Wenn jetzt wegen der neuen Bestimmungen bald keine Maske mehr getragen werden muss und nicht mehr getestet werden muss, kann es nicht gut gehen.
Wenn nicht mehr getestet wird, fällt doch gar nicht auf, wie viele positiv sind?
Wenn jetzt wegen der neuen Bestimmungen bald keine Maske mehr getragen werden muss und nicht mehr getestet werden muss, kann es nicht gut gehen.
Wenn nicht mehr getestet wird, fällt doch gar nicht auf, wie viele positiv sind?
Quarantäne heißt ja erstmal, dass du arbeitsfähig bist.
Wenn man positiv getestet ist, ist man in Isolation, nicht in Quarantäne.
Ja, vielleicht sind einfach mal eine oder zwei Wochen wirklichen Lockdown gut.
So wie der "Wellenbrecher-Shutdown" damals? Das hat ja wirklich gut funktioniert.
Niedersachsen will die derzeit geltenden Corona-Regelungen, also z. B. die Masken- und Testpflicht, bis 02.04. (bis dahin ist es wohl nur möglich) beibehalten
Für BW und RLP auch erst einmal kein Freedom Day.
Wie schräg ist das denn bitte? Am Platz keine Maske, aber draußen? Echt jetzt?
Ich denke, der Hintergrund ist das "Kohortenprinzip"?
Was die (Unterrichts-) Fächer betrifft, solltest du - das finde zumindest ich - eher nach dem gehen, was du unterrichten wirst - ziemlich sicher Mathe und Deutsch.
Die Diskussion hatten wir im Forum vor nicht allzu langer Zeit schon einmal. Ich finde, man sollte primär studieren, was einen interessiert - unabhängig davon, was man später unterrichten wird, und dass man aus der Didaktik aller Fächer (auch Geographie, auch Chemie, auch Französisch) etwas für den sonderpädagogischen Unterricht mitnehmen kann.
Ich würde allerdings auch davon ausgehen, dass man im Sopäd.-Studium Grundlagen der Deutsch- und Mathematikdidaktik in jedem Fall belegen muss. Aber das mag bundeslandspezifisch unterschiedlich sein. Es ist ja auch unterschiedlich, ob man ein, zwei oder drei Fächer studiert, ob man auch im Ref. in den Fächern ausgebildet/geprüft wird usw.
Zur Fachrichtung (auch wenn man in By nur eine studiert)
Seit 2020 studiert man auch in Bayern zwei Förderschwerpunkte. Den zweiten aber in deutlich geringerem Umfang im Vergleich zum ersten.
Praktikum im gewählten Bereich ist sehr zu empfehlen.
Auf jeden Fall. Oder zumindest mal in unterschiedlichen Bereich hospitieren, damit man zumindest einen Eindruck bekommt, wie die Arbeit ist, wenn man noch keine Erfahrungen hat.
aber für s weder Personal noch Ausbildung noch Zeit

Wenn ich da die Praxisbeiträge in Fachzeitschriften gerade aus Bayern lese, bekommt man einen anderen Eindruck. Aber das mögen einzelne "Leuchtturmprojekte" sein.
Gibt es bei euch keine Kolleg:innen, die Sprache studiert haben? Integriert ihr keine sprachheilpädagogische Förderung in den Unterricht, wenn ihr SuS mit diesem Bedarf habt?
Kann im Ref denn nur ein studiertes Fach geprüft werden?
Da musst du dich über die Bedingungen des Vorbereitungsdienstes in deinem Bundesland informieren. Hier ist es so, dass für das Ref. die studierten Fächer eigentlich egal sind - man kann die Lehrproben auch in anderen Fächern machen und auf meinem Staatsexamenszeugnis stehen auch nur meine Förderschwerpunkte. Das ist aber anderswo anders.
nach dem Bachelor die Qualifikation zum Sonderpädagogen
"Sonderpädagoge" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Mit dem Bachelor in Sonderpädagogik hast du genau das: einen Bachelor in Sonderpädagogik. Damit gibt es natürlich auch außerschulische Möglichkeiten. Wie attraktiv diese sind (und wie viel Konkurrenz bei den attraktiveren Stellen), ist eine andere Frage.
Des weiteren, ein Lehrer an einer FS lehrt ja 26,5 h. Schreibt er dazu noch Förderpläne/Gutachten usw? Oder ist das in den 26,5 h mit drin? Wie groß ist der Aufwand für das Schreiben von Förderplänen? Dazu kommt ja wie bei allen Vor und Nachbereiten von Unterricht.
Das ist wieder eine Frage, die so pauschal nicht zu beantworten sind, da die Bedingungen sich je nach Bundesland, Schule, Setting, Deputat erheblich unterscheiden können. Prinzipiell musst du natürlich damit rechnen, auch in der Inklusion eingesetzt zu werden. Gerade in Niedersachsen werden meines Wissens relativ viele SuS mit Förderbedarf inklusiv unterrichtet. Für deine Tätigkeit könnte das bedeuten: weniger klassischer Unterricht, dafür mehr Diagnostik, Beratung, Einzel- oder Kleingruppenförderung und natürlich Dokumentation. Aber du kannst natürlich auch in einer Förderschule mit allen deinen Stunden (in einer Klasse oder mehreren) eingesetzt werden. Oder irgendwas dazwischen.
Ich denke, es geht entweder um Heilpädagogischer Förderlehrer (Bayern) oder Fachlehrer Sonderpädagogik (BW). Oder gibt es in anderen Ländern ähnliche Gruppen an Lehrkräften?
Schade, dass die Iden des März erst einen Tag später sind.
dass es schon im BP vorkommt, nur nicht eben explizit
Na ja, implizit kann man es natürlich unter verschiedenen Punkten verorten, z. B. 3.1.1.3 (5) und (6) oder 3.1.2.4 (1). Aber das scheint mir doch etwas weit hergeholt. Frag doch deine Lehrbeauftragte, was sie meint. Als Inhalt für einen Unterrichtsbesuch oder gar eine Lehrprobe würde ich das Thema so für Klasse 2 nicht wählen - erst recht nicht, nachdem es im Rechtschreibrahmen, der ja neuer ist als der Bildungsplan, explizit erst für Klasse 3/4 angegeben ist (S. 20).
Gar nicht? Da der Bildungsplan nicht aus "Themen" besteht?
Ich habe im Rechtschreibrahmen geschaut. Da taucht dieser Aspekt tatsächlich erst in Klasse 3/4 auf. In der Praxis kenne ich es eher so, dass es bereits in Klasse 2 ein erstes Mal thematisiert wird.
Deshalb schrieb ich vorher wieder NRW. Alleine das Wort Korrekturfach ist bei uns völlig unbekannt.
In NRW schreibt man ja auch in der Unter- und Mittelstufe nur Klassenarbeiten in den Hauptfächern, wenn ich das hier einmal richtig mitbekommen und in Erinnerung habe? Das mutet schon seltsam an.
Ausbildung zum Fachlehrer ist kein Studium im akademischen Sinne.
Vllt. sind auch Subversionen gemeint?
Das mag sein. Dann wäre es aber auch sinnvoll, das direkt deutlich zu machen, dass Erfahrung mit einem der Lehrwerke eine Voraussetzung ist. Es hätte ja in der Umfrage ja auch allgemein um Merkmale von Mathebüchern gehen können oder Beispiele aus den Büchern gezeigt werden können, die man bewerten sollte.
Wenn man ein anderes Mathelehrwerk verwendet als die vier aufgeführten, kann man nicht teilnehmen? Zumindest geht es bei Frage 4 dann nicht weiter. Aber ich bin eh keine Grundschullehrkraft.
Wie ist das bei euch an den Förderschulen Plattenspieler?
An den Schulen selbst kann man i. d. R. nur durch Schulleitungsposten über A13 hinaus kommen. Wobei es selbst da von der Schülerzahl abhängt: An kleineren Schulen (meistens sind das die SBBZ Lernen) bekommen Konrektoren nur A13Z und Rektoren A14 (an größeren Schulen A14 und A15).
Ansonsten ist mir nur die Abordnung an Seminar, Hochschule oder Schulverwaltung bekannt, wo es (wenige!) Beförderungsstellen gibt.
Ist das an Sek.-1-Schulen anders? Gibt es da auch innerhalb der Schule mehr Aufstiegsmöglichkeiten?
Sek.I und Gymnasiallehrkräfte, die A13, bzw. A13Z erhalten
Gymnasiallehrkräfte starten mit A13Z, bleiben da aber i. d. R. nicht allzu lange, wenn etwas Motivation vorhanden ist.
BW zahlt im Vergleich mit den direkt umgebenden Bundesländern ziemlich gut.
Hat aber in weiten Teilen auch hohe Lebenshaltungskosten.
In BaWü zählt das Ref zum Masterabschluss dazu.
Offtopic und hilft dir nicht weiter, aber bevor hier Nachfragen kommen etc.: Das gilt nur für Grundschullehramt. Und es ist ein reichlich seltsames Konstrukt, durch das man unter einen Hut bringen will, dass das GS-Studium weiterhin nur 8 Semester dauert und man trotzdem einen Master erhält.
Dass es auch dazu dient, die Absolventen für das Ref. in The Länd zu halten, habe ich noch gar nicht bedacht.
Sorry, zur Sache kann ich nichts sagen.
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