Laufbahnprüfungen

  • Ich muss für meinen neuen Personalbogen (nach einem Schulwechsel) meine Laufbahnprüfungen eintragen.


    Gehe ich recht in der Annahme, dass


    a) das Abitur keine Laufbahnprüfung ist, da das mit dem Thema "Beamter" nichts zu tun hat.


    b) das 1. Staatsexamen keine Laufbahnprüfung ist, da man damit eigentlich nichts greifbares hat (kein Abschuss).


    c) die "Beamtenlaufbahn" mit dem Referendariat beginnt, ich glaube da waren wir so genannte Laufbahnanwärter, das heißt, das zweite Staatsexamen wäre eine Laufbahnprüfung.


    d) und was ist mit der Prüfung zur Verkürzung der Probezeit? Danach wird man ja zum Studienrat. Ist diese Überprüfung dann eine Laufbahnprüfung?



    In der Praxis ist meine Genauigkeit sicherlich nicht relevant, jetzt interessiert es mich aber.


    Danke für Antworten!

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