Beiträge von Plattenspieler

    Zudem die Kosten für die Werkzeuge und Produktionsmittel, die in der Industrie von der Firma gestellt werden, die du als Lehrer jedoch selbst bezahlen musst: Medien, Bastelmaterial, Kopierpapier, Kosten für den selbst zu finanzierenden Arbeitsplatz Zuhause, ... Das Finanzamt hat mir bei der Steuerfestsetzung 4035 € Werbungskosten (=beruflich bedingte Ausgaben) anerkannt. Das sind nochmal monatlich 330 € weniger Netto.
    Wenn du in der Industrie auf Fortbildung / Weiterbildung geschickt wirst, bezahlt dir das der Arbeitgeber. Als Lehrer geht das auf deine Kappe und findet zudem vermehrt außerhalb der regulären Arbeitszeit am Freitag / Samstag statt.


    Ich habe in BW bislang keine Schule kennengelernt, an der man als Lehrer Kopierpapier, Bastelmaterial oder Medien selbst zahlen müsste.

    Bringst du auch dein eigenes Klopapier mit in die Schule?

    Einen 'Arbeitsplatz' zu Hause brauche ich nicht; ich habe in der Schule genug Möglichkeiten zu arbeiten und falls ich mal etwas zu Hause fertig mache, reicht mein Computer, der sowieso hier steht.

    Fortbildungen von den Akademien (bzw. jetzt ZSL), Schulämtern etc. sind kostenlos. Reisekosten werden erstattet. Wenn man denn mal auf eine private kostenpflichtige Fortbildung will/soll, kann man einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Wird der nicht genehmigt, geht man halt nicht hin.

    Fortbildungen am Samstag habe ich auch noch nicht erlebt. Kann man sicherlich nicht - ohne zeitlichen Ausgleich - zu verpflichtet werden.

    Kleinere Sachen kaufe ich mir gelegentlich auch privat, wenn ich sie exklusiv für mich haben will und/oder keine Lust habe, bis zur Genehmigung bei der nächsten Konferenz zu warten. Aber bei über 4000 € im Jahr würde ich mich schon fragen, was da falsch läuft.

    In dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes geht es um Intersexuelle, also Personen, deren Geschlecht biologisch nicht eindeutig Mann oder Frau zugeordnet werden kann. Das betrifft also explizit die Kategorie "Sex", nicht die Kategorie "Gender".

    Genau, historisch-kulturell konditioniert wurde ich mit Eierstöcken geboren und steh' auf Männer.

    Genau das sagt der Vatikan doch. Es gibt eben nicht nur "historisch-kulturelle Konditionierung", sondern es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen.

    Können sie nicht mal lieber Dekrete zu Herzenswärme, Nächstenliebe, Miteinander, Toleranz, privater Seenotrettung, CO²-Steuer, Sex, Drugs and Rock'n'roll veröffentlichen?

    Zu den meisten dieser Themen gibt es mehr als genug Stellungnahmen und Publikationen seitens des Vatikans. Die werden nur nicht in den Medien so rauf und runter diskutiert, weil man sich dadurch ja nicht über die vermeintlich "altmodische" Sichtweise der Kirche aufregen und entsprechend Stimmung machen kann.

    Und was will der Verfasser damit betonen?

    Ich will gar nichts betonen, nur auf ein weiteres Puzzleteil des Linksrucks der CDU hinweisen. Weiterhin ohne Bewertung desselben.

    Hexenverbrennung ist auch verboten, trotz "christlich" im Parteinamen.

    Das hingegen scheint mir nur plumpe Polemik zu sein. Herzlichen Glückwunsch.


    Man darf die Liste wohl ergänzen um ein Verbot sogenannter Konversionstherapien. Nicht nur unter einer CDU-Kanzlerin, sondern auch auf Betreiben eines CDU-Gesundheitsministers hin.

    Nachtrag für PalimSonderpädagogische Unterstützung: Kurzfristig, damit ggf. das Klassenziel noch erreicht werden kann (lernzielgleiche Beschulung, ggf. mit Nachteilsausgleich)
    Sonderpäd. Förderbedarf: Das Kind wird ein "Förderschulkind" und kann von nun an als Inklusionskind die Grundschule ODER eine Förderschule (wenn noch vorhanden.....) besuchen: lernzieldifferente Beschulung

    In etwa wie bei uns (siehe mein Beitrag).

    Sonderpädagogischer Förderbedarf heißt aber nicht zwangsläufig lernzieldifferente Beschulung, sondern nur in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung (Hessisches Schulgesetz § 50).

    Für welches von beiden brauchst du jetzt das Einverständnis der Eltern? Für die Überprüfung auf Sonderpäd. Förderbedarf m. E. nicht (Hessisches Schulgesetz § 54).

    In BW gibt es mittlerweile abgestuft:

    1. Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot

    (Schüler am SBBZ (früher Sonderschule) oder in inklusiv, also das, was anderswo "Sonderpädagogischer Förderbedarf" genannt wird)

    2. Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot

    (Betreuung durch den Sonderpädagogischen Dienst, Schüler mit geringeren Auffälligkeiten, die nur sporadisch Unterstützung bzw. die Lehrkräfte und Eltern Beratung erhalten, je nach Förderschwerpunkt auch nur einmalig)

    rein theoretisch nicht, aber Lehrer sind nur bedingt ausgebildet, für IQ-Tests (Durchführung und Auswertung) brauchts schon jeweils eine gute Fortbildung und Übung.

    In meinem Bundesland ist Diagnostik wesentlicher Teil der Ausildung in Studium und Referendariat. Fortbildungsangebote zu neuen Testverfahren werden regelmäßig angeboten. Die Auswertung ist dank Computer heute bei den meisten Tests kein Aufwand mehr. Eher die Interpretation, aber auch da sollte man, wenn die wissenschaftliche Diskussion halbwegs verfolgt, auf dem Stand sein. Dass man für die Durchführung einigermaßen Praxis haben sollte, sehe ich ein. Ich habe aber genug Gutachten zu schreiben, so dass ich mich damit regelmäßig befasse, keine Sorge. Ich bezweifle, dass der durchschnittliche Psychologe die einzelnen Testverfahren häufiger durchführt.

    Und es ist auch ein Unterschied, ob es zwei Gutachten gibt (vom Psychologen und vom Förderschullehrer) oder wenn du alleine alles machst und eine Entscheidung triffst. Ich fand die Lösung gut, dass Psychologen ihre Einschätzung schreiben und wir unsere schulischen Förderempfehlungen erstellen. Die Diagnostik deckt sich zwar in 99% der Fälle aber auch das ist gut so in der Begründung.

    Heißt das, bei euch gibt es zu jedem sonderpädagogischen Gutachten auch eine psychologische Begutachtung?!

    Da kann ich nur sagen:

    Schuster bleib bei deinen Leisten...

    Denn für die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs bin ich ausgebildet, und nicht ein Psychologe.

    Die Entscheidung treffe bei uns trotzdem nicht ich (allein), sondern die Entscheidung trifft das Schulamt auf der Grundlage meines Gutachtens.

    Früher sagte man ja, Diagnostik ist das, was den Sonderpädagogen vom Regelschullehrer unterscheidet. Auf das reduzieren würde man das heute vermutlich nicht mehr. Aber ein wesentlicher Aspekt ist die diagnostische Kompetenz nach wie vor, und dazu gehört nun einmal auch Intelligenzdiagnostik.

    div. Mathe (HRT, ERT...) und auch Deutschtests (SLS, BISC,...) sind ohne IQ Info auch oft nutzlos

    Sie sind dann nicht ausreichend, wenn es rein um eine Diagnose "Legasthenie/LRS" oder "Dyskalkulie" geht.

    Sie sind nicht nutzlos, wenn es um eine Feststellung des Lern- und Entwicklungsstandes und mögliche Förder- und Therapiemaßnahmen geht, wenngleich je nach Fragestellung, Profil etc. auch hier weitere Überprüfungen erforderlich sind. Aber wenn wir wieder im Kontext sonderpädagogisches Gutachten sind - da führt doch niemand rein Schulleistungstests durch, da gehört doch sowieso viel mehr dazu. In der Beratung im mobilen Dienst ebenso.

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