Beiträge von Olfri

    Das war eher eine sinnlose Nachfrage, da die Frage nach Lektüre des ganzen Threads keinen Sinn gemacht hat. Dass es angestellte Lehrkräfte gibt, weiss ich selbst nur zu gut - war jetzt 2 Jahre lang mit befristeten Jahresverträgen angestellt, soll nun aber zum 13.09. ins Beamtenverhältnis übernommen werden - sofern die Gesundheitsprüfung erfolgreich absolviert wirt.


    Das hat aber mit dem Thema des Threads, genau wie die Frage, garnix zu tun. ;)



    GKV geht nicht, da sie noch nie eingezahlt hat, immer in der PKV (Familie) war, zudem keinen Anspruch auf ALGII oder irgendwas hat und auch kurz vor der Geburt keine PKV wechseln kann. Bleibt nur die 100%, das Runterfahren des Tarifs (immer noch wahnsinnig teuer, da unter 35, weiblich und schwanger) oder eine Heirat. Soweit sind wir schon.

    Zitat

    Original von Susannea


    Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.


    DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!


    Das ist unsere Hoffnung. Die Rechtsberatung des BLLV ist eingeschalten, der Personalrat ebenso und mal sehen was sich da noch machen lässt...

    Hallo,


    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht, für eine Verbeamtung hat die Note leider nicht ausgereicht. Sprich, sie wird jetzt zum 13.09.2010 arbeitslos, wobei ihr Mutterschutz schon am 20.08.2010 beginnt. Jetzt stellt sich natürlich die Frage - was ist mit der Krankenversicherung? Ihre private Krankenversicherung kann so nicht weiter bestehen, da es sich um einen Anwärtertarif handelt, der ab 13.09. nicht mehr greift. Auch die Beihilfe von 50% fällt dann weg. 100% selbst versichern ist nicht möglich, da sie sich das einfach nicht leisten kann. Sie wird jetzt in jedem Fall aufs Arbeitsamt dackeln und sich dort informieren, wie es weitergeht. Aber angeblich ist ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung aufgrund einer bestehenden Behandlung (Schwangerschaft) auch nicht so einfach möglich. Zudem wird sie auch keinen Anspruch auf ALGII haben, da ich mit ihr zusammen wohne und zu viel verdiene.


    Es kann doch nicht sein, dass ihr nichts anderes übrig bleibt, als sich privat voll versichern zu müssen - da frisst ja dann die Krankenversicherung beinahe das komplette Elterngeld auf...???


    Vielen Dank schon mal für Eure Mühe...Ach ja, und deswegen heiraten möchten wir auf die Schnelle eigentlich auch nicht...


    LG
    Olfri

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