Die Umsetzung verantwortet die Fachlehrkraft und soll natürlich für den konkreten Fall geeignet sein. Es ist aber sicherlich sinnvoll, sich darüber in der Klassenkonferenz auszutauschen.
Ich verstehe nicht ganz, wie du das meinst. Über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung; dabei wird doch auch festgelegt, welche konkreten Maßnahmen Anwendung finden?!