Du hättest gar keine Mehrarbeit leisten dürfen
https://www.tresselt.de/mehrarbeit/
(Es sei denn es wäre dir eine Stunde im Monat x ausgefallen und du musst genau diese 1 Stunde in einer anderen Lerngruppe (oder der gleichen Lerngruppe) vertreten.
Falls dieses nicht der Fall war:
Es hätte in diesem Fall eine Änderung deines Vertretungsvertrages erfolgen müssen
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/m/mehra…aefte/index.php
Noch besser:
Vergütung Mehrarbeit befristete Vertretungslehrkraft NRW
Wie Susannea dort schrieb, besteht die Chance, dass dein Vertrag entfristet wird. Ob du diesen Schritt gehst, musst du entscheden. In einem anderen Thread wurde auf die "Risiken" eines solchen Vorgehens verwiesen (man macht sich nicht gerade beliebt).
Auf jeden Fall an eine Gewerkschaft wenden bzw. den Personalrat bei der BezReg. Danach unbedingt bei der BezReg offiziell melden. Gut, dass du die Belege hast.
Die werden sich wahnsinnig freuen und dem SL gehörig in den Arsch treten (sorry)
Zumindest aber sollte dir das Geld ausgezahlt werden.
Ich frage mich immer wieder, warum Schulleitungen manchmal so wenig Rechtskenntnis besitzen. Meiner SL wurde eingebleut: Vertretungskräfte dürfen keine Mehrarbeit leisten (es sei denn in Monat X ist etwas ausgefallen. Achtung: Es muss im selben Monat verrechnet werden. Wenn also im April eine Klasse auf Wandertag ist und dir 1 Stunde entfällt, darfst du nicht im März oder Juni die Vertretung "nachholen" oder "im Vorraus machen"). Bei uns wurde das gesamte Stundenplan-Vertretungsplanmacherteam darüber informiert. Selbst auf Wandertage, die zu lange dauern durften die Vertretungskräfte nicht teilnehmen (Bsp: Ein Wandertag / eine Exkursion dauert von morgens 8 Uhr bis abends 16 Uhr oder 17 Uhr. Die betreffende Vertretungskraft hat am betreffenden Tag aber nur von 9 Uhr bis 13 Uhr Unterricht. Sie durfte NICHT mitmachen (selbst wenn sie selbst den Wunsch geäußert hat und bereit war unentgeldlich "Mehrarbeit" zu leisten.)