Beiträge von Plattenspieler

    Nein, ich würde mir Formulierungen wünschen, die eine Anpassung an das jeweilige Schulsystem bereits enthalten

    Kann doch, wie bereits mehrfach geschrieben, Berlin so machen, wie es zu seinem System passt.

    Wobei ich, wie bereits mehrfach geschrieben, auch kein Problem darin sehe, wenn Fünftklässler in der Schule Maske tragen müssten, aber Viertklässler nicht.

    Da bin ich ja dann gespannt, wer das nicht richtig versteht.

    :autsch:

    Genau das bemängel ich ja und würde es eben anders schreiben!

    Du bemängelst, dass es eindeutig ist, und würdest dir lieber schwammige Formulierungen wünschen?

    Wenn ich das richtig verstehe ist das Geschriebene in dem Entwurf das Mindeste, also geht nur schärfer und nicht schwächer (Klasse 7).

    Das verstehst du nicht richtig. Maskenpflicht in den Klassenstufen 1 bis 4 ist nach dem Entwurf nicht möglich. Ob ab Klasse 5 oder ab einer höheren Klassenstufe oder gar nicht, bleibt den Ländern überlassen (bei hinreichend kritischer Lage; sonst natürlich auch nicht).

    Ergänzung Susannea


    Davon abgesehen ist die Maskenpflicht ab Klasse 5 ja auch nur eine Möglichkeit, die die Bundesländer einführen können unter bestimmten Bedingungen nach dem Gesetzentwurf.


    Vllt. wird Berlin auch eine Maskenpflicht ab Klasse 7 einführen.


    Oder gar keine Maskenpflicht an Schulen.


    Wer weiß?

    Anekdotisch, aber meine Eltern waren eine Woche nach der 3. Impfung infiziert, was genau hilft also das in den ersten drei Monaten.

    Ich habe diese geplante Maßnahme nicht rechtfertigen, sondern nur erklären wollen.

    Das das eine Schule, eine Gebäude, eine gemeinsame Gruppe ist.

    Wir haben von Kindergarten über Primarstufe bis Sek. 1 alles in einem Haus. Das heißt doch - auch völlig unabhängig von Corona - nicht, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Auch für verschiedene SuS innerhalb von jahrgangsübergreifenden Klasse gelten teilweise unterschiedliche Regeln, je nachdem in welcher Klassenstufe sie selbst aktuell sind. Ich sehe weiterhin das Problem nicht, sorry.

    5. Klasse ist eben nicht überall Oberschule, das sollte auch bei dir langsam angekommen sein.

    Ich habe den Entwurf nicht selbst gelesen, aber überall, wo berichtet wurde, wurde deshalb auch gesagt "ab 5. Klasse" und nicht "ab Oberschule", "ab weiterführender Schule", "ab Sek. 1" o. Ä., eben weil die Systeme unterschiedlich sind. Eine 5. Klasse gibt es aber überall.

    ist kein Garant dafür, dass man nicht trotzdem infiziert sein kann

    Auch ein negativer Schnelltest ist keine Garantie und nicht vollkommen zuverlässig, wie wir wohl alle wissen. Hundertprozentige Sicherheit wird es nicht geben - also Restaurants, Freizeiteinrichtungen etc. den Herbst/Winter über lieber wieder ganz schließen?!

    wie soll das gehen, die ersten vier Klassen tragen keine Masken und die 5. dann schon?!?

    Genau so soll das gehen. Wo ist das Problem?

    Passt leider nicht zur 6jährigen Grundschule, man merkt, hat jemand ohne Praxiserfahrung gemacht

    Man mag das dort so wahrnehmen, aber Berlin ist halt auch nicht der Nabel der Welt, an dem sich der Rest Deutschlands auszurichten hat. Gerade bildungspolitisch wäre das tatsächlich eine fatale Idee.

    *Auf Trigger reagier*

    Entschuldigung. Ich wollte dich nicht triggern. Ich empfehle dir in dem Zusammenhang aber den sehr fundierten Beitrag von JoyfulJay in einem anderen Thread.

    Die Ergebnisse der Tests, die die Kinder dann zu Hause machen.

    Ich gehe davon aus, wir werden wieder in der Schule und ggf. im Kindergarten testen müssen. Wird wieder nervig. Aber besser als dauerhaft Maske tragen zu müssen.

    Und was mich noch mehr stresst, dass plötzlich doch wieder Impfung reichen soll für Restaurants usw.

    Nur die drei Monate nach der letzten Impfung.

    noch Impfung schützen wirklich vor Infektion

    Solche Aussagen sind natürlich Wasser auf die Mühlen der Querdenker.

    Natürlich anekdotisch, aber: Ich bin geimpft und geboostert und war bislang nicht infiziert trotz vielen Kontakten allgemein sowie zeitweise vielen Risikokontakten. Ich fühle mich durch die Impfung geschützt.

    Man kann auch leistungsschwächeren SuS Hausaufgaben auf ihrem Niveau geben, die sie alleine bewerkstelligen können. Ansonsten sieht die "Hilfe" nämlich häufig so aus, dass ein Elternteil oder sonstiger Erwachsener die Aufgaben für das Kind macht. Und dann ist das natürlich keine Förderung und hat keinen Effekt.

    Und man kannn auch leistungsstärkeren SuS Hausaufgaben geben, die sie noch herausfordern und bei denen sie noch etwas lernen können.

    Ich denke, es hat auch mit der Individualisierung der Hausaufgaben zu tun. Vermutlich gab es bei den meisten Studien, die Hattie diesbezüglich berücksichtigt, stets die gleiche Hausaufgabe für die ganze Klasse?

    Wie fern anders? Unterschiedliche Bezahlung?


    Ich dachte a13 ist a13 und in dieser Besoldung wird man gleich bezahlt

    1. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte erhalten eine Amtszulage (A13Z). Wir nicht.

    2. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte sind im höheren Dienst. Wir sind im gehobenen Dienst.

    3. Für Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte gibt es vielfältige Optionen zum Aufstieg nach A 14 und A 15. Für uns gibt es da nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, vornehmlich in der Schulleitung.


    Ganz abgesehen vom höheren Stundendeputat (26). Ja, ich weiß, Gymnasiallehrer müssen Oberstufenklausuren korrigieren. Ich muss dafür Gutachten schreiben.


    (Gilt für mein Bundesland. In anderen mag es leichte Differenzen geben, aber die Tendenz dürfte überall so sein.)


    Es bleibt also eine Farce, zu sagen, wenn "alle" A 13 bekommen, seien alle gleich.

    Oder der unter Studierenden beliebte Slogan, als Sonderpädagoge verdiene man wie Gymnasiallehrer.


    GrundschulTendo

    Nichts für ungut, aber deine Fragen klingen teilweise etwas naiv und ließen sich mit Google oder ähnlichen Suchmaschinen sicherlich schnell selbst beantworten. Im öffentlichen Dienst hat man nun einmal keine Gehaltsverhandlungen, in die man persönliches Engagement einbringen kann. Dann musst du in die "freie Wirtschaft" gehen. Oder schnell Posten in Schulleitung (oder Schulverwaltung) anstreben - da werden im GS-Bereich ja Leute gesucht. Da hast du dann aber je nach Schulgröße eher einen Verwaltungsjob als einen pädagogischen.

    Als Beamter bekommt man kein

    Gehalt

    sondern eine Besoldung (bzw. Bezüge).


    Dass jetzt teilweise A 13 für GS-Lehrkräfte eingeführt werden soll, ändert nichts an der grundlegend ungleichen Behandlung, solange Lehrkräfte an Grundschulen, Sek-1-Schulen und Förderschulen im gehobenen Dienst bleiben und es keine Aufstiegschancen in vergleichbarer Anzahl und Systematik wie an Gymnasien und beruflichen Schulen gibt.

    Klar, der Weg, der das Möglich macht nennt sich PE. Aber auch dann nur für Primar- oder Sekundarstufe 1.
    Fürs BK brauch ich wieder nen Studium...

    In NRW kann man den Quer-/Seiteneinstieg für Primarstufe oder Sek. I ohne jegliches Studium absolvieren?!

    Das kann ich mir höchstens für Berlin vorstellen ...

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