Beiträge von stabby408

    Hallo Matia Laetitia,
    danke für Deine Antwort. Ich sehe das genauso wie Du. Manche Tätigkeiten beanspruchen viel Zeit, manche weniger. Bei uns gibt es für das auswechseln von Glühbirnen A14-Stellen (Medienbeauftragter), die Beaufsichtigung der Durchführung von Klassenfahrten (Fahrtenbeauftragter), etc.


    Dies sind alles Tätigkeiten, die vor der Beförderung keine Entlastungsstunden erhielten und die von der Belastung her auch nicht mit der eines V-Planers zu vergleichen sind, da sie eher punktuelle Arbeitsspitzen aufweisen.


    Ich habe mich mittlerweile mit meiner Schulleitung auf 2 Entlastungsstunden geeinigt trotz A14. Denke auch, das das OK ist. Mich würde aber trotzdem die schulrechtliche Seite interessieren. Wenn ich in meiner Antwort weiter oben Recht habe, entscheidet doch nach wie vor die Schulleitung/Gesamtkonferenz über die Entlastungsstunden. Diese können dann auch unabhängig von Beförderungen vergeben werden.


    Mir fehlt hier die rechtliche Grundlage zu sagen: "Wenn Beförderung, dann keine Entlastung mehr."


    Mal schauen, ob die noch jemand findet.


    :)

    Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, über die Anrechnung dienstlicher Tätigkeiten und über Pflichtstundenermäßigungen (Pflichtstundenverordnung) Vom 20. Juli 2006


    §5 Schuldeputat
    (4) Für die Verteilung des Schuldeputats legt die Schulleiterin
    oder der Schulleiter der Gesamtkonferenz einen Vorschlag vor.
    Kann zwischen der Schulleiterin oder dem Schulleiter und der Gesamtkonferenz keine Einigung über die Verteilung erzielt werden, so entscheidet
    die Gesamtkonferenz über die Verteilung der Hälfte der
    Wochenstunden, die Verteilung der anderen Hälfte obliegt
    dann der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Konferenzbeschlüsse
    zur Verteilung des Schuldeputats müssen
    spätestens bis zum Ende des Schuljahres für das jeweils
    folgende Schuljahr vorliegen, bei zum Schuljahresbeginn
    neu errichteten Schulen bis zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn.
    Wenn die Gesamtkonferenz bis zu diesem
    Zeitpunkt nicht entschieden hat, nimmt die Schulleiterin
    oder der Schulleiter die Verteilung vor. Eine Entlastung
    kann durch ganze und halbe Wochenstunden gewährt
    werden.


    Mehr habe ich dazu bnicht gefunden > auch im Beamtenrecht nicht! Wer sagt also, dass meine Entlastung wegfällt, wenn ich eine Beförderungsstelle antrete. Momentan sehe ich das so: Ich habe die Wahl zwischen wirklicher Entlastung und der Schonung meiner Gesunsheit oder mehr Geld in A14 bei weiterer gesundheitlicher Ausbeutung. Als V-Planer ist man durch die Arbeit vor der Schulzeit und nach der Schulzeit doch sehr stark belastet (weit stärker als meine bisher erteilten Anrechnungen auf mein Deputat).


    Sollte das nun so sein, dass ich A14 aber keien Entlastung bekomme fände ich das nicht im Sinne eines gesunden Arbeitens.


    :(

    Hallo!
    Ich bin als Lehrer im gymnasialen Schuldienst tätig und erledige in der Schule den Vertretungsplan. Für diese Tätigkeit wurde ich bisher mit 3 Entlastungsstunden oder besser gesagt Anrechnungen auf mein Deputat aus dem Schuldepuitat "beschenkt".


    Nach vier Jahren dieser Tätigkeit habe ich mich jetzt erfolgreich auf eine Beförderungsstelle mit diesem Tätigkeitrsprofil an meiner Schule bewiorben. Auf der Stundentafel für das nächste Schuljahr 2010/2011 konnte ich meine Entlastungsstunden nun nicht mehr finden. Auf Nachfrage bei der Schulleitung heißt es:


    "Sie sind doch jetzt A14, da bekommen Sie die Entlastungsstunden nicht mehr."


    Stimmt das? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?


    Wäre sehr dankbar für Kommentare oder Hinweise


    :)

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