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Beiträge von Elaine
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Prima Anregung, vielen Dank!
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Stimmt, wir machen den Wettbewerb.
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Wir machen das so, dass 20% der Klasse eine Ehrenurkunde bekommen, 30% eine Siegerurkunde und 50% eine Teilnehmerurkunde.
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Würde zwischendurch Entspannungstationen aufbauen. Vielleicht so pro drei Stationen eine Entspannung danach. Zum Beispiel Ballmassage oder sonstiges.
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Hallo, ich gehe immer in Word auf "Einfügen" -- "Symbole", wähle dann die Schriftart aus und füge so das entsprechende Zeichen ein. Die Zeichen werden mir in einer Übersicht alle angezeigt.
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Alias, ich meine, dein zweiter Punkt stimmt so nicht!
Steht extra auf meinem Steuerbescheid drauf, dass das vorläufig ist und ich keinen Einspruch einlegen muss. Habe zudem eine befreundete Finanzbeamtin gefragt. Und im Internet unter http://www.heute.de/ZDFheute/inhal…7184095,00.html
steht das auch noch mal.
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Alias, man muss keinen Einspruch einlegen, um das Geld zurückzubekommen.
Wenn du Widerspruch einlegst, bekommst du das Geld zwar sofort zurück. Aber: Sollte das Gesetz doch bestehen bleiben, musst du das "geliehene Geld" mit 6% zurückzahlen.
Legst du keinen Widerspruch ein und das Gesetz wird abgesetzt, bekommt JEDER sein Geld, auch ohne Einspruch eingelegt zu haben.
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Zur Rückerstattung der Fahrtkosten: Es ist richtig, dass man Einspruch einlegen muss, wenn man das Geld (ab dem 1. Km) sofort haben möchte.
Sollte dann die Pendlerpauschale allerdings vom Gesetz her bestehen bleiben, muss man das ausbezahlte Geld mit 6% Zinsen zurückzahlen.
Legt man keinen Einspruch ein und die Pendlerpauschale wird aufgehoben, dann bekommt man das Geld ab diesem Zeitpunkt überwiesen.
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