Beiträge von German

    German: Nicht immer entscheidet der Lehrer alleine, was wieviel zählt. Meistens regelt das die Fachkonferenz.

    Ich bin jetzt an meiner vierten Schule. In die Notengebung hat mir noch keiner reingeredet. Da gäbe es bei uns auch keine Einigkeit (obwohl wir uns gut verstehen)

    In meiner Klasse werden dem Zeugnis übrigens Beiefe beigelegt, in denen die Eltern über die Arbeitsmoral der Schüler informiert werden.
    Hausaufgaben, Arbeitsmaterialien, Heftführung). Die Briefe müssen unterschrieben wieder vorgezeigt werden. Wichtig: es gibt auch positive Rückmeldung, also Lobesbriefe der Schule an die Eltern.

    Heißt das in NRW wirklich "schriftlich Note"? Eigentlich müsste das dann Klassenarbeitsnote heißen.

    Wir haben eingetrichtert bekommen: alles, was geSCHRIEBen steht, zählt zur schriftlichen Note, alles, "was aus dem Mund kommt", zur mündlichen :tongue:

    Ich hatte noch Lehrer, die schriftliche Tests zur mündlichen Note zählten, dies würde ich mir heute nicht mehr gefallen lassen. Ich bin aber zum Glück kein Schüler mehr ;)

    Was im Heft geSCHRIEBen steht ist eine SCHRIFTLICHE Leistung.

    DU entscheidest, allerdings zu Beginn des Schuljahres, wie viel die Heftnote zählt.

    Werte doch ab nächstem Schuljahr die Heftnote wie eine zusätzliche Klassenarbeit. In einer 6. Klasse ist das pädagogisch vertretbar, da die Schüler das strukturierte Mitschreiben ja lernen müssen.

    Wieviel zählt die Heftnote deerzeit bei dir?

    Meine eigene Telefonnummer gebe ich nicht heraus. Meine Mail nur an Oberstufenschüler und Berufskolleg.

    In der Klasse, in der ich Klassenlehrer bin, gibt es viiiiiele Problemfälle.
    Beide Elternteile, liebe Referendarin, gibt es von 30 Schülern in KEINEM Fall mehr. Und der vorhandene Elternteil ist tatsächlich, besonders bei Problemfällen, sehr selten erreichbar. Ich rufe oft alle 15 Minuten an, bis jemand zuhause ist, daher die eher ungewöhnlichen Uhrzeiten, die ich normalerweise auch als Freizeit von Eltern und Lehrer ansehen würde.

    In meine Sprechstunde würde von denen keiner gehen und meine Nummer rücke ich bewusst nicht heraus.

    Wenn die Schüler (auch nach Aufforderung!) nicht mitarbeiten oder kein Arbeitsmaterial dabeihaben, verweigern sie ihre Leistung. Leistungsverweigerung ist benotbar. Denn so wie du es geschildert hast, geht es nicht um die stillen und schüchternen, sondern diejenigen, die Leistung bewusst verweigern.

    Wenn der Schüler richtig antwortet und danach weitermalt, dann kann man über die Leistungsnote nichts machen.

    Nachdem sich niemand zum Thema `Besuche bei Eltern`geäußert hat (habe ich auch noch nie gemacht, hätte mich aufgrund von Medienberichten aber interessiert, wer von euch das macht), komme ich zu einem für mich immer aktuellen Thema.

    Es ist für mich ganz normal, dass ich permanent Telefonate mit Eltern von zuhause aus führe. Zu Schulzeiten sind diese nicht erreichbar.

    Nicht selten finden diese Telefonate nach 22 Uhr statt (vorher keine Erreichbarkeit)

    Wie handhabt ihr das. Lasst ihr die Telefonate ganz bleiben und lasst über das Sekretariat gleich Briefe schreiben? Lasst ihr sie nach einer bestimmten Uhrzeit bleiben?

    Wer bezahlt mir diese Telefonate oder sind sie mein Privatvergnügen als Klassenlehrer? (nur um diese Schüler geht es, für diese habe ich ja eine spezielle Verantwortung) Kann man das mit Schule/Regierungspräsidium/Finanzamt abrechnen? Die Frage klingt spießig, im Schuljahr kommen aber bestimmt 100 Telefonate zusammen und ich seh das irgendwie nicht mehr ein. Ich habe immer schwierige Klassen mit vielen verhaltensauffälligen Schülern als Klassenlehrer (2-jährige Berufsfachschule)

    Danke für Antworten!!!

    In Klasse 6 würde ich das nicht beim UB machen. In der Oberstufe ist dies vielleicht eher möglich, aber nicht empfehlenswert.

    Ich lasse übrigens nur den Hauptfehler berichtigen und schaue, ob dieses Problem in der nächsten Arbeit noch in dieser Weise vorhanden ist. (Schüler A: HF , dass/Schüler B HF Groß-und Klein/Schüler C HF Kommafehler usw.) Damit habe ich bessere Erfahrungen gemacht als mit der widerwilligen Korrektur der gesamten Arbeit. Und die Schüler verbessern sich oft in diesem Bereich, in dem sie die Fehler machten.

    Ich habe in letzter Zeit wieder viel über Hausbesuche von Lehrern gelesen, hier im Forum aber nur Förderschulen betreffend.

    Bei einigen Schülern würde ich gerne zu dieser Methode greifen. (2-jährige Berufsfachschule, aber auch TG 11)

    Macht jemand von euch schon Hausbesuche? Wie ist da überhaupt die Rechtslage? (von wegen Versicherung usw., dass die Eltern einverstanden sein müssen, ist klar)

    Manchmal wäre es schon gut, wenn man familiäre Hintergründe und Arbeitsmöglichkeiten der Schüler besser kennen würde oder wie ist eure Meinung dazu.

    Wie sieht es eigentlich jetzt aktuell mit LRS in Baden-Württemberg aus.

    Im Zeugnis darf nichts mehr stehen, schrieb Lolle bei einem anderen Thema.

    Mein letzter Stand ist, dass der alte Erlass nicht mehr gilt, aber übergangsweise dennoch angewendet wird. Dieser Zustand besteht aber schon einige Jahre, da müsste sich doch jetzt mal was tun. Oder gibt es da schon Neues.

    Derzeit habe ich eine Anfrage eines Schülers einer zweijährigen Berufsfachschule. Ein aktuelles Attest hat er mir (Klassenlehrer + Deutschlehrer) abgegeben. Was kann ich nun konkret für diesen Schüler tun?

    a-aufgrund der LRS-Rechtslage

    oder

    b-im Sinne eines Nachteilsausgleichs für Behinderte

    Mir (selbst Deutschlehrer) fällt auf, dass ich in meinen anderen Fächern GGK und Ethik schneller 14 oder 15 Punkte in der Oberstufe vergebe als in Deutsch. Geht das euch genauso, dass man in Deutsch immer noch einen Haken findet. Auf einer Fortbildung bekam ich die Bestätigung, dass dies typisch Deutschlehrer sei, selten 15, aber auch selten 0 oder einen Punkt zu vergeben.

    Bei uns gibt es eine "Fettnäppchenliste", die jedes Jahr ergänzt wird.

    Am schwierigsten ist es, wenn der neue Kollege ein erfahrener ist und alles so macht, wie er es von seiner alten Schule gewohnt ist. Dann ist die Fettnäpfchengefahr am größten, weil sich die Schulen in ihrer Vorgehensweise überraschend stark unterscheiden.

    Ich war immer Cowboy und bin jetzt Pazifist :D

    Da die Schüler das Kostüm/den Gameboy sicherlich mit Wissen der Eltern verwenden, ist dies für mich ein privates Problem, wenn dies nicht gegen die Schulordnung oder Gesetze verstößt.

    Den Erziehungsauftrag erfülle ich, indem ich im Rahmen der Unterrichtseinheit Medien auf die Problematik von Mediennutzung eingehe und diese mit den Schülern bespreche.

    Hallo,

    ich arbeite nach meiner Elternzeit jetzt wieder und wollte nur kundtun, wie gut das mit den neu beschlossenen Vätermonaten geklappt hat.
    Auch die Schulleitung hat mich voll unterstützt (obwohl ich mitten in der Abiturvorbereitung durch die Frühgeburt plötzlich weg war). Ich wollte mich im Forum nur mal umhören, wer hier noch Vätermonate genommen hat (in unserem Kollegium bin ich überraschenderweise der einzige) und ob dies auch so reibungslos geklappt hat.

    In einer forumsinternen Mail wurde ich nämlich von einem Kollegen angeschrieben, der mit Widerständen bei der Schulleitung zu kämpfen hatte.

    Die Fundgrube für Klassenlehrer ist auch fürs Gymnasium sehr geeignet. Das Problem: Hier (im Gymnasium) wird die Klassenlehrertätigkeit oft nur als formale Aufgabe und nur ganz nebenher als pädagogische Aufgabe betrachtet.

    Ich bin ebenso erstaunt wie Sinfini. Wir hatten erst am Freitag ein von der Schülermitverantwortung veranstaltetes Schulfest. (Dies wäre schon einmal die Lösung fürs Ausschlafen am nächsten Tag)

    Das Schulfest dauerte bis 1 Uhr. Wir haben nämlich auch Oberstufenschüler. Da gäbe es bestimmt einen Kompromiss (extra Unterstufenparty/Mitelstufe bis 22 Uhr/ Oberstufe bis zum Schluss)

    Die Schulleitung unterstützte die Veranstaltung und war anwesend.

    Zum Schulleben gehören Partys zwingend dazu, eine andere These wäre mir völlig neu. (Soziales Lernen/Lebensraum Schule)

    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!!
    Nach einem Studium kommen die Schwangerschaften logischerweise in den ersten Berufsjahren, wenn man nicht erst mit Mitte 30 (und ab dann liegt eine Risikoschwangerschaft vor) ein Kind will.

    Nachdem sich auch immer mehr Papas in Elternzeit verabschieden, können die Arbeitgeber jetzt sowieso mit immer mehr überraschenden Planungsänderungen rechnen (auch in der sogenannten freien Wirtschaft nehmen viele männlichen Freunde von mir Elternzeit, gefördert durch das neue Gesetz der Regierung, KANN ALSO KEIN PROBEZEITPROBLEM FÜR FRAU ODER MANN SEIN).
    Auch ich wusste bei der Planung dieses Schuljahres nicht, dass ich von Februar bis April `07 Elternzeit nehme. Das Kind ist ein Wunschkind, aber keiner weiß eben, wann es klappt.

    Leider scheint sich ja in diesem Forum kein weiterer werdender Papa zu befinden, zumindest gab es auf meine Themeneröffnung keine Antworten.

    Kein weiterer werdender Papa hier, der Elternzeit nimmt? Ich dachte, das sei im 21. Jahrhundert eher normal. Und die Teilnehmer dieses Forums dürften alle ein Alter haben, in dem man an Nachwuchs denkt.

    Meinen Antrag habe ich nun gestellt, die beizulegende Geburtsurkunde habe ich logischerweise noch nicht, dafür eine Bescheinigung meines Frauenarztes für 10 Euro, die der Arbeitgeber wohl zurückerstatten muss.

    Ansonsten nochmal die Frage an alle Schwangeren: wie macht ihr es mit den Prüfungsklassen. Zieht ihr Themen vor oder verlasst ihr euch auf eine Vertretung. Oder macht ihr euch gar keine Gedanken, weil dies Sache der Schulleitung ist, wie die Schüler die letzten Monate vorbereitet werden.

    Grüße

    German

    Vielen Dank, bei mir geht es um die zwei Vätermonate, die ich direkt nach der Geburt nehmen will. Daher kann ich auf Ferien keine Rücksicht nehmen.


    Die bei dir genannten zwei Jahre betreffen wohl eine andere Regelung als die jetzt beschlossene 2+12 Monate-Regelung, mit der man ja nur auf ein Jahr und zwei Monate für Mama und Papa zusammen kommt.

    Hallo,

    das Gesetz zur Elternzeit wurde ja jetzt geändert. Nur die Informationen fließen noch nicht so toll.
    Meine Frau hat ihren Entbindungstermin am 24.2.07.
    Ab diesem Termin will ich Elternzeit nehmen.

    Ist noch jemand von euch in der gleichen Lage (Entbindung '07)?

    Bis wann muss ich wem Bescheid sagen? Deutet ihr dem Schulleiter die Elternzeit schon an?

    Sagt ihr den Abiturklassen jetzt schon Bescheid? (Ich weiß noch nicht, wie lange ich Elternzeit nehme)

    Danke für Antworten.

    Euer schwangerer Lehrerkollege

    Genau Mikael,

    hier ging es mir vor allem um den Texte- und Bilderklau, der oft gar nicht als solcher wahrgenommen wird.

    Das Recht am eigenen Bild gilt natürlich auch bei schuleigenen Fotos.

    Eine schriftliche Einverständniserklärung habe ich aber auch noch nie unterschrieben, wenn ich von einem Redakteur bei einem Projekt mit Schülern für die Zeitung fotografiert wurde. Wenn ich mich extra für das Bild hinstelle und weiß, es kommt in die Zeitung (oder ins Internet auf die Schulhomepage) , sollte das Einverständnis genug sein.

    Schüler dürfen natürlich nicht zum Gruppenbild gezwungen werden.

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