auch nicht die Quartale (1. und 2. Quartal) einfach miteinander verrechnen, sondern die Note ergibt sich aus der Gesamtleistung des Schülers. Bisher hat sich auch noch kein Schüler beschwert, dass Kollege A doch anders bewertet als Kollege B.

    Und es hindert den Schüler ja niemanden daran, dass er zu Hause einen anderen Mitschüler (der Mathe kann) bittet, ihm diese "Nachhilfe" zu geben.
    Und warum sollte der Lehrer noch dafür bestraft werden ggf. für ihn extra eine Nachschreibearbeit zu konzipieren?
    Würde der Schüler es besser können, nachdem er wieder einige Tage die Schule besucht hat? Soll der Lehrer ihm dann vll. noch alles vorkauen und seine Freistunde dafür opfern oder die anderen Schüler, die sich regelkonform verhalten haben, vernachlässigen? (Nach dem Motto: Ich muss Mäxchen jetzt erst mal den verpassten Stoff erklären. Beschäftigt euch bitte so lange selbst?

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