Frage zum Vordruck Magister

  • Hallo liebes Forum,
    ich habe eine Frage zum "Vordruck Magister", ein Formular, das ich für meine Einstellung als Seiteneinsteiger in Berlin der Senatsverwaltung vorlegen musste.
    Ich habe Anglistik unnd Germanistik studiert an einer Philosophischen Fakultät.
    Jetzt gab es Missverständnisse zwischen der Senatverwaltung und der Universität, die das Formular im Punkt 2 mit Ja angekreuzt hat. Dadurch bekomme ich jetzt weniger Geld, so die Aussage der Senatsverwaltung, da die Universität damit bescheinigt, dass der Magisterabschluss nicht der höchstmögliche Abschluss wäre, sondern das Staatsexamen.


    "Auszug aus der Protokollerklärung Nr. 7
    Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das
    Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung oder mit
    einer Masterprüfung beendet worden ist. Diesen Prüfungen steht eine Promotion
    oder die Akademische Abschlussprüfung (Magisterprüfung) einer Philosophischen
    Fakultät nur in den Fällen gleich, in denen die Ablegung einer ersten
    Staatsprüfung oder einer Diplomprüfung oder einer Masterprüfung nach den
    einschlägigen Ausbildungsvorschriften nicht vorgesehen ist."


    Hat jemand Erfahrung mit diesem Formular?


    Für jede Information bin ich sehr dankbar.


    Danke

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