Beiträge von Flipper79

    Bei uns (NRW) ist es so, dass die Noten erst auf der Zeugniskonferenz fest gelegt werden. Ergo kann man Noten auch noch ändern (wenn ein Schüler z.B. nach dem Eintragen der Noten gar nix mehr macht und vorher zwischen 2 Noten stand).

    Ich habe auch kein Whatsapp und würde auch nicht darüber mit den Eltern kommunizieren. Entweder telefonisch (während der Dienstzeit), über Mail oder in meiner Sprechstunde / am Elternsprechtag (bei Bedarf auch an einzlnen Terminen außerhalb der Sprechzeit)

    Zumal es in NRW gerne gesehen wird (bzw. es politisch gewollt ist), dass man die SuS fördert (sowohl die Leistungsstarken als auch die Leistungsschwachen).


    Wir haben für die LRS-Kinder eine eigene AG im Nachmittagsbereich.
    Da ihr vermutlich auch die Lernzeiten einführen werdet, wäre hier auch eine Möglichkeit die LRS Kinder zu fördern.


    Vielleicht wäre das hier etwas für dich:
    http://www.cornelsen.de/lehrkr…&reihe=Deutschbuch&typ=ET

    Ich würde mich sofort an den Bezirkspersonalrat wenden!


    Morgen würde ich darauf bestehen den entsprechenden Paragraphen zu sehen, nachdem man dich einfach so an eine andere Schule versetzen kann. Bisher ist es so, dass man - wenn man am 1. Geburstag des Kindes wieder einsteigt - einen Anspruch auf seine alte Schule hat.


    Ich kann sehr gut verstehen, dass du sauer bist.

    Bei uns ist es so geregelt: Fremdsprachen im WL II Bereich sind 3 stündig, die anderen Diffkurse nach Möglichkeit 3 Stündig. Das wollen wir auch so beibehalten. Dann haben wir noch einige anderen Stunden, die wir zur Profilbildung nutzen. Die restlichen Stunden, die uns zur Verfügung stünden (i.g. sind es glaube ich 12), nutzen wir für die Lernzeiten.


    Also: WP II kann auch 3 Stündig bleiben. Wir haben es in der LK beschlossen, in der Schulkonferenz muss es nur noch offiziell genehmigt werden.

    Wenn du innerhalb eines Jahres (also am 9.4.2016) wieder aus der Elternzeit zurückkkehrst, hast du ein Anrecht auf eine alte Schule (wobei du auch den Antrag stellen kannst an eine andere Schule, die wohnortnäher ist z.B.) versetzt zu werden. Wenn du mehr als 1 Jahr in Elternzeit bleibst, hast du zumindest offiziell kein Anrecht auf eine Rückkehr an deine alte Schule. Du kannst natürlich auch wieder sagen: Versetz mich an eine andere Schule. Red doch vorher mit deinem Schulleiter / dem Personalrat, sodass du deine Chancen erhöhst. Allerdings hat der Dienstherr die Pflicht auf deine Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass du zumindest wohnortnah an einer Schule arbeiten darfst und er soll eine Rückkehr an deine Alte Schule anstreben.


    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…_und_knapp/Elternzeit.pdf

    Ich habe auch schon seit Jahren einen. Ich brauch meine Organe nicht mehr, wenn ich das Zeitliche segne. So kann ich aber noch etwas Gutes tun und vielleicht einem kranken Vater / einer Kranken Mutter, einer kranken Ehefrau, einem Kranken Ehemann helfen. Die Family wird es mir danken.

    Nein,
    bei uns müssen wir die 1. Stunde nicht selbst unterichten. Sie wird auch nicht als Minusstunde gerechnet. Es gibt aber Kollegen, die diese 1. Stunde freiwiliig geben.
    Begründung (fürs Nichterteilen)
    - Treffen ist meist etwas eher (damit auch diejenigen, die gerne auf den letzten Drücker kommen, einen Puffer haben)
    - Man muss ggf. noch Orga-Kram machen (1. Hilfe - Tasche holen, ggf. Kopien anfertigen (Stadtplan, Beobachtungsaufgabe)


    Wenn die Exkursion aber z.b. i.d. 3. Stunde beginnt, dann müssen die ersten beiden Stunden erteilt werden (Auch für die Exkursionsklasse ist vorher regulärer Unterricht)


    LG

    Hallo Jazzy,


    häufig bieten Sportinternate selbst solche Stipendien an. In diesem Fall müsstest du / die Eltern / der Schüler sich direkt an das Sportinternat wenden.
    Die Eltern müssten dann einen Antrag ausfüllen. Es gibt Internate, bei denen diese Stipendien an bestimmte Bedingungen geknüpft sind (z.B. er spielt in einer bestimmten Liga, gehört einem Sportleistungkader an oder sein Trainer bescheinigt ihm, dass er "förderungswürdig" ist). Auch hier kann das Internat genaure Auskünfte erteilen.
    Ggf. steht schon etwas auf der Homepage dieses Internats


    Lg


    Der Termin, zu dem eine Frau in Mutterschutz geht, ist doch durch den errechneten Geburtstermin festgelegt. Also kann sie die Klausuren, die sie noch korrigieren kann, vorher auch noch schreiben lassen. Und die sie nicht mehr korrigieren kann, lässt sie erst gar nicht schreiben - oder übergibt sie unkorrigiert. Ihr Ausfall ist doch so lang, dass da auf jeden Fall eine Vertretung einspringt. Es heißt Mutterschutz - und nicht "Zumutung, die eine Schwangere anderen Leuten aufbürdet".

    Bei uns werden die Oberstufen- und die Mittelstufen-Differenzierungs-Klausurtermine zentral vorgegeben, sodass wir Fachlehrer keine Chance haben den Termin nach Belieben zu legen.

    Hallo Tamina,
    schön, dass dir die Tagesklink geholfen hat und du auf dem Weg der Besserung bist.


    Ich kann aber deine Angst vor der Wiedereingliederung verstehen. Soweit ich weiß, müsste diese Phase zunächst mit einer verringerten Stundenzahl beginnen und du "fährst" nach und nach auf deine vorherige Pflichtstundenzahl wieder hoch. Auch ein Gespräch mit der SL (nimm dann bitte den Personalrat und einen Schwerbehindertenvertreter mit ins Gespräch) sollte anstehen (diese kann schauen, wie sie dich unterstüzten kann).


    Eltern und Schülern würde ich nichts über das konkrete Fortbleiben erzählen. Kannst du nicht sagen, dass du ein Art Sabbatjahr eingelegt hast?


    LG

    Bei uns ist es ähnlich.


    1) Der Fachkollege versucht selbst Aufgaben zu stellen (es sei denn er fühlt sich dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage). Der Vertretungslehrer überwacht das Ganze. Was i.d. Stunde nicht geschafft wird ist meist Hausuafgabe (es sei denn die Vorgabe vom Fachlehrer lautet anders). Wenn es zu laut ist, sammel ich die gelösten Aufgaben ein oder gebe dem Kollen eine Rückmeldung, dass sie es nicht ernst genommen haben.
    2) Wenn keine Aufgaben vorliegen, frage ich den Mathe- / Deutsch- / Englischkollegen, der in der Klasse unterrichtet und frage nach Aufgaben (die sind oft froh, wenn sie ne zusätzliche Übungsstunde haben). Der entsprechende Kollege kontrolliert dann die Aufgaben. Wenn ich das Fach selbst habe, kontrolliere ich die Aufgaben ggf. am Ende der Stunde selbst.
    3) Wenn 2 Kollegen in unterschiedlichen Klassen Vertretung machen, wird ggf. darauf geachtet, dass der Kollege A, der die Klasse kennt, in eben dieser Klasse eingesetzt wird. (Zur Not tauscht man eben intern)
    4) Wenn ich die Klasse kennen, mache ich - nach Rücksprache mit dem Kollegen bei geplanter Abwesenheit oder wenn keine Aufgaben vorliegen - eigenen Unterricht.

    Bei uns dürfen in der 5. und 6. Klasse die 6. Stunde nur dann ausfallen, wenn dieses am Vortag angekündigt wird. Anderenfalls wird auch i.d. 6. Stunde (erst Recht i.d. 5. Stunde) vertreten.
    In Klasse 7 - 9 wird generell auch i.d. 5. Stunde vertreten und wenn es geht auch i.d. 6. Stunde (es sei denn es herrscht Personalnot).

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