Die Klausuren der Nachtermine sind meines Wissens nicht veröffentlicht, die gibt es oft eher "unter der Hand" auf Fortbildungen von Kollegen an Schulen, die Nachschreiber hatten. Außerdem hatte man an Schulen mit einer einigermaßen fähigen SV ja eh schon Klausursammlungen für bestimmte Lehrer, an den Unis ist das völlig normal, dass man sich nach Aufgabensammlungen auf einen bestimmten Professor vorbereitet. Und ganz ehrlich: Wenn meine Schüler sämtliche vergangenen Klausuren durchgearbeitet haben möchte ich mich eigentlich nicht beschweren, das wäre mehr Arbeit als sie in den letzten 2 Jahren investiert haben :-/.
Insofern ist das Recycling von Aufgaben eine Arbeitserleichterung, die ich auf jeden Fall annehmen würde, falls es keine rechtlichen Bedenken gibt.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Ursprungsfrage auf genau diese rechtliche Absicherung abzielt. Fachliche und didaktische Fragen stehen in NRW ja inzwischen deutlich hinter rechtlichen Fragen (Ist diese Klausur widerspruchsfest? Bekommt auch wirklich jeder das Abi unabhängig von seinen Fähigkeiten?) zurück.
Beiträge von TwoEdgedWord
-
-
[...]
Manchmal sind die Arbeiten nicht O. K., dann bekommt man Ärger. Ich frage mich nur, was das für ein Gesetz ist, das fachlich nicht unbedingt kompetente bzw. inkompetente Mitglieder des Schulleitungsteams berechtigt, die Arbeiten zu begutachten und entsprechend Stress zu machen, verbunden mit teilweise erheblichem Zeitaufwand für den Fachlehrer?!Es gibt in NRW entgegen den feuchten Träumen mancher Schulleitungen kein solches Gesetz, der Drittelerlaß ist schon seit Ewigkeiten begraben. Je nachdem was du mit Ärger meinst könnte man hier mal das Thema Bossing ansprechen.
Der Schulleiter soll sich über die Vorgänge an seiner Schule informieren, d.h. die Vorlage von Arbeiten ist ok und wird an vielen Schulen so gemacht. Ob das arbeitsökonomisch sinnvoll ist sei dahingestellt. Eingreifen kann die Schulleitung nur bei offensichtlichen Formfehlern (z.B. alle Kevins und Jaquelines bekommen bei gleicher Punktzahl eine schlechtere Note als die Mitschüler).
Ich kenne eine Kollegin die diesen Punkt einmal sehr heftig und sehr kurz mit der Schulleitung ausdiskutiert hat, danach hatte sie Ruhe. Kann evtl. als Vorbild dienen. -
-
Hallo,
in NRW versucht sich die Landesregierung gerade aus einer genauen Erfassung der ausgefallen Unterrichtsstunden herauszuwieseln - das wäre wahrscheinlich wenig schmeichelhaft und in der Folge recht teuer. Im Moment wird einige Wochen pro Jahr an wenigen ausgewählten Schulen gezählt und dann hochgerechnet. Nun hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem wenig überraschenden Schluss kommt, eine genauere Erfassung der Fehlstunden sei viel zu teuer, überhaupt nicht aussagekräftig und außerdem den armen Lehrern ja nicht auch noch zuzumuten.
z.B. http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/po…rt29862,2254185
Nun kenne ich nur ein einziges Stundenplanprogramm aus der Perspektive über der Schulter unseres Planers. Aber so richtig mag ich nicht dran glauben, dass es nicht möglich sein soll, diese Information mit geringem Aufwand zu extrahieren. Ist ja schließlich alles in einer Datenbank gespeichert.
Können die Planungsmenschen hier vielleicht was dazu sagen? Mit Angabe des benutzten Programms?
Und wie wird das in anderen Bundesländern gehandhabt?FunFact: Laut
Frau Löhrmanndem Gutachten sei der ausgefallene Unterricht für den Lernerfolg der Schüler auch nur von geringer Bedeutung - im Gegensatz zu Unterricht, der durch ganztägige Konferenzen oder Kollegiumsfortbildungen ausfallen würde
-
Warum gibt es Formulierungen, die die eigentliche Mitteilung verdecken sollen? Steht dahinter irgend eine konkrete Überlegung?Nele
Hörensagen von Kollegen aus NRW:
Weil es nicht mehr opportun ist und die Eltern auf die Barrikaden gehen (trotz fehlender Verbindlichkeit für den Übertritt auf die weiterführende Schule), wenn irgendetwas auch nur ansatzweise den Glanz des "Projektes Kind" trübt. Daher versteckt man eben die Fähigkeiten mit erhöhtem Entwicklungspotenzial hinter wolkigen Formulierungen. Die Eltern, der Direktor und Frau Löhrmann sind zufrieden und die Lehrer haben Zeit sich um wichtigere Sachen zu kümmern. Führt leider dazu, dass wir regelmäßig komplett überforderte Kinder in den fünften Klassen haben mit Spitzenformulierungen in den Grundschulzeugnissen. -
Vielleicht nützliche Information (für NRW)
http://www.wz-newsline.de/home/politik/n…ieren-1.1522718
Leider wie immer keine Verlinkung zum Urteil oder ähnliches.
-
Auf Dauer könnte ich mir vorstellen, dass du ein AO-SF-Verfahren einleiten musst, wenn sich keine Verbesserungen zeigen. Die Frist läuft dieses Jahr glaube ich am 20. Januar ab. Wie es nächstes Jahr aussieht, weiß noch kein Mensch (Inklusion). Gut, dass du dir erst einmal Beratung von der Sonderpädagogin holst.
Nach dem neuen Gesetz können das nur noch die Eltern:
http://tresselt.de/aktuell.htm
Während früher Eltern und Schulen gleichermaßen die Möglichkeit hatten, den Förderbedarf für behinderte Kinder zu beantragen, entfällt dies nunmehr für die Schulen. Jetzt haben Eltern das alleinige Recht dazu. Gerade im Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung" wird das zu großen Problemen führen. Bisher hatten nämlich größtenteils die Schulen diese Förderungsart beantragt. Da das nunmehr wegfällt, werden die Eltern ihre Kinder dort anmelden, wo sie das größte Förderpotenzial vermuten: in den Gesamtschulen und Sekundarschulen. Diese haben nämlich gerade diese Förderung im Rahmen des gemeinsamen längeren Lernens auf ihr Aushängeschild geschrieben. -
Die Präsentation wurde durch den Abteilungsleiter eigenmächtig geändert und das (m.E. grottenschlechte) Ergebnis verkündet.
[X] Send pics. -
-
Wir als unterrichtende Kollegen warten jeden Tag darauf, dass mit dem Kind oder MitschülerInnen eine Katastrophe geschieht, und fühlen uns völlig überfordert, befürchten, aufgrund der Aufsichtspflicht für einen kommenden schrecklichen Vorfall verantwortlich zu sein. [...]
Hat jemand eine ähnliche Situation durchgemacht? Gibt es Möglichkeiten, die Aufsichtspflicht über ein Kind abzulehnen? [...]
Was du umgehend schreiben solltest ist eine Überlastungsanzeige:
-
Diese Art Artikel gibt es jedes Jahr. Ebenso wie Artikel der Art: Der Fünfjährige, der schon studiert; Der Teilnehmer an Jugend forscht, der den gesamten Wissenschaftsbetrieb alt aussehen lässt etc. pp. Eine Google-News Suche gibt einen Überblick über die letzten Jahre, die Artikel sind eigentlich immer identisch - billig ein bisschen Platz gefüllt.
Natürlich kann es so sein wie im Artikel angedeutet (wobei dann ein bisschen belastbares Zahlenmaterial im Artikel nett wäre), allerdings hat in meinem Umfeld (NRW) noch niemand diese unglaubliche Zunahme beobachtet, auch die Kollegen, die bereits seit Jahrzehnten im Beruf sind. Dass Schüler nerviger sind - ja. Dass Eltern mehr rummosern - ja. Dass sich die Anwälte die Klinke in die Hand geben - eher nein.
Hier
https://fragdenstaat.de/anfrage/widers…n-zeugnisnoten/
hat mal jemand nachgefragt (Bezirksregierung Arnsberg, NRW), die Zahlen stützen die Behauptungen aus dem Artikel eher nicht. Und ohne vorherigen Widerspruch gegen eine Zeugnisnote wird eine Klage gar nicht angenommen. Herauszufinden, inwieweit sich diese Zahlen verallgemeinern lassen wäre mal eine interessante Crowdsourcing-Aufgabe für das Forum.
-
Kein Zeitungsbericht, aber ein paar Gedanken eines (augenscheinlich sehr engagierten) Lehrers mit Glasknochenkindern in der Klasse
-
-
http://www.bverwg.de/presse/pressem…jahr=2013&nr=52
Zentrale Aussage: " [...] damit den bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegten generellen Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt. [...] Die gesundheitliche Eignung sei bei weniger stark behinderten Bewerbern wie den Klägern bereits dann gegeben, wenn aufgrund einer Prognose überwiegend wahrscheinlich sei, dass sie bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leisten können"
Das ist eine Verbesserung, die auch auf Inklusion (die sich ja schließlich auf alle Lebensbereich bezieht) zurückzuführen ist. Dass der Dienstherr sich mit Zähnen und Klauen dagegen wehrt ist natürlich klar, denn Inklusion darf ja nix kosten.
-
Und so steht nirgendwo, dass man unter freiem Himmel rauchen darf, sondern nur wo es verboten ist.
Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind.Auch steht nirgendwo, dass man mit dem Rad zur Schule fahren darf.
Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind.Sie dürfen auch einen Schüler nach vorne an die Tafel rufen und ihn dort etwas abfragen. Auch das steht nirgendwo, obwohl es vielleicht für den Schüler unangenehm ist."
Ist Teil der Leistungsfeststellung und geregelt in Schulgesetz, APOen etc. -
Nein. Dinge sind gesetzlich dann erlaubt, wenn sie nicht verboten sind.
Nein. Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind. Für uns als Vertreter des Staates (Landes) und damit als Inhaber einer Machtposition bedarf es einer expliziten Legitimation in Form eines Gesetzes o.Ä.
-
-
-
Frau Hendricks ist die schulpolitische Sprecherin der SPD und ein schönes Beispiel dafür, wie man zielsicher auf eine relativ einfache Frage keine Antwort gibt

http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_hendric…60.html#q381660
und
http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_hendric…23.html#q382523
-
Werbung