Beiträge von opasam

    Hallo !


    Ich bin 36, diplomierter Informatiker mit dem Abschluss Dipl.-Inf. (FH) und möchte gerne als Quereinsteiger in den niedersächsischen Schuldienst eintreten.
    An Real- und Hauptschulen dürfte ich unterrichten, an Grundschulen im Allgemeinen nicht, allerdings ist hierfür wohl eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
    Wie sieht diese Ausnahmeregelung aus ?


    Danke !


    LG
    Opasam

    Ich gebe die Antwort selbst.


    Zitat

    Mit der Bewerbung sind beglaubigte Kopien des Studienabschlusses (Diplom/Magister/Master) und -soweit vorhanden- der Zwischenprüfung (Vordiplom) einzureichen (keine Nachreichfrist). Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Gesamtnote (möglichst mit Dezimalstelle) sowie die Noten der einzelnen Prüfungen und Fächer ersichtlich sein. Nach Bewerbungsschluss wird aufgrund des Bedarfs und der vorliegenden Unterlagen eine Vorauswahl getroffen. Bewerberinnen und Bewerber, die danach für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Frage kommen, werden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.

    Hallo, jemand von der Landesschulbehörde teilte mir mit, daß ich sowas wie eine Unterrichtsbefähigung vorlegen muss. Gleichzeitig sagte er mir, daß ich berechtigt bin, an Real- bzw. Hauptschulen zu unterrichten. Ich besitze einen Fachhochschulabschluss in Informatik. Als Wunschunterrichtsfach habe ich Mathe angegeben. Im Moment weiß ich nicht wirklich, was jetzt gemeint ist. Meine ehemalige Fachhochschule kann mir auch nicht weiterhelfen. Ist hier jemand, der ähnliche Probleme hat bzw. das Kind beim Namen nennen kann ?
    Danke !

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