Beiträge von TwoEdgedWord
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Autsch. Wenn das alles tatsächlich so in der Verbandszeitung steht ... [...].
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Leitsatz:
Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden. Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.
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Alles was man dir jetzt sagt wird dir im Moment nicht helfen, such dir was Schönes, wen Nettes und versuch dich abzulenken. Es geht vorbei....
Wenn dein Schulleitergutachten ok ist, wenn deine Ausbildungslehrer sagen, dass du das Zeug zum Lehrer hast: Zieh dich daran hoch.Zur Ermutigung:
1. Den von dir beschriebenen Ablauf habe ich schon etliche Male erlebt, z.T. mit noch krasseren Unterschieden. Ich hatte erwachsene Männer und Frauen heulend im Lehrerzimmer stehen. Du bist kein Einzelfall, du bist kein Versager, das System ist einfach komplett kaputt.
2. Mit den Fächern musst du dir nicht unbedingt Zukunftssorgen machen, vielleicht kriegst du nicht sofort eine Stelle, aber mittelfristig sehe ich keine Probleme.
Alles Gute und Kopf hoch.
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Ja, das habe ich auch mitbekommen. Ich habe allerdings unlängst auch etwas in der Art "es hat Anlaufschwierigkeiten gegeben, aber die sind inzwischen behoben" gelesen. Und insbesondere der 2. Teil lässt bei mir aus Erfahrung mehrere Warnlampen angehen. Daher die Frage ob irgendjemand etwas über den derzeitigen Reifegrad sagen kann.
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Hat hier jemand Erfahrungen aus erster Hand mit http://www.logineo.de/?
Lohnt es sich, sich jetzt damit zu beschäftigen oder wartet man besser noch ein paar Jahre?
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In NRW gibt es offiziell keine Mentoren, nur einen oder mehrere Ausbildungsbeauftragte(n), die aber nicht die Fächer haben müssen. Dann gibt es die Ausbildungslehrer, in deren Unterricht die Referendare gehen und dort hospitieren oder selber unterrichten. Diese wechseln im Abstand von einigen Wochen.
Laut Ausbildungsordnung bringt jeder Referendar für die Ausbildungszeit insgesamt 2 Entlastungsstunden für die Schule mit, über deren Verwendung die Lehrerkonferenz beschließt.
Wenn man Direktoren auf diese Entlastungsstunden anspricht reicht die Reaktion von schallendem Gelächter bis zu einem mitleidigen Blick an den naiven Fragenden, als ob Frau Löhrmann ihren Ankündigungen auch das notwendige Geld folgen ließe.
Sprich: In der Regel gibt es nix.
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Gegen eine einzelne Note kann man (in NRW) nicht klagen. Auch Widerspruch gegen eine einzelne Note geht nicht.Das solltest du aber mal gelernt haben

Die Realität ist wie immer ein klein bisschen differenzierter.https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUn…rtung/index.php
Wenn eine Note mit einem Widerspruch angefochten werden soll, muss es sich bei ihr um einen Verwaltungsakt handeln. Erst wenn ein Widerspruchverfahren (sogenanntes Vorverfahren) für den Widerspruchsführer erfolglos durchgeführt wurde, kann gegen die Note eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden.
Grundsätzlich ist eine Einzelnote in einem Fach kein Verwaltungsakt. Kursabschlussnoten in der gymnasialen Oberstufe und Einzelnoten auf Abschluss- und Abgangszeugnissen sind Verwaltungsakte. Einzelnoten auf Bewerbungszeugnissen können evtl. Verwaltungsakte sein. -
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Ist relativ einfach:
Ist vor einem Wochenende oder vor Feiertagen Nachmittagsunterricht, so dürfen keine Hausaufgaben für den ersten Schultag nach dem Wochenende oder den Feiertagen aufgegeben werden.
Ist vor einem Wochenende oder vor Feiertagen kein Nachmittagsunterricht, so müssen die Hausaufgaben für den ersten Schultag nach dem Wochenende oder den Feiertagen am selben Tag in der festgelegten Zeit (im Mittel) zu erledigen sein.
War bei uns schon immer so und ist jetzt auch nicht so weltfremd.
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Offensichtlich sitzen in jeder Konferenz etliche Agenten der CIA um den deutschen Wissensstandort zu untergraben:
ZitatAlles anzeigenGeneral Interference with Organisations and Production
Organisations and Conferences
Insist on doing everything through "channels." Never permit short-cuts to be taken in order to expedite decisions.
Make "speeches." Talk as frequently as possible and at great length. Illustrate your "points" by long anecdotes and accounts of personal experiences. Never hesitate to make a few appropriate "patriotic" comments.
When possible, refer all matters to committees, for "further study and consideration." Attempt to make the committees as large as possible — never less than five.
Bring up irrelevant issues as frequently as possible.
Haggle over precise wordings of communications, minutes, resolutions.
Refer back to matters decided upon at the last meeting and attempt to re-open the question of the advisability of that decision.
Advocate "caution." Be "reasonable" and urge your fellow-conferees to be "reasonable" and avoid haste which might result in embarrassments or difficulties later on.
Be worried about the propriety of any decision — raise the question of whether such action as is contemplated lies within the jurisdiction of the group or whether it might conflict with the policy of some higher echelon.
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Es gibt ein Konstrukt, das nenne sich Anscheinsbeweis, im Buch Schulrecht von Günther Hoegg kannst du was dazu nachlesen, alternativ hier im Forum per Suche oder nebenan. Ich habe allerdings keine Erfahrungen aus erster oder zweiter Hand, dass das schon mal ein Kollege erfolgreich durchgezogen hat.
Da du jedoch aus NRW kommst würde ich sowieso einen anderen Ansatz vorschlagen: Es ist ja bekanntermaßen Landespolitik, jeden mit dem Abitur zu bewerfen, der das ABC wenigstens teilweise fehlerfrei aufsagen kann. Du als treuer Landesdiener sollst natürlich deine Dienstherrin in ihren Plänen unterstützen, also hau die guten Noten raus, ist ja nicht so dass die limitiert wären.

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Hallo,
in NRW sind alle Lehrer verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, die Schule hat hierzu ein Fortbildungskonzept zu erstellen.
Nun ist meine Erfahrung, dass ca. 85% der angebotenen Fortbildungen rausgeschmissene Zeit sind (nicht repräsentative persönliche Stichprobe). Die Qualität liegt sicher auch daran, dass Bildung in NRW nichts kosten darf.
Als Alternative böte sich in heutigen Zeiten die Teilnahme an einem MOOC (sowas hier: https://lehrer2020-bw.fsz.kit.edu/faqs/), das Diskutieren in einem Fachforum oder ganz Oldschool das Lesen eines Buches (die Älteren wissen wovon ich spreche) an.
Das kann zwar immer noch rausgeschmissene Zeit sein, aber wenigstens kann ich das dann abbrechen bzw. ich muss nicht durch die Gegend zum Fortbildungsort fahren.
Dummerweise gibt es nur für wenige dieser Alternativen am Ende ein Zertifikat, mit dem ich meine Schulleiterin glücklich machen kann.Daher die Frage: Ist an euren Schulen sowas üblich und wenn ja, wie ist das geregelt?
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Ich habe es bisher auch so gehalten, dass keine TR gemeinsam benutzt werden dürfen, und wer keinen hat muss halt kopfrechnen.
Grundlage dazu ist die APO SI (du fragtest ja nach Realschule, ich vermute das wird ähnlich sein wie am Gym.) und die dazugeörige Verwaltungsvorschrift (VVzAPO-SI)
Ein Leistungsnachweis ist nur nachzuholen oder durch eine in der Regel
mündliche Prüfung zu ersetzen, wenn dieser von der Schülerin oder dem
Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht
werden konnte. Andernfalls wird die fehlende Leistung wie eine ungenü-
gende Leistung bewertet.Ich kenne jedoch einen Fall aus der Oberstufe, in dem die Kollegin angewiesen wurde eine Nachklausur für einen Schüler zu stellen (die dann schließlich mit einer ähnlichen Note bewertete wurde). Die Schulleitung begründete das mit Chancengleichheit und dem Gewicht von Oberstufenklausuren.
Auf den Vorschlag, dass die Schule dann für diese Fälle einige TR (die neuen GTR, ca. EUR 80,- pro Stück) vorhalten müsste, um sicher zu sein eigentlich in Kursstärke, hieß es dann aber, die Lehrerin müsse solche Probleme individuell lösen :-/.Evtl. solltest du das mal nebenan nachfragen, da laufen mehr Einäugige rum
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Hm...
http://www.heise.de/newsticker/mel…en-2534545.html
"[...]
Der gleiche Strafrahmen blüht zukünftig demjenigen, der "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht". Hier kommt es nicht auf das Fotografieren oder Filmen an, sondern es reicht bereits, die Aufnahme etwa auf einer Social-Media-Plattform zu verbreiten. Wann genau ein Bild geeignet ist, dem Ansehen des Abgebildeten erheblich zu schaden, wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren die Gerichte intensiv beschäftigen.
[...]"Trifft hier nach Selbstauskunft des Profs offensichtlich nicht zu. Könnte aber im Schulumfeld (da wohl eher zwischen Schülern) noch interessant werden:
"[..]
Diese Vorschrift dürfte zum Beispiel die typischen Partybilder erfassen, auf denen beispielsweise stark betrunkene und hilflose Personen abgebildet sind. Anders als bisher ist nun bereits das Fertigen eines solchen Fotos strafbar.
[...]" -
Echt, kennt ihr das Problem wirklich nicht?
[...]Ist in NRW von höchster Stelle so gewünscht. Die Abinoten werden immer besser, bei Vergleichen landen wir üblicherweise auf den hinteren Plätzen und Frau Löhrmann findet das alles super.
Schön zusammengefasst:
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Bezüglich Unterricht auf dem USB-Stick: Ich kann die Digitale Schultasche nur empfehlen: http://www.medienzentrum-kassel.de/?page_id=817 Da gibt es auch Geogebra für die Mathematiker unter uns.
(Für Mathematiker: Maxima im Beta-Zweig)
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Darf ich euch bitten, die Diskussion in einem separaten Fred zu führen. Hier sollen nur Links zu den Berichten gesammelt werden. Für jemanden, der sich neu einen Überblick verschaffen möchte, ist es mühsam, sich ggf. durch etliche "Ich finde aber..." Beiträge zu klicken.
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