solange es zumutbar ist... Dann sagen die Eltern sie können nicht und fertig. [...]
Äh.... nein.
Ganz so hilflos ist die Schule nun auch nicht. Wie gesagt, man muss halt bereit sein es durchsetzen.
solange es zumutbar ist... Dann sagen die Eltern sie können nicht und fertig. [...]
Äh.... nein.
Ganz so hilflos ist die Schule nun auch nicht. Wie gesagt, man muss halt bereit sein es durchsetzen.
Letztlich zählt zumindest bei uns Verlässlichkeit der Grundschule...
Nach Klassenkonferenzen sieht das anders aus... aber wenn Eltern sagen sie holen ihr Kind nicht, müssen wir es beaufsichtigen.
OVG Nordrhein-Westfalen · Beschluss vom 30. April 2010 · Az. 19 A 993/07
1. Eltern sind nicht nur zivilrechtlich gegenüber ihrem minderjährigen Kind, sondern, wenn es Schüler einer Schule ist, auch dieser gegenüber öffentlichrechtlich zur Aufsicht über das Kind verpflichtet.
2. Aus dem Schulverhältnis ergibt sich die Pflicht der Eltern, ihr Kind von der Schule in ihre alleinige Obhut zurückzuübernehmen, sobald seine Teilnahmepflicht am Unterricht oder an einer sonstigen Schulveranstaltung endet (§ 43 SchulG NRW, § 8 ASchO NRW) und soweit ihnen dies nach den tatsächlichen Umständen möglich und zumutbar ist.
[...]
Sollte für andere Bundesländer ähnlich gelten, und möglich und zumutbar ist bei dieser Vorgeschichte wohl eher streng auszulegen. Ist natürlich leichter gesagt als getan, das konsequent (Polizei, Jugendamt etc.) durchzuziehen.
[...] Ergo werden die Daten auch auf AmiServern gespeichert und wären ein Datenschutzproblem?!?
Selbstverständlich, vgl. z.B. https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/901-.html Absatz 5. In anderen Bundesländern ist es ähnlich.
Interessiert nur in der Schule keinen und so wird halt weiter rumgewurstelt.
Hallo,
gibt es an einer eurer Schulen analog zur Mädchenförderung (die jetzt einige Jahrzehnte alt sein dürfte) auch eine institutionalisierte Jungenförderung für den schulischen Bereich?
Wenn ja, wie sieht die aus?
Wenn nein, warum nicht?
Wie seht ihr das persönlich, wenn man immer wieder von Jungs als Bildungsverlierern liest: Ist da was dran? Sind das alternative Fakten? Sind die Jungs selber schuld? Muss/ sollte man da etwas tun?
https://portableapps.com/apps/music_video/avidemux-portable
https://portableapps.com/apps/music_video/vlc_portable
oder deren installierbaren Varianten.
Beim VLC kann man einfach das Video abspielen und an den entsprechenden Stellen ein Button zum mitschneiden drücken.
Sowas sind doch immer Einzelfallprüfungen, inwieweit hilft da denn dieses Urteil weiter?
Das ist doch gerade der Punkt: Wenn die Einzelfallentscheidung vor einem Gericht landet, muss die Anweisung vorläufig nicht befolgt werden. Sollten die Senate sich darauf einigen wäre das eine völlige Umkehrung der bisherigen Praxis, nämlich das Anweisungen erst einmal befolgt werden müssen und man dann hinterher evtl. Recht bekommt und sich ein Eis darauf backen kann.
An den Haaren herbeigezogenes Beispiel aus dem Ferienkonferenzen-Fred:
Schulleiterin (kurz vor den Ferien): Übernächste Woche möchte die Bezirksregierung Einsicht in die Archive der Abiturunterlagen nehmen. Stornieren Sie bitte ihren Urlaub und stehen Sie den Herrschaften zur Orientierung zur Seite:
Ich: Ich halte diese Anweisung für unverhältnismäßig, darüberhinaus kommt sie viel zu kurzfristig. Außerdem habe ich als Familie Anrecht auf besondere Berücksichtigung meiner Situation und mein Kind kann ohne mich nicht in den Urlaub fahren. Suchen Sie sich bitte jemand anderen.
Schulleiterin: Ist mir egal, Sie machen das jetzt.
Ich: Nö, geben Sie mir das bitte als schriftliche Anweisung damit ich dagegen vorgehen kann.
Gerade Fragen der Verhältnismäßigkeit und Formulierungen wie "in der Regel", "soll besonders berücksichtig werden" oder "sofern dienstliche Gründe dies erfordern" beinalten einigen Konfliktstoff, wie man auch immer mal wieder an Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sieht.
Das mögen Grenzfälle sein, aber die sind als intellektuelle Übung ja auch ganz interessant.
Nur zur Info...
http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Aktuelles/
Zitat von http://www.logineo.schulministerium.nrw.de/LOGINEO/Aktuelles/
Mai 2017
Dienstvereinbarung für Schulen unterzeichnet
[...]
Die dazugehörigen Verwaltunsvorschriften
https://www.google.de/search?q=vvzapo (Das Schulministerium scheint die nicht anzubieten)
Verfahren bei Widersprüchen der Bezreg Detmold
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUn…rtung/index.php
[...]
Bei uns an der Schule gab es auch einmal den Fall, dass man uns verpflichten wollte, von Sonntag bis Donnerstag jeweils ab (!) 20.00 Uhr noch einmal in den Online-Vertretungsplan zu schauen. Merkwürdigerweise gab es einige Kollegen, die das völlig unproblematisch fanden...
Bei einer Freundin an der Schule gibt es gerade was ähnliches, daher mal die Frage: Wie ist das den weitergegangen? Rechtsvorschriften dazu würden mich auch interessieren.
Die Staatsanwältin hat anscheinend Vernunft angenommen....
müssen auch alle schülerinnen und schüler mit langen haaren diese zum pferdeschwanz binden oder hochstecken, damit auch ja die ohren frei sind, da könnten ja stöpsel unterm haar sein? (das gab's sogar schon mal wo, meine ich gelesen zu haben.) [...]
Das macht eine Kollegin in der Tat so, Hintergrund ist aber eher, dass man hinter mancher Haartracht beim Vorbeugen weder den Tisch noch den Klausurbogen noch irgendwas anderes sehen kann.
Was du willst ist in abgestufter Form folgendes (von gut nach weniger gut)
- Den Schüler rechtssicher nicht mitnehmen
- Den Schüler rechtssicher nicht mitnehmen, dabei aber den Geist der Gesetze etwas dehnen (siehe Vorschlag: Konferenz so kurzfristig, dass ein Widerspruch keine Auswirkung hätte. Legitim, aber irgendwie komisch)
- Als schlechteste aller Möglichkeiten: Den Schüler mitnehmen müssen, dafür aber nicht die komplette Verantwortung tragen (deine Aufsichtspflicht bleibt davon natürlich unberührt).
Was du auf gar keinen Fall willst ist:
- Den Schüler mitnehmen müssen und die alleinige Verantwortung dafür tragen.
Dafür brauchst du die Unterstützung der Schulleitung:
- Eine gute Schulleitung kann ggf. in deinem Sinne mit viel diplomatischem Geschick erfolgreich auf die Eltern einwirken.
- Eine weniger gute Schulleitung wird wenigstens ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und prüfen, ob und unter welchen Umständen dir das überhaupt zugemutet werden kann (und das schriftlich bestätigen). Ggf. macht die Schulleitung dann eine zusätzliche Betreuungsperson locker (Ja, das geht und das hab ich schon erlebt, das ist allerdings ein organisatorischer Albtraum)
- Eine schlechte Schulleitung wird von all dem nix wissen wollen, sich hinter Paragraphen verstecken und dich im Zweifelsfall im Regen stehen lassen. Dann solltest du für die Zukunft die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Ein Verwaltungsakt zeichnet sich dadurch aus, dass er "erhebliche" Auswirkungen hat und grundsätzlich ein Widerspruch möglich ist (Beispiel: Klausurnote ist i.A. kein Verwaltungsakt, Note auf dem Versetzungszeugnis kann ein VA sein). Ob das hier der Fall ist kann ich dir ohne Bücherwälzen auf die Schnelle nicht beantworten. Und Widerspruch möglich heißt auch nicht, dass das nicht zulässig wäre, sondern nur, dass die Mutter eben Widerspruch einlegen kann, der dann geprüft wird.
Vielleicht habe ich das bisher überlesen, aber wo steht denn die Schulleitung in dieser Angelegenheit?
Aus Gründen der Psychohygiene möchte ich eine Perspektivverlagerung anregen:
Von "Ich möchte mit meiner Klasse eine Klassenfahrt unternehmen" zu "Die Schule bietet in der Stufe eine Klassenfahrt an und verantwortet diese, mit der Organisation hat man mich betraut."
Falls das bisher nocht nicht geschehen schildere schriftlich deine Bedenken gegenüber deinen Vorgesetzten und verlange gegebenenfalls eine schriftliche Dienstanweisung. Falls die Schulleitung hilfreich ist, versuche, einen weiteren Kollegen (also dann wohl zu dritt) mitzunehmen um eine möglichst lückenlose Betreuung zu gewährleisten. Falls die Schulleitung dich im Stich lässt streiche Klassenfahrten aus deinem zukünftigen Berufsleben.
Aus persönlicher Erfahrung: Wir haben schon Schüler von Klassenfahrten ausgeschlossen, die nachweisbar eine längere Geschichte von nichtbefolgten Anweisungen (Verlassen des Schulgeländes, Verhaltensregeln bei Tagesausfügen und ähnliche Dinge) hinter sich hatten. Obwohl manche über solche Lapalien lächeln mögen halte ich das für durchaus sinnvoll und das gab auch nie Probleme.
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