Beiträge von Plattenspieler

    Was die (Unterrichts-) Fächer betrifft, solltest du - das finde zumindest ich - eher nach dem gehen, was du unterrichten wirst - ziemlich sicher Mathe und Deutsch.

    Die Diskussion hatten wir im Forum vor nicht allzu langer Zeit schon einmal. Ich finde, man sollte primär studieren, was einen interessiert - unabhängig davon, was man später unterrichten wird, und dass man aus der Didaktik aller Fächer (auch Geographie, auch Chemie, auch Französisch) etwas für den sonderpädagogischen Unterricht mitnehmen kann.

    Ich würde allerdings auch davon ausgehen, dass man im Sopäd.-Studium Grundlagen der Deutsch- und Mathematikdidaktik in jedem Fall belegen muss. Aber das mag bundeslandspezifisch unterschiedlich sein. Es ist ja auch unterschiedlich, ob man ein, zwei oder drei Fächer studiert, ob man auch im Ref. in den Fächern ausgebildet/geprüft wird usw.

    Zur Fachrichtung (auch wenn man in By nur eine studiert)

    Seit 2020 studiert man auch in Bayern zwei Förderschwerpunkte. Den zweiten aber in deutlich geringerem Umfang im Vergleich zum ersten.

    Praktikum im gewählten Bereich ist sehr zu empfehlen.

    Auf jeden Fall. Oder zumindest mal in unterschiedlichen Bereich hospitieren, damit man zumindest einen Eindruck bekommt, wie die Arbeit ist, wenn man noch keine Erfahrungen hat.

    aber für s weder Personal noch Ausbildung noch Zeit

    :_o_(

    Wenn ich da die Praxisbeiträge in Fachzeitschriften gerade aus Bayern lese, bekommt man einen anderen Eindruck. Aber das mögen einzelne "Leuchtturmprojekte" sein.

    Gibt es bei euch keine Kolleg:innen, die Sprache studiert haben? Integriert ihr keine sprachheilpädagogische Förderung in den Unterricht, wenn ihr SuS mit diesem Bedarf habt?

    Kann im Ref denn nur ein studiertes Fach geprüft werden?

    Da musst du dich über die Bedingungen des Vorbereitungsdienstes in deinem Bundesland informieren. Hier ist es so, dass für das Ref. die studierten Fächer eigentlich egal sind - man kann die Lehrproben auch in anderen Fächern machen und auf meinem Staatsexamenszeugnis stehen auch nur meine Förderschwerpunkte. Das ist aber anderswo anders.

    nach dem Bachelor die Qualifikation zum Sonderpädagogen

    "Sonderpädagoge" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Mit dem Bachelor in Sonderpädagogik hast du genau das: einen Bachelor in Sonderpädagogik. Damit gibt es natürlich auch außerschulische Möglichkeiten. Wie attraktiv diese sind (und wie viel Konkurrenz bei den attraktiveren Stellen), ist eine andere Frage.

    Des weiteren, ein Lehrer an einer FS lehrt ja 26,5 h. Schreibt er dazu noch Förderpläne/Gutachten usw? Oder ist das in den 26,5 h mit drin? Wie groß ist der Aufwand für das Schreiben von Förderplänen? Dazu kommt ja wie bei allen Vor und Nachbereiten von Unterricht.

    Das ist wieder eine Frage, die so pauschal nicht zu beantworten sind, da die Bedingungen sich je nach Bundesland, Schule, Setting, Deputat erheblich unterscheiden können. Prinzipiell musst du natürlich damit rechnen, auch in der Inklusion eingesetzt zu werden. Gerade in Niedersachsen werden meines Wissens relativ viele SuS mit Förderbedarf inklusiv unterrichtet. Für deine Tätigkeit könnte das bedeuten: weniger klassischer Unterricht, dafür mehr Diagnostik, Beratung, Einzel- oder Kleingruppenförderung und natürlich Dokumentation. Aber du kannst natürlich auch in einer Förderschule mit allen deinen Stunden (in einer Klasse oder mehreren) eingesetzt werden. Oder irgendwas dazwischen.

    Ich denke, es geht entweder um Heilpädagogischer Förderlehrer (Bayern) oder Fachlehrer Sonderpädagogik (BW). Oder gibt es in anderen Ländern ähnliche Gruppen an Lehrkräften?

    dass es schon im BP vorkommt, nur nicht eben explizit

    Na ja, implizit kann man es natürlich unter verschiedenen Punkten verorten, z. B. 3.1.1.3 (5) und (6) oder 3.1.2.4 (1). Aber das scheint mir doch etwas weit hergeholt. Frag doch deine Lehrbeauftragte, was sie meint. Als Inhalt für einen Unterrichtsbesuch oder gar eine Lehrprobe würde ich das Thema so für Klasse 2 nicht wählen - erst recht nicht, nachdem es im Rechtschreibrahmen, der ja neuer ist als der Bildungsplan, explizit erst für Klasse 3/4 angegeben ist (S. 20).

    Wie ist das bei euch an den Förderschulen Plattenspieler?

    An den Schulen selbst kann man i. d. R. nur durch Schulleitungsposten über A13 hinaus kommen. Wobei es selbst da von der Schülerzahl abhängt: An kleineren Schulen (meistens sind das die SBBZ Lernen) bekommen Konrektoren nur A13Z und Rektoren A14 (an größeren Schulen A14 und A15).

    Ansonsten ist mir nur die Abordnung an Seminar, Hochschule oder Schulverwaltung bekannt, wo es (wenige!) Beförderungsstellen gibt.

    Ist das an Sek.-1-Schulen anders? Gibt es da auch innerhalb der Schule mehr Aufstiegsmöglichkeiten?

    In BaWü zählt das Ref zum Masterabschluss dazu.

    Offtopic und hilft dir nicht weiter, aber bevor hier Nachfragen kommen etc.: Das gilt nur für Grundschullehramt. Und es ist ein reichlich seltsames Konstrukt, durch das man unter einen Hut bringen will, dass das GS-Studium weiterhin nur 8 Semester dauert und man trotzdem einen Master erhält.

    Dass es auch dazu dient, die Absolventen für das Ref. in The Länd zu halten, habe ich noch gar nicht bedacht.

    Sorry, zur Sache kann ich nichts sagen.

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