Was du willst ist in abgestufter Form folgendes (von gut nach weniger gut)
- Den Schüler rechtssicher nicht mitnehmen
- Den Schüler rechtssicher nicht mitnehmen, dabei aber den Geist der Gesetze etwas dehnen (siehe Vorschlag: Konferenz so kurzfristig, dass ein Widerspruch keine Auswirkung hätte. Legitim, aber irgendwie komisch)
- Als schlechteste aller Möglichkeiten: Den Schüler mitnehmen müssen, dafür aber nicht die komplette Verantwortung tragen (deine Aufsichtspflicht bleibt davon natürlich unberührt).
Was du auf gar keinen Fall willst ist:
- Den Schüler mitnehmen müssen und die alleinige Verantwortung dafür tragen.
Dafür brauchst du die Unterstützung der Schulleitung:
- Eine gute Schulleitung kann ggf. in deinem Sinne mit viel diplomatischem Geschick erfolgreich auf die Eltern einwirken.
- Eine weniger gute Schulleitung wird wenigstens ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und prüfen, ob und unter welchen Umständen dir das überhaupt zugemutet werden kann (und das schriftlich bestätigen). Ggf. macht die Schulleitung dann eine zusätzliche Betreuungsperson locker (Ja, das geht und das hab ich schon erlebt, das ist allerdings ein organisatorischer Albtraum)
- Eine schlechte Schulleitung wird von all dem nix wissen wollen, sich hinter Paragraphen verstecken und dich im Zweifelsfall im Regen stehen lassen. Dann solltest du für die Zukunft die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Ein Verwaltungsakt zeichnet sich dadurch aus, dass er "erhebliche" Auswirkungen hat und grundsätzlich ein Widerspruch möglich ist (Beispiel: Klausurnote ist i.A. kein Verwaltungsakt, Note auf dem Versetzungszeugnis kann ein VA sein). Ob das hier der Fall ist kann ich dir ohne Bücherwälzen auf die Schnelle nicht beantworten. Und Widerspruch möglich heißt auch nicht, dass das nicht zulässig wäre, sondern nur, dass die Mutter eben Widerspruch einlegen kann, der dann geprüft wird.