Prüfer bei der 2. Staatsprüfung

  • Ich brauche mal dringend Informationen von Experten!


    Die LAA, die seit ca. 9 Monaten an unserer Schule ist, macht nächste Woche ihre Prüfung im zweiten Anlauf. Sie ist im ersten Anlauf an ihrer alten Schule durchgefallen und hat danach die Schule gewechselt.


    Nun steht die nächste Prüfung an, allerdings sind die Leistungen gut und ein erneutes Durchfallen scheint nicht das Problem zu sein. Nun bekam sie per Post ihre Prüfungskommission namentlich mitgeteilt, und siehe da, zwei Prüfer waren gleich. Darauf hin hat sie sofort Kontakt zu Seminar und Prüfungsamt aufgenommen, da sie gern neue Prüfer gehabt hätte. Schon da war das Prüfungsamt eher unwillig mit der Begründung, "das Verwaltungsgericht sähe darin kein Widerspruchsgrund mehr". Es wäre laut Prüfungsamt sogar wünschenswert, dass die alten Prüfer in der Kommission säßen. Aber die Prüfer würden auf Wunsch der LAA ausgetauscht.


    Heute kam dann die Info, dass ein Mitglied der Prüfungskommission nicht ausgetauscht werden kann. Es sitzt nun also doch ein "alter" Prüfer in dieser Kommission. Erneut wurde das Prüfungsamt angerufen, selbst die Schulleitung wollte sich schon einschalten.
    Interessant war die Begründung des Prüfungsamts, denn es stünde kein anderer adäquater Prüfer zu dieser Zeit zur Verfügung. Weiterhin gäbe es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, in ausdrücklich der Wunsch betont sei, dass die Prüfer in der zweiten Prüfung gleich wären.


    Mich irritiert das etwas. An unserer Schule hat schonmal bei einer LAA der "zweite Durchgang" stattgefunden. Da durfte die Schulleitung diesen zweiten Versuch nicht erwähnen. Die bei der Prüfung anwesende Fachleiterin darf dazu und zu den Vornoten auch nichts sagen. Aber ein Mitglied der Prüfungskommission darf trotzdem diese Vorkenntnisse haben? Das kann ich jetzt so nicht nachvollziehen.


    Mich würde daher interessieren, wer diese Entscheidung eines Verwaltungsgerichts kennt, und ob dieses Verfahren tatsächlich so üblich ist, wie beim Prüfungsamt geschildert.

  • Was? Die alten Prüfer? Das geht ja gar nicht! Bei mir war es ähnlich. Ich hatte im zweiten Anlauf einen Prüfer aus dem ersten Versuch. Habe es im Seminar angesprochen und die Seminarleitung fand es auch nicht akzeptabel. So habe ich dann ganz schnell einen neuen Prüfer bekommen.
    Es wurde u.a mit der Begründung geändert, dass der Prüfer der schon beim ersten mal dabei war, voreingenommen ist. Ja, die Prüfer wissen nicht direkt, dass man einmal durchgefallen ist und der bekannte Prüfer aus dem Seminar oder die Schule darf dies auch nicht erwähnen. Indirekt wissen sie es meist schon, da man in der Regel ja einen anderen Prüfungstermin als die anderen hat. ich hatte meinen Ende September und die Prüfungsphase für die anderen begann erst nach den Herbstferien.
    Wie sieht es den die Seminarleitung?
    Gruß
    Yogi

  • Wie dies von der Seminarleitung gesehen wird? Scheinbar ist das neu, dass die Parole gilt, es ist besser, die alten Prüfer zu haben, damit der Fortschritt und der Entwicklungszuwachs zu sehen ist. Heute war der Seminarleiter allerdings nicht zu erreichen. Leider drängt das Problem etwas, denn die Prüfung ist ja schon bald. :skeptisch:


    An der Komission an sich wird sich wohl nichts ändern lassen. Ich hätte nur gern diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts gesehen.


    Wenn es nun grundsätzlich so ist, dann kann man es eben nicht ändern. Ich denke auch nicht, dass unsere LAA sich davon beeindrucken lassen sollte. Nur warum sollten dann Vornoten, durchgefallende Prüfungen u.ä. von Schulleitung oder dem anwesenden Fachleiter nicht mehr genannt werden dürfen, wenn ein Teil der Prüfungskommission einen wichtigen Teil dieser Infos schon hat. ?(


    Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich das nicht mehr mitmachen muss ...

  • Kenne leider keine Verwaltungsvorschriften o.ä. aber habt ihr nicht auch das Fremdprüferprinzip in NRW?
    Bei uns in BaWü gilt generell das Fremdprüferprinzip, d.h. der Prüfer darf dich vorher nicht im Unterricht gesehen haben, also auch nicht zum zweiten Mal eine Prüfung abnehmen...

  • Hallo,
    wird einem, wenn man die 2. Staatsprüfung wiederholt, alle Vornoten aus dem gesamten Referendariat angerechnet für die Noten von Seminarsausbildern und Schulgutachten? oder geht nur alles ein in die Noten gerechnet ab der Verlängerung?
    Hat da jemand Erfahrung?
    Meinem Freund sagte man, alle Vornoten aus dem 1. Teil des Ref's gingen ein und nur anteilig, gemessen an der Verlängerung die Leistung aus der Verlängerung?
    Vielen Dank
    goodfriendh :hammer:

  • Was ist denn daraus geworden? Konnten die zwei bekannten Prüfer noch ausgetauscht werden oder nicht?


    Mich würde das sehr interessieren, da mein Freund seinen 2. Versuch macht und die Vorstellung, die gleichen Prüfer zu bekommen, ja nicht gerade angenehm ist. Um nicht zu sagen: Horror. Ihm ist vom Seminarleiter gesagt worden ist, dass es sehr unwahrscheinlich ist, die gleichen Prüfer zu bekommen, und wenn doch, solle er sich bei ihm melden, dann würde man das regeln. Aber das scheint ja in dem von dir geschilderten Fall ja nicht gerade leicht zu sein.

  • Hier also der Abschlussbericht:


    Erstens: Es konnte nur ein Prüfer ausgetauscht werden, ein Prüfer der ehemaligen Prüfungskommission war also auch im zweiten Anlauf dabei. Angeblich gab es niemanden, der hätte einspringen können, wobei ich dieses ganze Verfahren doch recht eigenartig fand.


    Zweitens: Meine LAA hat ihre Prüfung bestanden. Es war allerdings knapp, da beide Unterrichtstunden recht schlecht bewertet worden sind. Bei der Stunde, die ich selbst gesehen habe, konnte ich diese Bewertung allerdings kaum nachvollziehen, aber was soll's!
    Die Vornoten waren wirklich gut und zusammen mit dem Schulleitergutachten, der Hausarbeit und dem guten ersten Staatsexamen ist noch eine ausbaufähige Ordnungsgruppe dabei herausgekommen.


    Viel Erfolg beim zweiten Anlauf, es lohnt sich bestimmt!

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