Deswegen denke ich, dass damit eine frühere Schule für Lernbehinderte gedacht ist. Es kann natürlich auch sein, dass GE und LE zusammen auf einer Schule waren, denn ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass es eine spezielle Schule für GE gab.
Die ersten G-Schulen entstanden Mitte bis Ende der 1960er-Jahre, die meisten dann jedoch in den 1970er-Jahren im Rahmen der Ausdifferenzierung und des Ausbaus des gesamten Sonderschulwesens.
Davor waren Kinder und Jugendliche, denen man heute eine "leichte geistige Behinderung" attestieren würde, an der Hilfsschule (wie du sagst gemeinsam mit SuS mit Lernbehinderung), während denjenigen mit größeren kognitiven Beeinträchtigungen eine Schulbildung ganz verweigert wurde.
Eine allgemeine Schulpflicht auch für Kinder mit schwerer (geistiger) Behinderung gibt es wimre erst seit Ende der 1970er-Jahre.
Die Begriffe haben sich weiter entwickelt: Hilfsschule - Sonderschule - Förderschule.
Ja, wobei "Hilfsschule" wie gesagt nur für eine Schulform bzw. einen Förderschwerpunkt (oder anderthalb, siehe oben) dessen stand, was man später unter "Sonderschule" und heute unter "Förderschule" (in manchen Bundesländern auch anders) subsumiert(e).
Schulen für Sinnesgeschädigte, Sprachbehinderte, Verhaltensauffällige haben (auch) andere Wurzeln und andere historische Entwicklungen durchgemacht.
Deshalb gab es früher auch oft Vorbehalte und Rivalitäten zwischen "Hilfsschullehrern", "Taubstummenlehrern", "Sprachheillehrern" usw. bzgl. Ausbildung, Expertise und Status.
Die Bücher scheinen aus der DDR zu stammen, deswegen ist die Einordnung vielleicht anders.
Das stimmt natürlich. Was ich in diesem Beitrag geschrieben habe, bezieht sich überwiegend auf Zeiten vor der Teilung Deutschlands, sonst auf die Anfangsjahre der BRD.