Wenn ab 35 Grad kein Unterricht in einem Raum angeordnet werden kann, da er als Arbeitsraum gefährlich ist, hat der Schulleiter auch die Verantwortung, dass kein Kollege in solch einem Raum unterrichtet.
(Vortrag im Rahmen eines Gesundheitstages)
Wenn ab 35 Grad kein Unterricht in einem Raum angeordnet werden kann, da er als Arbeitsraum gefährlich ist, hat der Schulleiter auch die Verantwortung, dass kein Kollege in solch einem Raum unterrichtet.
(Vortrag im Rahmen eines Gesundheitstages)
Habe die ganzen Beiträge jetzt erst gelesen. In unserer Stadt hatten Montag bis Mittwoch alle Gymnasien nachmittags hitzefrei, auch die Oberstufe, auch die beruflichen.
Die sind in der Verordnung eigentlich ausgenommen, aber da berief man sich auf die Fürsorgepflicht.
Die Arbeitsschutzverordnung gilt auch für Lehrer, ab 25 Grad soll der Arbeitgeber handeln, ab 30 Grad muss er und die hatten wir in fast jedem Raum. Und Handlungsmöglichkeiten eben wenig.
Ab 35 Grad ist der Aufenthalt im Raun verboten, da kommt der Schulleiter in Teufels Küche, wenn er wegsieht und ein Retttungswagen kommen muss.
Auch an anderen Tagen ist Kino heutzutage gähnend leer.
Bei uns nicht. Im Gegenteil: Letztes Jahr öffnete ein neues Kino und im alten Kino Erweitern sie um 3 Säle. Dazu gibt es noch das Kommunale Kino mit besonderen Filmen. Reservierung im Voraus ist meist sinnvoll. Ich habe eher den Eindruck eines Comebacks. Dazu passt, dass Anfang des Jahres ein Schallplattenladen öffnete, der immer voll ist und daher bald in ein größeres Ladengeschäft umzieht.
Wir haben derzeit das Problem, mit unserem Haushalt die Lizenzgebühren zu stemmen.
Für die Profilfächer brauchen wir neben den Standardprogrammen teure Spezialsoftware.
Bei den Lehrer I Pads hatten wir jetzt den Fall, dass ein Kollege sein geliehenes Dienstgerät privat reparieren lassen musste. Daraufhin gaben die Kollegen, die es eh nicht nutzen, ihr Gerät zurück, weil sie keine privaten Kosten haben wollen.
Zusammengefasst: Geld fehlt für Neuanschaffung, Lizenzen und Reparatur.
Sowohl für Lehrer- als auch für Schülergeräte.
Ich selbst besitze gar kein IPad. Habe mir nie eines geliehen.
Ausgedruckt oder kopiert im Archiv ist Pflicht.
Sowohl heutige Datenträger als auch Dateiformate sind in 40 Jahren nicht mehr lesbar.
In Baden-Württemberg hatten wir SVP. Beim neuen Verwaltungsprogramm ASV konnten wir die SVP Einträge nicht in ASV sichern, SVP wurde von den städtischen Rechnern geworfen, die Daten sind weg.
An meine Examensarbeit käme ich nur durch einen Einbruch in ein Muswum, um die Amiga Disc zum Laufen zu bringen.
Papier ist da eine angenehme und sichere Konstante.
Das sehen wir tatsächlich anders. Vielleicht hätte man das etwas klarer formulieren sollen.
Wenn elektronisch oder fernmündlich entschuldigt wird (und das genügt am 2. Tag), nur dann kann eine schriftliche Entschuldigung zusätzlich unverzüglich verlangt werden.
Bei einer mündlichen Entschuldigung am 2. Tag ist das gar nicht vorgesehen.
Eine Entschuldigung bis Schulbeginn oder am gleichen Tag ist in keinem Fall mehr vorgesehen. Und die Schule kann nicht die Verordnung brechen.
Deswegen ist das, wie Froschgesicht schreibt, eine große Veränderung.
Unverzüglich hieß beu meinem Sohn bis Schulbeginn, bei uns bis 10 Uhr.
Dass unverzüglich wie du schreibst schon immer spätestens am 2. Tag war, hatten dann beide Schulen nicht auf dem Schirm.
Dass man nichts mehr bis zum 3. Tag schriftlich nachreichen muss, sehe ich als Entspannung. Was soll da eine Verschärfung sein? Man kann diese schriftliche Entschuldigung nicht mehr verpeilen.
Alles anzeigenHallo zusammen,
ich habe mich jetzt auch mal angemeldet
Mir ist letztens aufgefallen, dass Anfang Februar das Entschuldigungsverfahren in BW angepasst wurde. Lese ich richtig, dass es keine schriftliche Entschuldigung mehr braucht (zumindest nicht zwingend)? Wurde da bereits bei euch an der Schule darüber gesprochen (BW)?
"Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen."
Das wäre ja eine sehr große Veränderung, aber ich wundere mich, dass es noch nicht kommuniziert wurde, daher weiß ich nicht, ob ich einfach etwas falsch verstehe ;-). Interessant wäre es schön, weil dann endlich dieser Papierkrieg aufhören würde...
Viele Grüße
Im aktuellen Schuljahr haben wir nichts geändert. Wir müssen jetzt zum neuen Schuljahr die Schul und Hausordnung anpassen. Das geht ja nicht auf Zuruf. Das muss durch die GLK und die Schulkonferenz. Daher sind wir davon ausgegangen, dass die neuen Regeln erst zum kommenden Schuljahr wirksam werden.
Am zweiten Tag entspannt auch Schüler und Eltern. Wenn mein Sohn fehlt, muss ich nicht mehr frühmorgens in der Schule anrufen, bzw. der volljährige kranke Schüler kann erst mal ausschlafen.
In der Schule meines Sohnes sind sie schon weiter, da erhalten im nächsten Schuljahr die Eltern einen separaten webuntis Zugang und sollen so ihre Kinder entschuldigen. Die Eltern, die dieses Programm nicht haben (wollen) rufen im Sekretariat an.
Das ist doch mit dem Rest des Beitrages ein Widerspruch in sich. Wenn ein Schüler mit vollkommen verschenkten Noten an eine andere Schule kommt und deswegen auf die Nase fällt, ist doch nicht die neue Schule schuld daran
.
Aber der Schüler ist auch nicht Schuld daran.
Dieser kommt an die neue Schule mit einer guten Mittleren Reife. Und dann stehst du da und behauptest, diese wurde "verschenkt".
Und der Schüler könne nichts.
Und das empfinde ich als elitär. Mittlere Reife wurde nicht verschenkt. Mag das Niveau auch gefallen sein, der Schüler besitzt eine Mittlere Reife. Und wenn diese als gut bewertet wurde, ist es abwertend und nicht pädagogisch, diese Schüler nicht an dieser Position abzuholen, sondern diesen zu kommunizieren, dass sie eigentlich nichts können.
Ich bin der Meinung, dass diese Kollegen sogar die Würde der Schüler verletzen und das macht mich wütend.
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und auch Schüler sind Menschen.
Ihr könnt nix, verletzt meiner Meinung die Menschenwürde. Ein guter Pädagogen weiß das.
Und auf die Idee, dass ihr zu streng seid, seid ihr noch nicht gekommen. Alle Schulen taugen nichts bewerten zu gut, nur wir machen es richtig klingt arrogant und elitär.
Alles Geisterfahrer außer mir.
Vielleicht liegt die Wahrheit ja auch in der Mitte.
Trotzdem gilt: Wenn ein Schüler einen guten Mittleren Abschluss hat, dann hat er schriftlich, dass er gute Chancen hat, wenn er die Schule weiter besucht, einen höheren Abschluss zu erlangen.
Und wenn die neue Schule ihm gleich zeigt, daß er eigentlich nichts kann, ist das für mich elitär und eine pädagogische Katastrophe einem jungen Menschen gegenüber.
Und wenn es am System läge, kann der Schüler auch nichts dafür.
Noch eine andere Sache ärgert mich daran. Wir haben in meiner Stadt mehrere Gymnasien, GS und BBSen. Am Ende verleihen aber alle einen Abschluss mit der ein NC-Fach studiert werden kann und hier ist der Knackpunkt. Schüler aus den (besseren) Gymnasien sind gewaltig benachteiligt.
Was sind denn bessere Gymnasien?
Ob das Abitur an einem humanistischen Gymnasium, einem mathematisch- naturwissenschaftlichen oder einem Technischen Gymnasium erlangt wird, ist ja völlig egal. Alle führen zur Allgemeinen Hochschulreife. Bei den einen ist Latein ein schriftliches Prüfungsfach, bei den anderen Mathematik oder Umwelttechnik. Sonst gibt es keine Unterschiede.
Das verschenken der Hochschulreife durch massives Absenken der Standards? Wenn das bei dir nicht angekommen sein sollte, dann wundert mich wirklich nichts mehr.
Wir haben teilweise 11er, bei denen von 30 Personen um die 25 absolut nicht in die Oberstufe gehören (unabhängig vom Fach). Aber die Zubringerschulen (Gymnasium, GS, IGS, Realschule) verpassen diesen Aspiranten dann tolle Abgangszeugnisse und hier werden diese dann auch mitgeschleift weil man ansonsten wieder das Problem hat, dass am Ende diese WAHLSchule dichtgemacht wird es zu entsprechenden Abordnungen/Versetzungen käme.
Ich für meinen Teil senke überhaupt nichts ab. Ich passe Unterricht an das sich verändernde Klientel an (wertungsfrei gemeint) und bemühe mich redlich aber ich verschenke keine Noten. Wenn das in Konsequenz bedeutet das 25 von 30 plötzlich 0 - 3 MSS Punkte erhalten,
Sorry,
wenn die Schüler die Qualifikation für die 11. Klasse erhalten, können nicht 25 von 30 von dir erfahren, dass der Abschluss von dir eigentlich nicht anerkannt wird und die Schüler nur mangelhaft sind.
Versuche dich mal in die Schüler und deren Eltern hineinzuversetzen.
Wenn es da ein Problem des Übergangs gibt, dürfen die Schüler nicht die Leidtragenden sein. Und dass 25 von 30 Schülern den Abschluss geschenkt bekamen, erscheint doch komplett unwahrscheinlich.
Die Aufgabe des Lehrers ist, die Schüler da abzuholen, wo sie sind. Und nicht zu schimpfen, dass sie nix können. Das ist ja unglaublich.
Mich schüttelt es gerade, dass der Pädagogik-Seminarlehrer so etwas von sich gegeben hat. Schule hat mit der Notengebung auch die Funktion der Selektion und Allokation und die Menschen sind nun einmal unterschiedlich begabt und motiviert. Wenn am Ende alle eine 1 hätten, wie sehe ich dann, wer wirklich zu den Spitzenleuten gehört?
Sarek
Auch hier: Es soll das ZIEL sein, dass möglichst alle möglichst alles verstehen.
Du gehst doch nicht in eine Unterrichtsstunde mit dem Ziel, dass nur die Elite der Klasse dir noch folgen kann!?
Mein ZIEL als Lehrer ist nicht die Selektion, da hätten wir tatsächlich eine andere Berufsauffassung.
Welcher PÄDAGOGE vertritt wissenschaftlich diesen Ansatz, das würde mich wirklich interessieren.
Was ein absoluter Schwachsinn. Selbst, dass alle eine 2 haben ist nicht realistisch. Das würde bedeuten, dass alle die Leistung "voll erbringen" würden. Das ist schon unrealistisch.
Dass eine ganze Klasse eine 1 schreibt, also "in besonderem Maße" die Inhalte abrufen konnte, heißt wohl eher, dass die Klausur zu leicht war und keinen echten Transfer hatte.
Du hast also das ZIEL, dass es einen Schnitt schlechter als 2 gibt?
Du beginnst deinen Unterricht und willst, dass es auch schlechte Noten gibt?
Wohl hoffentlich nicht.
Auf das Ziel, dass möglichst viele Schüler eine möglichst gute Note bekommen, weil sie aus deinem Unterricht möglichst viel mitbekommen haben, kannst du dich aber einlassen, oder? Dass das in der Praxis schwierig ist, weiß ich natürlich.
Alles anzeigenHallo liebes Forum, bald stehen ja wieder ZK an, oder wie ich sie schon jetzt, nach erst 18 Monaten Lehrersein liebevoll nenne: Ramschkonferenzen.
In meinen mehr als 20 Jahren Berufserfahrungen vor der Schule, u.a. als Vertriebsingenieur habe ich in vielen Betrieben, in vielen Abteilungen, Werkstätten und allen möglichen Orten betrieblicher Wirksamkeit unzählige Situationen erlebt, in denen Leute mit ihrem Job überfordert waren, mit den unterschiedlichsten Konsequenzen. Natürlich ist der Grund für Überforderung nicht immer, dass den Leuten Qualifikationen zugesprochen wurden, für die ihnen eigentlich Kompetenzen fehlen, das ist mir klar.
Möchte man wirklich im Flugzeug sitzen und den Piloten, der einen begrüßt, als den S wiedererkennen, der damals mit vier 5en eigentlich niemals die fachgebundene Fachhochschulreife hätte bekommen dürfen? Und der hat nun also ein Studium geschafft, obwohl wir uns damals schon alle im Kollegium sicher waren, dass er nur geschummelt hat und wir ihn bloß nie erwischt haben? Der in den mündlichen Prüfungen, in die wegen seiner schwachen Leistungen musste, so gut wie keine eigenständige Leistung gezeigt hat?
Die Kollegen, die in einer ZK so Dinge sagen wie "Ok, dann mache ich aus meiner 5 eine 4" tun den SuS damit zwar kurzfristig einen Gefallen, langfristig aber imho überhaupt nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Klar. Aber wie findet man die Grenze? Und gute Gründe kann es auch immer wieder geben. Kriegstraumata. Schwieriges Elternhaus. Lange/schwere Krankheit. Usw. Und man kennt als Fachlehrer diese Gründe auch nicht immer.
Ich weiß dann immer nicht so genau, wie ich mich verhalten soll.
Wie seht Ihr das?
Vielleicht bist du ja - und das ist nicht abwertend gemeint - noch zu viel Vertriebsingenieur.
Als Lehrer ist man in erster Linie Pädagoge. Und da geht es auch um Leistung, aber eben nicht nur.
Schule ist kein Wettbewerb, bei dem man durch Selektion die besten herausfischt und die schlechten rauskickt. Es geht darum möglichst vielen Schüler möglichst viel beizubringen.
Im Pädagogikseminar meines Referendariats hieß es: Ihr Ziel muss bei jeder Arbeit ein Schnitt von 1,0 sein. Alle Schüler haben alles verstanden.
Das ist mir (leider) noch nie gelungen.
Also muss man sich permanent hinterfragen, aber natürlich auch die Leistungsbereitschaft und das Leistungsvermögen der Schüler.
Zu der Konferenzsituation: Bei uns wird nachgefragt, ob eine 5, die die Versetzung verhindert, auch eine klare ist. Manchmal kommt es vor, dass ein Schüler in 3 Fächern zwischen 4 und 5 steht, da muss man nicht zwingend immer die schlechtere Note geben.
Ebenso, ob es möglich ist, noch eine 2 oder 3 als Ausgleich zu erhalten, wenn der Schüler auch da womöglich häufiger bei 2,5 eine 3 erhalten hat.
Dann wird die persönliche Situation des Schülers reflektiert, die Sozialpädagogin ist immer dabei. Weil wir Pädagogen sind.
Im letzten Schuljahr wäre beispielsweise sonst ein Schüler durchgefallen, dessen Vater verstarb. Wir Kollegen hatten das nicht mitbekommen.
Da hilft in Baden-Württemberg, dass die Note nicht aus einer rein arithmetischen Berechnung ergibt. Mit diesem Hintergrundwissen war die Leistung des Schülers viel höher einzuschätzen. (Als mein Vater starb, unterbrach ich mein Studium und war eine Zeitlang völlig von der Rolle.)
Wichtig ist bei der Betrachtung der Schüler auch, dass wie schon jemand vor mir schrieb, gerade in den Klassen 8 bis 12 die Schüler mitten in ihrer Persönlichkeitsfindung sind. Daher sind in der Schule Pädagogen am Werk, die Professoren an der Uni haben diese Rolle zumindest in dieser Form nicht mehr.
Die Unschuldsvermutung gibt es ausschließlich im Strafrecht, nicht im Verwaltungsrecht und damit auch nicht im Prüfungsrecht. Natürlich ist es dennoch sinnvoll, da mit einer gewissen Sensibilität hinzuschauen. Aber im Prüfungsrecht sind Erkrankungen glaubhaft nachzuweisen, insbesondere wenn diese erst akut in der Prüfungssituation auftauchen. Auswirkungen bestehender und damit vorab bekannter Erkrankungen sind z.B. kein hinreichender Grund für einen Prüfungsabbruch, nachdem diese erst einmal angetreten wurde.
Doch, gerade heute beim Regierungspräsidium nochmal nachgefragt. Die Schülerin, die immer wieder Krampfanfälle hat, schreibt ganz normal die Nachprüfung, wenn sie während des Abitursceinen Anfall bekommt. Das wäre eine Auswirkung einer bestehenden Erkrankung und zu Prüfungsbeginn fühltvsich die Schülerin noch in der Lage mitzuschreiben. Die Anfälle sind nicht vorhersehbar.
Der Beginn des Abiturs heute war ohne Zwischenfälle.
Bei uns ist eine Schülerin bei der Abiturprüfung zusammengebrochen. Natürlich durfte sie die Prüfung wiederholen.
Ein anderer hatte in der Berufskollegabschlussprüfung einen Migräneanfall und dadurch Sehstörungen und Kopfschmerzen. Durfte auch wiederholen.
Auch wenn Prüfungen sind. Wir sind eine pädagogische Einrichtungen und Krankheit darf nicht zu einer schlechten Note führen.
Natürlich kann man einen Migräneanfall simulieren, aber in unserem Rechtssystem gilt zuerst die Unschuldsvermutung.
Da wir Abendunterricht haben, kommt man bis 21 Uhr rein, raus durch eine Nottür Tag und Nacht. Am Wochenende nur die Schulleitung.
Unentschuldigte Fehlzeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung nicht erbrachter Leistungen, sondern sind Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen die Schulpflicht. Diese können entsprechend angemahnt werden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Im Rahmen einer genauen Betrachtung des Falls und der Einbeziehung der Schulsozialarbeit hoffe ich. Klingt nämlich sehr juristisch. Nicht vergessen: Schulen sind soziale und pädagogische Einrichtungen. Bewusst noch nicht der normale Arbeitsplatz.
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