Beiträge von gemo

    Maria Leticia: Nenne Ross und Reiter !


    Zitat

    Maria Leticia schrieb: Wenn man sich im anderen Forum mal die Zielsetzung durchliest, mit der Herr Mohr in diesem Forum schreibt, finde ich diese Einschränkung erst recht begründet.


    Zitiere Textstellen mit Datum, nenne das Forum, begründe Deine "Findung".
    Belass es nicht bei Pauschalbehauptungen !


    gemo = Georg Mohr

    Hallo,


    hier wird sich auf imaginäre Regeln bezogen, die wohl nach Bedarf für den einen gelten, für den/die anderen nicht.


    Eine Grundregel in dieser unserer Gesellschaft ist es, das Wort eines anderen nicht zu verdrehen.
    Schon in der Bibel steht "Du sollst kein falsches Zeugnis wider Deinen Nächsten geben!"


    Gelten diese "heiligen" Grundsätze für die lautstarke Mehrheit im Lehrerforum nicht ?


    gemo = Georg Mohr

    @ Aktenklammer


    Darfst Du bis zum Abitur unterrichten oder nur bis vor dem Kindergarten ? Hast Du gar ein akademisches Studium mit Erfolg absolviert oder tust Du nur so ? Ach so, NRW - in integrierter Gesamtschule gewesen ?


    Lies noch mal die folgenden Zitate:


    Zitat

    Sina schrieb zu Anfang: Eine Freundin machte mich nun darauf aufmerksam, dass dieses Kind "natürlich" ein erhöhtes Risiko hat, mit HIV infiziert zu sein - was mir solsche Sorgen macht, da ich bei der oben beschriebenen Putzktion keine Handschuhe trug.


    Zitat

    sina schrieb: .. aber in Erbrochenem kann auch Blut sein (das nicht unbedingt sichtbar sein muss).


    Zitat

    FrauBounty schrieb: Das Problem in solchen Fällen ist häufiger Hepatitis B als HIV


    Zitat

    sina schrieb: Was die Sache mit der offenen Wunde angeht: meine Hände sind extrem trocken und oft zwischen den Finger etwas offen - tut nicht weh, wäre aber in diesem Fall natürlich eine Gefahrenquelle


    Zitat

    Aktenkalmmer schrieb: Ich habe auch keine Fachkenntnisse


    Zitat

    shopgirl schrieb: würde mich jedoch schnellstens gegen Hep impfen lassen


    Zitat

    gemo schrieb: bestimmt bleibt ein Restrisiko



    Zitat

    strlizie schrieb: Eigentlich sollte ein HIV-Test sofort gemacht werden, um nachzuweisen, dass man zu diesem Zeitpunkt noch nicht HIV-infiziert ist. Melden würde ich den Vorgang auch jemandem (gibts für Lehrer auch eine Berufsgenossenschaft?).


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    Lea schrieb: mir würde das Thema auch trotz aller Unwahrscheinlichkeit keine Ruhe lassen.


    Zitat

    gemo schrieb: Hallo Sina,
    ich hoffe ja auch, dass nichts Schlimmes passiert ist. Niemand hat das Ansteckungsrisiko fundiert völlig ausgeschlossen - und kann es auch gar nicht.


    Und daraus ziehst Du die "blöde" Schlussfolgerung, dass nur ich zunehmed von was ausgehe:


    Zitat

    Aktenklammer schrieb: Aber ich weiß auch nicht, was ich davon halten soll, wenn du zunehmend davon ausgehst, dass das Kind infektiös ist,
    weil seine Eltern drogenabhängig sind


    Nein, das habe ich nie getan, wie vernünftige Leute oben lesen können.

    Aber ich weiß jetzt, was ich von "Aktenklammer" halten muss: eine Lehrerin, die dummes Zeug sabbert.
    Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ob solcher Exemplare in unserer Berufsgruppe schämen !
    Ich hoffe, alle "Beleidigten" fühlen sich auch angesprochen und betroffen.


    Ich kann sina nicht mehr Gutes tun, als sie auf ein empfehlenswertes Handeln hinzuweisen. Schließlich hat sie selbst ja Angst und deshalb hier geschrieben.
    Für ihr jetziges Nicht-Handeln muss sie nach dem zunächst zu-schnell-Handeln schlimmstenfalls die Konsequenzen tragen.


    Ich schreibe noch mal, dass ich hoffe, dass es keine Erkrankung gibt. Ist das auch für eine Aktenklammer deutlich genug ?
    Ein Spruch hat in etwa den Sinn "es nützt nichts, dem Ochsen in's Horn zu petzen. Er spürt nichts."


    Ich dachte bisher, wenn jemand das Abitur bestanden hat, dann kann er/sie einigermaßen logisch denken ! Habe ich mich da bei vielen Lehrern und Lehrerinnen getäuscht oder müsste man ihnen das Abitur und alles Gefolgte wieder aberkennen ?


    Diese Auseinandersetzungen hier sind so typische Auseinandersetzungen mit leider zu vielen Lehrerinnen und Lehrern - und ich bin kein typischer Lehrer, gehöre aber verfixt-noch-mal zu dieser Berufsgruppe !


    Ich schreibe hier nur, weil ich hoffe, dass einige die typischen Ungereimtheiten/Problemstellen in der Lehrerschaft bemerken und was ändern/verbessern.


    Für heute ist's genug. Viele Grüße. gemo = Georg Mohr

    @ prä-fixe Heike,


    muss es nicht heißen " den MENSCH-EN erkennen ? Ich meine, beherrschte da jemand/jefrau - gar eine Deutsch-Leherin der Studienstufe - die "Deklination" im Deutschen nicht ?


    Mit post-Grüßen, gemo = Georg Mohr

    Hey, Juristen-Ass,


    noch ne Frage: Darf ich mich durch Deine Formulierung, ich unterläge einer "irrigen Vorstellung" jetzt als "Irrer" beleidigt fühlen - so wie das eselige Etwas aus meiner Formulierung "ist hier dumm gebraucht" schließt, dass ich es als "dumm" beleidige ?
    Fühlt er/sie/es (?) sich vielleicht zu recht "dumm" und reagiert nur deshalb so ?


    Im Voraus besten Dank !


    gemo = Georg Mohr

    Und ich habe alias geantwortet, dass ich mit meiner Willenshandlung des Postens das Recht zur Veröffentlichung im Forum gebe - und gar nichts weiter abgebe.


    Wer hat was stärkeres und schärferes als Kamillentee ? Danke für das Angebot !
    Ich nehm' zuerst den Kamillentee und such mir dann das andere.


    Grüße, gemo = Georg Mohr

    Aktenklammer


    Du hast das Wort "unkompetent" doch gelesen - also existiert es auch.
    Und Du hast den Sinn auch verstanden - also hat es seinen kommunikativen Zweck erfüllt.


    Im Zweifelsfall "lebende Sprache" - schön, wenn Du mir wortschöpferische Fähigkeiten zusprichst.


    Grüße, gemo = Georg Mohr

    Unkompetente Leute haben Unkompetentes zu meinem Anfangsposting von sich gegeben. Lasst doch den Administratoren Zeit, nachzuforschen und zu antworten. Das allein sollte uns interessieren!


    Melosine, soll ich Dich mal so richtig für "dumm" erklären ? Dann müsstest Du Dich ja wohl im Prozess offenbaren und ich könnte meine Argumente zu der Lehrerin X hier in Hessen in öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit der Presse ausbreiten. Jedermann könnte sehen, hören und lesen, von welcher Qualität Persönlichkeit in einigen Fällen unsere Kinder in der Grundschule unterrichtet und VORBILDLICH auf ihr Leben vorbereitet werden.
    Deine Äußerungen hier im Forum "strotzen" nur so die ganze Bandbreite von anscheinenden Ansätzen von Engagement bis zu nicht-rechsstaatlichen und undemokratischen Äußerungen, dazu noch schnellen Vorurteilen.
    Bei einer ernsthaften Überprüfung entsprechend den Regeln für Lehrerinnen und Deinem Amtseid würdest Du ganz tief durchfallen.


    Erklär' doch mal, wie ich überhaupt jemanden beleidigen kann, den ich gar nicht als Mensch erkennen kann und der sich als auf allen Vieren daherwatschelndes tierisches Etwas selbst vorstellt?


    gemo = Georg Mohr

    @ Liebe Mia,


    schade, dass Du mein Statement für meine Rechte "aggressiv" empfindest.


    Schau Dir mal Bescheide der Schulbehörde oder sonstige juristische Korrespondenz an - und hier geht es um eine juristische Frage -, da hab' ich ja noch halbwegs wie ein Lämmchen "gebeten".


    @ pepe,
    setze Deine geposteten Gedanken mal in Relation zu allen publizierten Artikeln und Büchern, deren Autoren alle wollten, dass ihre Gedanken von möglichst vielen Menschen gelesen werden und die Verlage trotzdem ein Cpyright haben - und dann poste uns das Resultat Deiner Schlussfolgerung.


    Meinst Du nicht auch, dass die normalerweise nicht öffentliche Angabe meines Pfades meiner Speicherungen ganz privat bei mir, aber von Dir hier im Forum angegeben sowohl eine Verletzung meiner Rechte als auch Deiner Pflichten ist ? Wollen wir mal die "Regeln" zu Rate ziehen ? Lösche diesen Teil schnellstens !


    gemo = Georg Mohr

    Man unterwirft sich "Regeln" oder Teilen davon nicht, wenn jene rechtsungültig sind.


    Beispiel: Eine schwangere Frau darf im Einstellungsgespräch die Schwangerschaft sogar auf ausdrückliche Frage verneinen, weil diese Frage von den obersten Gerichten als vom Grundgesetz her unerlaubt und damit von vornherein rechtswidrig ist.


    Das Wort "Bringschuld" ist hier dumm gebraucht und völlig unangebracht, weil eine Bringschuld von alleine ohne Aufforderung besteht.
    Ich habe aber eine Aufforderung als Bitte formuliert !


    Wollt Ihr es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und im Falle Eures Verlierens alle Kosten tragen ? Und schön blöd dastehen ?


    Also versuchen wir besser, vorher die Rechtslage zu klären.


    Viele Grüße, gemo = Georg Mohr

    Hallo,


    ich sehe nicht ein, dass das Eigentum an meinen Beiträgen an LEHRERFOREN.de übergehen soll.


    Zitat

    Regeltext: Mit der Übertragung eines Beitrages in das Forum, treten Sie automatisch alle Rechte an diesem Beitrag an die Betreiber des Forums ab.


    Ich widerspreche dieser vorformulierten Behauptung des Rechte-Übergangs an meinen Beiträgen ganz ausdrücklich.


    Ein solcher Rechteübergang erscheint mir auch im Widerspruch zu dem ausdrücklichen Hinweis von LEHRERFOREN.de selbst, dass ich weiterhin die Verantwortung für meine Beiträge trage. Wenn Ihr alle Rechte darüber hättet, dann müsstet Ihr auch alle Verantwortung dafür tragen - und ich keine.


    Zitat

    Regeltext: Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte der durch die Nutzer verfassten Beiträge. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Beiträge nicht gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen.


    Zitat

    Regeltext: Beachten Sie, dass wir nicht verantwortlich sind für den Inhalt der Beiträge.


    Ich sehe und will es so, dass es meine Gedanken und damit mein geistiges Eigentum sind, bleiben und bleiben sollen und widerspreche dem Abtreten jeglicher Rechte an meinen Beiträgen.


    Vermutlich ist diese Behauptung in den Regeln vorn vornherein rechtsunwirksam.


    Bitte klärt das und nennt die Rechtsgrundlagen, auf die Ihr Euch stützt - und ändert den Regeltext, wenn meine Auffassung richtig ist.

    Viele Grüße, gemo = Georg Mohr

    Hallo Sina,
    ich hoffe ja auch, dass nichts Schlimmes passiert ist.
    Aber kein bisher gebrachtes Argument würde mich davon abhalten, den Vorgang und Dein Bedenken auf eventuelle Ansteckung jedweder Krankheit auf dem Dienstweg (Schulleitung; mit Empfangsbescheinigung auf Kopie Deines Schreibens) an Deinen Dienstherren zu melden und um "Veranlassung alles Notwendigen" zu bitten. Dort weiß man besser als alle von uns, was angebracht und für die Behörde notwendig ist. Und falls dort was versäumt wird, ist es später deren Schuld. "Fürsorgepflicht !"


    Hab' auch keine Hemmungen, weil Du vielleicht voreilig unvorsichtig ohne Gummihandschuhe gehandelt hast. Nach meiner Meinung war es nicht "grob fahrlässig" und auf jeden Fall im Dienst und sogar eine wahrscheinlich "notwendige Diensthandlung". Wer hätte es sonst tun sollen. ? Für solche Fälle müssten alle Klassenzimmer "von Amts wegen" mit entsprechenden Handschuhen ausgestattet sein. Ähnliches ist weiter denkbar und notwendig.


    Gleichzeitig würde ich ein Protokoll über den Vorfall und mein Tun anfertigen und es von so vielen Zeugen wie möglich, auch allen Kindern, unterschreiben lassen ("So selbst beobachtet: ...).


    Ich hätte bei so gravierenden Ansteckungsbedenken/-ängsten auch keine Hemmungen, zusätzlich die Großmutter anzusprechen - auch wenn es schwer fällt. Die Sorge um Deine Gesundheit sollte Dir viel wichtiger sein als der evtl. Schreck der Großmutter - die ja weiß, was mit den Eltern ist. Selbst dann würde ich noch unsicher bleiben, ob sie mir alles gesagt und richtig eingeschätzt hat. Würde sie das Gespräch verweigern, würde ich ihr ein Einschreiben mit Rückschein senden oder/und den Vorgang dem Gesundheitsamt schriftlich melden. Mündlich spielen alle die Sache gerne herunter, weil sie sonst Arbeit bekommen.
    In der Abwägung der Gewichte der verschiedenen Aspekte würde ich so vorgehen. Es geht schließlich um die eventuelle Ansteckung mit mehreren lebensgefährlichen Krankheiten !
    Ich denke, ich schreibe zurecht hier Klartext und "schmiere Dir keine Beruhigungen um den Mund".
    Niemand hat das Ansteckungsrisiko fundiert völlig ausgeschlossen - und kann es auch gar nicht.


    Viele Grüße mit allen guten Wünschen, gemo = Georg Mohr

    Hallo sina,


    bestimmt bleibt ein Restrisiko. Deshalb solltest Du neben medizinischen Aspekten auch folgendes tun:
    Den Vorfall der vorgesetzten Behörde schriftlich melden und für eine Dokumentation sorgen! Sollte das große Unglück doch zuschlagen, ist es für Dich wichtig, dass es ein "Dienstunfall" war. Das hat etliche Konsequenzen für Deine eventuelle Versorgung.
    Ich hoffe natürlich, dass Dir nichts passiert ist, aber ganz ausschließen kann es wohl keiner.
    Ein HIV-Test schlägt meines Wissens frühestens ein halbes Jahr nach einer Ansteckung Alarm.


    Alles gute, gemo = Georg Mohr

    @ heike.


    Du musst auch nur "gemo" lesen und schon drehst Du ab.


    War es Dir nicht möglich, aus der Empfehlung an die Refs, ihre Prüfungsordnung intensiv zu lesen, eine Hilfestellung zu erkennen, dass sie um ihre Rechte Bescheid wissen und nicht über'n Tisch gezogen werden ???!!!


    gemo = Georg Mohr

    Femina
    Alles OK und "verziehen"!


    Vielen Schulen nehmen sich tatsächlich diesen unerlaubten Freiraum, von sinnvoll Vorgeschriebenem abzuweichen.
    Nachdem ich gleich im ersten Dienstjahr versetzt wurde und an der zweiten Schule vieles völlig anders als an der ersten als "Gesetz" mündlich präsentiert bekam, war ich doch ziemlich erstaunt und habe gefragt wo das steht. Siehe da, eine dritte Version war die Geschriebene. Seither schaue ich immer selbst nach. Das kann ich sehr als Empfehlung weitergeben.


    Im Gegensatz zu vor 30 Jahren ist heute die Internetsuche möglich. Im Zweifelfall die Suche anfangen mit: www.land.XXX.de und zum "Schulministerium" oder wie immer es jeweils heißt weitersuchen, dann etwa "Schulrecht".
    In allen (!!!) Schulen gibt es etliche Jahrgänge der amtlichen Bekanntmachungen der Schulministerien (Amtsblätter).
    Die Lehrerverbände vertreiben immer wieder Bändchen mit den wichtigen Rechtsvorschriften für die Schule.


    Allen ReferendarInnen empfehle ich, sich die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den eigenen Gebrauch schriftlich zu besorgen und mit Lineal und Bleistift durchzulesen. Dann wisst Ihr, wie Eure Angelegeit wirklich geregelt ist.


    Mir scheint, nirgends gibt es so viele "Gerüchte" wie im Schulbereich.


    Sternchen,
    wenn Femina nicht gerade so nett gesagt hätte, dass sie noch ziemlich "ahnungslos" gerade erst anfängt, hätte ich es wirklich schlimm gefunden. Es gibt viele gestandene LehrerInnen mit solcher Meinung.
    Und ich denke, meine entsprechende Bemerkung gehörte dahin, wo der Auslöser stand.
    Es ging überhaupt nicht um Sinn und Unsinn des Beamtentums, sondern um Rechsstaatsbewußtsein und Direktorenbefugnisse.


    Viele Grüße, gemo = Georg Mohr

    alias, "wunderbar" Dein Vorgehen !


    Hermine, Du hast mich missverstanden: Ich lies nie "die Klassenarbeit" aus diesem Form-Grund nachschreiben - dann hätte ich sie ja auch neu bewerten müssen.
    Im Rahmen der üblichen "Verbesserung/Berichtigung" mussten die Schüler die ganze Arbeit in sauberer Form mit Rand, Absätzen und vollständigem Kopf komplett neu schreiben, auch wenn die Arbeit nur wenige Fehler enthielt - wenn sie schlampten zweimal.


    Manchmal habe ich randlose Schriftstücke demonstrativ gelocht und erst mal behauptet, dass da Buchstaben fehlen - aber dann nicht abgezogen. Die Veranschaulichung tat gut.


    Nach meiner Erfahrung nutzt x-mal sagen wenig - es muss zusammen häufig eingeübt werden - "in Fleisch und Blut übergehen". Dazu gehört von Lehrerseite Geduld, aber sie zahlt sich durch gesparte Nerven in Zukunft aus.


    Meinen Schülern versuche ich den Sinn des Übens am Beispiel der Astronauten klar zu machen: Es sind von vornherein mit die klügsten Köpfe, körperlich topfit - und sie durchlaufen trotzdem eine lange Übungsphase ("Training") aller denkbaren Situationen, damit sie im Ernstfall auf bestimmte Signale fast automatisch reagieren können, weil weder Zeit zum Grübeln noch zum Nachschlagen in der Gebrauchsanleitung bleibt. Das sehen alle (?!) ein. Auch Kollegen und Eltern verdeutliche es so.


    In mangelnden Übungssphasen / Selbstprobierphasen sehen ich einen der wichtigsten Mängel in unseren Schulen.
    Viel zu oft wird nur "Stoff dargeboten"/erklärt, kurz gefragt "Hat noch jemand eine Frage? " – natürlich spontan kaum – und im Stoff weitergegangen. Fast Vorlesungen. (Ich behaupte nicht "überall" !!!)


    Im Übrigen bin ich auch der festen Überzeugung, dass das Einhalten bestimmter nötiger Formen schon in der Grundschule gefestigt gelernt sein müsste. Aber was machen, wenn nicht ? Nachholen, damit das Problem sich nicht bis ins Erwachsenenleben zieht. Ich bekomme Elternbriefe, die von der linken Schnittkante des Papiers bis zur rechten Schnittkante beschrieben sind. Nie in der Schule gelernt ?!


    Großes Fazit: Benoten darf ich erst, was ich vorher bis zur "Festigung" erklärt habe und üben habe lassen (Zitat aus der hessischen Verordnung zu Klassenarbeiten). Das sollte auch für eventuelles Abnoten wegen verschuldet (!) schlechter Form gelten – nicht bei feinmotorischen Störungen.


    Viele Grüße, gemo = Georg Mohr

    Nochmal hallo,


    Zitat

    ... der Hinweis auf angebliche Ungerechtigkeit den anderen gegenüber kam in meinen Gesprächen mit den Fachlehrern und inzwischen auch der Schulleitung oft.


    Ich könnte wetten, ohne es gelesen zu haben, dass auch das Berliner Schulgesetz in seinen Grundsatzerklärungen auf die "individuelle Förderung eines jeden Kindes" hin formuliert ist. Also pure Ausrede und - juristisch gesprochen - gesetzwidrig sogar.
    Juristen erklären den "Gleichheitsgedanken" des Grundgesetzes immer so, dass er fordert "Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden." Das Kind ist ungleich zu denen, die keine Dyskalkulie haben. Schon Jesus soll in einem Gleichnis von dem Hirten gesprochen haben, der sich um ein bedürftiges Schäflein mehr gekümmert hat als um all die anderen. Demnach eine alte Menschheitsweisheit: Gerecht ist es, wenig Unterstützung dem zu geben, der wenig braucht, aber viel Unterstützung demjenigen, der besonders hilfebedürftig ist. Nicht alle nach Schema F über einen Kamm scheren.


    Zitat

    Der Fachlehrer meiner Tochter rief gestern abend bei uns an, ganz besorgt! Meinte, daß Kind hätte bei solchen psychischen Belastungen Auszeiten verdient!
    Er schlug vor, die Klassenarbeit einfach nach Hause zu schicken. In Absprache mit der Schulleitung wird (inoffiziell, deshalb lest es schnell, ich werde es wieder löschen) auf eine adäquate pädagogische mündliche Note geachtet werden, so daß trotz schlechter Arbeiten die Mathematik- (und in diesem Zusammenhang auch die schriftliche Latein-)- note nicht versetzungsgefährdend werden könnte


    Diese Haltung entspricht genau den wohl in allen Bundesländern bestehenden Erlassen zum "Nachteilsausgleich", wonach dem einzelnen Kind mit einer "Behinderung" individuell angepasste Hilfen und Lösungen angeboten werden sollen/müssen.


    Zitat

    ... der "böse Lehrer" ist mir während der letzten Wochen auch nicht begegnet, nur nette Kolllegen, die einfach hilflos sind ...


    ...pädagogisch und menschlich zu handeln und sich dabei sogar noch auf die genannten Vorschriften stützen könnten.
    Sie lächeln Dir bedauernd ins Gesicht und knallen Deiner Tochter die "6" in die Seele.
    Musst Du da nicht mal was uminterpretieren ?
    Aber ich will Dich ja nicht mit Gewalt ins Paradies treiben. Entscheiden tust natürlich Du über Dein Vorgehen..


    Zitat

    .. nur nette Kolllegen, die einfach hilflos sind, aber für die Kinder wirklich das Beste wollen


    Bist Du mit dieser Fehleinschätzung nicht solidarischer mit Deinen Kollegen als mit Deinem Kind ? Nur alternativ möglich.


    Ich hab' ja zunächst "nichts gegen diese Kollegen", die ich gar nicht persönlich kenne, aber Deine Schilderung lässt mich klar Partei für Deine Tochter ergreifen. Und ich weiß halt, was diese Kollegen falsch machen und halte es für gravierend falsch.


    So, jetzt laufe ich wohl "zwangsläufig" wieder Gefahr, als "aggressiv" empfunden zu werden.
    Sei's drum. Die Interessen der Kinder sind mir wichtiger.


    Zitat

    .. kein "Streithansel" für "die" gerechte Sache


    Ich würde nicht für "die" abstrakte Sache kämpfen, sondern konkret Deine leidende Tochter verteidigen. Da berührt es mich schon, wenn Du das "Streithansel" nennst.


    Trotzdem natürlich "schöne Grüße" nach Berlin und anderswo.
    gemo

    Hallo,


    ich kenne die Problematik "Teil-leistungsschwäche / Teilleistungsstörung" besser von der Legasthenie her; aber die Dyskalkulie ist genauso eine Teil-leistungsschwäche - und deshalb beziehe ich mich beispielhaft auf mir dazu bekannte Schulrecht-Texte in Hessen.
    Ich zitiere sie mehr wegen ihres pädagogischen Gehaltes als wegen ihres natürlich hilfreichen juristischen Inhaltes.
    Bundesweit soll (!?) Gleiches in der KMK (Kulusministerkonferenz) für die Dyskalkulie formuliert werden.


    Vorneweg möchte ich rhetorisch fragen: Goethe und Einstein waren erwiesenermaßen "Legastheniker", hatten eine Teilleistungsstörung - waren Sie dumm ? Sicherlich nicht !


    Zitat

    musikatze schreibt: Das Problem liegt ... im Bett mit angeblichen Beschwerden


    Dazu der hessische Schulrechtstext:



    Später wird beschrieben, wie mit diesen Kindern umgegangen werden muss :


    Zitat

    5. Fördermaßnahmen
    5.4 Erfolgreiche Förderung ist nur dann zu erwarten, wenn es gelingt, einen persönlichen, vom Leistungsdruck unbelasteten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern zu gewinnen und dadurch die oft ausgeprägte und verfestigte Entmutigung der Schülerinnen und Schüler zu überwinden.


    "vom Leistungsdruck unbelastet" kann nur "keine Noten = Notenschutz" bedeuten.


    Eine "5" oder "6" sind sozial und das Selbstwertgefühl belastende schlechte Noten. Wieso sollen sie pädagogisch unvernünftig noch zusätzlich zur Belastung durch die Dyskalkulie selbst hingenommen werden ?! "musikatze" hat doch jetzt eindrucksvoll über Monate die Verschlechterung des Zustandes ihrer Tochter gerade durch diese Noten beschrieben. Warum muss man dem Kind bei dieser Belastung noch noch mit "6" in die Seele treten ?


    Es ist auffällig, wie schwer sich Lehrerinnen und Lehrer trotz der beschriebenen gravierenden Beeinträchtigungen mit dem Notenschtutz tun. (Entsch'gung - es folgt ein typischer gemo-Satz:) Die schlechte Note scheint für die Lehrer ganz lebens-wichtig zu sein, denn mit Logik und päd. Engagement dürfte der Notenschutz einem bei diesen Texten doch ganz selbstverständlich einsichtig sein.


    Im Berliner Legasthenie-Erlass steht und muss gleichwertig für Dyskalkulie gelten:


    Zitat

    2 - Zweck der Vorschrift
    Die in diesen Ausführungsvorschriften vorgesehenen Maßnahmen sollen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens befähigen, die dadurch auftretenden Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu überwinden, und es ihnen durch gezielte Förderung und ergänzende Hilfen und angemessene Erleichterungen ermöglichen, eine ihren Fähigkeiten entsprechende schulische Entwicklung und eine ihrem individuellen Leistungsvermögen angemessene Schullaufbahn zu durchlaufen.


    http://www.bvl-legasthenie.de/…ex=schule&subindex=berlin



    Dort findet Ihr

    Zitat

    IV. Maßnahmen in der Oberschule
    11 - Verfahren zur Einleitung von Maßnahmen in der Oberschule
    (1) Je nach der festgestellten Art und Schwere der (Lese- und Rechtschreib-Mathematik- ) Schwierigkeiten entscheidet die untere Schulaufsichtsbehörde, ob auf der Grundlage der Empfehlungen des Schulpsychologischen Beratungszentrums ... unterstützende Maßnahmen nach Nummer 12 in den Klassenstufen 7 bis 10 gewährt werden können.


    13 - Besonderheiten der Leistungsbewertung
    (1) Nummer 8 Abs. 1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Besonderheiten der Leistungsbewertung nur dann festgelegt werden können, wenn gravierende Lese- und Rechtschreibstörungen vom Schulpsychologischen Beratungszentrum gutachterlich bestätigt wurden.
    (2) In den Klassenstufen 7 bis 9 werden die Rechtschreibleistungen in schriftlichen Leistungsnachweisen, ansteigend von Klasse 7 bis 9, zunehmend höher gewichtet. Die individuellen Fortschritte in den Rechtschreibleistungen sind verbal auszuweisen.


    Abgesehen von der Vorschrift der gutachterlichen Feststellung halte ich es auch pädagogisch für sinnvoll, zu seiner Teilleistungsstörung und der seines Kindes zu stehen - wie musikatze es seit Monaten hier tut - und dann alle Rechte in Anspruch zu nehmen.


    Ich erlaube mir zu vermuten, dass der Schulpsychologe von einer "Stigmatisierung" durch schriftliche Feststellung zu den Schulakten abriet und damit die Verantwortung/Entscheidung den Eltern zuschob - es nicht ablehnte, die Dyskalkulie festzustellen -, weil er die ablehnende Haltung der Schulen kennt und musikatze keinen Anspruch auf Papier schreiben wollte.


    Im Ganzen muss ich auch dazu schmunzeln, wie hier eine Lehrerin aber als Mutter die Probleme mit den lieben Kollegen und dem ganzen Scchulapparat beschreibt.


    "musikatze", Du siehst, wie sich die Situation Deiner Tochter verschärft. Trete jetzt entschieden für ihre Schutzrechte ein! Zieh die Notbremse, denn es hätte schon seit langem pädagogisch und vorschriftsmäßig anders mit Deiner Tochter verfahren werden müssen.


    Mich wundert, dass Dir der Berliner Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie nur für andere Kinder passend erscheint. Gerade für solche ansonsten gut begabte Kinder will er sich bundesweit offiziell engagieren.


    Was die materielle Seite "Kosten einer speziellen individuellen Therapie" angeht, habt Ihr Anspruch auf Leistung des Jugendamtes nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) = dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 27 ff (Hilfe zur Erziehung, insoweit Ihr spezielle Aufgaben nicht selbst erfüllen könnt und Fachkräfte braucht) und nach § 35a (Hilfe zur Re-Eingliederung bei drohender oder bereits bestehender seelischer Behinderung). Es handelt sich hierbei um eine Leistungs-PFLICHTdes Staates - und trotzdem muss man darum kämpfen.
    Das Oberverwaltungsgericht in Ba.-Wü. hat schon Eltern zu ihrem Recht und Geld verholfen.


    http://www.kindex.de/pro/index.aspx?mode=gesetze&value=kjhg


    Viele weitere Links zum KJHG = SGB VIII unter www.google.de


    Hier im Raum Frankfurt/Main kenne ich mehrere Adressen von Therapeuten. Es sollte mich wundern, wenn es in und um Berlin keine Fachleute gäbe. Adressen müsste der Landeverband Leg. u. Dyskalkulie haben.
    Aber auch die Jugendämter selbst führen Listen von von ihnen anerkannten Therapeuten.


    Alles Gute, gemo.

    Lieber philosophus,


    es müsste Ihnen auffallen, dass Sie dann, wenn Ihnen die Argumente ausgehen, in Verallgemeinerungen verfallen. Ach hätten Sie doch einfach geschwiegen - kennen Sie den Satz ?


    Ich pflege eine klare und deutliche Sprache. Sie dagegen verdrehen Geschriebenes in dämagogischer Weise. In dem Beispiel "die Bezeichnung WAR 'Höhere Schule'" machten Sie mal eben daraus "Sie BEVORZUGEN den elitären Begriff 'Höhere Schule'".


    Die Aufforderung zur Mäßigung kann ich nur an Sie deutlich zurückgeben !


    Piep-piep-piep wir ham' uns alle lieb und schwatzen drauf los ?


    Grüße, gemo

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