Beiträge von thunderdan

    Hallo zusammen,


    bei uns an der Schule geht das Gerücht um, dass eine "Kleiderordnung" eingeführt werden soll. Wie das genau aussieht und ob es sich ggf. auch nur um den Hinweis handelt, bitte "gepflegt" aufzutreten weiß ich (noch) nicht. Mich würde aber interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten die Schulleitung hat, hier Vorschriften zu machen. Bin an einem Gymnasium in NRW, fast alle Kolleginnen und Kollegen sind verbeamtet.


    Das Thema wurde ja auch schon an anderer Stelle hier diskutiert, da steckten allerdings wenig Informationen zur rechtlichen Seite (gerne auch in anderen Bundesländern) drin. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ich bin für jede Rückmeldung dankbar.


    Ich vertrete ja den Standpunkt, das Wichtigste an der Lehrerpersönlichkeit ist Authentizität und die funktioniert nur, wenn ich mich so anziehen kann, wie ich möchte. Wobei das bei mir auch nicht extrem ist. Trage im Winter Jeans mit Sweatshirt, gerne auch mal ein Hoodie (in der Regel ohne Aufdruck) im Sommer Jeans mit Polohemd (oder unauffällige T-Shirts). Kurze Hosen trage ich selbst in der Freizeit selten. Das sollte alles kein Problem sein. Nur bei den Schuhen mache ich mir ein wenig Sorgen, da ich immer (gepflegte) Turnschuhe trage (gehört zu meiner "Lebenseinstellung") - bin aber kein Sportlehrer!


    Liebe Grüße und Danke schon mal!

    Wie kann man denn bei einem Zentralabitur die Aufgaben (der schriftlichen Prüfungen) selber erstellen? In NRW sind die zum Glück vorgegeben.


    Bei uns gibt es "Bereitschaftsstunden" in denen wir verstärkt eingesetzt werden (können) in den anderen Stunden haben wir frei. Ich habe 5 Stunden weniger (1 LK) und 3 Bereitschaftsstunden. Die ausfallenden Stunden zählen aber auf jeden Fall für den Monat als Minusstunden.

    Bei mir sind es seit der Verbeamtung ca. 1000€ mehr Netto - Krankenkasse. Bin verheiratet und habe 2 Kinder.


    Das sollte sich also lohnen. Zum Weihnachtsgeld habe ich die Abrechnung aus dem letzten Jahr nicht mehr gefunden. War aber nich so viel, wenn ich mich richtig erinnere...

    Ich habe nach erfolgreicher OBAS "gekündigt " - da mein Vertrag ja auslief, musste ich nur auf den Folgevertrag verzichten. Habe mich dann in NRW neu beworben und auch eine Stelle bekommen. Heute bin ich sehr froh, dass ich diesen Schritt gemacht habe.


    Das war allerdings vor einem Jahr. Bei der jetzigen Stellensituation würde ich das nicht mehr riskieren...

    Aber PEf geht ja nicht mit Sport! ...


    Stimmt das so wirklich? Ich bin kein Experte für die PE, da.ich selber zu den glücklichen gehöre, die.noch über die OBAS in den Beruf eingestiegen bin. Aber ich meine, dass es so ist, dass man nur ein Fach studiert haben muss und sich das zweite dann "aussucnhen" kann.


    An meiner alten Schule war ein Kollege, der Sport studiert hatte und dann als zweites Fach Englisch gemacht hat, seine Frau war ja Engländerin!


    Am Gymnasium wird es allerdings in den nächsten Jahren selbst mit Mathe nicht leicht. Wegen des Wegfalls des Doppeljahrgangs haben viele Schulen einen Stellenüberhang und somit Einstellungsstop.


    Ich drücke dir aber auf jeden Fall die Daumen. Hilfreich ist es
    auch, wenn du selber aktiv wirst und mit Schulleiterin deiner Wunschschulen Kontakt aufnimmst. Die sind froh, wenn sie ihre Stellen sicher besetzen können und können meist schon ein paar Jahre im vorraus sagen, ob Sie dann Bedarf für Mathe und/oder Sport haben.

    3,5 Stunden vom ersten Beitrag bis zum Rauswurf, auch nicht schlecht.


    Ich habe Die Antwort von step jetzt bestimmt 10 mal gelesen und finde da nichts beleidigendes, aggressives oder provozierendes dran. Von daher bin ich froh, dass der Themenersteller hier schnell verbannt wurde. Bleibt nur zu hoffen, dass ihm der Seiteneinstieg verwehrt bleibt, wenn er sich so schnell angegriffen fühlt, möchte ich nicht wissen, wie er auf so manche Schülerantwort reagieren würde.

    Man kann sich aber doch nach 3 Jahren versetzen lassen - das Thema hatten wir doch schon mal.


    Sonnenkönigin



    Aber auch eine Versetzung wird schwer, wenn es keine freien Stellen gibt!


    Und man kann als SE problemlos und auf völlig normalem Weg nach der Ausbildung die Schule wechseln. Aber auch das wird natürlich in den nächsten Jahren, wenn überhaupt, nur in Mangelfächern möglich sein.

    Ich würde das mit 2 Kindern nicht machen. Ich habe 24 Monate OBAS gemacht und die Zeit war der absolute Hammer, was die Belastung angeht. OK, ich hatte vorher keine Unterrichtserfahrung aber dafür hat sich meine Frau zum großen Teil um Haushalt und Kinder gekümmert während dieser Zeit.


    An unserem Seminar hat jemand das Examen nicht bestanden, der verkürzt hatte. Und diese Person hatte auch mehrere Jahre Unterrichtserfahrung!


    Bei 2 Kinder würde ich mir auch keine Sorgen machen, denn da darfst du auch älter verbeamtet werden.


    "Verzögerte sich die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis durch die Geburt oder tatsächliche Betreuung eines minderjährigen Kindes (unter 18 Jahren) oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, so darf die Altersgrenze im Umfang der Verzögerung, höchstens um drei, bei mehreren Kindern höchstens um sechs Jahre überschritten werden." (http://www.vbe-nrw.de/druckver…6e9aaa42d04ef84cda73bed8f)

    In meinem Vertrag stand:


    §1 3. Bei Bewährung während der gesamten Vertragsdauer und Bestehen der Staatsprüfung wird der Lehrkraft ab dem 23.8.2012 ein Dauerbeschäftigungsverhältnis mit voller Pflichtstundenzahl angeboten.


    Also auch nichts von Verbeamtung. Ich bin aber inzwischen verbeamtet. Sollte bei dir auch so sein.

    Vorteil OBAS gegenüber PE:
    ...
    3. Jeden Monat (vor allem wenn verheiratet und/oder mit Kind) deutlich mehr Kohle (bei mir - verh., mitte 30 - sind's im Verleich zu zuvor EG 13 Stufe 4 sage und schreibe 930,- Euro netto (!!!!!) im Monat, wobei ich von den 930 natürlich noch ca. 300 für die private Krankenversicherung abdrücken muss). Im Vergleich zu EG 12 ist es noch ein wenig mehr, wobei der Unterschied zwischen EG 12 und 13 eher gering ist.


    ...



    Ich steinige dich nicht sondern bin eigentlich in allen Punkten einer Meinung mit dir. Ein weiterer Vorteil der PE ist natürlich, dass man da viel leichter reinkommt als in die OBAS.


    Ich wundere mich nur ein wenig, warum du für die PKV 300€ abdrücken musst. Musst du deine ganze Familie versichern? Bei mir ist es nämlich gerademal halbsoviel, allerdings nur für mich (meine Frau und Kinder bleiben erstmal in der gesetzlichen). Ich bin mal gespannt, wieviel mehr ich denn so verdienen werde. Bin gerade erst ganz frisch verbeamtet und warte noch auf den ersten "Gehaltsscheck"! 930,- Euro netto wären natürlich der Hammer und deutlich mehr als ich erwarte.

    Also, an dem Tag an dem der OBAS-Vertrag endet unterschreibt man beim Schulleiter die Berufung ins Beamtenverhältnis und ist dann erst mal für (mind.) 3 Jahre an die Schule gebunden.


    Aber man muss das natürlich nicht unterschreiben. Du brauchst nur eine Verzichtserklärung (formlos aber schriftlich) an die BR schicken und damit auf das Dauerbeschäftigungsverhältnis verzichten. Dann kannst du mit Ablauf deines befristeten Vertrages eine neue Stelle beginnen.


    Wenn du vorher "da raus willst", sollten die regulären Kündigungsfristen des TV-L gelten, d.h. 6 Wochen zum Quartalsende (siehe hier: http://www.dbw-online.de/tv_laender_paragraf_30_bis_35).


    Ich wünsche dir viel Erfolg für das Examen und den anschließenden Wechsel (habe ich auch gemacht, allerings innerhalb NRW).

    Auch wenn Biologie kein ausgesprochenes Mangelfach ist, schätze ich den Bedarf an den schulen noch relativ hoch ein. Und mit Chemie als Zweitfach sind die Chancen (noch) relativ groß. Allerdings vermute ich, dass die Einstellungschancen wegen des Doppelabiturjahrgangs ab dem schuljahr 2013/14 deutlich sinken werden.


    Dir sollte aber bewusst sein, dass Unterricht an der schule nicht das Geringste mit der Betreuung von Praktikanten an der Uni zu tun hat. Von daher solltest du auf jeden Fall vorher mal an einer schule hospitieren.


    Wie gesagt, wenn du das willst, solltest du dich beeilen. Ich drücke dir die daumen. Ich bin einen ähnlichen Weg gegangen und habe es bis jetzt nicht 1 sekunde bereut.

    Keine Ahnung, wie das am BK ist, aber mündliche Abiturprüfungen dürfen nur mit 2. Stex abgenommen werden. Alternativ kann die Schulleitung auch bei der Bezirksregierung eine Sondergenehmigung beantragen, dann geht das auch ohne 2. Stex.


    Natürlich könnte die SL das auch selber entscheiden, aber rechtens ist das dann nicht. Das gibt auch sicherlich keine Probleme, solange sich keiner beschwert. Wenn allerdings ein Schüler Einspruch gegen die Note erhebt, mit der Begründung der Lehrer dürfte ja gar nicht prüfen, hat er gute Chancen, dass dem Einspruch stattgegeben wird.

    Ein sehr interessanter thread. Vielen Dank schon mal für die hilfreichen links.




    Da ich mein Examen hinter mir habe und es in der Schule so kurz vor den Ferien deutlich ruhiger wird (zumal noch Schüler im Praktikum sind), habe ich jetzt auch endlich Zeit mich mit Evernote zu beschäftigen. Habe es bereits (auf handy (android) und PC (windows) - Tablet wird in Kürze angeschafft) installiert und ein wenig rumgespielt. Ich bin schon sehr begeistert und das Programm wird mir die Arbeit in den nächsten Jahren auf jeden Fall erleichtern und den Papierkram reduzieren.




    Hilfreiche tipps (nicht speziell für Lehrer) findet man vor allem hier: http://medienfakten.de/evernote-tips/ (der blog wurde hier auch schon von einem anderen Nutzer zitiert).



    Ich hätte mal eine (erste) Frage und zwar zum Rechtlichen.




    Kann ich Arbeitsblätter aus Arbeitsblattsammlungen (die ich digital gekauft habe) in meine Notizen einfügen und hochladen? Darauf habe ja dann nur ich Zugriff, dass ich dieses Notizbuch für andere öffne geht natürlich nicht. Darf ich das, oder ist schon das Hochladen an sich (obwohl in einem geschlossenem Bereich) ein Urheberrechtsvergehen?




    Und wie sieht es mit dem Scannen von ABs aus gedruckten Sammlungen aus? Darf ich das überhaupt (also unabhängig von evernote) oder gilt das dann als digitale Kopie, die man ja eigentlich nicht machen darf? Ich scanne das nur, damit ich das als Sicherung habe. Ist das erlaubt? Oder dürfte ich sogar die gescannte Version für meine Schüler ausdrucken?


    Und falls ich die gedruckten ABs scannen darf, kann ich DIE dann bei Evernote ins Notibuch hochladen?




    Vielleicht kennt sich hier jemand mit den rechtlichen Grundlagen aus und kann mir weiterhelfen.

    Bei welcher Bezirksregierung hast du angerufen? Die Untersuchung vom Amtsarzt muss ja auch noch gemacht werden, habe mir dort schonmal einen Termin geben lassen.



    Düsseldorf! Das mit dem Amtsarzt ist auch noch nicht sicher. Da war ich ja vor 2 Jahren schon ! Außerdem ist dafür ggf. ja auch noch Zeit bis Ende August.

    Als Germanistin verstehe ich diesen Wortlaut ganz genauso wie du, Step.
    Und ich hoffe, man muss keinen Nachweis darüber vorlegen, das ist mir nämlich gerade erst eingefallen. Den habe ich nämlich nicht. Hoffentlich setzen die sich selbstständig mit dem Prüfungsamt in Verbindung.



    Auch ich, als Naturwissenschaftler, verstehe den Satz so! Habe aber zur Sicherheit auch mal beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen. Ich habe im 1. Versuch jemanden erreicht, der mir auch, nach kurzer Rücksprache mit einem Kollegen sofort weiterhelfen konnte (dass ich DAS noch erleben darf!).


    Die Aussage: Das Prüfungsamt meldet das Ergebnis der Bezirksregierung und die meldet sich bei mir bzw. der Schule.


    Ist schon interessant, wie unterschiedlich die Aussagen sind. Bin mal gespannt wer Recht hat!



    Genauso war es bei mir auch. Aber, ich dachte genau darum ging es hier. Wer macht denn noch mehr? Ich finde das so auch angemessen und kann da auch nichts negatives dran finden. Der Vergleich Prüfling-Kommission mit Lehrer-Schüler hinkt an so vielen Enden, da fällt mir nichts zu ein. Ich hoffe, dass es keinen Schüler in Deutschland gibt, der durch einen so überflüssigen, unrealistischen und unsinnigen Prüfungstag gehen muss, wie Lehramtsanwärter/OBASis am Examenstag!

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