Beiträge von TwoEdgedWord
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Wir als unterrichtende Kollegen warten jeden Tag darauf, dass mit dem Kind oder MitschülerInnen eine Katastrophe geschieht, und fühlen uns völlig überfordert, befürchten, aufgrund der Aufsichtspflicht für einen kommenden schrecklichen Vorfall verantwortlich zu sein. [...]
Hat jemand eine ähnliche Situation durchgemacht? Gibt es Möglichkeiten, die Aufsichtspflicht über ein Kind abzulehnen? [...]
Was du umgehend schreiben solltest ist eine Überlastungsanzeige:
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Diese Art Artikel gibt es jedes Jahr. Ebenso wie Artikel der Art: Der Fünfjährige, der schon studiert; Der Teilnehmer an Jugend forscht, der den gesamten Wissenschaftsbetrieb alt aussehen lässt etc. pp. Eine Google-News Suche gibt einen Überblick über die letzten Jahre, die Artikel sind eigentlich immer identisch - billig ein bisschen Platz gefüllt.
Natürlich kann es so sein wie im Artikel angedeutet (wobei dann ein bisschen belastbares Zahlenmaterial im Artikel nett wäre), allerdings hat in meinem Umfeld (NRW) noch niemand diese unglaubliche Zunahme beobachtet, auch die Kollegen, die bereits seit Jahrzehnten im Beruf sind. Dass Schüler nerviger sind - ja. Dass Eltern mehr rummosern - ja. Dass sich die Anwälte die Klinke in die Hand geben - eher nein.
Hier
https://fragdenstaat.de/anfrage/widers…n-zeugnisnoten/
hat mal jemand nachgefragt (Bezirksregierung Arnsberg, NRW), die Zahlen stützen die Behauptungen aus dem Artikel eher nicht. Und ohne vorherigen Widerspruch gegen eine Zeugnisnote wird eine Klage gar nicht angenommen. Herauszufinden, inwieweit sich diese Zahlen verallgemeinern lassen wäre mal eine interessante Crowdsourcing-Aufgabe für das Forum.
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Kein Zeitungsbericht, aber ein paar Gedanken eines (augenscheinlich sehr engagierten) Lehrers mit Glasknochenkindern in der Klasse
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http://www.bverwg.de/presse/pressem…jahr=2013&nr=52
Zentrale Aussage: " [...] damit den bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegten generellen Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt. [...] Die gesundheitliche Eignung sei bei weniger stark behinderten Bewerbern wie den Klägern bereits dann gegeben, wenn aufgrund einer Prognose überwiegend wahrscheinlich sei, dass sie bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leisten können"
Das ist eine Verbesserung, die auch auf Inklusion (die sich ja schließlich auf alle Lebensbereich bezieht) zurückzuführen ist. Dass der Dienstherr sich mit Zähnen und Klauen dagegen wehrt ist natürlich klar, denn Inklusion darf ja nix kosten.
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Und so steht nirgendwo, dass man unter freiem Himmel rauchen darf, sondern nur wo es verboten ist.
Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind.Auch steht nirgendwo, dass man mit dem Rad zur Schule fahren darf.
Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind.Sie dürfen auch einen Schüler nach vorne an die Tafel rufen und ihn dort etwas abfragen. Auch das steht nirgendwo, obwohl es vielleicht für den Schüler unangenehm ist."
Ist Teil der Leistungsfeststellung und geregelt in Schulgesetz, APOen etc. -
Nein. Dinge sind gesetzlich dann erlaubt, wenn sie nicht verboten sind.
Nein. Jedem Bürger sind die Dinge erlaubt, die nicht verboten sind. Für uns als Vertreter des Staates (Landes) und damit als Inhaber einer Machtposition bedarf es einer expliziten Legitimation in Form eines Gesetzes o.Ä.
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Frau Hendricks ist die schulpolitische Sprecherin der SPD und ein schönes Beispiel dafür, wie man zielsicher auf eine relativ einfache Frage keine Antwort gibt

http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_hendric…60.html#q381660
und
http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_hendric…23.html#q382523
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Das ist doch aber - mit Verlaub - recht selbstgerecht.
Äh, nein. Das ist erklärtes Ziel unseres Dienstherrn, nachzulesen in zahlreichen Handreichungen, Erlassen und Absichtserklärungen. Ob du persönlich das gut findest sagt viel über dich als Mensch aus, ist aber für deine Arbeit im Planungszimmer schlicht irrelevant. Lediglich "zwingende dienstliche Belange" trumpfen die Familie noch. -
Hallo,
demnächst stehen bei uns wieder Klassenfahrten an und ich habe einige Schüler, deren Kosten die Arge übernimmt. Das läuft üblicherweise so, dass die von der Schulkonferenz genehmigte Höchstgrenze vom Amt überwiesen wird, nach der Klassenfahrt mache ich eine Abrechnung und erstatte allen Schülern überzähliges Geld (meistens einige wenige Euro).
Bisher wollte noch nie Eltern Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen. Da man aber schon von Ämtern gehört hat, die auch Zahnbürsten kontrollieren gehen, frage ich mich, ob schon mal bei euch jemand von denen die Abrechnung nachgehalten hat? -
Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.
Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.Da gerade in NRW die Facharbeiten durch sind (und ich wieder von einigen wundersamen, aber temporär anscheinend eng begrenzten Wissensschüben gehört habe) schiebe ich die Frage nochmal nach oben. Erfahrungen aus erster Hand? Irgendjemand?
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Schreckliches Klima, das durch Eintracht des demographischen Hochs mit dem geistigen Tief entsteht.
Verschwörungstheorie:
Das Leistungsschutzrecht hätte von NRW im Bundesrat verhindert werden können. Frau Kraft hat ein Machtwort gesprochen und die SPD ist umgefallen. Der Spiegel bedankt sich nun mit flankierenden Maßnahmen und mobilisiert den Stammtisch. Dadurch wird eine vernünftige Diskussion über die Geringschätzung von Bildungsarbeit (und nichts anderes sind zwei Nullrunden) erheblich erschwert.
Das schöne an Paranoia ist, dass man sich nie alleine fühlt

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Klares Versagen der Lehrkräfte an der "Front" wieder einmal. Da haben wieder einige "faule Säcke" ihren Erziehungsauftrag ignoriert und womöglich den Stoff des Zentralabiturs ohne Rücksicht auf Verluste in bester G8-Manier durchgepaukt. Kein Wunder, wenn die "lieben Kleinen" dann so ausrasten..

Gruß !
http://nachrichten.rp-online.de/titelseite/ran…n-nrw-1.3279363
"Robert Orth, Bildungsexperte der FDP, forderte die Schulen auf, das Thema im Unterricht zu behandeln. "Einige Schulen haben offensichtlich versagt, weil sie ihren Schülern ihre Grenzen nicht vermitteln konnten", sagte Orth."
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http://www.rp-online.de/regionales/reg…taten-1.3279375
Kommt es nur mir so vor, oder laufen tatsächlich immer mehr Schüler total neben der Spur? Ist das ein NRW Problem, ist das überhaupt ein Problem oder nur eine aufgebauschte Meldung in der Zeitung?
Ich weiß aus meiner Zeit (Opa erzählt vom Krieg...), dass unsere Schule auch z.T. heftige Sachen gemacht hat, aber es war klar, dass spätestens 2 Tage später nix mehr davon zu sehen war und Lehrer und Schüler sich gegenseitig noch unter die Augen treten konnten und wollten.Niedlich ist auch das Schulministerium:
"Andererseits empfehle es sich, dieses Thema im Unterricht aufzugreifen."Wie reagiert man als Kollegium auf einen Mob von 100 (schulfremden) Deppen, die Krawall machen wollen?
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