Beiträge von Flipper79

    Das ist bei uns anders:
    Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
    Vom 9. Mai 1990

    § 37
    Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Schülerarbeiten
    (1) Die Schüler haben das Recht auf Auskunft über ihren Leistungsstand, auf Bekanntgabe der Bewertungsmaßstäbe und auf Begründung der Noten.

    Man kann den SuS ja ihren (aktuellen) Leistungsstand nennen á la: Im 2. Quartal hast du im mündlichen eine ...
    Die Zeugnisnote ist da etwas anderes.

    @Valerianus: Danke für die Passage / den Gesetzestext.

    @ PeterKa: Es gab schon solche Fälle, wo der Kollege nachdem er dem Schüler die Note gesagt hat, die Note nach unten verändert hat und der Widerspruch des Schülers bzw. dessen Eltern durch kam. Faktisch ist die Zeugniskonferenz das Organ, dass die Noten beschließt.

    Danke für eure bisherigen Antworten.

    Weil die Zeugniskonferenz die Noten quasi absegnet.

    richtig. Und da ein Schüler aus diesen Auskünften Rechtsansprüche geltend machen kann. Theoretisch wäre folgendes Szenario möglich. Max bekommt eine 4- und 4 anderen Kollegen sagen auch: Max bekommt eine 4-. Max ist versetzt. Auf der Konferenz spricht man über Max und kommt zu der Erkenntnis, dass es Max besser tun würde, wenn er sitzen bleibt / er besser auf eine andere Schulform wechseln sollte und dieses nur durch die drastischen Maßnahmen möglich ist, kann man ggf. geneigt sein auf die 5 gehen (v.a. wenn man eh zwischen einer 4 und 5 geschwankt hat'). Wenn man Max nun gesagt hat: Du bekommst eine 4-, kann Max (bzw. seine Eltern) Widerspruch gegen die Nichtversetzung einlegen und wird dann auch Recht bekommen (da Frau Müller, Herr Meier, Frau Musterfrau und Herr Schmidt gesagt haben: Max du bekommst eine 4-.)

    Muss man in NRW den SuS (S I / SII) kurz vor den Zeugnissen Somi-Noten (also Sonstige Mitarbeit) für das 2. Quartal geben? Zeugnisnoten darf man den SuS ja nicht vor der Zeugniskonferenz mitteilen. Auf der anderen Seite haben die SuS ja (jederzeit) das Recht ihren (akutellen) Leistungsstand zu erfahren. Eine Somi-Note ist rechtlich ja etwas anderes als eine Zeugnisnote. Also: Muss ich den SuS ihre Somi-Noten sagen oder kann ich sagen: "Eure Note erfahrt ihr auf dem Zeugnis?"

    Wenn eine solche Studie / Befragung fernab der Realität ist (für Grundschulkräfte: In welchen Fächern sind die entsprechenden Noten erbracht worden), dann ist die gesamte Studie für die Tonne bzw. gehört zur Kategorie: "Die bestehenden Vorurteile, dass Schüler mit Migrationshintergrund eher keine Gymnasialempfehlung bekommen, während es für Schüler, die aus einem Haushalt mit deutschen Eltern, die noch Richter, Lehrer oder sonstewas sind, eher keine solche Empfehlung bekommen, werden bestätigt". Fehlt nur noch der Kevin, die Chantel oder die Jaqueline. Dann kommt zusätzlich noch heraus, dass ein Kevin, eine Chantel oder eine Jaqueline auch schwerer eine Gym-Beurteilung bekommen. Toll! Wie gut, dass es solche Studien überhaupt noch nicht gibt.

    Für GS-Lehrer wäre doch eine Studie á la:
    Schüler A (und bitte ohne Namensnennung) hat in den den und den Fächern die und die Noten interessanter. Man könnte dann herausfinden, ob
    a) Jeder Kollege (in EINEM Bundesland) bei der gleichen Leistung die gleiche Empfehlung geben würde
    b) Wie die Empfehlungen in den unterschiedlichen BL gehandhabt werden.

    Die GS-Lehrer könnten dann weitere Rückschlüsse ziehen (welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um Ungleichheiten zu vermeiden? z.B.) Gerade im Hinblick auf den Aspekt b), dass vll. Schüler, die in Bayern wohnen, keine GY-Empfehlung bekommen, in einem anderen BL zur Schule gehen (da sie "grenznah" wohnen und es im anderen BL leichtere Kriterien zu erfüllen sind), wäre eine solche Studie hilfreich (Wie können "Abwanderungen" vermieden werden?)

    Wie wird immer gesagt? "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast"

    Hallo Stefan,

    ich nutze als Browser den Firefox Mozilla, Firefox Quantum, 60.0.1
    Betriebssystem: Windows 10

    Ich bekam folgende Fehlermeldung
    Diese Verbindung ist nicht sicher


    Der Inhaber von https://www.lehrerforen.de hat die Website nicht richtig konfiguriert. Firefox hat keine Verbindung mit dieser Website aufgebaut, um Ihre Informationen vor Diebstahl zu schützen.


    Weitere Informationen…


    Fehler an Mozilla melden, um beim Identifizieren und Blockieren böswilliger Websites zu helfen

    Darunter zwei Möglichkeiten anzuklicken:
    Zurück und Erweitert

    Bei dem Anklicken von "Erweitert" erscheint:


    https://www.lehrerforen.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat. Dem Zertifikat wird nicht vertraut, weil das Aussteller-Zertifikat unbekannt ist. Der Server sendet eventuell nicht die richtigen Zwischen-Zertifikate. Eventuell muss ein zusätzliches Stammzertifikat importiert werden. Fehlercode: SEC_ERROR_UNKNOWN_ISSUER

    Möglichkeit "Zu Ausnahmen hinzufügen" anzuklicken. Hab ich gemacht. Dann konnte ich mir den Zertifkatsstatus ansehen.
    Da kam ein weiteres Fenster --> siehe Anhang


    Ich habe dann gesagt, dass ich diese Ausnahme bestätigte.


    Browserfenster komplett dicht gemacht. Seite erneut aufgerufen. Gleiches Problem. (Ich lösche aber immer alle Cookies & Co beim Zuklappen)-
    Wenn ich zwei Tabs offen habe und nur den aktuellen Tab schließe, kann ich beim nächsten Mal die Seite norml aufrufen.

    Eben es sind nur noch 5 Wochen.
    Und die Moral von der Geschicht? Nicht jeder Schulleiter ist toll. Aber als Lehrer muss man sich auch mal durchbeißen und kann nicht alles á la Sandro Wagner hinschmeißen. Du wurdest als Vertretungskraft eingestellt, da du Unterricht machen sollst (genau wie alle Kollegen Unterricht machen müssen). Wir werden nicht hauptsächlich für die Wartung von irgendwelchen Systemen bezahlt. Diese Zusatzaufgaben sind - wenn man keine Ermäßigung bekommt - all inklusive.

    Ist halt mal so. Einfach unentschuldigt fehlen kann fiesen Ärger geben (einen auf krank machen auch, wenn es rauskommt). Wenn alle Kollegen, die einen nicht so guten SL haben kündigen würden, hätten die Schüler (und die Kollegen, die nicht kündigen) ein echtes Problem. (Gleiches gilt auch im außerschulischen Bereich)

    Ich würde vorher auch nichts sagen, noch nicht mal "War okay". Was heißt schon "okay?" Für den einen ist eine 4 okay, für den anderen ist eine 4 enttäuschend (selbst wenn in der Vornote vll. auch eine 4 hatte. Aber er hatte vll. den Eindruck ausgerechnet die ZAP besonders gut zu haben und erhofft sich eine 3. Wenn du dann sagst: Es ist okay, ist er hinterher maßlos enttäuscht.

    Was ist, wenn sich durch die Zweitkorrektur die Note ändert?

    Es ist aber nicht die Aufgabe eines Dienstherrn zu schauen, wer einen Führerschein bzw. ein Auto hat oder wer nicht fahren mag (aus welchen Gründen auch immer). Bei einer Abordnung geht es darum, welche Fächerkombi wird an der neuen Schule benötigt und welche Fächerkombi wird ggf. nicht so dringend an der aktuellen Schule benötigt? Dann mögen noch soziale Kriterien eine Rolle spielen. Wenn auf ALLE Gründe Rücksicht genommen wird, kann niemand angeordnet werden. Jeder kann irgendwelche Gründe haben. Ist genau wie bei Glätte oder irgendwelchen vorhersehbaren Autobahnsperrungen: Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich auf der Arbeit erscheint und wenn er morgens um 5 Uhr losfährt, obwohl er erst um 9 Uhr da sein muss.

    Soll die Kollegin halt Widerspruch einlegen mit der entsprechenden Begründung, dann aber die gesundheitlichen Gründe hervorheben und nicht die Gründe wie "Ich habe kein Auto". Ob dem Widerspruch stattgegeben wird, entscheiden die Behörden.

    Hallo?! Geht's noch?!

    Leugnen, fertig. Sie sollen dir doch erstmal das Gegenteil beweisen.

    Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Sobald was Schriftliches von dem Mädel oder den Eltern kommt, sofort an deinen Anwalt weiterleiten. Als schriftliche Antwort erhält das Mädel nur den Hinweis, an welchen Anwalt sie alle zukünftige Korrespondenz zu schicken hat...

    Würde ich genauso machen. Dein Anwalt kann dann auch gleich in sein Schreiben hineinschreiben, dass ihr euch selbst rechtliche Schritte vorbereitet (Verleumdung lt. Paragpraph was weiß ich).

    Ist mir immer wieder ein Rätsel, weshalb Leute ihre Gehaltsabrechnung nicht verstehen.

    ... und warum man nicht nachfragt, wenn man meint, dass man in irgendeiner Form zu wenig verdient (sei es, dass man in einer falschen Stufe gelandet ist oder dass man der Meinung ist, nicht A13 Z zu bekommen). Hätte ich so manches Mal nicht nachgefragt, hätte ich auch keine Ferienbezahlung bekommen, obwohl sie mir zugestanden hat.

    Weiß nicht, in meiner Gehaltsabrechnung steht nur A 13, nicht A 13 Z, was ja sonst da stehen müsste, oder?

    Ich bekomme einen Familienzuschlag, aber das hat ja damit nichts zu tun und es gibt eine Strukturzulage, aber das ist nicht das, was du meinst, oder?

    Bei mir steht auch nur A13 und dann in welcher Stufe ich bin. Dann steht da mein Grundgehalt und darunter "Strukturzulage".
    Strukturzulage ist das "Z"

    Ich stelle es mir auch schwierig vor, da
    - jedes BL ggf. unterschiedlich lange Ausbildungszeiten hat
    - jeds BL ggf. seine Refs zu unterschiedlichen Zeitpunkten anstellt (NRW findet es ganz toll seine Refs entweder im Mai oder im November einzustellen, andere BL vll. zu Beginn des SL / des HJ)
    - andere Themen im Kolloquium abgeprüft werden (wenn es das in jedem BL gibt)
    - was weiß ich nicht alles varriert

    Heißt: Ein Ref, der meinetwegen in NRW zum Nov. 2017 eingestellt wurde (18 Monate Ausbildungzeit) wechselt in ein BL mit 2 Jahren Ausbildungszeit '(meinetwegen auch mit 18 Monaten Vorbereitungszeit), wo aber zum Feb. 2017 eingestellt wurde. Kann also sein, dass man im Seminar Themen verpasst, die prüfungsrelevnant sind.
    Noch schwieriger wird es, wenn es im BL. in das man wechseln möchte vll ein ganz anderes Schulsystem gibt ...

    Ja, leider. Dann hilft halt nur: 2 mal keine Versetzung und dann schauen, ob zumindest ein Hauptschulabschluss erworben wurde. Hatten wir auch schon ,,, und wenn es nur der HS nach Klasse 9 ist. Ist zwar für den Schüler doof, aber halt nicht zu ändern.

    Deshalb bekommen wir ja auch gesagt: Gebt lieber den Schülern, deren VErsetzung in Klasse 9 (also für Achtklässler) gefährdet ist, eine 5 ... dann ist noch ein Schulwechsel möglich (nur zwingen kann man erst mal keinen)

    Schön, dass ihr so eine Rückendeckung bekommt!
    Für welche Schulart(en) gilt diese Regelung? (Wiederholen ist ja vom Aussterben bedroht)


    Bei den meisten Foristen hier scheint es ja eher so zu sein, dass die SL darauf besteht, dass eine Note erteilt wird - und wenn der Schüler auch nur einmal da war. (In einem Fall sollte es seitens der SL dann auch noch eine bestimmte Note sein, die zum Bestehen reicht)

    Die Regelung gilt für das Gymnasium. Es wurde betont, dass die Regelung nicht nur für die Oberstufe, sondern auch für die Sekundarstufe I gilt.

    Wir haben auch schon Feststellungsprüfungen durchgezogen, auch die 50% Regelung haben wir schon genutzt / nutzen müssen.

    Die Eltern haben die Regelung (33% / 50%) auch schriftlich bekommen (Schnipsel mit Unterschrift musste zurück an die Jahrgangsleiter), den Schülern wurde es auf einer Stufenversammlung gesagt. Zum GLück reden unsere Jahrgangsleiter auch mit den Eltern von Schülern, die trotz Attestpflicht oft fehlen. Wenn bei uns Schüler (ob mit oder ohne Attestpflicht auffallend oft fehlen, sollen wir mit den Jahrangsleitern sprechen. In manchen Fällen sollen wir JEDE Fehlstunde weiterleiten.

    Doof, dass ihr keine Rückedeckung bekommt und immer eine Note geben müsst.

    Zum Sitzenbleiben: Ja, leider ist Sitzenbleiben out und verpöhnt. Bei einigen Hansels, deren Versetzung in Jahrgangsstufe 9 akut gefährdet ist, wurde uns gesagt: Auf dem Zeugnis im Zweifelsfall lieber eine 5 geben (als eine Gnaden 4), sodass der Schüler sitzen bleibt und wir gegenüber den Eltern ggf. eine Argumentationsgrundlage haben, das Kind doch lieber zur Realschule zu geben.

    Bitte dann berichten, ob Du damit durchgekommen bist.

    Damit kann man durchkommen. Uns hat die BezReg folgendes gesagt (da wir auch Kandidaten haben, die oft krank sind)

    - Ab 33% Fehlquote (etwa): Feststellungsprüfung
    - ab 50% Fehlquote (etwa): Keine Note mehr möglich. Damit muss ein Schüler dann ggf. eine Klasse wiederholen.

    Dabei zählen die Stunden, die tatsächlich unterrichtet wurden. Wenn eine Lerngruppe z.B. Donnerstags und Freitags liegt (fällt ja im 2. HJ oft aus) und ist der Lehrer dann vll. noch mal krank, kommen z.B. 20 tatsächlich unterrichtete Stunden heraus.

    Es gibt aber einen gewissen Ermessenspielraum, theoretisch. Uns wurde erklärt: Wenn ein Schüler am Stück fehlt (lange Erkrankung) kann man diesen Ermessenspielraum mitunter etwas großzügier ausnutzen als wenn ein Schüler immer mal wieder ein oder zwei Tage fehlt. Ätzend ist diese Regelung für Schüler, die z.B. aufgrund eines Klinikaufenthalts länger fehlen und eigentlich leistungsstark sind und sonst immer da sind.

    Manche Schüler schreckt zumindest eine Feststellungsprüfung ab (die kann man ja auch unterschiedlich schwer stellen).

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