Interessant wäre mal eine Sammlung von (rechtskräftigen!!!) Urteilen, [...]
Nicht ganz das Gewünschte, aber vielleicht ein Hinweis
http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf
Interessant wäre mal eine Sammlung von (rechtskräftigen!!!) Urteilen, [...]
Nicht ganz das Gewünschte, aber vielleicht ein Hinweis
http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf
Ich häng mich hier mal rein, weil über kurz oder lang wahrscheinlich wieder folgende Frage auftaucht: Was kann in welchem Umfang von der Schulleitung als zusätzliche Aufgabe für das Kollegium verpflichtend verfügt werden (Veranstaltungen an Samstagen, Teilnahme an/ Begleitung von Wettbewerben, Wandertage, Klassenfahrten, Umfang zusätzlicher Aufgaben wie z.B. Netzwerkadministration, Bibliothek etc.)
Die Frage kommt ja immer mal wieder und die Antworten sind dann über mehrere Freds im Forum verstreut....
Daher mein Vorschlag an alle, die sich auskennen (vielleicht insbesondere an Meike):
Lasst uns eine Übersicht nach Bundesländern machen, jeweils mit Link auf die Rechtsgrundlage. Dann haben vor allem Anfänger in der Schule schon mal etwas, woran sie sich orientieren könnten. Wie man dann mit dem davon unabhängigen Gruppendruck umgeht lässt sich dann vielleicht auch leichter entscheiden.
Besorg dir mal einen Kommentar zur APO-GOSt, der liegt üblicherweise irgendwo bei der Oberstufenleitung rum. Ab erschrick nicht, man könnte den Eindruck gewinnen, in NRW sei der Täuschungsversuch de facto legalisiert, so dermaßen hoch sind die Anforderungen, eine Klausur komplett als Täuschungsversuch zu werten.
Ansonsten führt der Schulrechtler Hoegg noch den sog. Anscheinsbeweis (http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis) bei Prüfungen ins Feld. Ich hab allerdings keine Erfahrungen aus erster Hand, ob jemand damit schon mal erfolgreich war.
Letzendlich kommt es vor allem darauf an, ob du die Schulleitung hinter dir hast oder nicht.
Bitte berichte mal wie es weitergegangen ist.
In einem professionellen Beruf gibt es einheitliche Qualitätsstandards, die objektiv evaluiert werden können. Wenn es das nicht gibt, kann de facto jeder Mitarbeiter nach eigenem Gutdünken arbeiten und das Ergebnis der Arbeit kann nicht überprüft werden. Dann wäre es auch egal, ob man sich im Beruf anstrengt oder nicht, ob man Leistung bringt oder nicht, ob man gute Ergebnisse erzielt oder nicht, denn es überprüft sowieso niemand und einen objektiven Qualitätsbegriff gibt es auch nicht.
[...]
Objektive Qualtiätsstandards sind vorwiegend bei wenig anspruchsvollen Tätigkeiten brauch- und realisierbar. Bei einem komplexen Job wie dem des Lehrers sind sie nicht zielführend.
http://en.wikipedia.org/wiki/Principal…ance_evaluation
Aus England hörte man, deren Schulinspektionen (Ofsted) hätten ungefähr die Aussagekraft eines Münzwurfes und mir drängt sich kein plausibler Grund auf, warum das bei uns anders sein sollte.
https://www.google.com/search?q=ofsted+coin+flip
(Vielleicht kann Dejana hier fundierter was zu sagen)
[...]
In Schleswig-Holstein gab es jetzt ein Urteil, wonach einfachere Hilfestellungen wie beispielsweise beim Anziehen nach dem Toilettengang und beim Schuhe anziehen in den Aufgabenbereich des Lehrers gehört und es dafür keine Inklusionshilfe gibt...
Gericht und Aktenzeichen? Oder Link?
OVP §13, Abschnitt 3.
Es gibt Schulen, da werden die Anrechnungsstunden ausschließlich auf die Ausbildungslehrer verteilt.
In NRW gibt es auch keine für die Mentoren sondern nur für die AKO (die nun anders heißen ABB?).
Falsch.
[...] Vielleicht können wir mehr, als wir glauben? Vielleicht können die uns weniger anhaben, als wir denken [...]
Es gibt nur einen Weg, das herauszufinden. Es gibt viel zu tun - packen wir's an.
Taz, Tenor: Die Kommunen sollen sich wegen des bisschen Geldes nicht so anstellen....
Hallo,
in NRW gibt es in mehreren Schulen zur Zeit die etwas ungewohnte Situation, dass nicht genügend BdU (Bedarfsdeckender Unterricht), d.h. Unterricht ohne Ausbildungslehrer, im Stundenplan verteilt werden kann. Das kommt wohl davon, dass zur Zeit außerordentlich viele Referendare da sind, durch den Wegfall des 13. Schuljahres es aber zum Teil nicht wirklich Bedarf in den Fächern der Referendare gibt.
Das wird nun oft so gelöst, dass die Referendare und ein regulärer Lehrer Teamteaching machen. Das wirft nun eine ganze Reihe von Fragen auf, die BezRegs halten sich hier mit belastbaren Aussagen vornehm zurück, daher mal eine Umfrage: Wie regelt eure Schule das?
- Wie wird die Note festgesetzt, wenn zwischen Referendar und Lehrer kein Konsens hergestellt werden kann? Laut OVP ist der BdU wirklich echter eigenverantwortlicher versetzungsrelevanter Unterricht, d.h. Ref und Kollege sind eigentlich gleichberechtigt.
- Wer korrigiert? Nach wessen Korrekturvorgaben?
- Wer ist Ansprechpartner bei einer Beschwerde, einem Widerspruch?
- Wie geht man damit um, wenn der Kollege völlig andere Vorstellungen von "gutem Unterricht" hat als die Fachleiter sehen wollen?
- Wenn der Bdu außerordentlich schlecht ist, wie geht der Schulleiter in der Langzeitbeurteilung damit um?
- Wie geht er damit um, wenn der BdU außerordentlich gut ist?
- Was passiert, wenn nur ein Teil der Referendare an der Schule in Tandems steckt, Stichwort Gleichbehandlung aller Referendare?
- Tipps, Anekdoten, Erfahrungsberichte, Best Practice Beispiele zu weiteren Punkten?
Für die Akzeptanz/ das Standing der Referendare bei den Schülern ist die Situation eher ungünstig, aus Ausbildungsperspektive natürlich (bei guten Kollegen) optimal. Allerdings wünschen sich die Referendare auch, mal unbeobachtet Sachen ausprobieren zu können.
Die Klausuren der Nachtermine sind meines Wissens nicht veröffentlicht, die gibt es oft eher "unter der Hand" auf Fortbildungen von Kollegen an Schulen, die Nachschreiber hatten. Außerdem hatte man an Schulen mit einer einigermaßen fähigen SV ja eh schon Klausursammlungen für bestimmte Lehrer, an den Unis ist das völlig normal, dass man sich nach Aufgabensammlungen auf einen bestimmten Professor vorbereitet. Und ganz ehrlich: Wenn meine Schüler sämtliche vergangenen Klausuren durchgearbeitet haben möchte ich mich eigentlich nicht beschweren, das wäre mehr Arbeit als sie in den letzten 2 Jahren investiert haben :-/.
Insofern ist das Recycling von Aufgaben eine Arbeitserleichterung, die ich auf jeden Fall annehmen würde, falls es keine rechtlichen Bedenken gibt.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Ursprungsfrage auf genau diese rechtliche Absicherung abzielt. Fachliche und didaktische Fragen stehen in NRW ja inzwischen deutlich hinter rechtlichen Fragen (Ist diese Klausur widerspruchsfest? Bekommt auch wirklich jeder das Abi unabhängig von seinen Fähigkeiten?) zurück.
[...]
Manchmal sind die Arbeiten nicht O. K., dann bekommt man Ärger. Ich frage mich nur, was das für ein Gesetz ist, das fachlich nicht unbedingt kompetente bzw. inkompetente Mitglieder des Schulleitungsteams berechtigt, die Arbeiten zu begutachten und entsprechend Stress zu machen, verbunden mit teilweise erheblichem Zeitaufwand für den Fachlehrer?!
Es gibt in NRW entgegen den feuchten Träumen mancher Schulleitungen kein solches Gesetz, der Drittelerlaß ist schon seit Ewigkeiten begraben. Je nachdem was du mit Ärger meinst könnte man hier mal das Thema Bossing ansprechen.
Der Schulleiter soll sich über die Vorgänge an seiner Schule informieren, d.h. die Vorlage von Arbeiten ist ok und wird an vielen Schulen so gemacht. Ob das arbeitsökonomisch sinnvoll ist sei dahingestellt. Eingreifen kann die Schulleitung nur bei offensichtlichen Formfehlern (z.B. alle Kevins und Jaquelines bekommen bei gleicher Punktzahl eine schlechtere Note als die Mitschüler).
Ich kenne eine Kollegin die diesen Punkt einmal sehr heftig und sehr kurz mit der Schulleitung ausdiskutiert hat, danach hatte sie Ruhe. Kann evtl. als Vorbild dienen.
Hallo,
in NRW versucht sich die Landesregierung gerade aus einer genauen Erfassung der ausgefallen Unterrichtsstunden herauszuwieseln - das wäre wahrscheinlich wenig schmeichelhaft und in der Folge recht teuer. Im Moment wird einige Wochen pro Jahr an wenigen ausgewählten Schulen gezählt und dann hochgerechnet. Nun hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem wenig überraschenden Schluss kommt, eine genauere Erfassung der Fehlstunden sei viel zu teuer, überhaupt nicht aussagekräftig und außerdem den armen Lehrern ja nicht auch noch zuzumuten.
z.B. http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/po…rt29862,2254185
Nun kenne ich nur ein einziges Stundenplanprogramm aus der Perspektive über der Schulter unseres Planers. Aber so richtig mag ich nicht dran glauben, dass es nicht möglich sein soll, diese Information mit geringem Aufwand zu extrahieren. Ist ja schließlich alles in einer Datenbank gespeichert.
Können die Planungsmenschen hier vielleicht was dazu sagen? Mit Angabe des benutzten Programms?
Und wie wird das in anderen Bundesländern gehandhabt?
FunFact: Laut Frau Löhrmann dem Gutachten sei der ausgefallene Unterricht für den Lernerfolg der Schüler auch nur von geringer Bedeutung - im Gegensatz zu Unterricht, der durch ganztägige Konferenzen oder Kollegiumsfortbildungen ausfallen würde ![]()
Warum gibt es Formulierungen, die die eigentliche Mitteilung verdecken sollen? Steht dahinter irgend eine konkrete Überlegung?Nele
Hörensagen von Kollegen aus NRW:
Weil es nicht mehr opportun ist und die Eltern auf die Barrikaden gehen (trotz fehlender Verbindlichkeit für den Übertritt auf die weiterführende Schule), wenn irgendetwas auch nur ansatzweise den Glanz des "Projektes Kind" trübt. Daher versteckt man eben die Fähigkeiten mit erhöhtem Entwicklungspotenzial hinter wolkigen Formulierungen. Die Eltern, der Direktor und Frau Löhrmann sind zufrieden und die Lehrer haben Zeit sich um wichtigere Sachen zu kümmern. Führt leider dazu, dass wir regelmäßig komplett überforderte Kinder in den fünften Klassen haben mit Spitzenformulierungen in den Grundschulzeugnissen.
Vielleicht nützliche Information (für NRW)
http://www.wz-newsline.de/home/politik/n…ieren-1.1522718
Leider wie immer keine Verlinkung zum Urteil oder ähnliches.
Auf Dauer könnte ich mir vorstellen, dass du ein AO-SF-Verfahren einleiten musst, wenn sich keine Verbesserungen zeigen. Die Frist läuft dieses Jahr glaube ich am 20. Januar ab. Wie es nächstes Jahr aussieht, weiß noch kein Mensch (Inklusion). Gut, dass du dir erst einmal Beratung von der Sonderpädagogin holst.
Nach dem neuen Gesetz können das nur noch die Eltern:
http://tresselt.de/aktuell.htm
Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" wird das zu großen Problemen führen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, werden die Eltern ihre Kinder dort anmelden, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben.
Die Präsentation wurde durch den Abteilungsleiter eigenmächtig geändert und das (m.E. grottenschlechte) Ergebnis verkündet.
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