Ich kenne mich in BW nicht aus, aber:
Kannst du euren Personalrat (schulübergreifend) fragen, ob es noch eine solche Regelung gibt? Bei uns ist der Personalrat gut und kann oft in kniffligen (oder auch nicht kniffligen) Fragen helfen.
Ich bin (auch als nicht Schwangere) froh, dass bei uns in NRW die Unterrichtsbesuche vorher angekündigt sein müssen (2 Wochen im Vorraus mindestens). Meine Kollegen und ich empfinden so etwas als sehr entlastend (auch wenn sie ansonsten immer sehr guten Unterricht zeigen). Aber es gibt ja auch Stunden, die sind zwar "ok", aber auch nicht "bombastisch", da es sich z.B. um eine "langweilige" Vorbereitungsstunde auf eine Klassenarbeit handelt oder man mitten in einem Projekt steckt, wo die Schüler für sich arbeiten und man sich als Lehrer nicht so präsentieren kann, wie man es gerne möchte.
Kannst du ansonsten nicht versuchen mit deinem Schulleiter zu sprechen? Offiziell ist es bei uns z.B. so, dass der Schulleiter den Tag, die Stunde und die Lerngruppe festlegen kann. Bei uns ist es so, dass wir uns alles selbst aussuchen dürfen (es müssen nur beide Fächer vertreten sein und es muss einmal die Oberstufe und einmal eine SI - Klasse sein). Und die Besuche dürfen auch schon länger im Vorraus geplant sein. Vll. gibt es eine solche "inoffizielle" Regelung auch? (Muss ja nicht an die gr. Glocke gehängt werden).
Und ich würde es mir wünschen, wenn man dem TE mit konstruktiven Lösungsvorschlägen helfen würde und nicht sagen würde "Stell dich nicht so an".
Nicht umsonst genießen werdende Mütter bestimmte Rechte. Warum nicht auch hinsichtlich der Unterrichtsbesuche.
@ Kekks: Der TE geht es nicht darum NICHT beurteilt zu werden, sondern nur darum, dass der UB NICHT unangekündigt sein soll.