Beiträge von Plattenspieler

    @Plattenspieler
    Ein Schüler kann z.B. in Physik die Formel zur Berechnung der (physikalischen) Leistung auswendig lernen, die richtigen Variablen einsetzen und das exakte Ergebnis erhalten. Das muss nicht bedeuten, dass er eine Ahnung von den physikalischen Vorgängen und Źusammenhängen besitzt - also eigentlich nichts verstanden hat.


    Wenn ein Schüler die für die Aufgabe passende Formel wählt, die richtigen Variablen einsetzt und korrekt rechnet, dann hat er doch nicht nichts verstanden?

    An euch beide:

    Wenn ich nichts verstanden habe, dann kann ich doch auch gar keine Leistung bringen. Oder? Wie soll das gehen?

    Allenfalls bei irgendwelchen Mutiple-Choice-Tests per Zufallsprinzip.

    Insofern ging es mir, Wollsocken, auch nicht darum, wie welche Note in welchem System bezeichnet wird, sondern um die für mich logische Folgerung:
    nichts verstanden -> keine Leistung möglich -> schlechteste Note des Systems

    Indem ich mir z. B. beim Aufsetzen einer Prüfung überlege, welche Fragen ein Schüler beantworten kann, der zwar einigermassen gut gelernt aber nichts verstanden hat. Der sollte nach einer in unserem Kollegium allgemein akzeptierten Faustregel in etwa auf eine 3.5 kommen.


    Jetzt muss auch ich mich hier einmischen:


    nichts verstanden = 3,5 ?

    Ich meine, es war neleabels, der hier die Definitionen der verschiedenen Notenstufen postete. Nichts zu verstehen entspricht also bei euch "im Allgemeinen"/"im Ganzen" den Anforderungen?

    Meines Erachtens ist es ungenügend, wenn ein Schüler nichts verstanden hat.

    Es sei denn, du hast entweder eine andere Definition von "nichts" oder von "verstehen" als ich.

    Sonderpädagogik ist ein eigener Studiengang. Sonderschullehrer/ Förderschullehrer sind Lehramtsstudenten gewesen.


    "Sonderpädagoge" ist meines Wissens kein geschützter Begriff. Wenn sonderpädagogische Inhalte den Großteil meines Studiums ausgemacht haben, warum sollte ich mich dann nicht so nennen, nur weil ich ein Staatsexamen und keinen Master habe?

    Ich "bin" - je nachdem, wem ich mich vorstelle - Sonderpädagoge, Sprachheilpädagoge, angehender Sonderschullehrer usw.

    Pausenbrot:
    Hier werden die IQ-Testungen ganz normal von Sonderschullehrern im Rahmen der Feststellung des SPF durchgeführt (und zwar, soweit ich Einblick habe, in allen Förderschwerpunkten). Und von älteren Kollegen weiß ich, dass das auch schon vor 30 Jahren so war.
    Psychologen haben mit dem Verfahren ja an sich nichts zu tun; ihre Berichte oder Meinungen können in die Diagnostik einfließen, sofern sie mit dem Kind schon gearbeitet haben.

    Seph:
    Dass sich Intelligenz nicht auf einen IQ-Test verkürzen lässt, ist, denke ich, allen klar, die sich damit einmal beschäftigt haben.
    Ich fände es erfreulich, wenn du auch bezüglich "Legasthenie" eine ein bisschen breitere Perspektive einnehmen und es nicht nur als medizinisches Problem betrachten würdest. Denn auch das Konzept einer "Krankheit Legasthenie" ist bei weitem nicht unumstritten. Google doch mal nach Renate Valtin: Brauchen wie die Legasthenie?

    Eine medizinische Diagnostik könne wir natürlich nicht durchführen, klar. Wir werden auch keine Darmspiegelung oder ähnliches als Diagnoseverfahren verwenden, keine Sorge. :_o_)

    Inwiefern allerdings LRS (für einen Nachteilsausgleich) nur von Medizinern (oder auch Psychologen, (Sonder-)Pädagogen) diagnostiziert werden kann, ist bundeslandabhängig. Und innerhalb der Bundesländer hängt es dann teilweise wieder von der Schulform/Klassenstufe ab. Ich persönliche würde mich gegen ein rein medizinisches Verständnis von LRS wenden.

    Und natürlich werden von uns teilweise Tests durchgeführt, die auch in der medizinischen Diagnostik eingesetzt werden (mir fällt da zum Beispiel der Bereich der Audiometrie ein, aber auch Sprachentwicklungstests etc.) - was für eine Diagnose mit welchen Konsequenzen daraus abgeleitet wird, ist natürlich eine andere Frage.

    Und wo steht, dass Förderschullehrer (keine) IQ-Tests machen dürfen? Ich finde dazu nämlich nix. :ka: Es gibt ja so dermaßen viele Verfahren, es müsste doch irgendwo eine klare Grenze geben?


    Ich weiß nicht, ob das irgendwo explizit steht, aber
    - wir werden ja im Studium intensiv darauf vorbereitet,
    - es ist gängige Praxis nach meiner bisherigen Erfahrung in allen Förderschwerpunkten,
    - es wird von den Schulämtern verlangt, dass wir IQ-Tests in die Gutachten einfließen lassen.

    Ich denke, die "Grenze" hängt von der individuellen Kompetenz der testenden Person ab? Über so viel Verständnis sollte man nach einer grundlegenden Ausbildung in Diagnostik ja verfügen, einschätzen zu können, welche Testverfahren man sinnvoll einsetzen kann und welche nicht?

    Bin die tragenden Erwägungen mit den Kollegen durchgegangen, die die Stunde mehrmals durchgesehen haben und mit mir daran gefeilt haben....


    Ist nicht böse gemeint, aber ist das nicht rechtlich ein fragwürdiges Vorgehen? Musstest du nicht versichern, die Stunde komplett selbstständig konzipiert zu haben?

    Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für den Anfang am neuen Seminar und viel Glück für die Wiederholungsprüfung.

    Bei mir ist sind die Prüfungen auch nicht mehr so weit weg.

    Achso, deswegen 2 Semester! Naja Vollzeitstudium geht natürlich nicht.

    Genau, so kommt es auf die 2 Semester Regelstudienzeit.
    Es kann dich natürlich niemand zwingen, Vollzeit zu studieren und die Regelstudienzeit einzuhalten (wie gesagt, die Frage ist vielmehr, ob das überhaupt organisatorisch möglich ist). Ob es eine bestimmte Grenze gibt, wie lange du das studiert "darfst", weiß ich nicht. Könnte deshalb aber der Fall sein, weil die Studien- und Prüfungsordnung 2011 irgendwann ausläuft. Ob es Präsenzpflicht in manchen/allen Lehrveranstaltungen gibt etc., weiß ich auch nicht. Zumindest ein vierwöchiges (?) Praktikum müsstest du, denke ich auf jeden Fall machen, und bei Leuten, die schon das zweite Staatsexamen haben, ist da wohl irgendwie auch eine Lehrprobe integriert ...

    Wie gesagt, kontaktiere die unterschiedlichen Ansprechpartner der PH und frage alles nach, was für dich relevant ist. Nur da bekommst du verbindliche Antworten, und fragen kostet ja nichts. :_o_)

    Schon seltsam- mit Hörgeschädigtenpäd ist es ja dasselbe, aber die Schulen gibt es natürlich trotzdem überall. Was bedeuten müsste, dass dann da alle fachfremd unterrichten...


    Hörgeschädigtenpäd. gibt es schon ein bisschen häufiger, aber auch lange nicht überall, das stimmt.
    Ja, entweder unterrichten die "fachfremd" (als Sonderpädagogen sind wir ja grundsätzlich für alle Förderschwerpunkte "qualifiziert" - wie sinnvoll das auch sein mag...) oder es gehen bereits zum Studium Leute aus allen Bundesländern an die Hochschulen, die den Förderschwerpunkt Sehen anbieten, und kehren dann in ihre Bundesländer zurück. Ich meine mich z. B. zu erinnern, dass zwischen Bayern und BW irgendein Abkommen besteht, dass die bayerischen Interessenten in Heidelberg studieren (oder dort das Aufbaustudium absolvieren). Und insgesamt gibt es in dem Förderschwerpunkt eben auch relativ wenige Schüler: [Blockierte Grafik: http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/campusmagazin/inklusion-sonderpaedagogischer-foerderbedarf-zahlen-100~_v-img__16__9__xl_-d31c35f8186ebeb80b0cd843a7c267a0e0c81647.png?version=b6e53]

    Meines Wissens gibt es da keine speziellen Kosten. Und Studiengebühren gibt es ja auch nicht mehr.
    Die Frage ist nur, wie lange das Angebot in dieser Form noch besteht, nachdem seit diesem Wintersemester ja die neue Prüfungsordnung mit Lehramtsbachelor und -master :rolleyes: in BW in Kraft getreten ist.
    Bedenken musst du auch, dass das als Vollzeitstudium gedacht ist, inklusive Praktika und Staatsprüfung, also berufsbegleitend o.ä. eher schwierig werden dürfte.
    Was die aktuelle Situation der PH angeht, weiß ich nicht Bescheid, aber vor nicht allzu langer Zeit hatten die ja auch personell und damit mit der Lehrkapazität deutliche Probleme, so dass ich nicht weiß, ob es realistisch ist, das Ergänzungsstudium tatsächlich in 2 Semestern zu absolvieren.
    Aber wende dich doch einfach an die PH (Studienbüro, Studienberatung, Ansprechpartner Blinden-/Sehbehindertenpäd., Fachschaft Sonderpädagogik, ...).

    P.s.: Dass das Ergänzungsstudium Blinden-/Sehbehindertenpäd. nicht weiter verbreitet ist, liegt wahrscheinlich daran, dass der Förderschwerpunkt bundesweit nur an vier Standorten oder so möglich ist. Selbst Bayern bildet keine eigenen Sonderpädagogen für Sehen aus bzw. kooperiert da mit Heidelberg. :_o_)

    Kann sich natürlich um eine auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsproblematik handeln.

    Muss es aber nicht. Es gibt genug Kinder, die den Unterschied zwischen langen und kurzen Vokalen "hören" könnten, die es aber nie auf einem für sie verständlichen Niveau erklärt bekommen haben, was es damit auf sich hat.

    Ansonsten erinnert es mich auch an Schüler mit Deutsch als Zweitsprache?

    <u> vs. <ü> ... Vereinfachung von Mehrfachkonsonanz: "nesten". Auch die Kasusproblematik, ...

    Insgesamt finde ich das für die 5. Klasse noch nicht soo problematisch, zumal man eig. alles lesen kann, aber da gehe ich als Sonderpädagoge sicher auch von einem anderen Standard aus.

    Eine Frage noch: Handelt es sich dabei um Auszüge aus einem Text? Falls ja, gibt es dann einen Unterschied dazu, wenn man ihn Einzelwörter schreiben lässt und betont, dass er besonders auf die Rechtschreibung achten soll?

    Übergeneralisierungen sind ein ganz normaler Schritt in der Artikulationstherapie und treten fast bei jedem Kind auf. In der Regel gibt sich das von alleine und relativ bald wieder. Freu dich, wenn das /ʃ/ jetzt klappt. :_o_)
    Bei uns an der Sprachheilschule haben wir viele Kinder im - teilweise fortgeschrittenen - Schulalter, mit denen wir am gleichen Problem arbeiten.

    Vor allem kommt bei "Schlüssel" ja die Assimiliation zu dem /ʃ/ im Anlaut dazu. Das ist wirklich nicht tragisch, sollte es nicht dauerhaft sein (habe ich aber noch bei keinem Kind erlebt).

    Sorry, dass ich zu deiner eigentlichen Frage nichts sagen kann.

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