Beiträge von gartenzwerg

    Hallo,


    auch wenn ich für die Sek 1 nicht wirklich mitreden kann, unterrichten wir ja in der Grundschule ebenfalls einen Großteil der Fächer fachfremd.


    Meine Tipps:
    1. Einlesen in die Richtlinien und Lehrpläne. Vielleicht hab ihr sogar schulinterne Arbeitspläne in irgendwelchen Ordnern? Dazu könntest du die Kollegen der Fachkonferenzen fragen.
    2. So schnell wie möglich die entsprechenden Lehrwerke samt Zusatzmaterial in die Finger kriegen - ein gutes Lehrwerk strukturiert dir auch fachfremden Unterricht gut vor und ist eine enorme Erleichterung.
    3. Unbedingt einen guten Kontakt zu den Kollegen in der Jahrgangsstufe herstellen - je nachdem wie die drauf sind, lässt sich eventuell gut im Team planen und du lässt dich die erste Zeit einfach mal ein bisschen mit "durchschleppen", was das Fachliche angeht - vielleicht hast du dafür im Gegensatz dazu als Junglehrer ein paar neue Methoden für die alten Hasen parat. Im Jahrgang parallel zu arbeiten und vor allem auch parallel Klassenarbeiten zu schreiben und gemeinsam den Bewertungsschlüssel festzulegen, sichert dich als Neuling extrem ab. Wenn sich Eltern beschweren, die Arbeit war zu schwer, weil ihr Sprössling eine 5 hat, kommt es immer gut, zu sagen: ""Die gleiche Arbeit haben 100 Kinder in vier Klassen geschrieben und es waren insgesamt nur 5 Fünfen dabei."
    4.Tausch dich mit deinen Ref-Kollegen aus. Die werden vielleicht noch ein paar schöne Reihen irgendwo für dich haben, die bereits erprobt sind.


    LG

    Hallo,


    bei den von dir beschriebenen Malaufgaben haben wir immer nach der Devise "Ganz oder gar nicht" bewertet. Entweder das Ergebnis ist richtig, oder es ist falsch. Wenn du Teilergebnisse gelten lassen willst, würde ich höchstens noch unterteilen in a) richtig gelöste Malaufgaben und b) dazu richtig schriftlich addiert. Dann könntest du pro Aufgabe zwei Punkte geben und wer halt beim Addieren einen Fehler macht bekommt nur einen Punkt bzw. wer einen Malfehler hat, aber trotz falscher Zwischenergebnisse richtig addiert, bekommt auch einen Punkt.


    Bei den Textaufgaben gab es bei uns auch immer 4 Punkte: einen für die richtige Frage, einen dafür, die richtige Aufgabe zu bilden, einen, diese auch richtig zu lösen und einen für die richtige Antwort. Wurde eine Aufgabe z.B. richtig gebildet, aber falsch gelöst und taucht diese falsche Lösung in der Antwort wieder auf, bekommt das Kind trotzdem 3 Punkte.
    Ist die Aufgabe komplexer (also müssen z.B. zwei Rechnungen gebildet und gelöst werden, gibt es entsprechend 6 oder sogar 8 Punkte für die Textaufgabe.


    Darüber herrscht bei uns im Kollegium auch Konsens, d.h. alle machen es gleich. Dann hat man auch nicht die Diskussionen mit Eltern, warum der eine so und der andere so bewertet.


    Bin aber auch gespannt, wie das an anderen Schulen gehandhabt wird!


    LG

    Wisst ihr, ob es möglich ist, dass die Kinder zwischen den beiden Kassen wechseln. Also, wir sie erst gesetzlich versichern lassen und sie dann doch zurück in die Private nehmen, wenn wir das für nötig halten.


    Die Option wollten wir uns auch offen halten, und zwar über eine Anwartschaft. Dann zahlst du einen geringen Monatsbeitrag und das Kind kann trotzdem bei Bedarf ohne Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln. Eine Kollegin sagte mir, das ginge. Allerdings leider nicht bei meiner Versicherung. Frag doch mal nach!


    LG

    Hallo,


    wir haben meine Tochter über meinen Freund gesetzlich krankenversichert. Ich finde den Hickhack und Papierkrieg mit Beihilfe und Krankenversicherung für mich alleine schon nervig genug, da brauche ich das nicht doppelt. Und oft genug bleibt man am Ende doch auf irgendwelchen Kosten sitzen. Deshalb Versicherten-Karte übern Tresen und fertig.
    Was wir allerdings gemacht haben: eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer für knapp 7 Euro im Monat. Denn wenn wirklich mal was ernstes ist, dann fühle ich mich damit schon besser. Hätte sich nach U1 und U2 jedoch rausgestellt, dass unsere Tochter von Geburt an irgendwelche Krankheiten hat, hätten wir sie auch sicher über mich privat versichert.
    Was ich aus dem Freundeskreis (gleiche Konstelllation) weiß, ist, dass es einmal Schwierigkeiten mit der Bewilligung einer Mutter-Kind-Kur gegeben hat. Da konnten sich private und gesetzliche Versicherung nicht einigen, wer wieviel für wen übernimmt und so wurde am Ende eine Vater-Kind-Kur daraus.


    LG

    Hallo zusammen,


    die Frage ist zwar im Moment noch rein theoretischer Natur, aber beschäftigt mich trotzdem, da sie auch nicht ganz unrealistisch ist.


    Ab März 2012 werde ich im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder arbeiten, und zwar mit den maximal erlaubten 75% (in der Primarstufe sind das 20 Unterrichtsstunden). Ich bin also Teilzeitkraft. Da böte es sich für die Schulleitung ja an, mich bei Not am Mann auch mal ne Stunde länger dazubehalten. Das wäre ja dann Mehrarbeit. Als Teilzeitkraft müsste ich diese ja ab der 1. Stunde vergütet bekommen. Auf der anderen Seite arbeite ich aber mit 20 Stunden ja schon das erlaubte Maximum, da könnte sich das LBV ja theoretisch mit der Bezahlung der 21./22./.23....Stunde querstellen. Was würde das also für mich konkret bedeuten? Bin ich vor Mehrarbeit gefeit, weil ich gar nicht mehr machen darf? Oder müsste ich die unbezahlt machen?


    Danke fürs Kopfzerbrechen!


    LG Gartenzwerg

    Hallo,


    in NRW kriegen wir immer noch stolze 30%...


    Auf der Homepage des VBE steht unter dem Kapitel Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld folgendes:


    " Dienst- und besoldungsrechtliche Auswirkungen
    Der Anspruch auf Beihilfe bleibt während der Elternzeit erhalten. Das gilt auch für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts besteht für gesetzliche Krankenkassen keine Verpflichtung, Beamte in der Elternzeit beitragsfrei in der Familienversicherung des Ehegatten mitzuversichern. Beamte in der Elternzeit können einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von mtl. 31 € erhalten, wenn ihre Bezüge vor Beginn der Elternzeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung lagen. Der Antrag ist an das LBV zu richten.


    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung wird durch eine Beurlaubung im Monat Dezember nicht berührt. Das Weihnachtsgeld wird zwar grundsätzlich für jeden vollen Monat in dem keine Bezüge zustehen um 1/12 gekürzt; diese Kürzung entfällt aber für die Elternzeit bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes.


    Die Elternzeit hat keine Auswirkungen auf das Besoldungsdienstalter und unterbricht nicht das Aufsteigen in den Lebensaltersstufen. "



    Dank Schwangerschaftsdemenz und Stillnebel bin ich aber z. Zt. zu blöd, diesen Passus richtig zu verstehen - wäre mal dankbar für eine Übersetzung ins Hochdeutsche!


    LG

    Hallo zusammen,


    bin seit Mai diesen Jahres aus einer Vollzeitstelle heraus als Beamtin für ein Jahr in Elternzeit gegangen und fange im März 2012 mit 75% Teilzeit wieder an zu arbeiten. Weiß jemand, ob mir trotzdem die Sonderzahlung für den Monat Dezember 2011 zusteht? Und falls ja, in welcher Höhe? Und hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Elterngeld?


    Danke,
    Gartenzwerg

    Hallo,


    ich bin Beamtin und mein Kind (8 Wochen alt) somit ja zu 80% beihilfeberechtigt. Nun haben wir sie aber der Einfachheit halber über meinen Lebensgefährten gesetzlich familenversichert. Jetzt frage ich mich: Nutzen dem Kind irgendwann mal die 80%? Klar könnte ich wahrscheinlich ein Privatrezept oder eine Rechnung bei der Beihilfe einreichen, wenn ich mal eins bekomme, aber in der Regel zahlt die Beihilfe ja auch nur das, was die GKV übernimmt, oder?


    Gibt es hier jemanden in der gleichen Konstellation und hat schon mal für sein Kind einen Beihilfeantrag ausfüllen können? Nur interessehalber.


    Gartenzwerg

    Hallo,


    hab das Prozedere hier in NRW gerade selber durch, bin auch unverheiratet mit Kind... Elender Papierkrieg!


    Bei uns kommt auch noch dazu, dass mein Lebensgefährte und ich auch noch getrennte Wohnsitze haben, aber ich bekomme beide Stufen des Familienzuschlags. Das LBV hat einen Fragebogen um festzustellen, ob ich mit 184 Euro Kindergeld, Familienzuschlag Stufe 2 (98 Euro irgendwas) und dem Unterhalt des Vaters über oder unter dem Grenzsatz von 677 Euro liege. Falls ja, bekommt man auch unverheiratet beide Stufen des Familienzuschlags.


    Da es in einer laufenden Beziehung ja gar nicht so leicht ist, zu sagen, wieviel Unterhalt der Vater jetzt tatsächlich zahlt (ist ja halt nach Bedarf halbe-halbe), musste ich eine Gehaltsabrechnung von ihm einschicken. Anhand seines Netto-Gehalts wurde nach der Düsseldorfer Tabelle für Scheidungsfälle geguckt, wieviel Unterhalt er zahlen MÜSSTE, und das wurde dann einfach so als Zahl festgesetzt.


    Hoffe, das hilft dir doch noch weiter!


    LG

    Hallo - mein erster Post hier!


    Ich habe nach längerer "Übungszeit" in der ersten Ferienwoche NRW endlich positiv getestet und freu mich riesig. Trotzdem rast seitdem das Gedankenkarussell und kommt nicht wirklich zum Stillstand


    Ich hatte vor den Ferien eine 4, sollte eigentlich nach den Ferien eine 1 übernehmen. Elternabend, Kennenlerntreffen mit den Kindern - alles schon unter meiner Regie gelaufen.


    Wann sollte ich eurer Meinung nach meiner Chefin mitteilen, dass ich schwanger bin???


    a) sofort.
    Will ich eigentlich nicht, weil ich grad mal in der 6. Woche bin und mir alles noch viel zu unsicher ist. Ich hab ja auch noch nicht mal meinen Mutterpass.


    b) nach der 12. Woche.
    Würde ich gerne, aber dann hab ich grade mal seit Wochen eine 1. Klasse und fehle sofort wieder wegen BAD, das bringt nur Unruhe rein und ich finde es weder den Kindern, den Eltern, den Kollegen und meiner Chefin gegenüber fair, denn vielleicht will sie mir unter diesen Umständen ja gar keine 1 mehr geben (es gibt eine 28 Std-Kraft ohne Klassenführung bei uns, allerdings hat die auch nur einen Jahresvertrag)


    c) 1, 2 Tage vor der Ferienkonferenz in der letzten Ferienwoche.
    Im Moment am ehesten mein Favorit, aber auch nicht unkompliziert.
    Vorteile: Meine Chefin könnte - allerdings sehr kurzfristig - ihre Planung überdenken und ggf. ändern. Ich bin dann immerhin schon in der 10. Woche und könnte hoffen, dass ich die letzten zwei auch noch überstehe.
    Nachteile: WENN ich dann noch die 1 kriege, bin ich wegen BAD und Warten auf Ergebnisse in der ersten Schulwoche, also auch am Einschulungstag nicht da. Da brodelt in der Elternschaft sofort die Gerüchteküche und für die Kinder ist es auch doof.
    Wenn ich die 1 nicht kriege, hat die Kollegin kaum noch Zeit, sich auf irgendwas vorzubereiten. Um Geheimhaltung im Kollegium brauch ich dann auch nicht mehr zu bitten, denn wenn ich die 1 nicht kriege, weiß eh jeder was los ist.


    Schwierig, oder???
    Wie würdet ihr euch in meiner Situation verhalten?
    Danke für eure Meinungen!


    LG
    Gartenzwerg

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