Widerspruch Zuweisung Studienseminar

  • Hallo Zusammen,


    ich habe folgendes Problem:
    ich wurde einem Studienkreis zugewiesen, den ich leider an 2. Stelle der Auswahlliste angegeben hatte und möchte nun aber auf keinen Fall dort hin, sondern unbedingt in die Stadt meiner ersten Wahl!
    Daher werde ich jetzt Widerspruch einlegen, frage mich aber, wie es das begründen soll...
    Ich hatte, meiner Meinung nach schon viele gute Gründe angegeben, warum ich in die Stadt meiner Wahl eingeteilt werden sollte (familiäre Bindung, Beziehung, ...), aber leider hat es eben nicht geklappt.


    Wer kann mir hier Tips geben? Hat ein Widerspruch Chancen, mit welcher Begründung?


    Danke,
    esusa

  • Hi, also ich kann erfahrungsgemäß sagen, dass du dich recht glücklich schätzen kannst an deinen 2. Wunsch zu kommen. Mit Angabe der Wünsche erklärst du dich automatisch bereit auch einen eventuellen Umzug... in Kauf zu nehmen, so ist es zumindest bei den festen Stellen später. Es geht vielen sogar so in BaWü, dass sie GAR NICHT an ihre "Wunschbezirke" kommen, sondern irgendwo hin. Soweit ich weiß hat man in BaWü nur das Recht auf einen Refplatz, nicht aber die Garantie auf den Wunschbezirk. Insofern denke ich, dass du wenig Chancen haben wirst bei einem Widerspruch. ich kennen aber Kollegen, die eine Refstelle ausgeschlgen haben und dann ein Jahr gewartet haben. Aber ich glaube auch dann hat man nicht die Garantie, dass man dahin kommt, wo man will. Freunde und familiäre Bindungen geben soweit ich weiß keinen Sozialpunkte, nur wenn du verheiratet bist, Kinder hast oder jemanden pflegst...Aber versuchen kannst du es ja mal...Vielleicht kannst du ja auch tauschen mit jemanden, der deinen Stelle will???


    Wenn ich mich irre, sorry;-)


    LG Otti

  • Hallo Ottihase,


    danke für deine Rückmeldung!
    mein Problem ist, dass meine 2. Wahl eine KATASTROPHE ist,
    da mir da leider ein Fehler unterlaufen ist...


    Ich versuche es mit dem Widerspruch und schaue nach Tauschpartnern, aber da will, soweit ich gehört habe, niemand hin ...


    Falls jemand noch einen Tip für den Widerspruch hat, lasst es mich bitte wissen.


    Danke!
    Esusa

  • Ich würde mal gelinde gesagt meinen, dass du da leider Pech gehabt hast.


    Du kannst um Umsetzung bitten und deine Gründe angeben, das ist aber auch schon alles.


    Niemand (!) hat das Recht auf einen ganz bestimmten Seminarort, es gibt nur eben Fälle, für die die Chancen besser stehen und eine Beziehung am Ort und Familie (sorry, aber ist nunmal so) hat fast jeder. Danach kann's nicht gehen.


    Demnach hast du gar keine Möglichkeit, der Zuweisung zu widersprechen bzw. bedeutet das dann bloß, dass du die Stelle nicht annimmst. Das kannst du natürlich.


    Du hast kein Recht auf einen bestimmten Ort, demnach auch keine Rechtsgrundlage, kein Druckmittel, keine Grundlage.


    Dass du deinen 2. Ort schlecht gewählt hast ist nunmal komplett deine Schuld und geht ja absolult nicht auf die Kappe der verteilenden Stelle.


    Wie gesagt: Höflich begründet um Umsetzung bitten, die Stelle im doofen Ort annehmen oder eben ganz absagen, das sind deine drei Möglichkeiten.

  • Zitat

    Original von Esusa Hat ein Widerspruch Chancen


    Vergiss es! Falls Dein Seminar weit weg ist, dann zieh' halt um. Wirst es schon überleben, 1 1/2 bzw. 2 Jahre gehen schnell rum.


    Gruß vom Chopper

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