Änderung Beihilfeberechtigung und PKV

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    nach der Geburt meiner Tochter ist einiges an Papierkram "untergegangen" und ich habe es verpennt, der PKV die geänderte Beihilfeberechtigung zu melden, d.h. ich bin de facto "überversichert" und die Rechnungen werden wieterhin wie vor der Geburt beglichen (und nein, ich habe das nicht gemerkt bzw. durch dieses papierlose abrechnen habe ich nicht alles kontrolliert).
    Wie ist nun vorzugehen? Melde ich das einfach formlos, wird nachberechnet, gelten die geänderten Prozente ab welchem Zeitpunkt? Steht das in den Tiefen meines Vertrages wie vorzugehen ist? Hätte es eine Frist gegeben, bis zu der ich es hätte melden müssen?

  • Hallo, das Problem hatte ich letztens auch. Habe einfach ein formloses Schreiben an meine PKV geschickt, dass meine Tochter dann und dann geboren ist und das ich um Beitragsanpassung bitte. Das wurde dann schnell erledigt, allerdings habe ich es erst knapp drei Jahre nach der Geburt gemacht. DIe PKV teilte mir mit, wenn man es innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt macht, können sie es auch ab Geburt rechnen. Bei mir ging es dann halt erst ab dem Moment, wo mein Antrag einging.
    Das Schreiben der PKV habe ich dann an die hessische Bezügestelle weitergereicht. Bei der Beihilfe musst du dann glaub ich das nächste mal einen langen Antrag ausfüllen.

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